Hallo zusammen.
Bei uns in der Straße, und den umliegenden, besteht kein Straßenreinigungsdienst seitens der Gemeinde. Der Hauseigentümer muss somit Gehweg+Straße von Laub, Eis und Schnee befreien.
Ist ok. Nun ist es aber so, dass wir an einer kleinen Kreuzung liegen mit einer Grün-Insel und einem riesigen alten Baum. Aufgrund der Windverhältnisse und Hausreihenanordnung, haben wir das große Glück, dass rund 90% der Bätter bis zu uns wehen (die Nachbarn sammeln natürlich nicht regelmäßig Blätter auf, wodurch sich die Ansammlung bei uns schon eindämpfen ließe).
Es ist schlichtweg nicht zumutbar solch eine Menge aufzusammeln. Wir müssten morgens mit 5 Mülltonnen ausrücken um alles aufzusammeln......
Was kann man hier machen? Diese Mengen sind einfach nicht zumutbar für 1 Grundstückseigentümer.
Vielen Dank schonmal
Kehrpflicht Laub Hauseigentümer - zumutbare Menge
8. Oktober 2014
Thema abonnieren
Frage vom 8. Oktober 2014 | 07:42
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kehrpflicht Laub Hauseigentümer - zumutbare Menge
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 8. Oktober 2014 | 11:46
Von
Status: Lehrling (1332 Beiträge, 1048x hilfreich)
Im Herbst fallen die Blätter vom Baum, im Winter schneit es und der "Wintersturm" tut sein übriges.
Viele hunderttausende Bürger haben dieses Problem Jahr für Jahr vor der eigenen Haustür.
quote:
Es ist schlichtweg nicht zumutbar solch eine Menge aufzusammeln. Wir müssten morgens mit 5 Mülltonnen ausrücken um alles aufzusammeln......
Was kann man hier machen? Diese Mengen sind einfach nicht zumutbar für 1 Grundstückseigentümer.
Ganz einfach...
Beauftragen Sie eine Firma die diese Arbeit erledigt, oder
stehen Sie schlichtweg einfach früh morgens auf und rücken mit "Mülltonen" aus.
Vieleicht können Sie auch erwirken, dass die Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeine geändert wird .
-----------------
""
#2
Antwort vom 8. Oktober 2014 | 13:04
Von
Status: Unbeschreiblich (119546 Beiträge, 39739x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Der Hauseigentümer muss somit Gehweg+Straße von Laub, Eis und Schnee befreien. <hr size=1 noshade>
Ist in der Verordnung eine mengenmäßige Begrenzung für die Beseitigung vorgesehen?
Falls nicht, hat man - zumindest für dieses Jahr - Pech gehabt.
Ob man es schafft die Verordnung für nächstes Jahr zu ändern? Ich vermute mal eher nicht, da die Gemeinde die Haftung aus Kostengründen nicht übernehmen möchte.
Sollte die Gemeinde dennoch die Reinigung übernehmen, wird das mit Sicherheit nicht wirklich billg für euch (und die Nachbarn und anderen Anlieger).
-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Generelle Themen" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 14. Oktober 2014 | 12:46
Von
Status: Weiser (16923 Beiträge, 5884x hilfreich)
quote:
Es ist schlichtweg nicht zumutbar solch eine Menge aufzusammeln
Doch, natürlich ist es das.
-----------------
" "
Und jetzt?
Schon
266.874
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
10 Antworten
-
2 Antworten