Kein Strom wegen Schufa

23. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Leonie3007
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kein Strom wegen Schufa

Hallo @all,

Ich habe eine Frage und ich hoffe jemand kann mir weiter helfen.

Mein Ex Lebenspartner zieht zum 01.12. aus unserer Wohnung aus. Der Strom lief immer über seinen Name.

Jetzt muss ich den Storm auf mein Namen anmelden. Durch Schufaeinträge habe ich jetzt schon die 2. Absage bekommen.

Ich gehe Vollzeit arbeiten, habe genug Geld, zahle meine Schulden fleißig ab, aber trotz Schufa habe ich keine Chance auf einen Stromanbieter.
Ich bin total verzweifelt, da ich ein kleines Kind habe und den Strom benötige.

Gibt es einen Anbieter der mich trotz Schufa nehmen würde?

Ich bin über jeden Tip SEHR dankbar

Liebe Grüße
Leonie

-- Editiert von Moderator topic am 23. November 2022 23:11

-- Thema wurde verschoben am 23. November 2022 23:11

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20 Antworten
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#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7204 Beiträge, 1514x hilfreich)

Wer ist denn der Grundversorger in deiner Stadt? Der müsste dich auch trotz der Schufa als Kunde aufnehmen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
Leonie3007
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also die Stadtwerke müssten mich aufnehmen?!
Dann werde ich da mal mein Glück versuchen, obwohl die sicher viel teurer sind :-( aber besser als im Dunkeln zu sitzen :-(

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#3
 Von 
Leonie3007
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also die Stadtwerke müssten mich aufnehmen?!
Dann werde ich da mal mein Glück versuchen, obwohl die sicher viel teurer sind :-( aber besser als im Dunkeln zu sitzen :-(

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#4
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4574 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Leonie3007):
Dann werde ich da mal mein Glück versuchen, obwohl die sicher viel teurer sind :-( aber besser als im Dunkeln zu sitzen :-(


Na mittlerweile sind die Preise fast bei allen gleich hochgeschossen.

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16966 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Na mittlerweile sind die Preise fast bei allen gleich hochgeschossen
Und zudem wird eine Strompreisbremse auf 40 Cent für 80% kommen.

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Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#6
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Wer ist denn der Grundversorger in deiner Stadt? Der müsste dich auch trotz der Schufa als Kunde aufnehmen.

Das meine ich doch auch. Mit einem Kleinkind hast Du Anspruch auf Strom, Schufa hin oder her. Wende Dich diesbezüglich an das Sozialamt Deiner Stadt/Gemeinde.

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Meine persönliche Meinung.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Mit einem Kleinkind hast Du Anspruch auf Strom, Schufa hin oder her

Dann nenne man doch mal das Gesetz in dem das steht...



Zitat (von Leo4):
Wende Dich diesbezüglich an das Sozialamt Deiner Stadt/Gemeinde.

Was ist denn das für ein Unfug?
Die liefern keinen Strom und im schlimmsten Falle nimmt das Jugendamt da noch die Kinder weg.



Zitat (von Leonie3007):
Also die Stadtwerke müssten mich aufnehmen?!

Nein.

Der Grundversorger unterliegt einem eingeschränkten Kontrahierungszwang, er muss eben nicht jeden nehmen, nur "zumutbare" Kunden.
Die Hürde der "Zumutbarkeit" liegt seitens des Gesetzgebers aber sehr hoch, notfalls muss bei unsicheren finanziellen Verhältnissen dann ein "Vorkassezähler" eingebaut werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Was ist denn das für ein Unfug?
Die liefern keinen Strom und im schlimmsten Falle nimmt das Jugendamt da noch die Kinder weg.

Das Sozialamt liefert mit Sicherheit keinen Strom, aber es hilft u.U. Strom zu bekommen. In unserem Landkreis ist das üblich. In Deinem wahrscheinlich nicht, sonst würdest Du das wissen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
In unserem Landkreis ist das üblich.

Das ist nett, aber nicht üblich und auch nicht deren Aufgabe.
Insbesondere nicht, wenn man wie hier in dem Falle keine Leistungen von dem Amt bezieht.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Individuelle Auskünfte erteilt das zuständige Sozialamt. Wohin sollte sie sich Deiner Meinung sonst wenden?

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Individuelle Auskünfte erteilt das zuständige Sozialamt.

Es freut mich, dass bei euch das Sozialamt die finanziellen und personellen Mittel hat, um allgemeine Lebensberatung / Lebenshilfe zu geben.
Bei uns bekommen sie das nicht mal mit den grundlegendsten Pflichten hin.



Zitat (von Leo4):
Wohin sollte sie sich Deiner Meinung sonst wenden?

Der Verbraucherschutz sollte da der erste Ansprechpartner sein.

Internet / Foren oder Anwälte könnten auch weiter helfen.

Oder das lesen der jeweiligen Gesetze / Verordnungen etc.


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Der Grundversorger unterliegt einem eingeschränkten Kontrahierungszwang, er muss eben nicht jeden nehmen, nur "zumutbare" Kunden.
Die Hürde der "Zumutbarkeit" liegt seitens des Gesetzgebers aber sehr hoch, notfalls muss bei unsicheren finanziellen Verhältnissen dann ein "Vorkassezähler" eingebaut werden.


Also die wirtschaftliche zumutbarkeit spielt bei Neukunden gar keine Rolle. Erst Recht darf die Bonitätseinschätzung einer Privatfirma hier keine Rolle spielen.

Im übrigen sind Vorkassezähler in der Abrechnung und Abwicklung beim und für den Versorger so teuer, dass auch das keiner hier machen wird.

Gehen sie zu ihrem örtlichen Stadtwerk und zeigen sie die Stromentnahme einfach an.
Denn den Grundversorgungsvertrag schließt man bereits durch Entnahme.

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#13
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7204 Beiträge, 1514x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Das Sozialamt liefert mit Sicherheit keinen Strom, aber es hilft u.U. Strom zu bekommen. In unserem Landkreis ist das üblich. In Deinem wahrscheinlich nicht, sonst würdest Du das wissen.


Na welcher Landkreis sollte das denn sein? In meinem ist so etwas auch nicht üblich

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#14
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
In unserem Landkreis ist das üblich.
Aber auch nur in diesem. Wenn überhaupt.

Zitat:
Individuelle Auskünfte erteilt das zuständige Sozialamt.
Ja, zum Sozialrecht. Abgesehen davon, dass es "das Sozialamt" sowieso nicht gibt. Und wenn doch, dann ist dessen Träger nicht unbedingt der Landkreis. Ganz abgesehen davon, dass viele Gebiete in Deutschland gar keinem Landkreis zugeordnet sind.

Zitat:
Wohin sollte sie sich Deiner Meinung sonst wenden?
An den zuständigen Grundversorger, wie schon mehrfach hier im Forum geschrieben wurde.

Mag sein, dass einige Gemeinden einen allgemeinen sozialen Dienst vorhalten, der rundum zu allen Fragen der Lebensbewältigung berät. Der Threaderstellerin, die es immerhin bis hierher ins Forum geschaft hat, würde ich aber zutrauen, dass sie die Angelegenheiten Ihres Lebens bisher durchaus noch alleine bewältigen kann...

Da muss kein Sozialarbeiter her. :augenroll:

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#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
Also die wirtschaftliche zumutbarkeit spielt bei Neukunden gar keine Rolle. Erst Recht darf die Bonitätseinschätzung einer Privatfirma hier keine Rolle spielen.

Darf man fragen in welcher Realität Du lebst? Denn die im hier und jetzt auf diesem Planten kann es ja nicht sein, denn da ist genau das Gegenteil der Fall.



Zitat (von kalledelhaie):
Im übrigen sind Vorkassezähler in der Abrechnung und Abwicklung beim und für den Versorger so teuer, dass auch das keiner hier machen wird.

Wenn der zuständige Grundversorger seine gesetzlichen Pflichten nicht erfüllen will, dann muss halt ein Gericht zur Motivierung her ...
Im übrigen ist das mit den digitalen Stromzählern nicht viel aufwändiger als bei einem Prepaidhandy.



Zitat (von Zuckerberg):
An den zuständigen Grundversorger, wie schon mehrfach hier im Forum geschrieben wurde.

Ich bin tatsächlich davon ausgegangen das eine Absage des zuständigen Grundversorgers schon vorliegt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#16
 Von 
Leonie3007
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Erst mal vielen Dank für die Tipps

Ich denke das Sozialamt wird mir da sicher nicht viel helfen können.
Ich habe die Verbraucherzentrale mal angeschrieben, weil Ich da telefonisch niemanden erreichen konnte.

E-wie einfach steht noch offen, von den habe ich leider noch nichts gehört.

Ansonsten werde ich es bei der Stadtwerke probieren, in der Hoffnung das es klappt

Ich versteh es halt nicht, da ich arbeiten gehe, keine Stromschulden habe.
Ja, damals habe ich Mist dafür zahle ich ab

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Leonie3007
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Erst mal vielen Dank für die Tipps

Ich denke das Sozialamt wird mir da sicher nicht viel helfen können.
Ich habe die Verbraucherzentrale mal angeschrieben, weil Ich da telefonisch niemanden erreichen konnte.

E-wie einfach steht noch offen, von den habe ich leider noch nichts gehört.

Ansonsten werde ich es bei der Stadtwerke probieren, in der Hoffnung das es klappt

Ich versteh es halt nicht, da ich arbeiten gehe, keine Stromschulden habe.
Ja, damals habe ich Mist dafür zahle ich ab

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#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Also, offensichtlich hat man es beim Grundversorger noch gar nicht probiert. Insoweit besteht ein Anspruch. Bei den freien Anbietern haben wir Vertragsfreiheit. Wie in unserem System auch ansonsten. Das ist doch nicht so schwer zu verstehen.

wirdwerden

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#19
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Leonie3007):
Ich gehe Vollzeit arbeiten, habe genug Geld, zahle meine Schulden fleißig ab, aber trotz Schufa habe ich keine Chance auf einen Stromanbieter.


Unfug editiert

Nach Deinen Angaben bist Du aber Selbstzahler und somit nicht abhängig von derartigen Behörden.

-- Editiert von Moderator am 5. Januar 2023 05:15

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#20
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat (von Leonie3007):
Ansonsten werde ich es bei der Stadtwerke probieren, in der Hoffnung das es klappt


Dann noch mal der ausdrücklich Hinweis darauf, dass der Grundversorgungsgebiet in weiten Teilen Deutschlands aktuell nicht etwa teuer, sondern oft sogar der günstigste Tarif ist.

Der Grundversorgungstarif wird aber häufig nicht beworben und auch bei den Stadtwerken in meiner Stadt muss man auf deren Homepage ausdrücklich danach suchen. Wenn man dort einfach nur ein Preisangebot abfragt, bekommt man nur einen teureren Festpreistarif angezeigt.

Eine bekannte Vergleichsplattform für Stromversorger (fängt mit 'v' an) zeigt auf der linken Seite des Vergleichs den Grundversorgungstarif an. Wenn ich dort für meine Stadt eine Abfrage mache, dann gibt es nur einen Anbieter, der geringfügig günstiger ist.

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