Angenommen Person A verklagt Person B (das zweite Mal).
Im Gütetermin ist nur der Rechtsanwalt des Klägers zugegen und er stellt (nachweislich belegbar) unwahre Behauptungen auf. Später spricht beklagte Person A Kläger B auf die schlimmsten Falschaussagen hin an. Daraufhin tut der Kläger so als er davon nichts wisse, er sei ja schließlich nicht im Gerichtssaal mit dabei gewesen. Klang so, als das ja alles der Anwalt gemacht habe...
Anwälte klagen ja (zivilrechtlich) nicht von sich aus allein aus Jux und Tollerei sondern weil sie dazu beauftragt werden. Und auch die Klagegründe werden sicherlich wenigstens teilweise von den Klägern selbst genannt werden, und Anwälte ziehen diese sich nicht nur aus den Fingern. Oder?
Irritiert bin. Ist ein Anwalt nicht als Sprachrohr seines Mandanten zu sehen? Bzw. wer haftet gegebenfalls, entsteht beklagter Person Schaden, Anwalt des Klägers oder Kläger selbst?
-- Editiert von MenschIn am 01.12.2017 19:53
-- Editiert von MenschIn am 01.12.2017 19:54
Kläger:
1. Dezember 2017
Thema abonnieren
Frage vom 1. Dezember 2017 | 19:50
Von
Status: Frischling (32 Beiträge, 10x hilfreich)
Kläger:
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#1
Antwort vom 1. Dezember 2017 | 19:57
Von
Status: Unbeschreiblich (32920 Beiträge, 17282x hilfreich)
Person A verklagt Person B
Später spricht beklagte Person A Kläger B
Ja, was denn nun?
#2
Antwort vom 1. Dezember 2017 | 22:10
Von
Status: Frischling (32 Beiträge, 10x hilfreich)
Mea culpa. Mit etwas gutem Willen wäre es jedoch selbsterklärend gewesen, so ich finde.
Person A verklagt Person B.
Person B fragt bei Person A nach, die sich als unwissend und nicht dafür zuständig darstellt. Wer haftet für Falschaussagen eines Anwalts, Anwalt selbst oder Kläger?
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#3
Antwort vom 1. Dezember 2017 | 22:56
Von
Status: Unbeschreiblich (120357 Beiträge, 39879x hilfreich)
ZitatWer haftet für Falschaussagen eines Anwalts, Anwalt selbst oder Kläger? :
Müsste man anhand des genauen Sachverhaltes prüfen.
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