Kindergartenleiterin - Verwendung von Spendengeldern ohne vorherige Rücksprache mit Elternbeirat

27. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Alitana
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 4x hilfreich)
Kindergartenleiterin - Verwendung von Spendengeldern ohne vorherige Rücksprache mit Elternbeirat

Hallo,
ich bin Elternbeirätin in einem Kindergarten in Bayern. Dieses Jahr wurde die Kindergartenleiterin aufgefordert, den Kassenstand der erwirtschafteten - nicht zweckgebundenen - Spenden (bei Sommerfesten, Martinsumzug etc.) der letzten drei Jahre offenzulegen. (Bei diesen Festen etc. ist der Elternbeirat stark eingebunden, organisiert vieles und hilft nach Kräften mit.) Das Amt eines Kassenwarts hat sie vor einigen Jahren abgeschafft, es gibt auch keinen Förderverein, der das Geld verwalten dürfte.
Nun hat sie uns in der letzten Sitzung einige dürftige Infos gegeben wie: es wurden Farben zum Malen gekauft und zwei weitere Positionen. Dafür hat sie einen Betrag von 2000-3000 Euro ausgegeben und der Elternbeirat wurde erst hinterher (in diesem Jahr) darüber informiert. Belege bekamen wir keine zu sehen (auch keine Kontoauszüge). Zudem sind diese Dinge nicht in den Gruppen angekommen, laut zwei Gruppenleiterinnen. Geschätzt haben ihre Anschaffungen max. 700-800 Euro gekostet, laut einigen Erzieherinnen.

Einige Elternbeiräte sind der Meinung "Schwamm drüber", in Zukunft wird es anders laufen, in Sachen Mitbestimmung über diese Gelder. Andere möchten es so nicht auf sich beruhen lassen und wollen eine genauere Kostenaufstellung; eine Art Rechenschaftsbericht. Meine Frage: muss eine Mehrheit im Elternbeirat für diese Forderung vorhanden sein oder reicht es, wenn einige Elternbeiräte die Kindergartenleiterin dazu auffordern?

In einer Broschüre für Elternbeiräte (an Kindergärten) des zuständigen Familienministeriums heisst es "Der Träger darf über die Verwendung der Spende nicht alleine entscheiden. Zugleich hat der Elternbeirat in dieser Sache ein echtes Veto-Recht, wenn der Träger ohne ihn oder nicht in seinem Sinne entscheidet." Nun ist das Geld ja schon ausgegeben und das ohne vorab das Einvernehmen des Beirats zu erreichen. Ich würde mich über hilfreiche Antworten freuen.

-- Editier von Alitana am 27.02.2017 22:04

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13 Antworten
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#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16463 Beiträge, 9281x hilfreich)

Das Problem wird sein, dass es in Art. 14 Abs. 4 des Bayerischen Gesetz zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – BayKiBiG) heißt:
"Ohne Zweckbestimmung vom Elternbeirat eingesammelte Spenden werden vom Träger der Kindertageseinrichtung im Einvernehmen mit dem Elternbeirat verwendet."

Bei Einnahmen, die bei Sommerfesten oder Martinsumzügen (also Veranstaltungen des Kindergartens und nicht Veranstaltungen des Elternbeirats) anfallen, würde ich jetzt nicht unbedingt denken, dass es sich eindeutig um vom Elternbeirat eingesammelte Spenden handelt. Die Tatsache, dass der Elternbeirat dabei eingespannt wird, bedeutet ja nicht automatisch, dass die Einnahmen automatisch als vom Elternbeirat eingesammelt gelten.

Von daher neige ich auch zur Ansicht "Schwamm drüber", in Zukunft wird es anders laufen, in Sachen Mitbestimmung über diese Gelder.

