Kind von Bücherregal in Schule erschlagen, 5 Knochenbrüche

6. Juli 2024 Thema abonnieren
 Von 
DeWo82
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)
Kind von Bücherregal in Schule erschlagen, 5 Knochenbrüche

Guten Tag, mein 15 J. Kind stand am Donnerstag, letzter Schultag vor den Ferien, rückwärtig, in der Schulbücherei zu einem ca. 2 m hohen, gefüllten Bücherregal, welches plötzlich zusammenbrach und auf meine Tochter stürzte. Sie musste von Lehrkräften und Schülern darunter befreit werden. Es wurde kein RTW gerufen, der Schulleiter rief mich an, teilte mit, was passiert sei, aber es sei wohl alles gut, nur ein blauer Fleck am Knie. Als ich in der Schule ankam war der Fuß bereits sehr stark geschwollen und diverse große Schürfwunden an beiden Waden vorhanden. Ich bin dann mit ihr in die Notaufnahme, wo erst ein Röntgen und anschließend ein CT gemacht wurde. Resultat 1x Schienbeinbruch und 4 Mittelfußknochen gebrochen, sowie diverse Hämatome. Rechtes Bein in Gipsschiene und soll ruhig gestellt bleiben für mind. 4 Wochen, dann erneute Kontrollen und ggfs. Umstellung auf einen Geh/Schienen/Schuh, ansonsten weiter Gips. 3x täglich IBU 400 + tägliche Heparinspritzen.
Unfallanzeige in der Schule für die Unfallkasse wurde geschrieben. Also der Unfall ist dort gemeldet.
Ich finde im Internet keine vergleichbaren Fälle. Was sollen wir tun? Hat jemand eine Idee? Sollen wir einen Anwalt kontaktieren? Hat man da überhaupt eine Chance?

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39 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124427 Beiträge, 40362x hilfreich)

Zitat (von DeWo82):
Was sollen wir tun? Hat jemand eine Idee?

Klar.

Am Anfang von allem steht das definieren von Zielen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17268 Beiträge, 9516x hilfreich)

Zitat (von DeWo82):
Hat man da überhaupt eine Chance?

Auf was?
Wenn der Fall der Unfallkasse gemeldet wurde, ist die medizinische Behandlung einschließlich aller Folgeschäden doch abgedeckt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
DeWo82
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Eine Chance: zB auf Schmerzensgeld.


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#4
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1989 Beiträge, 419x hilfreich)

Zitat (von DeWo82):
Eine Chance: zB auf Schmerzensgeld.

Es geht also ums Geld?

Ich hätte eher einen Hals der Schulleitung gegenüber, wenn es aber um die Kasse geht ...

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124427 Beiträge, 40362x hilfreich)

Zitat (von DeWo82):
Eine Chance: zB auf Schmerzensgeld.

Schmerzensgeld ist in in DE traditionell sehr gering. Und Versicherungen neigen in der Regle nicht dazu, besonders gerne zu zahlen.

Ohne Anwalt wird man da wohl nicht sehr weit kommen.
Und ob man mit Anwalt weit kommt, dass ist auch sehr fraglich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
DeWo82
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Natürlich haben wir einen riesen „Hals" auf die Schule/ auf die Stadt ,weil es einfach nicht sein kann, dass dort Bücherregale seit über 20 Jahren stehen, offen im Raum, nicht befestigt/ gesichert, die dann einfach zusammenbrechen und umkippen. Es gab viele Faktoren die schlecht waren und wir haben da sehr großes Glück gehabt das sie NUR 5 Knochen gebrochen und diverse Hämatome und Schürfwunden davon getragen hat und nicht noch schlimmeres geschehen ist. 2 weitere Schüler wurden doch herausfallende Bücher leicht verletzt an Kopf und Bein. Und wir bekommen nur eine Entschuldigung und es war „ein dummer Unfall" „nicht vorhersehbar", „ab jetzt würden wir immer einen RTW rufen, das war halt eine Momententscheidung…"

Als ich vor ein paar Jahren einen unverschuldeten Autounfall hatte, da lief alles sehr einfach, KH, Anwalt und alles wurde geregelt samt Schmerzensgeld.

