Hi zusammen,
ich studiere im ersten Semester Forstwirtschaft und schreibe bald meine Klausur im Modul "Recht". Beim Lernen mit Altklausuren ist mir aufgefallen, dass der Dozent sehr gerne Fragen nach einem ganz bestimmten Schema stellt.
Ich habe hier mal typische Beispiele herausgesucht und meine eigene Interpretation als "Annahme" darunter gesetzt. Da ich noch am Anfang des Studiums stehe, wäre ich super dankbar, wenn jemand mit juristischem Hintergrund kurz drüberschauen und mir sagen könnte, ob meine Denkweise hier jeweils stimmt.
Fallbeispiel 1: Das Tatobjekt
Variante A (taugliches Tatobjekt):
Zitat:Aussage in der Klausur:
"Wenn versuchte Wilderei grundsätzlich strafbar wäre, würde diese für J hier in Frage kommen, da es sich bei dem [Tatobjekt, z.B. Wildtier] vorliegend um ein taugliches Tatobjekt gehandelt hat."
Meine Annahme dazu: Diese Aussage ist immer falsch, wenn das Tatobjekt in der Fallbeschreibung untauglich ist (z. B. wenn es sich um ein fremdes Haustier handelt, das eine Sache und somit nicht herrenlos ist). Ist das Tier hingegen Wild (also herrenlos), ist die Aussage richtig. Das "da" verknüpft das Ergebnis ja direkt mit der Eigenschaft des Objekts.
Variante B (untaugliches Tatobjekt):
Zitat:Aussage in der Klausur:
"Wenn versuchte Wilderei grundsätzlich strafbar wäre, würde diese für J hier in Frage kommen, da es sich bei dem [Tatobjekt, z.B. Wildtier] vorliegend um ein untaugliches Tatobjekt gehandelt hat."
Meine Annahme dazu: Diese Aussage ist immer richtig, sofern das Tatobjekt im konkreten Fall wirklich untauglich ist. Es läge dann ja ein klassischer untauglicher Versuch vor (der ja grundsätzlich auch unter den Versuchsbegriff fällt).
Fallbeispiel 2: Das Verhältnis von Versuch und Vollendung
Zitat:Aussage in der Klausur:
"Wenn versuchte Wilderei grundsätzlich strafbar wäre, würde diese für J hier in Frage kommen, da keine vollendete Wilderei vorliegt."
Meine Annahme dazu: Diese Aussage ist immer richtig, solange im Sachverhalt eben keine vollendete Wilderei vorliegt (also der tatbestandliche Erfolg ausbleibt). Für die Vollendung müssten ja alle Merkmale erfüllt sein: Wildtier (herrenlos) (+), dem Wild nachgestellt/erlegt/zugeignet (+) unter Verletzung fremden Jagdrechts (+). Fehlt davon etwas, sind wir beim Versuch, und die Aussage des Dozenten trifft zu.
Passt diese Logik (Aussage vs. meine Annahme) so, oder habe ich irgendwo einen klassischen Denkfehler eingebaut?
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe und liebe Grüße!