Kehrpflicht Laub Hauseigentümer - zumutbare Menge

8. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
jaza
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kehrpflicht Laub Hauseigentümer - zumutbare Menge

Hallo zusammen.
Bei uns in der Straße, und den umliegenden, besteht kein Straßenreinigungsdienst seitens der Gemeinde. Der Hauseigentümer muss somit Gehweg+Straße von Laub, Eis und Schnee befreien.
Ist ok. Nun ist es aber so, dass wir an einer kleinen Kreuzung liegen mit einer Grün-Insel und einem riesigen alten Baum. Aufgrund der Windverhältnisse und Hausreihenanordnung, haben wir das große Glück, dass rund 90% der Bätter bis zu uns wehen (die Nachbarn sammeln natürlich nicht regelmäßig Blätter auf, wodurch sich die Ansammlung bei uns schon eindämpfen ließe).
Es ist schlichtweg nicht zumutbar solch eine Menge aufzusammeln. Wir müssten morgens mit 5 Mülltonnen ausrücken um alles aufzusammeln......
Was kann man hier machen? Diese Mengen sind einfach nicht zumutbar für 1 Grundstückseigentümer.
Vielen Dank schonmal

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muran
Status:
Lehrling
(1332 Beiträge, 1048x hilfreich)

Im Herbst fallen die Blätter vom Baum, im Winter schneit es und der "Wintersturm" tut sein übriges.
Viele hunderttausende Bürger haben dieses Problem Jahr für Jahr vor der eigenen Haustür.

quote:
Es ist schlichtweg nicht zumutbar solch eine Menge aufzusammeln. Wir müssten morgens mit 5 Mülltonnen ausrücken um alles aufzusammeln......
Was kann man hier machen? Diese Mengen sind einfach nicht zumutbar für 1 Grundstückseigentümer.


Ganz einfach...
Beauftragen Sie eine Firma die diese Arbeit erledigt, oder
stehen Sie schlichtweg einfach früh morgens auf und rücken mit "Mülltonen" aus.
Vieleicht können Sie auch erwirken, dass die Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeine geändert wird ;) .



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""

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39739x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Der Hauseigentümer muss somit Gehweg+Straße von Laub, Eis und Schnee befreien. <hr size=1 noshade>

Ist in der Verordnung eine mengenmäßige Begrenzung für die Beseitigung vorgesehen?


Falls nicht, hat man - zumindest für dieses Jahr - Pech gehabt.


Ob man es schafft die Verordnung für nächstes Jahr zu ändern? Ich vermute mal eher nicht, da die Gemeinde die Haftung aus Kostengründen nicht übernehmen möchte.


Sollte die Gemeinde dennoch die Reinigung übernehmen, wird das mit Sicherheit nicht wirklich billg für euch (und die Nachbarn und anderen Anlieger).





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16923 Beiträge, 5884x hilfreich)

quote:
Es ist schlichtweg nicht zumutbar solch eine Menge aufzusammeln

Doch, natürlich ist es das.

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2x Hilfreiche Antwort

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