Wir sind berufstätig, müssen die Betreuung regeln (mit Hilfe der Großeltern), denn ganz alleine kann/soll sie nicht im Haus sein, Donnerstag fast 4 Std Krankenhaus (Arbeit unterbrochen, dafür am nächsten Tag die Zeit dranhängen müssen), am Freitag 2 Std Krankenhaus (da hat der Mann dann die Arbeit unterbrochen und fährt dafür am Sonntag arbeiten), Stundenlang telefonieren für Terminlegungen (Folgetermine bei Ärzten), Bescheinigungen anfragen für Flugtauglichkeit und Medikamentenmitnahme im Handgepäck (Heparin) (denn ja, es steht noch ein Urlaub an), Beratung und Termine im Sanitätshaus, um ihr einen Rollstuhl zu besorgen, damit sie auch das Haus verlassen kann, denn mit den Krücken kommt sie nur kurzweilig klar, da 1 Bein ja eingegipst und das andere voll mit Hämatomen und Wunden.
Zusatzkosten zb für Heparinsalbe (ü 20€) da gibt’s kein Rezept für….und der Unfall ist erst am Donnerstag gewesen.
Und ja, das Kind hat meiner Meinung wirklich Schmerzensgeld verdient, sie leidet unheimlich, ist total traurig (als Teenie in den Ferien ans Bett gefesselt), ist ja auch eine physische Belastung, erst komplett unter Schock und dann realisiert sie, dass sie bis auf weiteres komplett eingeschränkt ist.

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#7
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1103 Beiträge, 192x hilfreich)

dann beauftragt doch einen Anwalt bzw fragt den erst einmal um Rat!
Ich jedenfalls würde es nicht akzeptieren zu hören: naja, nichts passiert; nur paar blaue Flecken..
und in Wirklichkeit sind einige Knochen gebrochen...

die ca 50.- wären es mir wert, wenns um die Tochter geht...

https://www.frag-einen-anwalt.de/

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#8
 Von 
DeWo82
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Deshalb habe ich ja hier gefragt.

Woher der Preis von 50€?

„Weitere Fragen
Wie viel kostet eine anwaltliche Beratung?
Die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch ist für einen Verbraucher nicht höher als 190 Euro zzgl. Mehrwertsteuer. Zusätzlich kann der Rechtsanwalt notwendige Auslagen geltend machen.
www.brak.de"


Aber welchen Anwalt benötigen wir?
Wenn ich nach Anwälten für Personenschaden/ Unfallschaden suche, erhalte ich immer nur Vorschläge für „Verkehrsunfälle/ Wegeunfälle"

Und wie erwähnt, konnte ich nichts vergleichbares wie unseren „Fall" finden. Immer nur Wegeunfälle, Prügeleien oder Sachbeschädigung von Schülern.

Verletzung der Aufsichtspflicht war es ja auch nicht.

Anwalt für Schulrecht?


Wir haben bis auf meinen Autounfall damals noch nie anwaltliche Hilfe benötigt.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124427 Beiträge, 40362x hilfreich)

Zitat (von DeWo82):
Aber welchen Anwalt benötigen wir?

Einen Anwalt der sich mit öffentlichem Recht und zugehörigen Schmerzensgeldforderungen auskennt.

Prinzipiell kann das jeder Anwalt weil in DE die Anwälte umfassend für alle Rechtsgebiete ausgebildet werden.
In der Praxis ist es natürlich besser, wenn man sich einen Spezialisten nimmt, denn der kennt sich naturgemäß noch besser aus.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3785 Beiträge, 608x hilfreich)


?