Das Problem scheint zu sein, dass es keine Trennung zwischen "Kasse des Kindergartens" und "Kasse des Elternbeirats" gibt. Das sollte für die Zukunft strikt auseinandergehalten werden. Dazu gehört dann auch die Klärung, ob die Einnnahmen bei kommenden Veranstaltungen zukünftig in die "Kasse des Kindergartens" oder in die "Kasse des Elternbeirats" fließen.



-- Editiert von drkabo am 28.02.2017 02:49

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
Alitana
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 4x hilfreich)

Das habe ich wohl leider nicht ausführlich genug dargestellt. Es gibt darüber hinaus jedes Jahr mindestens eine bis zwei Veranstaltungen, die nur der Elternbeirat managt und initiierte. Mit der Kindergarten-Leitung wurde in der ersten Sitzung des Jahres über diese Aktivitäten gesprochen; es wird da alles vom Elternbeirat organisiert. Eine der Veranstaltungen findet auch nicht auf dem Gelände des Kindergartens statt, sondern bei einem Sportverein am Ort. Elternbeiräte sind an den Kassen "im Dienst", vom Kindergartenteam ist niemand beteiligt.

Ein Problem ist wirklich, dass es nur ein Konto gibt, das von der Kindergarten-Leiterin verwaltet wird. Bisher war immer die Rede davon, es gebe zwei Kassen/ Konten. Erst seit einigen Wochen ist klar, dass anscheinend alle Gelder auf ein Konto flossen. Vielleicht kann man einige Gelder zurückfordern; von den letzten Festen/Veranstaltungen - zumindest hoffe ich auf Notizen über die Beträge von den Elternbeiräten, die die Spenden an die Kindergarten-Leitung übergaben.

Ich überlege, ob ich das Jugendamt dazu ansprechen sollte. (Der für Kindergärten zuständige Mitarbeiter der Stadt ist nicht sehr kooperativ bei Anfragen von Elternseite, wie sich in der Vergangenheit schon öfter gezeigt hat.)

Für die Zukunft heißt das für mich momentan: entweder Förderverein gründen (der eine separate Kasse des Elternbeirats verwalten dürfte) oder vermehrt Spenden mit Zweckbestimmung einsammeln.

-- Editiert von Alitana am 28.02.2017 21:41

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VG Alitana

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Es gibt keinen Träger? Der dürfte klare Vorschriften in solchen Fragen haben.

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Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16463 Beiträge, 9281x hilfreich)

Zitat:
Es gibt darüber hinaus jedes Jahr mindestens eine bis zwei Veranstaltungen, die nur der Elternbeirat managt und initiierte. Mit der Kindergarten-Leitung wurde in der ersten Sitzung des Jahres über diese Aktivitäten gesprochen; es wird da alles vom Elternbeirat organisiert. Eine der Veranstaltungen findet auch nicht auf dem Gelände des Kindergartens statt, sondern bei einem Sportverein am Ort. Elternbeiräte sind an den Kassen "im Dienst", vom Kindergartenteam ist niemand beteiligt.

Aber aus irgendwelchen Gründen wurde offensichtlich nicht klar genug geregelt, dass die Einnahmen dieser Veranstaltungen in die Kasse des Elternbeirats fließen (und nicht in die Kasse des Kindergartens).

Zitat:
Ein Problem ist wirklich, dass es nur ein Konto gibt, das von der Kindergarten-Leiterin verwaltet wird. Bisher war immer die Rede davon, es gebe zwei Kassen/ Konten. Erst seit einigen Wochen ist klar, dass anscheinend alle Gelder auf ein Konto flossen.

Das scheint mir das Hauptproblem zu sein.

Zitat:
Vielleicht kann man einige Gelder zurückfordern; von den letzten Festen/Veranstaltungen - zumindest hoffe ich auf Notizen über die Beträge von den Elternbeiräten, die die Spenden an die Kindergarten-Leitung übergaben.

