Kind im Trainingslager durch andere Person verbindlich angemeldet, Mahnung

5. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.11.2020 10:05:42
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Kind im Trainingslager durch andere Person verbindlich angemeldet, Mahnung

Hallöchen in die Runde,

wir haben folgenden Sachverhalt und ich bitte um Rat:

Unsere 10 jährige Tochter ist in einem Sportverein. Nun kam im Sommer diesen Jahres das Gespräch auf, ob grundsätzlich Interesse bestehen würde, in den Herbstferien, ein Trainingslager außerhalb des Vereins zu besuchen.

Im Sommer haben wir gesagt ja, könnten wir uns vorstellen, aber jetzt noch nicht verbindlich zusagen. Nun hat ein Elternteil (A) aus unseren Sportverein die Organisation übernommen und die Kinder nun "verbindlich" bei diesem Trainingslager (Sportreiseunternehmen, (B)) angemeldet.

Der Informationsaustausch unter den Eltern, findet meist per WhatsApp Gruppenchat statt. Wenige Wochen nach dem Gespräch, hatten wir geschrieben, dass wir in den Herbstferien nicht können und unsere Tochter nicht teilnehmen kann.

Ok soweit so gut, nun kurz vor den Herbstferien erhielten wir alle die Anmeldebögen für das Trainingslager von dem Sportreiseunternehmen (B). Da unsere Tochter nicht teilnehmen kann, haben wir weder etwas ausgefüllt bzw. unterschrieben.

Gestern erhielten wir eine Mahnung von (B) dass noch ein offener Betrag in Höhe von 140€ offen ist, da unser Kind "verbindlich" durch die Person (A) angemeldet wurde. Ich habe mich daraufhin schriftlich und telefonisch bei (B) gemeldet, dass wir weder etwas unterschrieben oder eine Teilnahme zugesagt hätten. Die andere Person am Telefon meinte nur: "Ja ihr Kind wurde durch Person (A) angemeldet und sie müssen nun die Rechnung schnellstens bezahlen. Hätten sie sie ja vor dem Camp abmelden können". Ich wurde dann lauter und habe gesagt, dass ich nichts unterschrieben habe und auch nichts zahlen werde. Dann hat er nur gesagt, unter solchen Voraussetzungen unterhält er sich nicht mit mir und einfach aufgelegt.

Wie verhält sich das nun rechtlich? Wir haben wirklich nicht verbindlich zugesagt und möchten jetzt natürlich mit dem Elternteil (A) auch kein Streß. Es kann gut möglich sein, dass (A) auch nur vergessen hat, unsere Tochter abzumelden, aber dafür können wir ja nichts, da sie die gesamte Organisation übernommen hatte.

Bitte um Rat. VG

-- Editiert von becksblue am 05.12.2018 13:07

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32193 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von becksblue):
Nun hat ein Elternteil (A) aus unseren Sportverein die Organisation übernommen und die Kinder nun "verbindlich" angemeldet.
Bevor es sich rechtlich verhält, sollte man mal mit der Person A abklären, warum sie das so für euer Kind gemacht hat. Auch ohne Anwalt kann man das regeln.
Du bzw. ihr als Eltern habt die Tochter weder angemeldet, noch gebucht. Das lässt sich doch nachweisen.
Dem Reiseveranstalter ist es egal, der will das Geld. Mit dem braucht man nicht streiten, denn der hat die Liste mit den Teilnehmern.
Zitat (von becksblue):
möchten jetzt natürlich mit dem anderen Elternteil (A) auch kein Streß,
Aber klären könnte man das mit A. Ganz sachlich. Oder eben doch selber zahlen...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120158 Beiträge, 39837x hilfreich)

Abgesehen von dem kläreneden Gespräch mit A:


Es wurde nichts von Euch bestellt, wenn A das eigenmächtig macht, dann haftet A auch dafür.

Den Reiseunternehmen würde ich schreiben, das man nichts bestellt hat, kiene Zustimmung zu irgendwas gegeben hat und das es sich mit den Mahnungen gefälligst an seinen Vertragspartner zu wenden habe.
Das ganz mit Zustellnachweis.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Mit dem braucht man nicht streiten, denn der hat die Liste mit den Teilnehmern.


Das alleine genügt aber nicht, denn selbstverständlich kann ein 10-jähriges Kind so einen Vertrag nicht abschließen, es bedarf also der Zustimmung der Eltern, die hier offenbar ja fehlt.

Solange der Veranstalter also nicht nachweisen kann, daß die Eltern das Kind angemeldet haben, hat er gegen die Eltern (oder das Kind) genau gar keinen Anspruch.

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