Keine Einigung Bestattungsart

23. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.11.2014 21:23:19
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Keine Einigung Bestattungsart

Hallo zusammen,

mein Vater ist leider vor einem Monat verstorben und soll erst im Frühjahr nächsten Jahres seebestattet werden. Jetzt ist es laut seiner Frau nicht möglich aufgrund des Seegangs. Wer weiß, ob das alles wahr ist.
Mein Vater ist auch schon im Krematorium verbrannt worden.
Die Bestattungsart hat seine Frau entschieden, weil sie irgendwann auch dort bestattet werden möchte.
Mein Vater hat jedoch absolut keinen Bezug zur See und wir, seine restliche Familie (seine Geschwister, meine Schwester und ich), können diese Bestattungsart nicht akzeptieren und möchten, dass mein Vater auf einem Friedhof beerdigt wird.
Ich habe schon nachgelesen, dass die Ehefrau sozusagen das Bestimmungsrecht hat.
Sie sagt natürlich, dass es der Wille meines Vaters war, aber wir wissen alle, dass man ihr auch sonst kein Wort glauben kann.
Könnt ihr mir bitte helfen und sagen, ob wir das Recht haben, eine andere Bestattungsart zu wählen?
Vielen Dank für eure Antworten.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38349 Beiträge, 13980x hilfreich)

Zunächst einmal mein aufrichtiges Beileid.

Nun zu Deiner Frage: Bestattungsrecht ist Landesrecht. Es scheint aber in allen Ländern eine identische Reihenfolge hinsichtlich der Bestimmung der Bestattunsmodalitäten zu geben, sei es aus ausdrücklicher gesetzlicher Regelung oder aber aus Gewohnheitsrecht heraus.

Ich gehe mal davon aus, dass keine Verfügung des Vaters existiert. Die wäre natürlich verbindlich. Wenn so etwas nicht existiert, dann hat die Totenfürsorgepflicht der nächste Verwandte, wobei der Ehegatte als nächster Verwandter angesehen wird. Existiert kein Ehegatte, dann sind die Kinder gefragt, sofern die nicht existieren, die Eltern u.s.w. Achtung, diese Fürsorgepflicht hat nichts mit der Funktion eines Erben zu tun.

Also, die Witwe bestimmt.

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12324.11.2014 21:23:19
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.
Also läuft es doch leider so, wie ich gedacht habe, es besteht keine Verfügung meines Vaters.
Es ist wahrscheinlich auch irrelevant, dass die Ehe erst seit 2 Jahren besteht.
Ich hatte gehofft, dass wir noch eine Chance haben es zu bestimmen, weil wir in der Mehrzahl sind.
Also müssen wir uns nun schon mal langsam damit abfinden, dass erst in ein paar Monaten die Beerdigung stattfindet und wir anschließend kein Grab als Anlaufstelle haben werden...

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