Guten Tag,
Unsere Kindergarten verbieten uns die Kinder seit kurzem das mitgebrachte Mittagessen in Isoliergefäß (Thermoskanne) aus Haftungsgründen (mehr wurde dazu nicht gesagt) zu geben. Sie wünschen lieber ein Vesper oder, dass man den Catering-Service benutz.
Darf ein (Freier) Kindergarten und/oder Träger das Gefäß des mitgebrachten Essen bestimmen? Darf er bestimmen, was ein Kind von Zuhause bringen darf (außer Süssigkeiten, natürlich), oder liegt die Entscheidung bei den Eltern?
Danke im Voraus!
Kindergarten verbietet Isoliergefäß
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Thermoskannen sind doch üblicherweise für Getränke - oder von mir aus auch noch klare Suppen mit relativ wenig Einlage.
Nur aus Neugier: was für Essen transportiert Ihr denn in der Thermoskanne?
ZitatDarf ein (Freier) Kindergarten und/oder Träger das Gefäß des mitgebrachten Essen bestimmen? Darf er bestimmen, was ein Kind von Zuhause bringen darf (außer Süssigkeiten, natürlich), :
Was steht den zu der Thematik in den vertraglichen Vereinbarungen?
Was für "Haftungsgründe" sollen denn da überhaupt vorliegen?
Und warum "außer Süssigkeiten, natürlich"?
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Das Problem ist folgendes:
Es gibt Vorschriften, wie Essen warmzuhalten ist, damit sich keine Bakterien bilden. Da gibt es eine Mindesttemperatur, die gewerbliche Essenslieferanten auch kontrollieren müssen.
(In der Hitze sterben Bakerien, bei Kälte können Sie sich nicht vermehren - lauwarmes Essen ist aus Hygiene-Sicht das schlimmste, denn da fühlen sich Bakterien richtig wohl.)
Wenn Kinder eigenes (warmes) Essen mitbringen, dann ist die Einhaltung der Temperaturvorschrift nicht gesichert. Geben die Mitarbeiter dem Kind dann das mitgebrachte Essen, dann ist der Kindergarten im Fall des Falles haftbar, weil das Kind dann nicht-temperatur-überwachtes Essen aus den Händen eines Kindergartenmitarbeiters bekommt und der Kindergartenmitarbeiter ja weiß, dass das selbst mitgebrachte Essen nicht temperaturüberwacht ist.
Ergo: Die Kinder können mitbringen was Sie wollen. Aber der Kindergarten darf sich weigern, den Kindern Essen zu geben, welches nicht den Hygienevorschriften entspricht. Dann geht das Essen halt ungeöffnet mit dem Kind wieder nach Hause.
Das ist das Problem. Aus diesem Grund wird ja in vielen Kitas das Mitbringen von Essen ganz verboten. Nicht, um da irgend einem Caterer einen Verdienst zuzuschustern (die Mahlzeiten sind ja eh subventioniert), sondern einfach aus haftungsrechtlichen Gründen. Ich sehe aber auch noch ein "menschliches" Problem. Da hat ein Kind die mitgebrachte Leberwurststulle (die es hasst), und sieht, wie die anderen Kids seine Lieblingsnudeln verknuspern.
wirdwerden
Warmes Essen muss eine Mindesttemperatur von 60 Grad Celsius haben. Und das Essen darf auch nicht zu lange stehen.
Das kannst du nicht leisten.
Der Kindergarten hat weiter auch ein Hausrecht und muss nicht zulassen, dass da Extra-Würste gebacken werden.
ZitatGuten Tag, :
Unsere Kindergarten verbieten uns die Kinder seit kurzem das mitgebrachte Mittagessen in Isoliergefäß (Thermoskanne) aus Haftungsgründen (mehr wurde dazu nicht gesagt) zu geben. Sie wünschen lieber ein Vesper oder, dass man den Catering-Service benutz.
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