Zitat (von DeWo82):
auf die Schule/ auf die Stadt ,weil es einfach nicht sein kann, dass dort Bücherregale seit über 20 Jahren stehen, offen im Raum, nicht befestigt/ gesichert, die dann einfach zusammenbrechen und umkippen.

Dann könnte im Raum stehen, dass sich die Tochter an das Bücherregal gelehnt hatte und es deshalb zusammenbrach.
Am ehesten werden sie Schmerzensgeld bekommen, wenn sie eine private Unfallversicherung abgeschlossen haben.

Ein Anwalt wäre nicht verkehrt.

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#11
 Von 
KarlMachtMit
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 29x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Schmerzensgeld ist in in DE traditionell sehr gering.

Für Brüche der unteren Extremitäten sind mittlere vierstellige Beträge nicht unrealistisch.

Hier würde ich schon zumindest anhand der Schilderung (stand davor, keine Rangelei oder so) einen Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht sehen, insbesondere in Schulräumen, wo m.e höhere Anforderungen an die Stabilität und Standfestigkeit zu stellen sind.

Zur Fehleinschätzung "nur blaue Flecken": das ist ärgerlich, aber Lehrer sind keine Mediziner und je nach Situation ist das auch schwer zu sehen. Ich kenne als Vater auch viele "unnötige" Anrufe und Maßnahmen.

Sie haben sie angerufen und sie haben dann richtig reagiert. Durch den Zeitverzug sehe ich erstmal keine Schäden.

Persönlich wäre es mir Wert mich hier professionell beraten und vertreten zu lassen. Im 100%igen Erfolgsfall wären die Anwaltskosten im Übrigen auch von der Gegenseite zu tragen.

Edit: im Übrigen könnte hier eine vernünftige Forderung außergerichtlich zu einem schnelleren und befriedigendem Erfolg führen, als ein "alles was geht". Sie sollten sich also vorher (schon vor dem Weg zum Anwalt) überlegen, was sie wollen!


-- Editiert von User am 7. Juli 2024 07:57

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#12
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17268 Beiträge, 9516x hilfreich)

Bitte beachten, dass es sich um einen Schulunfall handelt, der dadurch einem Arbeitsunfall gleichgestellt ist.

D.h. die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt alle Heilbehandlungskosten (auf Niveau der PKV), wenn nötig Reha, Umschulung (falls Berufsunfähigkeit eintritt) und Rente (wenn Erwerbsfähigkeit / Erwerbsminderung eintritt).
Sie zahlt aber kein Schmerzensgeld.

Die Schule selbst muss auch nicht zahlen, weil die gesetzliche Unfallversicherung wie eine Haftpflichtversicherung für die Schule wirkt.

Bei einem Arbeitsunfall erhält man im Regelfall ja auch kein Schmerzensgeld vom Arbeitgeber.

Ich sehe daher nur zwei realistische Möglichkeiten:
- Der Träger der Schule (vermutlich die Stadt) ist großzügig und zahlt freiwillig
- Man findet heraus, wer das Regal umgeworfen hat und nimmt denjenigen / diejenige persönlich in Anspruch.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#13
 Von 
KarlMachtMit
Status:
Schüler
(214 Beiträge, 29x hilfreich)

Der Antwort von drkabo ist sich gründlich anzuschließen.
Bei klassischen Schulunfällen (Sturz, Sportunterricht, etc) ohne oder nur mit geringem Verschuldensgrad sind die Aussichten auf Schmerzensgeld eher schlecht.

Bei doch ggf. (Je nach warum) groben Verstößen gegen die Verkehrssicherungspflicht sind die Chancen meiner bescheidenen Meinung nach besser.
Ich könnte mir vorstellen, das hier ein Anwaltschreiben mit einer moderaten Forderung zur Erledigung schnell zum Ziel führen könnte.

Aber natürlich müssen sie die Entscheidung und die Folgen alleine tragen.

