Ich hoffe, dass das Thema hier richtig ist.
Durch eine wackelige gehwegplatte bin ich gestürzt und habe mir die Schulter gebrochen
Jetzt weigert sich die Versicherung der Gemeinde, den Schaden zu ersetzen.
Begründung: die Gemeinde hätte ihre Sorgfaltspflicht erfüllt und Pflastersteine bis 2 cm seine "normal" und vom Fußgänger zu berücksichtigen.
Die Gehwegplatte hat aber erst nach Betreten nachgeben, war also optisch gar nicht ersichtlich.
Komisch, dass, die Versicherung auch nicht bei den Zeugen nachgefragt hat. Leider konnte ich wegen Krankenhausaufenthalt kein Bild machen, weil die Gehwegplatten zwischenzeitlich von 3 Mann (lt. Nachbar) hergerichtet wurden.
Hat es überhaupt einen Sinn ohne Rechtsschutzversicherung zu klagen und welches Gericht wäre dafür zuständig?
Danke
Klage gegen Gemeinde wegen Sorgfaltspflicht
6. Januar 2021
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Frage vom 6. Januar 2021 | 11:55
Von
Status: Schüler (318 Beiträge, 35x hilfreich)
Klage gegen Gemeinde wegen Sorgfaltspflicht
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#1
Antwort vom 6. Januar 2021 | 12:31
Von
Status: Unbeschreiblich (31968 Beiträge, 5629x hilfreich)
Welchen Schaden meinst du genau? Und gegen was würdest du evtl. klagen wollen?Zitatden Schaden zu ersetzen. :
#2
Antwort vom 6. Januar 2021 | 14:20
Von
Status: Schüler (465 Beiträge, 79x hilfreich)
Wie muss man sich das vorstellen? Die Platte hat sich um zwei Zentimeter gesenkt, als Sie Ihren Fuß draufgesetzt haben und dadurch haben Sie das Gleichgewicht verloren und sich die Schulter gebrochen?ZitatDurch eine wackelige gehwegplatte bin ich gestürzt und habe mir die Schulter gebrochen... :
Pflastersteine bis 2 cm seine "normal" und vom Fußgänger zu berücksichtigen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 6. Januar 2021 | 20:10
Von
Status: Lehrling (1909 Beiträge, 1138x hilfreich)
Das ist interessant. Denn die optische Nichterkennbarkeit würde ja nun für beide Seiten gelten. Und wie hätte die Gemeinde das Problem beheben, wenn Sie es nichtmals erkennen konnte?Zitat:war also optisch gar nicht ersichtlich
Auf den ersten Blick würde ich sagen, dass das Landgericht zuständig wäre. Dort benötigt man unbedingt einen Anwalt. Schon aus diesem Grund sollten Sie lieber so einen fragen, ob es Sinn ergeben kann, hier zu klagen. Das Forum dürfte übefragt sein.Zitat:welches Gericht wäre dafür zuständig?
Was sollen Sie denn überhaupt einklagen? Behandlungskosten? Verdienstausfall? Schmerzensgeld?
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