Hallo, seit einem Monat klingelt es jeden Werktag an unserer Haustüre.
Wir wohnen im obersten Stockwerk, entsprechend dauert es eine Weile bis wir in die unterste Etage rennen um den Verursacher zu stellen.
Den Eingangsbereich des Hauses dürfen wir bestimmt nicht überwachen wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts.
Was können wir legal gegen diese Klingelattacken tun?
Klingelstreiche - was dagegen tun?
1. Juli 2020
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Frage vom 1. Juli 2020 | 08:20
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 1x hilfreich)
Klingelstreiche - was dagegen tun?
#1
Antwort vom 1. Juli 2020 | 08:23
Von
Status: Unparteiischer (9029 Beiträge, 4894x hilfreich)
Sprechanlage?Zitat :Was können wir legal gegen diese Klingelattacken tun?
#2
Antwort vom 1. Juli 2020 | 09:12
Von
Status: Junior-Partner (5436 Beiträge, 1823x hilfreich)
Zitat :Den Eingangsbereich des Hauses dürfen wir bestimmt nicht überwachen wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts.
Nein, aber eine Kamera, die sich beim Klingeln einschaltet, wäre ggfs. zulässig. Unsere Klingelanlage hat das quasi serienmäßig.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 1. Juli 2020 | 11:17
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 331x hilfreich)
Die Klingel abstellen, den Verursacher zur Unterlassung auffordern, wobei die rechtlichen Hürden da schon etwas größer sind, als "er hat einmal geklingelt, also fordere ich jetzt ..."Zitat :Was können wir legal gegen diese Klingelattacken tun?
#4
Antwort vom 1. Juli 2020 | 12:28
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 1x hilfreich)
Zitat:Die Klingel abstellen, den Verursacher zur Unterlassung auffordern, wobei die rechtlichen Hürden da schon etwas größer sind, als "er hat einmal geklingelt, also fordere ich jetzt ..."
Klingel können wir leider gar nicht abstellen. Alte Wohnung Baujahr 1960.
Ich vermute es ist die selbe Person die jeden Werktag in der Zeit zwischen 8 und 9 Uhr in den oberen Stockwerken klingelt. Es sind auch unsere Nachbarn in den höheren Stockwerken betroffen.
Ich werde morgen eine Stunde um vor der Haus-Eingangstüre auf den Verursacher warten und ihn auffordern das tägliche klingeln zu unterlassen.
Was kann ich tun, wenn sich der Verursacher nicht an meine Aufforderung zur Unterlassung hält?
Verursacher umhauen ist ja verboten, Polizei ist nicht zuständig...
#5
Antwort vom 1. Juli 2020 | 13:27
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 331x hilfreich)
ihm per Anwalt eine Unterlassungserklärung zukommen lassen.Zitat :Was kann ich tun, wenn sich der Verursacher nicht an meine Aufforderung zur Unterlassung hält?
korrekt... es sei denn man haut den Verursacher um. Dann wäre die Polizei wieder zuständig. Sicher, dass es kein technischer defekt ist? Vielleicht ein Postbote o.Ä., der in den Flur möchte?Zitat :Verursacher umhauen ist ja verboten, Polizei ist nicht zuständig...
Oder eher ein Kind, welches sich einen Scherz auf dem Schulweg erlaubt?
Zu meinen Grundschulzeiten war meine Klasse in Ähnlicher Situation. Auf dem Weg zur Schwimmhalle hat es wohl jeden Donnerstag morgen an der gleichen Türe geklingelt, da es ein Haus mit sehr "verlockendem" Klingeltaster außen an der Mauer gab
#6
Antwort vom 1. Juli 2020 | 14:05
Von
Status: Junior-Partner (5904 Beiträge, 2603x hilfreich)
Selbst wenn du morgen jemanden antriffst, der bei dir klingelt, müsstest du erst einmal nachweisen, dass derjenige ist, der auch die vergangenen Male geklingelt hat.
#7
Antwort vom 1. Juli 2020 | 15:34
Von
Status: Unbeschreiblich (38920 Beiträge, 6424x hilfreich)
Meine Empfehlung: Einfach nicht mehr nach unten rennen, um jemanden zu stellen.Zitat :Wir wohnen im obersten Stockwerk, entsprechend dauert es eine Weile bis wir in die unterste Etage rennen um den Verursacher zu stellen.
Meine Erfahrung: Nicht nur ich, sondern Tausende andere haben das überlebt. Es hört irgendwann auf.
Ja, das ist möglich.Zitat :Ich werde morgen eine Stunde um vor der Haus-Eingangstüre auf den Verursacher warten und ihn auffordern das tägliche klingeln zu unterlassen.
Siehe meine Empfehlung.Zitat :Was kann ich tun, wenn sich der Verursacher nicht an meine Aufforderung zur Unterlassung hält?
#8
Antwort vom 1. Juli 2020 | 19:03
Von
Status: Schüler (480 Beiträge, 53x hilfreich)
ich würde noch eine Kamera parat halten.
Ob das jetzt legal oder illegal ist, würde mich in dem Fall gar nicht interessieren.
Wenns ein 15 jähriger Scherzkeks ist, würde ich mit dem Foto zur nächsten Schule gehen und fragen, wer das ist.
Und dann - falls die Schulleiterin kulant ist - den Eltern einen Besuch abstatten.
#9
Antwort vom 1. Juli 2020 | 19:15
Von
Status: Unbeschreiblich (38920 Beiträge, 6424x hilfreich)
Und dann?Zitat :den Eltern einen Besuch abstatten.
evtl. mit diesen Eltern über eigene Schülerstreiche lachen?
#10
Antwort vom 1. Juli 2020 | 19:19
Von
Status: Unbeschreiblich (128654 Beiträge, 41085x hilfreich)
Zitat :Und dann - falls die Schulleiterin kulant ist
Ich habe Zweifel daran, das sich die Schulleitung zivil-, straf- und diziplinarrechtlichen Risiken aussetzen will ...
#11
Antwort vom 2. Juli 2020 | 09:24
Von
Status: Student (2381 Beiträge, 816x hilfreich)
Ihr habt nicht zufällig innenliegende Briefkästen und bekommt Eure Post zwischen 8 und 9 Uhr morgens?
Dann sollte die Verwaltung dem Postboten vielleicht einen Schlüssel geben ...
#12
Antwort vom 2. Juli 2020 | 11:20
Von
Status: Junior-Partner (5436 Beiträge, 1823x hilfreich)
Zitat :Selbst wenn du morgen jemanden antriffst, der bei dir klingelt, müsstest du erst einmal nachweisen, dass derjenige ist, der auch die vergangenen Male geklingelt hat.
Einmalige Begehung begründet schon Wiederholungsgefahr und damit einen Unterlassungsanspruch.
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