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#14
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(946 Beiträge, 111x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
- Der Träger der Schule (vermutlich die Stadt) ist großzügig und zahlt freiwillig


Da sehe ich die Wahrscheinlichkeit bei ungefähr Null. Öffentliche Träger haben keine Spendierhosen und zahlen nur bei nachgewiesenem schuldhaften Verhalten der Schule.

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#15
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3785 Beiträge, 608x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Öffentliche Träger haben keine Spendierhosen und zahlen nur bei nachgewiesenem schuldhaften Verhalten der Schule.

Sehe ich genauso, bei Unfällen wo die Kommunen bzw. deren Versicherungen bezahlen sollten, wird es eher wenig bis nichts geben.
Es wird wohl genau geprüft, warum das Regal einstürzte, schon bei geringer Eigenschuld mag es schlecht ausschauen.

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#16
 Von 
Daskalos
Status:
Lehrling
(1103 Beiträge, 192x hilfreich)

Zitat (von DeWo82):
Deshalb habe ich ja hier gefragt.

Hier ist ein Laienforum. Die Antworten hier sind sicherlich nicht falsch, trotzdem würde ich in diesem Fall einen Fachanwalt vorziehen.

Zitat (von DeWo82):
Woher der Preis von 50€?

Schon mal den LInk hier angeklickt? -> https://www.frag-einen-anwalt.de/
Da gehts sogar ab 30.- los...

Zitat (von DeWo82):
Wie viel kostet eine anwaltliche Beratung?

Im Internet? ca 50.-! (Würde ich jetzt erstmal vorziehen)
Persönlich und in seinem Büro? Wie sie schon sagten: knapp 200.-

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7964 Beiträge, 1635x hilfreich)

Erstmal gute Besserung
Wichtig ist, den Grund zu finden, warum das Regal umgekippt ist. Und dann schliesst sich alles weitere an. So ist der normale Gang bei diesen Dingen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#18
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17268 Beiträge, 9516x hilfreich)

Zitat (von KarlMachtMit):
Bei doch ggf. (Je nach warum) groben Verstößen gegen die Verkehrssicherungspflicht sind die Chancen meiner bescheidenen Meinung nach besser.

Grundsätzlich richtig.
Aber wenn die Regale (wie weiter oben vom Fragesteller selbst geäußert) seit 20 Jahren da stehen und seitdem keines umgefallen ist, wird ein grober Verstoß nahezu auszuschließen sein.
Wenn ein Umfallen der Regale nicht vorhersehbar war (weil 20 Jahre nix passiert ist) ist das ein Argument, gegen das man sehr schwer ankommt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17268 Beiträge, 9516x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Wichtig ist, den Grund zu finden, warum das Regal umgekippt ist. Und dann schliesst sich alles weitere an. So ist der normale Gang bei diesen Dingen

Volle Zustimmung.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34185 Beiträge, 5898x hilfreich)

Zitat (von DeWo82):
Eine Chance: zB auf Schmerzensgeld.
Ja, natürlich. Das muss man aber einfordern!!
Keine Schule oder sonstwer bietet nach solchen einem Vorfall/Unfall gleich unter l3ichtem Schock das gesamte Repertoire an.
Man ging evtl. zuerst tatsächlich von einem glimpflichen Vorfall aus.
Manch ein Verunfallter sagt zunächst auf Nachfrage sogar: nönö, alles in Ordnung, war nur der Schreck...
Zitat (von DeWo82):
weil es einfach nicht sein kann, dass dort Bücherregale seit über 20 Jahren stehen, offen im Raum, nicht befestigt/ gesichert, die dann einfach zusammenbrechen und umkippen.
Da stimme ich dir zu...es kann eigentlich nicht sein---einfach so jedenfalls nicht.
Weitere Untersuchungen werden ergeben, warum das Regal am Donnerstag umfiel.
Zitat (von DeWo82):
Und ja, das Kind hat meiner Meinung wirklich Schmerzensgeld verdient
Da wird auch niemand widersprechen. Du hast ja schon detailliert aufgelistet (und kannst das auch weiterhin tun). Die Forderungshöhe nach Schmerzensgeld/Schadensersatz wird sich dann später ergeben.
Behandlungskosten und Medikamente wird die Versicherung leisten, die € kann man nicht nochmal ansetzen.
Zitat (von DeWo82):
Woher der Preis von 50€?
DER hat eben ein Anwalt, der ihm immer mal fürn Fuffi schlechte Ratschläge gibt. :wink:

