Keine Rückerstattung von Spendengeld

3. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Nikolai_11
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Keine Rückerstattung von Spendengeld

Hallo liebe Community,
bei mir ereignete sich folgendes Problem:
Unsere Abiturkasse ist dieses Jahr nahezu unangetastet gewesen, da wir weder Feiern oder sonstiges veranstalten konnten. Jetzt war die Idee, dass alle einen gleichen Anteil zurückerhalten, allerdings sollte jeder einen mindest Betrag spenden, dieser war bei 5 € angesetzt. Heute morgen wurde dann in unserer WhatsApp Gruppe angekündigt, dass der Betrag den man spenden möchte bis spätestens 18 Uhr angegeben werden soll, ich habe die Gruppe stumm geschaltet , da mir ewige Diskussionen auf den Keks gehen und ich keine lust auf ständige Benachrichtigungen habe. Jetzt habe ich es durch Zufall um 18:01 zur Kenntnis genommen und um 18:03 geantwortet. Jetzt heißt es, dass es zuspät wäre und all mein Geld weg sei. Ist das legal? Ich meine können die einfach meinen Anteil vollständig spenden ohne meine Einwilligung?

Mir fällt gerade ein: Als wir das Geld für unser Abi bezahlten/spendeten, war nie die Rede von irgendwelchen gemeinnützigen Spenden, dementsprechend, wäre dies doch Zweckentfremdung, oder sehe ich das falsch?

-- Editiert von Nikolai_11 am 03.07.2020 18:43

-- Editiert von Moderator am 03.07.2020 22:48

-- Thema wurde verschoben am 03.07.2020 22:48

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120324 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von Nikolai_11):
Ich meine können die einfach meinen Anteil vollständig spenden ohne meine Einwilligung?

Komische Frage – man hat es doch schon gemacht?



Zitat (von Nikolai_11):
Heute morgen wurde dann in unserer WhatsApp Gruppe angekündigt, dass der Betrag den man spenden möchte bis spätestens 18 Uhr angegeben werden soll

Zum eine ist die Frist zu kurz bemessen.
Zum anderen - wenn das denn tatsächlich so da gestanden hätte - ohne Meldung der Betrag den man spenden möchte logischerweise bei 0 EUR liegen würde.



Zitat (von Nikolai_11):
Ist das legal?

Die Spender dürften da auf Schadenersatz haften.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nikolai_11
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für deine Antwort! :)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Was soll in diesem Zusammenhang "spenden" bedeuten? Soll das Geld weiterhin in der Kasse verbleiben oder soll es an eine gemeinnützige Organisation oder ähnliches gespendet werden?

Von wie viel Geld pro Person sprechen wir hier? Wie viel sollten Sie also ausgezahlt bekommen, wenn es gar keine "Spende" gegeben hätte?

Was haben Sie denn dann um 18:03 geschrieben?

Es gibt kein "Abikassen-Gesetz" oder ähnliches. Die Rechtslage dürfte hier entscheiend von den genauen Abreden, die (in der Vergangenheit) getroffen wurden, abhängig sein. Die müsste man von einen Anwalt prüfen lassen. Da muss man sich vorher fragen, ob man nicht lieber auf das Geld verzichtet, sich die Anwaltskosten spart und im Übrigen den Frieden innerhalb des Abijahrgangs wahrt.

Die Vorgehensweise mag etwas "frech" gewesen sein. Sie sind bestimmt auch nicht der erst Abijahrgang, bei dem es solche oder andere Probleme gibt. Alle Beteiligten sind "Amateure" (großenteils wohl auch einfach noch Kinder) und treffen irgendwelche Planungen ohne jede Expertise, insbesondere ohne sich Gedanken über die Rechtslage zu machen. Aber vielleicht sollte man es auch einfach bei einem "rechtsfreien Raum" belassen und nicht jeden Abijahrgang (einer der Schüler dürfte immer etwas zu meckern haben) am Ende vor dem Amtsgerichten zu schlichten.

Tendenziell würde ich sagen, dass es doch mehr als zweifelhaft ist, dass der "Kassierer" (oder wer auch immer) des Abijahrgangs einfach ein stillschweigendes Einverständnis annimmt, die ihm anvertrauten Gelder zu spenden. Das Setzen einer so kurzen Frist ist eigentlich schon lächerlich und wirft die Frage auf, was damit beabsichtigt wurde. Zudem halte ich es für fragwürdig, ob das Geld wirklich zwischen 18:00 und 18:03 bereits gespendet wurde (vielleicht wurde es das auch noch immer nicht?).

Tendenziell würde ich daher auch sagen, dass die Schüler, die nicht ausdrücklich in die Spende eingewilligt haben, den entsprechenden Anteil (bzw. Schadenersatz) zurückfordern können. Die große Frage wird aber sein, wie viel Geld das ist.

Rein praktisch gesehen muss man den Verantwortlichen wohl nur ein Anwaltsschreiben zukommen lassen oder mit einer Strafanzeige drohen (Sie sollten aber nicht davon ausgehen, dass die Justiz sich um das Problem kümmert). Vermutlich zahlen die dann "freiwillig". Die Frage ist nur, ob Sie diese "Eskalation" wollen.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32270 Beiträge, 5673x hilfreich)

Zitat (von Nikolai_11):
Heute morgen wurde dann in unserer WhatsApp Gruppe angekündigt, dass der Betrag den man spenden möchte bis spätestens 18 Uhr angegeben werden soll,
Da hattest du den ganzen Tag keine Zeit, mal eben mit ---o.k. X € spende ich---zu antworten?
Zitat (von Nikolai_11):
Vielen Dank für deine Antwort!
Möchtest du nun, dass der Kassenwart der Abikasse oder der WA-Gruppen-Befähigte dir Schadensersatz leistet?
Wolltest du schon 18.28 Uhr einen juristischen Fall daraus machen?

:respekt:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120324 Beiträge, 39872x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Da hattest du den ganzen Tag keine Zeit, mal eben mit ---o.k. X € spende ich---zu antworten?

Und wieder mal den Sachverhalt nicht verstanden ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.274 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen