Klingelstreiche - was dagegen tun?

1. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
glupho
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)
Klingelstreiche - was dagegen tun?

Hallo, seit einem Monat klingelt es jeden Werktag an unserer Haustüre.

Wir wohnen im obersten Stockwerk, entsprechend dauert es eine Weile bis wir in die unterste Etage rennen um den Verursacher zu stellen.

Den Eingangsbereich des Hauses dürfen wir bestimmt nicht überwachen wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts.

Was können wir legal gegen diese Klingelattacken tun?




12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4894x hilfreich)

Zitat (von glupho):
Was können wir legal gegen diese Klingelattacken tun?
Sprechanlage?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5436 Beiträge, 1823x hilfreich)

Zitat (von glupho):
Den Eingangsbereich des Hauses dürfen wir bestimmt nicht überwachen wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts.


Nein, aber eine Kamera, die sich beim Klingeln einschaltet, wäre ggfs. zulässig. Unsere Klingelanlage hat das quasi serienmäßig.

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#3
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 331x hilfreich)

Zitat (von glupho):
Was können wir legal gegen diese Klingelattacken tun?
Die Klingel abstellen, den Verursacher zur Unterlassung auffordern, wobei die rechtlichen Hürden da schon etwas größer sind, als "er hat einmal geklingelt, also fordere ich jetzt ..."

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#4
 Von 
glupho
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat:
Die Klingel abstellen, den Verursacher zur Unterlassung auffordern, wobei die rechtlichen Hürden da schon etwas größer sind, als "er hat einmal geklingelt, also fordere ich jetzt ..."


Klingel können wir leider gar nicht abstellen. Alte Wohnung Baujahr 1960.

Ich vermute es ist die selbe Person die jeden Werktag in der Zeit zwischen 8 und 9 Uhr in den oberen Stockwerken klingelt. Es sind auch unsere Nachbarn in den höheren Stockwerken betroffen.

Ich werde morgen eine Stunde um vor der Haus-Eingangstüre auf den Verursacher warten und ihn auffordern das tägliche klingeln zu unterlassen.

Was kann ich tun, wenn sich der Verursacher nicht an meine Aufforderung zur Unterlassung hält?

Verursacher umhauen ist ja verboten, Polizei ist nicht zuständig...

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#5
 Von 
NaibaF123
Status:
Student
(2124 Beiträge, 331x hilfreich)

Zitat (von glupho):
Was kann ich tun, wenn sich der Verursacher nicht an meine Aufforderung zur Unterlassung hält?
ihm per Anwalt eine Unterlassungserklärung zukommen lassen.

Zitat (von glupho):
Verursacher umhauen ist ja verboten, Polizei ist nicht zuständig...
korrekt... es sei denn man haut den Verursacher um. Dann wäre die Polizei wieder zuständig. Sicher, dass es kein technischer defekt ist? Vielleicht ein Postbote o.Ä., der in den Flur möchte?
Oder eher ein Kind, welches sich einen Scherz auf dem Schulweg erlaubt?

Zu meinen Grundschulzeiten war meine Klasse in Ähnlicher Situation. Auf dem Weg zur Schwimmhalle hat es wohl jeden Donnerstag morgen an der gleichen Türe geklingelt, da es ein Haus mit sehr "verlockendem" Klingeltaster außen an der Mauer gab ;)

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#6
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5904 Beiträge, 2603x hilfreich)

Selbst wenn du morgen jemanden antriffst, der bei dir klingelt, müsstest du erst einmal nachweisen, dass derjenige ist, der auch die vergangenen Male geklingelt hat.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38920 Beiträge, 6424x hilfreich)

Zitat (von glupho):
Wir wohnen im obersten Stockwerk, entsprechend dauert es eine Weile bis wir in die unterste Etage rennen um den Verursacher zu stellen.
Meine Empfehlung: Einfach nicht mehr nach unten rennen, um jemanden zu stellen.
Meine Erfahrung: Nicht nur ich, sondern Tausende andere haben das überlebt. Es hört irgendwann auf.
Zitat (von glupho):
Ich werde morgen eine Stunde um vor der Haus-Eingangstüre auf den Verursacher warten und ihn auffordern das tägliche klingeln zu unterlassen.
Ja, das ist möglich.
Zitat (von glupho):
Was kann ich tun, wenn sich der Verursacher nicht an meine Aufforderung zur Unterlassung hält?
Siehe meine Empfehlung.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
Frabato
Status:
Schüler
(480 Beiträge, 53x hilfreich)

ich würde noch eine Kamera parat halten.
Ob das jetzt legal oder illegal ist, würde mich in dem Fall gar nicht interessieren.
Wenns ein 15 jähriger Scherzkeks ist, würde ich mit dem Foto zur nächsten Schule gehen und fragen, wer das ist.
Und dann - falls die Schulleiterin kulant ist - den Eltern einen Besuch abstatten.

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(38920 Beiträge, 6424x hilfreich)

Zitat (von Frabato):
den Eltern einen Besuch abstatten.
Und dann? :grins:

evtl. mit diesen Eltern über eigene Schülerstreiche lachen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128654 Beiträge, 41085x hilfreich)

Zitat (von Frabato):
Und dann - falls die Schulleiterin kulant ist

Ich habe Zweifel daran, das sich die Schulleitung zivil-, straf- und diziplinarrechtlichen Risiken aussetzen will ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2381 Beiträge, 816x hilfreich)

Ihr habt nicht zufällig innenliegende Briefkästen und bekommt Eure Post zwischen 8 und 9 Uhr morgens?

Dann sollte die Verwaltung dem Postboten vielleicht einen Schlüssel geben ...

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5436 Beiträge, 1823x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Selbst wenn du morgen jemanden antriffst, der bei dir klingelt, müsstest du erst einmal nachweisen, dass derjenige ist, der auch die vergangenen Male geklingelt hat.


Einmalige Begehung begründet schon Wiederholungsgefahr und damit einen Unterlassungsanspruch.

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