Ich verstehe nur noch nicht so ganz, warum man sich nun knapp 3 Tage nach dem Unfall schon mit spitzem Bleistift und dem blöden Internet hinsetzt und Gelder ausrechnet.
Das 15j Kind kann von den Großeltern betreut werden. Es sind Ferien. Die Arztbesuche können organsiert werden.
So schlimm, schmerzhaft und ärgerlich das alles ist, jetzt sollte zunächst die Genesung und weitere Behandlung Vorrang haben. Brüche im Fuß sind oft sehr langwierig und kompliziert zu behandeln.

Das mit dem Geld kommt später. Viel später. Und dauert auch sehr lange. mE ist ein Anwalt jetzt sofort noch nicht nötig. Und auch der will sein Geld erst sehr viel später.

Gute Besserung für das Kind!

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1989 Beiträge, 419x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Zitat (von cirius32832):
Wichtig ist, den Grund zu finden, warum das Regal umgekippt ist. Und dann schliesst sich alles weitere an. So ist der normale Gang bei diesen Dingen


Volle Zustimmung.


Doppelte Zustimmung.
Das Regal stand 20 Jahre sicher und fiel dann plötzlich um?
Die 15-jährige Tochter kann dann auch nicht kurzfristig ohne Aufsicht bleiben?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48424 Beiträge, 17079x hilfreich)

Schmerzensgeld gibt es nur, wenn der Schule oder einem anderen Dritten ein Verschulden nachgewiesen werden kann.

Dass hier ein Verschulden der Schule oder eines Dritten vorliegt ist denkbar, aber keineswegs sicher.

Das Problem an der Geschichte ist, dass die Beweislast für so ein Verschulden beim Geschädigten liegt. Man muss sich zudem darüber im Klaren sein, dass auch ein Anwalt keine Beweise herbeizaubert.

Das Verhalten der Lehrer nach dem Unfall führt nach meiner Auffassung dagegen nicht zu einem Schmerzensgeldanspruch.

Alle übrigen Kosten außer dem Schmerzensgeld sind sowieso durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
DeWo82
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 2x hilfreich)

Hier ist ein Auszug aus einer Nachricht vom Schulleiter:

„Den Unfallbericht habe ich geschrieben und schicke diesen nun zur Unfallkasse. Es scheint so gewesen zu sein, dass die Last auf der einen Seite des Regals zu groß war und dieses dadurch zusammengebrochen ist."


Auf der anderen Seite des Regals befanden sich anscheinend Schüler, die Bücher sortiert und umgeräumt/ ausgeräumt haben.
Sie hatten wohl die Aufgabe, veraltete nicht mehr brauchbare Bücher auszusortieren.

Auszug DGUV
(2) Einrichtungsgegenstände sind so aufzustellen und bewegliche Teile von Einrichtungsgegenständen sind so zu gestalten, dass bei bestimmungsgemäßem Gebrauch keine Gefährdungen für Schülerinnen und Schüler entstehen.

Also sollte ein Bücherregal auch so stabil sein, dass es nicht zusammenbricht wenn jemand Bücher umräumt.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48424 Beiträge, 17079x hilfreich)

Die DGUV verlangt zunächst einmal eine jährliche Überprüfung der Standsicherheit. Ist diese Überprüfung nicht erfolgt, so hätte man erst einmal gute Karten für das Schmerzensgeld. Allerdings erwarte ich, dass in öffentlichen Gebäuden derartige Prüfungen vorgenommen werden und auch entsprechende Protokolle vorgelegt werden können.

