Hey,
bei uns im Kiez gibt es ein Lokal/Bar, wo nur Getränke verkauft werden. Da steht unter Hausrecht "Kein Betreten unter 24 Jahren". Ist das egal? Darf man eine bestimmte Altersgruppe als Hausherr ausschließen (wenn es nicht um unter 18 geht)?
Danke
"Kein Betreten unter 24 Jahren" in einem Lokal. Legal?
5. April 2024
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Frage vom 5. April 2024 | 11:51
Von
Status: Frischling (44 Beiträge, 26x hilfreich)
"Kein Betreten unter 24 Jahren" in einem Lokal. Legal?
#1
Antwort vom 5. April 2024 | 12:43
Von
Status: Schüler (224 Beiträge, 29x hilfreich)
Es kommt drauf an.
Grundsätzlich ist eine unbegründete Diskriminierung wegen des Alters unzulässig.
Allerdings kann es im Rahmen der unternehmerischen Freiheit zulässig sein, wenn damit objektive Gründe verfolgt werden.
So hat der BGH vor nicht allzu langer Zeit erst Kinderfreihe Hotels als zulässig erachtet.
Bei einer Grenze von 24 Jahren kann man sicherlich die Frage aufwerfen, warum 24 und nicht etwa 21 als Grenze für Heranwachsende.
Aber wer weiß, vielleicht sind die Gründe ja tragfähig.
PS: Ein Hausverbot gegen einzelne kann man übrigens immer aussprechen.
#2
Antwort vom 5. April 2024 | 14:01
Von
Status: Legende (18146 Beiträge, 6071x hilfreich)
Grundsätzlich ist diese Aussage falsch. Eine Diskriminierung wegen des Alters ist nur in bestimmten Fällen unzulässig. Welche Fälle das sind, das findet man im AGG:Zitat :Grundsätzlich ist eine unbegründete Diskriminierung wegen des Alters unzulässig.
https://www.gesetze-im-internet.de/agg/AGG.pdf
Wenn überhaupt, dann käme für den Fall hier §2 Absatz (1) Punkt 8. infrage.
Meine persönliche Meinung: Der Ausschluss von Personen unter 24 Jahren ist vom Hausrecht abgedeckt und rechtens.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 6. April 2024 | 02:11
Von
Status: Schüler (224 Beiträge, 29x hilfreich)
Zitat :Grundsätzlich ist diese Aussage falsch
Nunja in dem Kontext der Frage folgendes Zitat:
Zitat :
Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt ein Diskriminierungsverbot, grundsätzlich bei allen alltäglichen Geschäften, Verträgen und Dienstleistungen wie zum Beispiel [..] Kneipen- oder Clubbesuch
[..]
Wichtig ist, dass die Leistungen oder Waren öffentlich am Markt angeboten werden und der Vertrag quasi mit jeder zahlungswilligen Person geschlossen wird (sogenannte Massengeschäfte).
#4
Antwort vom 8. April 2024 | 14:49
Von
Status: Legende (18146 Beiträge, 6071x hilfreich)
Ja und? was möchtest du damit sagen? Das AGG gilt nur für die im Gesetz genannten Fälle.
#5
Antwort vom 8. April 2024 | 21:16
Von
Status: Schüler (224 Beiträge, 29x hilfreich)
Zitat :Ja und? was möchtest du damit sagen? Das AGG gilt nur für die im Gesetz genannten Fälle.
... Und die Ausgangsfrage ist laut Antidiskriminierungsstelle des Bundes wie auch der laufenden Rechtsprechung so ein Fall...
Das Zitat soll klarstellen, dass bezogen auf die Ausgangsfrage das Störgefühl des/r Fragenden berechtigt ist, weil eine Altersdiskriminierung in Kneipen grundsätzlich nicht erlaubt ist.
Grundsätzlich deshalb, weil bestimmte objektive Gründe eine Diskriminierung nach dem Alter wiederum zulassen.
So grundsätzlich, wie das auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes als Fachaufsicht für diese Fragen grundsätzlich sieht.
#6
Antwort vom 8. April 2024 | 21:50
Von
Status: Unbeschreiblich (130999 Beiträge, 41626x hilfreich)
Zitat :Wenn überhaupt, dann käme für den Fall hier §2 Absatz (1) Punkt 8. infrage.
Genau der ist es.
Zitat :Ist das egal?
Es wird viele geben denen das egal ist. Hauptsächlich denen, welche über 24 sind, dürfte das egal sein.
Zitat :Darf man eine bestimmte Altersgruppe als Hausherr ausschließen
Ja.
Das Problem kommt erst, wenn einer der Ausschlussgruppe sich dagegen wehrt und der Hausherr dann nur unsubstantiiertes wie "Hausrecht" zu bieten hat - das ist dann eine Frontalkollision mit dem AGG ...
#7
Antwort vom 10. April 2024 | 13:31
Von
Status: Legende (18146 Beiträge, 6071x hilfreich)
Welchen er mit einer plausiblen Begründung begegnen kann.Zitat :und der Hausherr dann nur unsubstantiiertes wie "Hausrecht" zu bieten hat - das ist dann eine Frontalkollision mit dem AGG ...
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