Kind wegen Rassismus Verbreitung beschuldigt

24. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
Bob123mitglied
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kind wegen Rassismus Verbreitung beschuldigt

Angenommen, ein 11 Jähriges Kind wird von der Schule wegen der Verbreitung von Rassismus beschuldigt.
Die Klasse hat eine Hausaufgabe in digitaler Form zum Thema Nationalsozialismus bekommen und auf dem ersten Blatt stand ein großes Bild von Adolf Hitler. Die Aufgabe kam vom Lehrer ohne jegliche Ankündigungen bezüglich Thema und Inhalt. Das Kind war eines von den ersten, die es sich angeschaut haben, und es hat direkt im Unterricht den anderen Mitschülern mitgeteilt, dass auf der ersten Seite ein Bild von A. Hitler zu sehen ist.
Auf die Frage "Zeig Mal wo?", hat er ein Screenshot vom Bild gemacht und in "Teams" in die Klassen Gruppe gestellt. Damit war das Thema für alle Kinder abgeschlossen.
Eine Woche später, haben Eltern des Kindes von der Schule eine Email bekommen, wo stand, dass " so ein Verhalten von der Schule nicht tolleriert wird und es dient der Verbreitung von Rassismus" und deswegen müssen Massnahmen wie Gespräche, Ermahnungen und Eintrag ins Klassenbuch folgen.
Frage: Hat die Schule Recht, darf sie es machen?

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3528 Beiträge, 558x hilfreich)

WEnn ein 11 jähriger diesen Herrn sofort erkennt und das Foto verbreitet, dürften Gespräche notwendig sein.

Offenbar ist der Gesprächsthema in der Familie und könnte das Kind auch für die Zukunft prägen.

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#2
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

@loni12

Echt?

Also meine 10 jährige Tochter wüßte auch wer das ist. Warum sollten nun Gespräche notwendig sein.
Wahrscheinlich hat es die Gespräche schon gegeben und daher wissen manche mehr als andere.

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#3
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
WEnn ein 11 jähriger diesen Herrn sofort erkennt
... dann ist das lediglich ein Hinweis darauf, dass bei dem Kind eine gewisse Allgemeinbildung vorherrscht. Schwer zu erkennen ist der ja nun auch nicht. Er hat ein sehr charakteristisches Erscheinungsbild und seine Darstellung ist in den Medien omnipräsent. Je nach Bundesland/Lehrmaterial ist auch sein Schulbuch voll mit entsprechenden Darstellungen.

Jetzt kennt doch absolut jeder Elfjährige (vielleicht gibt es da auch noch Zehnjährige) in der Klasse diesen Mann. Wenn das beunruhigend wäre (was es nicht ist), dann stünde man doch jetzt noch vor einem ganz anderen Problem, welches der Lehrer verursacht hat.

Ein Problem kann man nach dem bisherigen Stand der Schilderungen aber wohl nur sehen, wenn man dem Weltbild anhaftet, die staatliche Schule müsste die einzige Informationsquelle für Kinder sein...

Zitat:
und das Foto verbreitet
Dem Sachverhalt nach hat er es überhaupt nicht verbreitet, sondern der Lehrer. Das Kind hat die anderen Schüler dann nur auf die bereits erfolgte Verbreitung hingewiesen. Diesen Schülern, die das Bild zu diesem Zeitpunkt schon besaßen, hätte es gar nicht mehr beschafft werden können.

Zitat:
Offenbar ist der Gesprächsthema in der Familie
Der Schluss ist nicht naheliegend. Hitler könnte noch so oft Gesprächsthema in der Familie gewesen sein: Davon erfährt das Kind nicht, wie Hitler aussieht. Umgekehrt gibt es so viele denkbare Möglichkeiten, wo das Kind erstmals Hitler gesehen haben könnte, dass der Schluss auf die eine oder die andere Variante völlig spekulativ ist.

Zitat:
könnte das Kind auch für die Zukunft prägen.
Ja, wollen wir es hoffen.

Ist man jetzt schon ein Nazi, wenn man weiß, wie Hitler aussah?

Und wo hier dann der "Rassismus" in Spiel kommen soll, ist auch noch offen. Ein Foto von Hitler ist kein Rassmismus. Wenn doch, dann müsste man sich über den Lehrer Gedanken machen, der diesen "Rassismus" an die Schüler verbreitet... Muss man aber nicht.

Zitat:
Frage: Hat die Schule Recht, darf sie es machen?
Auf den ersten Blick sieht es ziemlich lächerlich aus. Allerdings wäre ich mir nicht ganz sicher, ob der Sachverhalt so wirklich vollständig ist. Ich würde hier jedenfalls abwarten, wie die Schule tatsächlich reagiert.

