Kindergarten Beitragserhöhungen

29. März 2004 Thema abonnieren
 Von 
ThomasK
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 11x hilfreich)
Kindergarten Beitragserhöhungen

Ein Kindergarten in Bayern erhöht seit drei Jahren die Zuzahlung um jährlich 5% und liegt damit im Vergleich zu den umliegenden Gemeinden im oberen Bereich.

Der Elternbeirat des Kindergartens möchte reagieren, da er
- vom Bürgermeister nicht vorab informiert wurde
- Kritik mit der Drohung begegnet wird: "Sonst wird halt eine Gruppe geschlossen und Personal abgebaut" oder "dann können halt dreijährigen Kinder nicht mehr in den Kindergarten gehen".

Grundsätzlich möchte der Elternbeirat des Kindergarten an Problemlösungen konstruktiv und verantwortungsvoll mitwirken, jedoch möchte man auch aufzeigen, dass diese Beiträge nicht beliebige Verfügungsmasse für den gemeindlichen Haushaltsausgleich sein können. Es liegt natürlich auch in der Natur der Sache, das ein Kindergarten eine subventionierte Einrichtung und daher für eine Gemeinde auch ein fester Ausgabenblock ist. Allerdings ist dies ja auch von der Gemeinschaft gewünscht.

Dies vorausgeschickt, bitte ich um Hilfe und Hinweise über den rechtlichen Rahmen, in dem sich die Gemeinde - der Elternbeirat bewegt und evtl. über Argumentationshilfen für die Kritik an diesen doch deutlichen Erhöhungen der letzten drei Jahre. Soll heissen, wo kann ich nachsehen, was erlaubt ist und was nicht?

Vielen Dank für jede Hilfe!
Thomas

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dakusch
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 24x hilfreich)

5% Erhöhung pro Jahr liegt im angemessenen Bereich (max. 7%).

Der Kindergarten hat auch Kosten(Personal usw.

HINWEIS:
Die Frage finde ich etwas merkwürdig.

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#2
 Von 
Miniway
Status:
Praktikant
(538 Beiträge, 64x hilfreich)

naja, @dakusch bei 5% erhöhung mache ich 50 % gewinn alle 10 Jahre, ein beispiel:

1 jahr: 100 euro
2 jahr: 105 euro
3 jahr: 110,25 euro
4 jahr: 115,77 euro
5 jahr: 121,56 euro
6 jahr: 127,64 euro
7 jahr: 134 euro
8 jahr: 140 euro
9 jahr: 147 euro
10 jahr : 154,35 euro

das macht mehrbeiträge von insgesamt knapp 3040 euro in 10 jahren, das entspricht ursprünglichen 30 monatsbeiträgen, keine lebensversicherung in deutschland bietet momentan mehr als 2,75% garantieverzinsung an.

wenn mein gehalt jedes jahr um 5% steigen würde, wäre ich mehr als zufrieden, ich finde die frage daher nicht merkwürdig sondern eher deinen post dakusch.

leider kann ich zum rechtlichen hier aber auch nichts sagen.
:(

gruss miniway

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
gerechtigkeit
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 56x hilfreich)

Welches Kind geht denn 10 Jahre in den Kindergarten?! ;)


(etwas Spaß muß erlaubt sein :) )

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ThomasK
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 11x hilfreich)

Vielen Dank für die bisherigen Antworten. Auch ich kann (selbstverständlich) meine Frage nicht merkwürdig finden, da eine Erhöhung um 5% jährlich nach meiner Auffassung den normalen Kostenanstieg übersteigt. Oder andersrum, mein Gehalt steigt nicht um 5% im Jahr und der Kindergarten ist nur ein Teil von vielen Erhöhungen von Abgaben und Gebühren. Da ist der Einzelne dann schon mal überfordert und natürlich ist dann auch die Frage gerechtfertigt, nach welchen Kriterien und vor allem unter welcher Kontrolle (Gesetze, Behörden) diese Werte festgesetzt werden.

Trotzdem vielen Dank für jede Anregung oder Meinung!

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