Knifflige Sache

29. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb466709-81
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Knifflige Sache

Folgender Sachverhalt:

Ein Mann ist verheiratet, besitzt mit seiner Frau ein Haus. Die beiden haben ein Kind zusammen.
Er lernt eine neue Frau kennen, das "alte" Haus wird verkauft das Geld geteilt, der Mann kauft vom übrigen Erlös ein neues Haus, sie heiraten, vereinbaren Gütertrennung, er lässt das Haus auf den Namen seiner neuen Frau eintragen, mit einer Klausel das bei einer evtl. Trennung das Haus wieder an ihn zurück fällt.
Der Mann ist schwer krank, es häufen sich Schulden bei ihm an.
Seine neue Frau hat darauf keine Lust und bringt ihn in ein Hospiz zum sterben.
Sie hat da bereits einen neuen Partner, der auch direkt bei ihr einzieht, noch bevor der aktuelle Ehepartner im Hospiz verstirbt. Sie reicht natürlich bewusst keine Scheidung ein, weil sie weiß das sie nur noch warten muss das er verstirbt und das Haus bleibt in ihrem Besitz.

Wem gehört das Haus rein rechtlich?
Darf die Witwe/ letzte Ehepartnerin das Haus behalten, obwohl sie sich vor dem Tod von ihm getrennt hat? (Hat sie selbst veröffentlicht)
Wäre die Tochter aus der früheren Beziehung dann die Erbin?
Würde das Haus evtl. für die Schuldentilgung verwertet werden?

Danke euch im Vorraus

-- Editier von fb466709-81 am 29.05.2017 04:36

-- Editier von fb466709-81 am 29.05.2017 08:55

-- Editier von fb466709-81 am 29.05.2017 09:03




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(129183 Beiträge, 41210x hilfreich)

Zitat (von fb466709-81):
Wem gehört das Haus rein rechtlich?

Dem Eigentümer.

Das ist erstmal derjenige der als solcher im Grundbuch steht.



Ob sich aus einer Klausel das bei einer möglichen Trennung das Haus wieder an ihn zurück fällt etwas anderes ergeben könnte, kann man diskutieren, wenn man
A) den Wortlaut der Klausel kennt
B) weis wo und wie die Klausel vereinbart wurde (Anwalt?, Notar?) und ob das auch so im Grundbuch steht



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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