Da bin ich skeptisch, dass man da nachträglich noch was machen kann. Zum einen ist das Geld ja zwischenzeitlich von der Kiga-Leitung ausgegeben worden, zum anderen (und das ist viel schwerwiegender) wurde das Geld irgendwie aus freien Stücken der Kiga-Leitung übergeben. Sie kennen das Sprichwort "Geschenkt ist geschenkt - und wiederholen ist gestohlen"?
Warum haben die Elternbeiräte die Spenden überhaupt an die Kiga-Leitung übergeben? Waren sie dazu autorisiert?

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#5
 Von 
Alitana
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Es gibt keinen Träger? Der dürfte klare Vorschriften in solchen Fragen haben.


Träger ist die Stadt. Aus deren Benutzungs-Satzung: "Für die Kindertageseinrichtungen ist nach dem BayKiBiG ein Elternbeirat zu bilden, dessen Zusammensetzung und Aufgaben sich aus Art. 14 BayKiBiG ergeben." Die Stadt hat aber meines Wissens bei der Verwendung der Gelder nicht mitentschieden, sondern die Leitung des Kindergartens. Jedenfalls wurde das in der Sitzung so an uns kommuniziert.

Signatur:

VG Alitana

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#6
 Von 
Alitana
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Zitat:
Warum haben die Elternbeiräte die Spenden überhaupt an die Kiga-Leitung übergeben? Waren sie dazu autorisiert?

Die Kindergartenleiterin hat sie energisch dazu aufgefordert. Das war wohl bisher unhinterfragt die gängige Praxis.

Der Elternbeirat hat keine eigene Rechtspersönlichkeit und darf daher meines Wissens nach keine eigene Kasse führen. Eventuell kann man aus unseren Reihen (gegen den Willen der KiGa-Leitung) wieder einen Kassier wählen und das Konto lautet auf den Kindergarten.

-- Editiert von Alitana am 28.02.2017 23:29

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VG Alitana

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#7
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16463 Beiträge, 9281x hilfreich)

Also dass nicht-rechtsfähige Institutionen keine Kasse führen dürfen, wäre mir neu.
Nicht eingetragene Vereine haben regelmäßig eine Kasse und der Elternbeirat der Grundschule meiner Kinder hat auch eine Kasse. Jede Klasse hat sogar eine eigene Klassenkasse und meine Abteilung auf der Arbeit hat eine Kaffeekasse.

Man kann halt keine Bankkonten auf "Elternbeirat" eröffnen, sondern nur auf den Namen von natürlichen Personen oder rechtsfähigen Vereinen. Dann muss halt einer der Elternbeiräte seinen Namen für die Kontoeröffnung hergeben oder man verwaltet die Kasse als Bargeld-Kasse. (Ein Konto auf "Kindergarten" zu eröffnen, dürfte auch nicht klappen, da ein Städischer Kindergarten auch nicht rechtsfähig ist - sondern nur die Stadt selbt. Außerdem würde das ja nichts bringen, wenn man ein Konto eröffnet, wo man als Elternbeirat nicht selbst an das Geld kommt, sondern nur der Kindergarten.)

Zitat:
Das war wohl bisher unhinterfragt die gängige Praxis.

Es scheint mit allgemein problematisch, dass man hier die Schuld bei der Kiga-Leitung sucht, obwohl die Quelle des Übels eher bei zumindest in der Vergangeheit naiven (sorry) Elternbeiräten liegt.

Auch auf die Gefahr mich zu wiederholen: Die Vergangeheit als Lehrgeld verbuchen und in Zukunft besser machen.
Geld aus der Vergangeheit zurückzufordern erscheint mir rechtlich schwierig und kaum durchsetzbar - und wird 100%ig zu Streit zwischen den Eltern führen. Denn die Versäumnisse des bisherigen Elternbeirats werden zwangsäufig auch in den Fokus geraten.