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#4
 Von 
guest-12322.12.2023 22:48:26
Status:
Schüler
(496 Beiträge, 106x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
WEnn ein 11 jähriger diesen Herrn sofort erkennt und das Foto verbreitet, dürften Gespräche notwendig sein.
Offenbar ist der Gesprächsthema in der Familie und könnte das Kind auch für die Zukunft prägen.


Worüber genau soll man "sprechen"? Das Kind hat die Frage anderer Schüler beantwortet, indem es auf den Material vom Lehrer hingewiesen hat.

Angesichts dessen, dass Hitler 24/7 auf irgendeinem Ö-TV-Kanal immer zu sehen ist, wäre es eher verwunderlich, wenn der Herr nicht erkannt worden wäre.

Inwiefern geschichtsbezogene Gespräche über die jüngste deutsche Geschichte in der Familie das Kind "für die Zukunft (im Kontext negativ) prägen" sollen, möchte ich auch gerne wissen.

PS: Das genau meinte ich ja in einem anderen Strang mit "passionierten "Pädo-" und "Nazi-"-Jägern" ...


-- Editiert von alya_spock am 25.03.2021 15:22

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32134 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von Bob123mitglied):
ein 11 Jähriges Kind wird von der Schule wegen der Verbreitung von Rassismus beschuldigt.
Das Kind hat also das Foto von Herrn H. auf der ersten Seite der Aufgabenstellung vom Geschichtslehrer zugemailt bekommen.
Zitat (von Bob123mitglied):
Die Aufgabe kam vom Lehrer ohne jegliche Ankündigungen bezüglich Thema und Inhalt.
Ich denke, zum Thema NS...?
Zitat (von Bob123mitglied):
Damit war das Thema für alle Kinder abgeschlossen.
Die hätten es doch bald selbst gesehen...

Zitat (von Bob123mitglied):
Hat die Schule Recht, darf sie es machen?
Gab es das Gespräch und den Eintrag denn schon?

Ich wundere mich eher über die Themenstellung für 11jährige...
Wann beginnt denn das Fach Geschichte in der heutigen Schule?
Und geht Geschichte als Schulfach mit dem NS los?
:???:


-- Editiert von Anami am 25.03.2021 17:06

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

@Bob123:

Nach den geschilderten Umständen haben einige Eltern der anderen Kinder zumindesdt die Vermutung, es handle sich um die Verherrlichung des Psychopathen Hitler obwohl es lt. deiner Angaben nur um das "Zeigen" des Titelblatt der Hausarbeit zum Thema NS ging. Deine Darstellung erscheint mit zwar etwas "löchrig", aber bevor hier irgenein Aktionismus logetreten wird, sollte man tun, was immer das erste Mittel ist: Ein Gespräch führen und die Fakten klären.

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#7
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Bob123mitglied):
Frage: Hat die Schule Recht, darf sie es machen?
bezogen auf
Zitat (von Bob123mitglied):
Massnahmen wie Gespräche, Ermahnungen und Eintrag ins Klassenbuch
klar. In das Klassenbuch darf eingetragen werden, was der Lehrer gerade meint eintragen zu müssen. GEspräche und Ermahnungen sind ebenfalls nur "erzieherische" Aspekte, keine Verwaltungsakte.

Das sollte, schon von sich aus, mal das Gespräch mit dem Klassenlehrer/Rektor/oder wer da gerade verantwortlich zeichnet suchen, um klarzustellen, dass es sich eben nicht um "Rassismus" handelt.
Vermutlich liegt hier einfach ein Missverständnis vor, da die "Vorgeschichte" hier unterging und nur die Versendung des Bildes wohl bei der Schule "angekommen" ist.
Das alleine stellt dann zwar auch keinen zwingenden Rassismus/oder gar Straftat dar, würde ich jedoch auch als "Auffällig" und Anlass für entsprechende Maßnahmen sehen.

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#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Bob123mitglied):
Hat die Schule Recht, darf sie es machen?
Ich verstehe das Problem nicht.. Auch das Verhalten der Schule verstehe ich nicht. Hier scheint etwas zu fehlen. Das man sich im Geschichtsunterricht im Rahmen der NS-Zeit mit Adolf Hitler beschäftigen muss ist klar. Jedoch fehlt mir hier der Bezug zum verbreiteten Rassismus des Schülers...

