Klausurvorbereitung Forst-Recht: Logikfragen zu "versuchter Wilderei" (§ 292 StGB) prüfen

13. Juli 2026 Thema abonnieren
 Von 
Bunkerer
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Klausurvorbereitung Forst-Recht: Logikfragen zu "versuchter Wilderei" (§ 292 StGB) prüfen

Hi zusammen,

ich studiere im ersten Semester Forstwirtschaft und schreibe bald meine Klausur im Modul "Recht". Beim Lernen mit Altklausuren ist mir aufgefallen, dass der Dozent sehr gerne Fragen nach einem ganz bestimmten Schema stellt.

Ich habe hier mal typische Beispiele herausgesucht und meine eigene Interpretation als "Annahme" darunter gesetzt. Da ich noch am Anfang des Studiums stehe, wäre ich super dankbar, wenn jemand mit juristischem Hintergrund kurz drüberschauen und mir sagen könnte, ob meine Denkweise hier jeweils stimmt.

Fallbeispiel 1: Das Tatobjekt

Variante A (taugliches Tatobjekt):

Zitat:
Aussage in der Klausur:
"Wenn versuchte Wilderei grundsätzlich strafbar wäre, würde diese für J hier in Frage kommen, da es sich bei dem [Tatobjekt, z.B. Wildtier] vorliegend um ein taugliches Tatobjekt gehandelt hat."

Meine Annahme dazu: Diese Aussage ist immer falsch, wenn das Tatobjekt in der Fallbeschreibung untauglich ist (z. B. wenn es sich um ein fremdes Haustier handelt, das eine Sache und somit nicht herrenlos ist). Ist das Tier hingegen Wild (also herrenlos), ist die Aussage richtig. Das "da" verknüpft das Ergebnis ja direkt mit der Eigenschaft des Objekts.

Variante B (untaugliches Tatobjekt):
Zitat:
Aussage in der Klausur:
"Wenn versuchte Wilderei grundsätzlich strafbar wäre, würde diese für J hier in Frage kommen, da es sich bei dem [Tatobjekt, z.B. Wildtier] vorliegend um ein untaugliches Tatobjekt gehandelt hat."

Meine Annahme dazu: Diese Aussage ist immer richtig, sofern das Tatobjekt im konkreten Fall wirklich untauglich ist. Es läge dann ja ein klassischer untauglicher Versuch vor (der ja grundsätzlich auch unter den Versuchsbegriff fällt).

Fallbeispiel 2: Das Verhältnis von Versuch und Vollendung

Zitat:
Aussage in der Klausur:
"Wenn versuchte Wilderei grundsätzlich strafbar wäre, würde diese für J hier in Frage kommen, da keine vollendete Wilderei vorliegt."

Meine Annahme dazu: Diese Aussage ist immer richtig, solange im Sachverhalt eben keine vollendete Wilderei vorliegt (also der tatbestandliche Erfolg ausbleibt). Für die Vollendung müssten ja alle Merkmale erfüllt sein: Wildtier (herrenlos) (+), dem Wild nachgestellt/erlegt/zugeignet (+) unter Verletzung fremden Jagdrechts (+). Fehlt davon etwas, sind wir beim Versuch, und die Aussage des Dozenten trifft zu.

Passt diese Logik (Aussage vs. meine Annahme) so, oder habe ich irgendwo einen klassischen Denkfehler eingebaut?

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe und liebe Grüße!




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42889 Beiträge, 14799x hilfreich)

Du bist im ersten Semester. Da ist es völlig natürlich, dass man die "Prüfsystematik" für einen Sachverhalt noch nicht erkannt hat. Deshalb ein paar grundsätzliche Ausführungen, die das hoffentlich verständlicher machen, wie man sich einem jur. Fall unfallfrei nähert. Unser Rechtssystem ist gefüllt von unbestimmten Rechtsbegriffen, die dann im Einzelfall auszufüllen sind, bzw. im Rahmen der Konkretisierung kommt man dem dann näher.

Hier wäre in folgender Reihenfolge zu prüfen:

1. Ist ein Versuch strafbar? Nur dann, wenn es im Gesetz steht oder wie hier quasi Gesetz für den Einzelfall geschaffen wird.

2. Liegt ein Versuch vor oder eine straffreie Vorbereitungshandlung? Wenn letzteres, dann ist der Fall am Ende.

3. Wenn Versuch, dann kommt der nächste Schritt: hier wäre dann zu überprüfen, was unter den Begriff "Wilderei" fällt.

So, damit wären wir am Ende der Überprüfung der objektiven Seite des Sachverhaltes. Dann kommen wir zur subjektiven Seite, die aber in einer Klausur nach dem ersten Semester keine Rolle spielen dürfte. Das wären so Sachen wie Vorsatz/Fahrlässigkeit, Rechtfertigungsgründe, Schuldausschliessungsgründe. Auch die Problematik des untauglichen Versuchs. Aber, üb jetzt erst einmal nach der von mir aufgezeigten Reihenfolge verschiedene Straftatbestände durch.

wirdwerden

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#2
 Von 
Bunkerer
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine Antwort.

Den Versuch haben wir komplett behandelt, also alles was du augezählt hast wie Vorsatz/Fahrlässigkeit, Rechtfertigungsgründe, Schuldausschliessungsgründe und auch den untauglichen Versuch.

Die Klausur läuft so ab, dass der Professor einen Fall konstruiert zum Thema Wilderei. Zu diesem Fall stellt er dann Aussagen auf und man muss ankreuzen, ob die Aussage richtig oder falsch ist.

Mir würde es für morgen helfen zu wissen, ob meine Annahmen zu den Aussagen vom ersten Post (= Aussagen des Professors) so korrekt sind.

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