Zitat (von DeWo82):
Also sollte ein Bücherregal auch so stabil sein, dass es nicht zusammenbricht wenn jemand Bücher umräumt.

Das ist ntürlich richtig. Allerdings ist es auch denkbar, dass ein Kind sich dabei am Regal abgestützt hat, z.B. weil es aus Unachtsamkeit andernfalls von der Trittleiter gefallen wäre.

Wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe, dann ist das Regal auch nicht in sich zusammen gebrochen, sondern umgefallen.

Auf die laienhafte Vermutung des Schulleiters kann man keine Schmerzensgeldklage aufsetzen.

Wenn die jährlichen Überprüfungen durch Protokolle nachgewiesen werden können, dann bleibt es dabei, dass der Geschädigte den Beweis dafür erbringen muss, dass die Verkehrssicherungspflicht verletzt wurde. Das. o.g. Zitat von Dir reicht da nicht als Beweis.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11183 Beiträge, 4294x hilfreich)

Zitat (von DeWo82):
Also sollte ein Bücherregal auch so stabil sein, dass es nicht zusammenbricht wenn jemand Bücher umräumt.

Das gibt die zitierte DGUV Passage so nicht her. ;)

Zitat (von DeWo82):
dass bei bestimmungsgemäßem Gebrauch

Sofern ein Regal überladen wird, bzw. einseitig falsch beladen wird, ist es mit dem bestimmungsgemäßen Gebrauch nämlich schon dahin.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(17268 Beiträge, 9516x hilfreich)

Zitat (von DeWo82):
Also sollte ein Bücherregal auch so stabil sein, dass es nicht zusammenbricht wenn jemand Bücher umräumt.

Ansprüche gegen den Hersteller des Regals oder die Person, die das Regal vor 20 Jahren aufgebaut hat, dürften aber realistisch nicht durchzusetzen sein.

Möglicherweise kommen Ansprüche gegen die "Schüler, die Bücher sortiert und umgeräumt/ ausgeräumt haben" in Betracht.
Wie alt waren die denn? Und sind Ihnen die Namen dieser Schüler bekannt? Hat ein Lehrer das Umräumen/Ausräumen beaufsichtigt? War Ihr Kind am Umräumen/Ausräumen beteiligt? Wenn nein, warum war Ihr Kind dann in der Nähe der Umräum/Ausräum-Aktion?

Sie müssen sich vom Gedanken trennen, dass die Schule alleine deshalb Schmerzensgeld zahlen muss, weil sich der Unfall in der Schule ereignet hat.
Dass sich der Unfall in der Schule ereignet hat, reicht "nur" dafür, dass die Unfallkasse alle Heilbehandlungskosten (auf Niveau der PKV), wenn nötig Reha, Umschulung (falls Berufsunfähigkeit eintritt) und Rente (wenn Erwerbsfähigkeit / Erwerbsminderung eintritt) zahlen muss.
Schmerzensgeld muss derjenige oder diejenige zahlen, der/die den Unfall "verschuldet" hat. Dass das Regal der Schule gehört, stellt aber für sich alleine noch kein Verschulden da.
Möglicherweise hat niemand den Unfall im rechtlichen Sinne "verschuldet". Oder es lässt sich nicht mehr rechtssicher feststellen, wer den Unfall im rechtlichen Sinne "verschuldet" hat.
Im Zweifelsfall müssen Sie nämlich beweisen, wer "Schuld ist", weil Sie die Forderung nach Schmerzensgeld stellen.

Zitat (von hh):
Das Problem an der Geschichte ist, dass die Beweislast für so ein Verschulden beim Geschädigten liegt. Man muss sich zudem darüber im Klaren sein, dass auch ein Anwalt keine Beweise herbeizaubert.

So ist es.

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48424 Beiträge, 17079x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Sofern ein Regal überladen wird, bzw. einseitig falsch beladen wird, ist es mit dem bestimmungsgemäßen Gebrauch nämlich schon dahin.

