Klage gegen Gemeinde wegen Sorgfaltspflicht

6. Januar 2021 Thema abonnieren
 Von 
manneier
Status:
Schüler
(318 Beiträge, 35x hilfreich)
Klage gegen Gemeinde wegen Sorgfaltspflicht

Ich hoffe, dass das Thema hier richtig ist.

Durch eine wackelige gehwegplatte bin ich gestürzt und habe mir die Schulter gebrochen
Jetzt weigert sich die Versicherung der Gemeinde, den Schaden zu ersetzen.

Begründung: die Gemeinde hätte ihre Sorgfaltspflicht erfüllt und Pflastersteine bis 2 cm seine "normal" und vom Fußgänger zu berücksichtigen.

Die Gehwegplatte hat aber erst nach Betreten nachgeben, war also optisch gar nicht ersichtlich.
Komisch, dass, die Versicherung auch nicht bei den Zeugen nachgefragt hat. Leider konnte ich wegen Krankenhausaufenthalt kein Bild machen, weil die Gehwegplatten zwischenzeitlich von 3 Mann (lt. Nachbar) hergerichtet wurden.

Hat es überhaupt einen Sinn ohne Rechtsschutzversicherung zu klagen und welches Gericht wäre dafür zuständig?

Danke

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31968 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von manneier):
den Schaden zu ersetzen.
Welchen Schaden meinst du genau? Und gegen was würdest du evtl. klagen wollen?


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nyr
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 79x hilfreich)

Zitat (von manneier):
Durch eine wackelige gehwegplatte bin ich gestürzt und habe mir die Schulter gebrochen...
Pflastersteine bis 2 cm seine "normal" und vom Fußgänger zu berücksichtigen.
Wie muss man sich das vorstellen? Die Platte hat sich um zwei Zentimeter gesenkt, als Sie Ihren Fuß draufgesetzt haben und dadurch haben Sie das Gleichgewicht verloren und sich die Schulter gebrochen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
war also optisch gar nicht ersichtlich
Das ist interessant. Denn die optische Nichterkennbarkeit würde ja nun für beide Seiten gelten. Und wie hätte die Gemeinde das Problem beheben, wenn Sie es nichtmals erkennen konnte?

Zitat:
welches Gericht wäre dafür zuständig?
Auf den ersten Blick würde ich sagen, dass das Landgericht zuständig wäre. Dort benötigt man unbedingt einen Anwalt. Schon aus diesem Grund sollten Sie lieber so einen fragen, ob es Sinn ergeben kann, hier zu klagen. Das Forum dürfte übefragt sein.

Was sollen Sie denn überhaupt einklagen? Behandlungskosten? Verdienstausfall? Schmerzensgeld?

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