Keine Auszahlung meines Guthabens wegen Verjährung?

26. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
wurm1
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)
Keine Auszahlung meines Guthabens wegen Verjährung?

Hallo,

seit 2012 weist mein Beitragskonto bei der BGHW (Berufsgenossenschaft für Handel und Warendistribution) ein Guthaben i.H.v. zirka 200€ aus.

Soweit ich mich erinnere hatte ich das Guthaben rechtzeitig und schriftlich zurückgefordert.

Kürzlich (in 2019) wandte ich mich erneut an die BGHW, diese teilte mir schriftlich mit, dass der Anspruch auf Auszahlung des Guthabens verjährt ist.

Ist das korrekt?
Ich habe gelesen, dass bei Behörden Ansprüche auf Erstattungen erst nach 30 Jahren verjähren, allerdings bin ich mir unsicher ob die BGHW eine Behörde ist oder nicht.



Wieso gilt die Verjährung nicht bei Bankguthaben?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sonnen8licht
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 151x hilfreich)

Hier geht es um die Erstattung von Beiträgen offenbar.
Der Anspruch auf Erstattung von Beiträgen verjährt nach 4 Jahren. SGB IV.
Man müsste nachweisen können, dass man rechtzeitig "zurück gefordert" hat, um jetzt noch Erfolg zu haben.

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#2
 Von 
wurm1
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi, ich habe rechtzeitig das Guthaben zurückgefordert. Postalisch per Einschreiben.

Irgendwo in meinen Unterlagen sollte der Versandbeleg zu finden sein.

Reicht das als Nachweis aus? Soweit ich weiß speichert die Post die Einschreibennummer und die Zustell-PLZ 10 Jahre. Das wäre doch ein stichhaltiger Beweis! Oder nicht!

Das ist wie beim Jobcenter und der Agentur für Arbeit. Wenn Arbeit droht, verschwindet Eingangspost im Müll. (Qulle: zahlreiche Reportagen bzgl. Missständen in diesen Behören).
Selbiges ist damals wohl auch mit meinem Schreiben geschehen!


Würde ich als Unternehmer in ähnlicher Art und Weise verfahren wäre das gewerbsmäßiger Betrug. Aber die BGHW, Jobcenter und Agentur für Arbeit, denen ist das per staatlichem Hoheitsrecht erlaubt.

-- Editiert von wurm1 am 27.04.2019 22:37

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#3
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Oder ist es mit späteren Forderungen aufgerechnet worden? Wenn nicht: Wäre das verjährt. Also eine Einzahlung auf das Kreditkonto bei der "City Bank of Anus".

Zitat (von wurm1):
Hi, ich habe rechtzeitig das Guthaben zurückgefordert. Postalisch per Einschreiben.

Irgendwo in meinen Unterlagen sollte der Versandbeleg zu finden sein.

Reicht das als Nachweis aus? Soweit ich weiß speichert die Post die Einschreibennummer und die Zustell-PLZ 10 Jahre. Das wäre doch ein stichhaltiger Beweis! Oder nicht!



Das beweist nur, daß mal ein Briefkuvert abgeschickt wurde. Kannst du es aber nachweisen, daß genau das Anschreiben über die Anmahnung der Forderung drin war? Und 10 Jahre her? Invest to the Bk of A. 2012 war aber vor 7 Jahren. Also, was denn nun?

Fazit: Sieht schlecht aus. Erfolgsaussicht bei 0 bis 0,00000.

-- Editiert von Spejbl am 28.04.2019 00:15

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#4
 Von 
wurm1
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Und 10 Jahre her?


Nein, ich hab seit 2012 ein Guthaben beider BGHW, also 7 Jahre her.

Die 10 Jahre beziehen sich auf die Speicherfrist der Einschreiben-Protokolle.

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