Kaution vom WG-Nachmieter einbehalten

23. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
mieter1104
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 2x hilfreich)
Kaution vom WG-Nachmieter einbehalten

Da mir gesagt wurde, dass es sich hier nicht um Mietrecht handelt und ich nicht wusste, wo es hin passt, habe ich es in diese allgemeine Kategorie eingestellt...

Folgender Fall beschäftigt mich momentan. Ich hoffe ihr könnte mir helfen!

In einer WG wohnen Mieter A, B und C. C möchte ausziehen und ein neuer Nachmieter D ist schnell gefunden. Eine Kaution in Höhe von 230 € soll für das Zimmer gezahlt werden.
Vor der Zimmerübergabe wurde vereinbart, dass eventuelle Bohrlöcher verspachtelt werden. Gesagt, getan.
Nach der Zimmerübergabe forderte Nachmieter D einen Termin mit dem Hausverwalter, der beim Besichtigungstermin (an dem ausgezogener Mieter C nicht beteiligt war, das er nichts davon wusste) feststellte, dass eine Wand gestrichen werden müsste.
Das schriftliche Angebot von Ex-Mieter C zur Mängelbehebung lautete:
1. Ex-Mieter C oder ein von Ex-Mieter C beauftragter Maler streicht die Wand. Damit ist der Mangel behoben und die Kaution in Höhe von 230,00 € wird von Nachmieter D an Ex-Mieter C gezahlt.
2. Ex-Mieter C stellt Nachmieter D weiße Farbe zur Verfügung und Nachmieter D streicht die Wand selbst. Durch den entstandenen Mehraufwand deinerseits wäre hier eine Restkaution von 200,00 € zu zahlen.

Daraufhin kam folgende Antwort (Name geändert) von Nachmieter D:
„Hallo Ex-Mieter C,

da ich Punkt 1 nicht in Erwägung ziehe, möchte ich mich mit dir in Punkt 2 anders einigen.

Da ich keine Zeit finden werde und mir die Malerarbeiten in einem zugestellten Zimmer zu umständlich sind, werde ich diese erst nach meinem Auszug erledigen. Daher möchte ich anstatt der Wandfarbe und den dazu benötigten Material (wie Rollen, Abklebefolie und -band) nicht in Naturalien sondern das anteilige Geld behalten wollen und dir damit eine Restkaution von 140,00 EUR überweisen.

Liebe Grüße

Nachmieter D"


Wie sollte man weiter vorgehen?
Ex-Mieter C bekommt ja nicht einmal die Gelegenheit, den Mangel selbst zu beseitigen.
Nachmieter D hat doch nicht das Recht, auf gut Glück Geld einzubehalten, richtig?
Gibt es dafür irgendwelche Rechtsprechungen oder rechtliche Grundlagen, um dieses Problem zu lösen?

Vielen Dank schon mal in Voraus für eure Hilfe!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Da müßte erst einemal klar gestellt werden, wer der
Vermieter ist. Wer hat vormals die Kaution in Empfang genommen und den Mietvertrag unterzeichnet ?
Bei Auszug muß der Vermieter dem Mieter eine Frist setzen
und die Gelegenheit geben, die Mängel zu beseitigen.
Außerdem muß er dem Mieter die Selbstvornahme androhen.
Erst danach darf er selbst zum Pinsel greifen, und dem
Mieter die Arbeit in Rechnung stellen.Zahlt der Mieter nicht,kann der Vermieter ihn verklagen und falls er den Prozess gewinnt, auf die Kaution zurück greifen.



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