-- Editiert von drkabo am 01.03.2017 00:24

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#8
 Von 
Alitana
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich bin nicht der Ansicht, dass der Elternbeirat der einzige "Schuldige" hier ist. Die Leiterin trifft mMn mindestens ein Mitverschulden. Das Geld wurde nicht als Geschenk übergeben, sondern in der Überzeugung, dass die daraus getätigten Anschaffungen vorher abgesprochen werden. Die Kindergarten-Leiterin ist seit 20-30 Jahren im Amt und muss doch wissen, dass das Geld (oder der Löwenanteil davon) nur im Einvernehmen mit dem EB ausgegeben werden darf, laut Gesetz & den Regelungen der Stadt. Vorsitzende des Elternbeirats (EB) sind das in der Regel nur ca. ein bis drei Jahre lang, ehrenamtlich.

An den Kassen sind bei den Festen meistens Elternbeiräte; ich kann mich nur an ein Fest in den letzten 1-2 Jahren erinnern, bei dem KiGa-Leiterin und Erzieherinnen Spendengelder einsammelten. Klar kann man im Nachhinein schlecht auseinanderklamüsern, wer wieviel eingesammelt hat (aufgelistet hat die KiGa-Leiterin das zwar ziemlich sicher, wieviel Geld bei welchem Fest eingenommen wurde, verlässliche Angaben wird sie vermutlich nicht preisgeben). Nach jedem Fest gab es einen Aushang am schwarzen Brett, wieviel Spendengeld da reinkam. Ich zumindest habe mir das aber nicht jedes Mal aufgeschrieben.

Ich möchte den bisherigen EB nicht in Schwierigkeiten bringen. Doch darf es sein, dass das Verhalten der KiGa-Leiterin keine Konsequenzen hat? (Außer, dass es in Zukunft ein eigenes Konto geben wird/soll?)
Ich wüsste gerne die Ansicht des Verantwortlichen der Stadt dazu. Oder man informiert das Landratsamt, falls der Träger bereits über die Vorgänge Bescheid weiß (was anzunehmen ist).

Danke für den Vorschlag, dass ein Mitglied des Elternbeirats ein Konto auf den eigenen Namen eröffnen kann (besser, dass Zugriff auf Gelder nur möglich ist, wenn zwei benannte Personen des EBs das befürworten, also nicht nur ein EB mit Kontovollmacht-?). Ich werde das vorschlagen.

-- Editiert von Alitana am 02.03.2017 22:02

Signatur:

VG Alitana

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Feste Überzeugungen allein genügen doch nicht. Man merkt doch ganz schnell, ob was abgesprochen wird. Und wenn man nicht mal weiss, um wie viel Geld es geht, sorry, Es ist ein Kuddelmuddel, der selbst zu vertreten ist. Ob da noch eine andere Mitschuldige ist (hier die Leiterin), das interessiert doch gar nicht. Es wird für die Vergangenheit nichts mehr rekonstruierbar sein. Das ist bei dem Chaos einfach so. Für mich ehrlich gesagt unverständlich, dass man, wenn es um Geld geht, so was hinnimmt.

In Fortführung von @ drkabo (so kenne ich es auch in etwa) müsst Ihr jetzt meiner Meinung nach im Beirat ein ganz konkretes Konzept entwickeln. Wer darf Geld sammeln? Dieses Geld ist dann sofort zu erfassen (nicht irgendwann durch Aushang) und auf ein Konto einzuzahlen. Wer bestimmt, was mit dem Geld passiert?

Wir haben bei diesen Sammlungsaktionen (ich sehe es auch bei vergleichbaren Aktionen in Schulen) zunehmend, dass eigentlich Sachen davon finanziert werden, die eigentlich in den Aufgabenbereich des Trägers gehören. Also nichts zusätzliches. Es ist natürlich einfacher, die Ausstattung eines Kindergartens/einer Schule aus einem Geldtopf zu finanzieren, als Anträge bei dem Träger einzureichen u.s.w. Ich vermute mal, dass das hier auch so ist. Und die Gemeinden sehen das angesichts der Knappheit der öffentlichen Mittel natürlich gerne.

