Kommerzielle Nutzung von eingetragenen Vereinen

12. Juni 2001 Thema abonnieren
 Von 
Werner3
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kommerzielle Nutzung von eingetragenen Vereinen

Kommerzielle Nutzung von eingetragenen Vereinen

Nach meinen Rechtsempfinden verhalten Menschen, die Ihre kommerzielle Tätigkeit im Rahmen eines eingetragenen Vereine nachkommen, sich Rechtswidrig und nicht im Sinne des bei uns sehr tief und traditionell verankerten Vereinswesens.

Mit welchen Konsequenzen müssen diese Menschen rechnen, wenn sie zum eigenen nutzen, den von der Öffentlichkeit geförderten Vereinsrahmen nutzen?

Würde mich freuen wenn mir jemand diesbezüglich weiterhelfen kann oder mir einen Hinweis geben kann wo ich diesbezügliche Rechtsprechung nachlesen kann.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Lares
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Werner,
dein Beitrag ist zwar schon etwas älter, ich geb Dir vollkommen recht.

Ich habe auch so einen Verein momentan auf dem "Kicker". Der verklagt deutschlandweit Firmen welche den Namen Haus und Grund im Firmennamen haben, obwohl der Name < Haus und Grund > gem dem Patentamt nicht geschützt werden kann.

In § 2 seiner Satzung hat er als Zweck angegeben " keine gewinnorientierten Tätigkeiten".
Zwischenzeitlich ist aus dem Verein ein "Konzern" geworden. Der Verein und seine deutschlandweit operierenden Landesverbände und Ortsvereine unterhalten z.B.
* eine eigene Bank
* mehrere eigene Verlage
* ca. 30 gewerbliche Immobilienmaklerfirmen und Hausverwaltungen
* der Verein hat sog. Wort-Bild-Marken eingetragen.

Also doch gewinnorientiert.
Mich interessiert hier die Frage:
1. Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein um so einem Verein nach § 43 Abs. 2 BGB die Rechtsfähigkeit zu entziehen.

Gruß Lares

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