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#9
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7208 Beiträge, 1514x hilfreich)

Zitat:
Wann beginnt denn das Fach Geschichte in der heutigen Schule?
Und geht Geschichte als Schulfach mit dem NS los?


Geschichte gibt es meistens ab der 5. oder 6. Klasse. Aber dann fängt man eher im Mittelalter an. Mir ist in über 12 Jahren als Mitarbeiter an einer Schule nicht zu Ohren gekommen dass man mit 11 zu Hitler arbeitet

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#10
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
und nur die Versendung des Bildes wohl bei der Schule "angekommen" ist.
Das alleine stellt dann zwar auch keinen zwingenden Rassismus/oder gar Straftat dar,


Doch, durchaus (mglw.). "Kopfbilder" des böhmischen Gefreiten unterfallen § 86a StGB und die Verbreitung ist strafbar, vgl. BGH MDR 1965, 923, BGHSt 28, 394/396; OLG Schleswig MDR 1978, 333; OLG Celle NJW 1991, 1497; OLG Rostock NStZ 2002, 320.

Ohne den schulischen Kontext hätte ein strafmündiger Schüler daher Probleme in solch einem Fall. Jedenfalls wenn es sich um ein "Kopfbild" handelt, oder ein ikonenhaft dargestelltes Ganzkörperbild. Ebenso wenn der H-Gruß auf dem Bild dargeboten wird.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 27.03.2021 03:52

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#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Mir ist in über 12 Jahren als Mitarbeiter an einer Schule nicht zu Ohren gekommen dass man mit 11 zu Hitler arbeitet


Zu meiner Zeit (die lange her ist ;) ) gab's Hitler in der 9. Klasse, frühestens in der 8.

5. Klasse halte ich auch für arg früh.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

ich würde ernsthaft über eine Strafanzeige nachdenken (etwa wegen §187, Verleumdung).
Offenbar soll hier ein Kind in die "rechte Ecke" gedrängt werden, und das sollte man sich auf keinen Fall gefallen lassen.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von Bob123mitglied):
Auf die Frage "Zeig Mal wo?", hat er ein Screenshot vom Bild gemacht und in "Teams" in die Klassen Gruppe gestellt. Damit war das Thema für alle Kinder abgeschlossen.


Ich verstehe das ganze Vorgehen nicht. Das Kind hat dem geschilderten Sachverhalt nach ein einzelnes Bild ( Konterfei von AH) aus der Hausarbeitsvorgabe des Lehrers in dieTeams-Gruppe der Schulklasse (also nicht Whatsapp oder so) eingestellt.

Also wenn ihr mich fragt, entweder stimmt der geschilderte SV nicht, oder die Schule hat ein Rad ab!

PS: Das ist aber vielleicht auch eine Folge vom coronabedingtem Distanzunterricht. Man kann ich kaum noch miteinander von Person zu Person/Gruppe unterhalten und somit wird über das "geschriebene Wort" jeder Fall zum Politikum.

-- Editiert von Alter Sack am 27.03.2021 11:58

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#14
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4576 Beiträge, 554x hilfreich)

Ich denke, hier fehlt ein wesentlicher Teil des Vortrages. Lediglich das Erkennen eines weltweit bekannten Diktators und die Weiterleitung seines im WWW kosten- und straffrei erhältlichen Konterfeis, dürfte nicht zu solchen Reaktionen geführt haben. Evtl. wurde der versendete Screenshot ja irgendwie betitelt?

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#15
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
böhmischen Gefreiten


Auch wenn es mit der Frage wenig zu tun hat, aber es ging ja auch um Geschichte.

Wieso Böhmen? Der Gefreite kam aus Braunau am Inn und nicht aus dem böhmischen Braunau.

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#16
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Richtig. Hindenburg (der die Bezeichnung wohl "auf den Markt" gebracht hat) soll die beiden Orte verwechselt haben. Dennoch entwickelte sich diese Bezeichnung (jedenfalls soweit mir bekannt) in Teilen der Wehrmachtsführung zu einer Art "geflügeltem Wort" (natürlich nur in engeren Kreisen/hinter vorgehaltener Hand)

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#17
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 328x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Also wenn ihr mich fragt, entweder stimmt der geschilderte SV nicht, oder die Schule hat ein Rad ab!


Aus Sicht der Schule gedacht: es ist durchaus richtig, wenn, allgemein gesprochen, interagiert wird, wenn 11-jährige aus dem nichts heraus Hitlerbilder an den olympischen Verteiler schicken. Da kann man durchaus auf die Idee kommen, dass da was im Argen liegt. Daher sollte man ja eben hier die Kommunikation suchen und das Missverständnis aus dem Weg räumen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von NaibaF123):
Da kann man durchaus auf die Idee kommen, dass da was im Argen liegt. Daher sollte man ja eben hier die Kommunikation suchen und das Missverständnis aus dem Weg räumen.


