Keine Zählerablesung durch Netzbetreiber

13. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(700 Beiträge, 186x hilfreich)
Keine Zählerablesung durch Netzbetreiber

Seit einigen Jahren wechselt A regelmäßig seinen Stromanbieter.

Nun hat er festgestellt, das sein Netzbetreiber seitdem keinerlei Ablesung des Stromzählers mehr vornimmt, d.h. der abgerechnete "Verbrauch" beruht über mehrere Jahre ausschließlich auf elektronischen Schätzungen.

Ist das zulässig, oder muss derNetzbetreiber nicht doch zwischendurch mal eine Ablesung vornehmen?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5653 Beiträge, 2368x hilfreich)

Hallo gloegg,

quote:
d.h. der abgerechnete "Verbrauch" beruht über mehrere Jahre ausschließlich auf elektronischen Schätzungen.


Was sind elektronische Schätzungen?

lg
edy

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#2
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(700 Beiträge, 186x hilfreich)

Das sind, wenn ich es richtig verstanden habe, Schätzungen, die auf durchschnittlichen Verbrauchszahlen basieren und die aufgrund statistischer Merkmale von einem Programm berechnet und dann als (fiktiver) Verbrauch abgerechnet werden.

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#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5653 Beiträge, 2368x hilfreich)

Hallo gloegg,

Wenn er regelmäßig wechselt dann muss er doch bei jedem
neuen Anbieter den Zählerstand angeben.

Bei Heizungsverbrauchen gibt es die elektronische Fernabfrage.

Laut google gibt es dies auch für Stromzähler.

siehe google Stromzähler Fernabfrage

lg
edy

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durch."

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#4
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(700 Beiträge, 186x hilfreich)

Hi edy,

vielen Dank für Deinen Hinweis!

In den letzten Jahren hat tatsächlich niemand mehr den Zählerstand wissen wollen.

Daher frage ich mich, ob der Netzbetreiber nicht wenigstens einmal im Jahr - oder alle zwei Jahre - den Zählerstand ablesen muss, damit eine solche Sitation (A zahlt für Strom, den er gar nicht verbraucht hat) gar nicht erst entstehen kann...

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#5
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 808x hilfreich)

Auch ich wechsel regelmäßig den Stromanbieter. Komischer Weise musste ich bei jedem Neuvertrag den aktuellen Stromzählerstand angeben.

Und mal ehrlich: Wenn es dir nicht "passt", dass dein Verbrauch geschätzt wird, dann kannst du dem ganz leicht Abhilfe schaffen, indem du dich nicht nur um Neuverträge kümmerst, sondern auch regelmäßig deinen Zähler selber abliest und die entsprechenden Zählerstände dem Versorger mitteilst. In Zeiten von Internet& Co. ist das doch alles kein Problem mehr!

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"Scientia potentia est."

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#6
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(700 Beiträge, 186x hilfreich)

Es hat noch kein Anbieter den Vertragsabschluss abgelehnt, nur weil er keinen Zählerstand hatte...

Daher nochmal zurück zur Ausgangsfrage: Ist der Netzbetreiber verpflichtet in gewissen Abständen (sei es jährlich oder - von mir aus - alle 5 Jahre, völlig egal) die Zähler abzulesen?

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#7
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5653 Beiträge, 2368x hilfreich)

Hallo gloegg ,

Wenn du zu einem neuen Anbieter wechselst, macht doch der
alte eine Schlussrechnung?
Bekommst du Jahresverbrauchrechnungen? Stimmen diese mit dem
Zählerstand in ca. überein?



lg
edy




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"Ein freundliches "Hallo" setzt
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durch."

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#8
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1042x hilfreich)

Üblicherweise meldet man seinen Verbrauch einfach an. Dem Versorgen reicht die Schätzung plus Anmeldungen und Abmeldungen bei Neukunden, sowie die Zählerwechsel.

Warum sollen Schätzungen nicht zulässig sein. Passt dir die Rechnung nicht musst du nur den echten Zählerstand melden.

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""

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#9
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 303x hilfreich)

quote:
Ist der Netzbetreiber verpflichtet in gewissen Abständen (sei es jährlich oder - von mir aus - alle 5 Jahre, völlig egal) die Zähler abzulesen?

Nö, warum?
Den interessiert es doch nicht die Bohne, insbesondere wenn irgendwelche Billiganbieter das Geschäft machen. Und wo hast du ein Problem? Die Zählerstände werden immer an den Lieferanten gemeldet. Wenn der dir glaubt - also so what ?

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" Gruss aus Offenbach"

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#10
 Von 
gloegg
Status:
Praktikant
(700 Beiträge, 186x hilfreich)

Also ist der Netzbetreiber nicht verpflichtet, eine Ablesung vorzunehmen - richtig?

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#12
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1042x hilfreich)

quote:
Also ist der Netzbetreiber nicht verpflichtet, eine Ablesung vorzunehmen - richtig?


JEIN.

Sobald du nicht zahlst weil die Abrechnung geraten ist wird der den Zähler sperren und dann auch ablesen.

Daher spielt es keine Rolle.

Denn solange du zahlst reicht das dem Netzanbieter. Du kannst sicher sein das bei Verjährungsgefahr darauf bestanden wird die Zahlen zu bekommen.

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