Frage: Wenn z.B. ein Fitnessstudiovertrag keinen Hinweis auf die AGB enthält gelten dann die gesetzlichen Küdigungsfristen sprich 621 BGB?
Keine AGB
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Würde mal so pauschal 'ja' sagen. Weil, wenn nicht BGB, was denn sonst?
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"Scientia potentia est."
Was heißt denn 'keinen Hinweis auf die AGB'? Gibt es keine AGB, oder werden die im Vertrag nicht erwähnt, oder wie?
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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
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Es gibt ABG aber das diese existieren wurde im Vertag nicht erwähnt. Es steht im Vertrag nur "Vertrag zur Nutzung des Fitnessstudios zwischen bla und blabla, der Monatlich zu zahlende Betrag, Datum, Einzugsermächtigung und sonst nichts!!!!!) Finden die AGB trotzdem Anwendung? Sorry bin ein totaler Leihe...
Siehe § 305 AGB.
AGB sind nur wirksam, wenn der Kunde Kenntnis von den AGb hat. In Deinem Fall, wenn wirklich dem Vertrag keine AGB beigefügt waren, ist davon auszugehen, dass sie nicht wirksam vereinbart wurden und für Dich folglich nicht gelten.
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