Klage auf Herausgabe von Eigentum

16. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Sammy77
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Klage auf Herausgabe von Eigentum

Der Eigentümer Person A verleiht an Person B ein Elektrogerät. Trotz mehrfacher Aufforderung mit Verweis auf §985 BGB und Androhung einer Klage bzw. von strafrechtliche Schritten wegen versuchter Unterschlagung ist Person B nicht bereit, das Elektrogerät an Person A zurückzugeben. Ein letzter Versuch (Musterbrief aus Internet) mit Fristsetzung - versendet als Einschreiben mit Rückschein - kommt ungeöffnet zurück mit dem Postvermerk "Annahme verweigert". Das Eigentum an der Sache kann von Person A durch eine Rechnung nachgewiesen werden.

Wie kann Person A jetzt weiter vorgehen?



Falls zur Klage geraten wird, welches Gericht an welchem Ort ist denn überhaupt zuständig?

Ist hier anwaltliche Unterstützung anzuraten?


-- Editiert von Sammy77 am 16.07.2007 23:07:48




1 Antwort
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#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1347x hilfreich)

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