Kann ich dem geschilderten Sachverhalt nach absolut nicht erkennen!

Der Schüler hat ein Foto aus der Hausaufgabenstellung in die Teamsgruppe der Klasse eingestellt, also genai jener Kreis der das Foto im Rahmen der Klassenarbeit ohnehin schon hatte.

Und leider sucht die Schule, ebenfalls dem geschilderten Sachverhalt nach, eben nicht die Kommunikation sondern die Beschuldigung: (Zitat): "so Verhalten von der Schule nicht tolleriert wird und es dient der Verbreitung von Rassismus".

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 672x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
"Kopfbilder" des böhmischen Gefreiten unterfallen § 86a StGB


§ 86a StGB bestraft das "Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen" insoweit, wie

"Kennzeichen [ von verfassungswidrigen ] Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich ... verwendet [werden].

Gemäß § 86a StGB sind "Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind."

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat
in der Sitzung vom 9. August 1965,
an der teilgenommen haben:
Senatspräsident Dr. Rotberg als Vorsitzender,
Bundesrichter K. Weber
Bundesrichter Dr. Wiefels
Bundesrichter Börtzler
Bundesrichter Dr. R. Weber als beisitzende Richter,
(...)
für Recht erkannt:

[...]

Klebezetteln mit dem Kopfbild Hitlers und der Aufschrift "ER HAT RECHT".

Hier bedarf nur noch der Erörterung, ob das Kopfbild Hitlers auf den Klebezetteln - auf dem kein Parteiabzeichen erkennbar ist - als Kennzeichen einer nationalsozialistischen Organisation anzusehen ist. Das ist zu bejahen. Das während der nationalsozialistischen Herrschaft in bisher unbekanntem Ausmass der Bevölkerung ständig vor Augen gebrachte Bild des "Führers von Partei und Staat" war das eindeutigste Sinnbild für die NSDAP und alle ihre Organisationen."

Wenn die Verwendung von Hitlers Bildnis durch den bekennenden nationalsozialistischen Zettelverteiler wegen seiner Gesinnung bestraft werden soll und deshalb die "Sinnbildhaftigkeit" einer Bezugnahme auf die Person Hitlers in Schrift oder Bild herangezogen wird, um seinen Namen und sein Bildnis zu "Kennzeichen" der Partei zu erklären, dann wird der Verteiler von Hitler-Kopfbild-Klebezetteln nach den Methoden nationalsozialistischen Gesinnungstrafrechts bestraft.

RK

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32134 Beiträge, 5651x hilfreich)

Da der TE sich seit 24.3. nicht ein einziges Mal geäußert hat, kann man hier einen Exkurs von endloser Länge und Breite machen. Schließlich sind wir in *Generelle Themen*.
Man kanns auch lassen.

Zitat (von Alter Sack):
PS: Das ist aber vielleicht auch eine Folge vom coronabedingtem Distanzunterricht. Man kann ich kaum noch miteinander von Person zu Person/Gruppe unterhalten und somit wird über das "geschriebene Wort" jeder Fall zum Politikum.
Da stimme ich dir zu.


Ich selbst befinde mich gerade in einer Situation, wo ich einem 10.-Klässler in gewissen Fächern bei den Hausaufgaben helfe... 2.Halbjahr, in Geschichte ist das 3.Reich dran.
Details: Ehrenkreuz für deutsche Mütter, Jugendorga für Kinder ab 10 Jahren, alles mit Symbolen/Zeichen...Scheidungsgesetz, Hebammengesetz.
Qusi alles bebildert und zitiert.

Wenn ich mir vorstelle, dass das, was vom G-Fachlehrer als Kopie aus einem Lehrbuch oder anderen Materialien per E-Mail als Hausaufgabe an den Schüler versendet wird und dieser dann bestimmte Fragen und Links per WhatsApp an mich weiterleitet und ich ihm dann auf diesem Weg Erklärungen und Links zurücksende---dann wären wohl schon mind. 3 Personen unter diesem Verdacht. Denn alle verbreiten ja.

Fazit:
Der Erstbeitrag dieses TE ist einfach nur ein halbgares Getratsche.
Zitat (von Bob123mitglied):
Frage: Hat die Schule Recht, darf sie es machen?
Sie HAT es doch längst gemacht. Gab es inzwischen Gespräche?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

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