Ideal ist es natürlich, wenn man vorher bestimmt, wofür das Zusatzgeld verwendet werden soll, etwa einen Tagesausflug in den Zoo, was weiss ich. Ich z.B. würde auch viel lieber spenden, wenn ich wüsste, wofür ich spende, wirklich. Dem Kindergarten sollte man die Möglichkeit geben, Wünsche anzumelden, allerdings solche, die NICHT durch den Betreiber des Kindergartens zu tragen sind. Denn zum Betreiben des Teils gehört nun auch mal die Ausstattung.

wirdwerden

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#10
 Von 
Alitana
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 4x hilfreich)

Wir haben uns nun zusammengesetzt, doch es fand sich keine Mehrheit für die Eröffnung eines Kontos für die Gelder vom EB. Stand der Dinge ist, dass ein "Kassenbuch" eingeführt werden soll und die KiGa-Leiterin die Beträge, die sie vom EB erhält quittiert. Auch Rechnungsbelege müssten meiner Kenntnis nach ins Kassenbuch. Und am Ende des KiGa-Jahres ein Rechenschaftsbericht des EB, wenn die restlichen Zahlen vorliegen.

Ich denke, dass die Neuerung nicht viel bringen wird. Vielleicht schlage in der nächsten Sitzung vor, dass beim nächsten Fest vorher festgelegt werden sollte, wofür das eingenommene Geld verwendet werden soll. (Die Vorsitzende des EB ist der Meinung, dass die Neuerung ausreicht. Es gibt scheinbar geschäftliche Verwicklungen zwischen ihr und KiGa-Leiterin, die ihre "Neutralität" beeinträchtigen.)

Weitere Frage: es heisst, dass die Spendengelder vom EB nicht für Spiele für die Kinder ausgegeben werden dürfen. Es wird wohl kein Gesetz geben, welches das verbietet-?

Signatur:

VG Alitana

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

KitA-Recht ist wie Schulrecht Landesrecht. Das dann noch von dem Betreiber der Kitas modifiziert wird. Woher sollen wir also wissen, wie bei Euch mit Geldern umzugehen ist? Normalerweise ist ein gewisser baulicher Standart vorgeschrieben. Schon zur Unfallverhütung (Kopf zwischen zwei Stangen des Treppengeländers einklemmen). Ansonsten hat der Träger für eine angemessene Ausstattung zu sorgen, sonst bekommt er keine Zulassung, das dürfte bundesweit einheitlich sein. Alles andere: Blick ins Gesetz plus Blick in die Satzung. Nur, man sollte den Träger nicht von seiner Verantwortung, für eine angemessene Ausstattung zu sorgen, durch Spenden entbinden. Das ist nicht Sinn der Sache.

wirdwerden

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#12
 Von 
Alitana
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
KitA-Recht ist wie Schulrecht Landesrecht. Das dann noch von dem Betreiber der Kitas modifiziert wird. Woher sollen wir also wissen, wie bei Euch mit Geldern umzugehen ist?


Im Eröffnungspost steht, dass es sich um einen bayrischen Kindergarten handelt. Auf die Schnelle habe ich im betreffenden Gesetzestext nichts bedeutendes dazu gefunden, werde aber später gründlicher nachschauen.

In der Satzung der Stadt (dem Träger) steht nichts weiter darüber. (Nur: es wird Spielgeld von einigen Euros monatlich erhoben. Wofür das im Einzelnen ausgegeben werden darf, dazu ist nichts festgelegt.)

-- Editiert von Alitana am 01.04.2017 18:09

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Ach richtig, ganz oben steht es ja. Wieso hab ich bei dem, was da mit den Spendengeldern abgeht, nur so ein ungutes Gefühl im Bauch? Wie wär es, wenn Ihr festlegen würdet, dass die Spendengelder nicht dazu verwendet werden dürfen, die Dinge zu finanzieren, die der Träger kraft Gesetz finanzieren muss?

wirdwerden

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