"Kein Betreten unter 24 Jahren" in einem Lokal. Legal?

5. April 2024 Thema abonnieren
 Von 
vd2706
Status:
Frischling
(44 Beiträge, 26x hilfreich)
"Kein Betreten unter 24 Jahren" in einem Lokal. Legal?

Hey,
bei uns im Kiez gibt es ein Lokal/Bar, wo nur Getränke verkauft werden. Da steht unter Hausrecht "Kein Betreten unter 24 Jahren". Ist das egal? Darf man eine bestimmte Altersgruppe als Hausherr ausschließen (wenn es nicht um unter 18 geht)?

Danke




7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KarlMachtMit
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 29x hilfreich)

Es kommt drauf an.

Grundsätzlich ist eine unbegründete Diskriminierung wegen des Alters unzulässig.
Allerdings kann es im Rahmen der unternehmerischen Freiheit zulässig sein, wenn damit objektive Gründe verfolgt werden.

So hat der BGH vor nicht allzu langer Zeit erst Kinderfreihe Hotels als zulässig erachtet.

Bei einer Grenze von 24 Jahren kann man sicherlich die Frage aufwerfen, warum 24 und nicht etwa 21 als Grenze für Heranwachsende.
Aber wer weiß, vielleicht sind die Gründe ja tragfähig.

PS: Ein Hausverbot gegen einzelne kann man übrigens immer aussprechen.

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18146 Beiträge, 6071x hilfreich)

Zitat (von KarlMachtMit):
Grundsätzlich ist eine unbegründete Diskriminierung wegen des Alters unzulässig.
Grundsätzlich ist diese Aussage falsch. Eine Diskriminierung wegen des Alters ist nur in bestimmten Fällen unzulässig. Welche Fälle das sind, das findet man im AGG:
https://www.gesetze-im-internet.de/agg/AGG.pdf

Wenn überhaupt, dann käme für den Fall hier §2 Absatz (1) Punkt 8. infrage.

Meine persönliche Meinung: Der Ausschluss von Personen unter 24 Jahren ist vom Hausrecht abgedeckt und rechtens.

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#3
 Von 
KarlMachtMit
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 29x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Grundsätzlich ist diese Aussage falsch

Nunja in dem Kontext der Frage folgendes Zitat:
Zitat (von https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ueber-diskriminierung/lebensbereiche/alltagsgeschaefte/alltagsgeschaefte-node.html ):

Im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt ein Diskriminierungsverbot, grundsätzlich bei allen alltäglichen Geschäften, Verträgen und Dienstleistungen wie zum Beispiel [..] Kneipen- oder Clubbesuch

[..]

Wichtig ist, dass die Leistungen oder Waren öffentlich am Markt angeboten werden und der Vertrag quasi mit jeder zahlungswilligen Person geschlossen wird (sogenannte Massengeschäfte).

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#4
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18146 Beiträge, 6071x hilfreich)

Ja und? was möchtest du damit sagen? Das AGG gilt nur für die im Gesetz genannten Fälle.

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#5
 Von 
KarlMachtMit
Status:
Schüler
(224 Beiträge, 29x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Ja und? was möchtest du damit sagen? Das AGG gilt nur für die im Gesetz genannten Fälle.

... Und die Ausgangsfrage ist laut Antidiskriminierungsstelle des Bundes wie auch der laufenden Rechtsprechung so ein Fall...

Das Zitat soll klarstellen, dass bezogen auf die Ausgangsfrage das Störgefühl des/r Fragenden berechtigt ist, weil eine Altersdiskriminierung in Kneipen grundsätzlich nicht erlaubt ist.

Grundsätzlich deshalb, weil bestimmte objektive Gründe eine Diskriminierung nach dem Alter wiederum zulassen.

So grundsätzlich, wie das auch die Antidiskriminierungsstelle des Bundes als Fachaufsicht für diese Fragen grundsätzlich sieht.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130999 Beiträge, 41626x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Wenn überhaupt, dann käme für den Fall hier §2 Absatz (1) Punkt 8. infrage.

Genau der ist es.



Zitat (von vd2706):
Ist das egal?

Es wird viele geben denen das egal ist. Hauptsächlich denen, welche über 24 sind, dürfte das egal sein.



Zitat (von vd2706):
Darf man eine bestimmte Altersgruppe als Hausherr ausschließen

Ja.

Das Problem kommt erst, wenn einer der Ausschlussgruppe sich dagegen wehrt und der Hausherr dann nur unsubstantiiertes wie "Hausrecht" zu bieten hat - das ist dann eine Frontalkollision mit dem AGG ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18146 Beiträge, 6071x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
und der Hausherr dann nur unsubstantiiertes wie "Hausrecht" zu bieten hat - das ist dann eine Frontalkollision mit dem AGG ...
Welchen er mit einer plausiblen Begründung begegnen kann.

Signatur:

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