Wenn das Regal nicht bestimmungsgemäß benutzt wurde, dann liegt aber eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vor.

Dass man ein Bücherregal durch Bücher überladen kann, wäre aber eher ungewöhnlich, denn dann wäre das Regal schon gar nicht für diese Einsatz geeignet. Auch die Verwendung eines ungeeigneten Regals wäre eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.

Letztlich wird es eine Reihe von Möglichkeiten geben, was hier falsch gelaufen sein könnte und die meisten davon stellen auch eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht dar. Das Problem ist dabei ganz einfach, dass Vermutungen nicht reichen.
Wenn jemand persönlich für die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht verantwortlich ist, dann droht demjenigen auch noch ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung. Sobald aber ein Strafverfahren im Raum steht und die Versicherungen den Anspruch auf Schmerzensgeld prüfen darf man nicht davon überrascht sein, wenn diejenigen ganz plötzlich unter Amnäsie leiden, sprich von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen.

Natürlich kann in so einer Situation ein Anwalt helfen, da ein Laie damit schnell überfordert ist. Der Anwalt bietet aber keine Garantie dafür, dass der Schmerzensgeldanspruch tatsächlich auch durchgesetzt werden kann. Spätestens dann, wenn auch noch Gutachter ins Spiel kommen, kann die Sache auch schnell teuer und damit riskant werden.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124427 Beiträge, 40362x hilfreich)

Zitat (von hh):
Dass man ein Bücherregal durch Bücher überladen kann, wäre aber eher ungewöhnlich, denn dann wäre das Regal schon gar nicht für diese Einsatz geeignet. Auch die Verwendung eines ungeeigneten Regals wäre eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.

Naja, vor 20 Jahren war man da noch "entspannter" was das "geeignet" angeht.
Kann sein, das es da noch Bestandschutz gab.



Zitat (von hh):
Natürlich kann in so einer Situation ein Anwalt helfen, da ein Laie damit schnell überfordert ist. Der Anwalt bietet aber keine Garantie dafür, dass der Schmerzensgeldanspruch tatsächlich auch durchgesetzt werden kann. Spätestens dann, wenn auch noch Gutachter ins Spiel kommen, kann die Sache auch schnell teuer und damit riskant werden.

Völlig korrekt.

Zumal ich befürchte, das das Regal schon längst entsorgt ist. Und ohne Beweisstück dürfte das eine echte Herausforderung werden.



Zitat (von Anami):
Ich verstehe nur noch nicht so ganz

Ja, Deine Probleme mit dem lesen und verstehen sind forenweit bekannt.


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0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34185 Beiträge, 5898x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ja, Deine Probleme mit dem lesen und verstehen sind forenweit bekannt.
Dann verweise ich gern auf den Kontext zu dem Halbsatz.

Und bleibe dabei: Ich verstehe nicht, warum man schon wenige Tage nach diesem Unfall derart rechnet, recherchiert und nach verdientem Schmerzensgeld fragt.
Und heute nachschiebt, was mit diesem Regal seit 20 Jahren doch wohl hätte sein müssen.

Mir wäre anderes in dieser Situation erstmal wichtiger. Denn zunächst werden die Kosten übernommen und das Kind behandelt.

Ob nun der Vergleich mit dem Autounfall was Verständliches ist, habe ich mir schon verkniffen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124427 Beiträge, 40362x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Mir wäre anderes in dieser Situation erstmal wichtiger.

Was denn konkret?



Zitat (von Anami):
Und bleibe dabei: Ich verstehe nicht, warum man schon wenige Tage nach diesem Unfall derart rechnet, recherchiert und nach verdientem Schmerzensgeld fragt.

Unjuristisch hat die TS das ja schon begründet
Juristisch ist es so, dass die Eltern als Fürsorgepflichtige dazu verpflichtet sind Ansprüche des Kindes geltend zu machen.


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