Komplexe Frage zu in der Ehe enstandenen Ausgaben

20. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
UserA4V1
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Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)
Komplexe Frage zu in der Ehe enstandenen Ausgaben

Hallo liebes Forum,

Zunächst schon mal vielen Dank, dass es solche Foren gibt, in denen Menschen ihr Wissen zur Verfügung stellen und ihre Hilfe anbieten. Ich verzweifle mittlerweile an meiner Situation, da ich, wie ich gleich schildern werde, bisher auf „realem" Weg einfach nicht weiter komme und mittlerweile nicht mehr weiß an wen ich mich wenden soll.

Vorab zu meiner Situation, ich bin seit einigen Monaten arbeitssuchend, nachdem ich die Jahre zuvor immer berufstätig gewesen bin, und daher bei Rechtsberatungen auf Berechtigungsscheine (über die ich sehr dankbar bin) angewiesen.

Nun zu dem Fall, bei dem ich inständig um Eure/Ihre Hilfe hoffe:

Ich habe 2002 geheiratet. 2013 hatte meine Frau den Wunsch ein Haus zu kaufen und gemeinsam mit einem Großteil Ihrer gesamten Familie (5 Personen, plus meine Frau, unsere Tochter und ich) dort einzuziehen. Da sie schon immer ein Familienmensch war und ich eine Erbschaftssumme von ca. 90.000 Euro erwartete entsprach ich ihrem Wunsch. In langen Gesprächen wurde mit den Familienangehörigen vereinbart, dass sich alle an sämtlichen Kosten inkl. Finanzierung beteiligen würden. Ich bot allerdings an, dass ich in Vorleistung treten würde. Nachdem ein entsprechendes Objekt gefunden wurde, wurde, trotz noch nicht vorhandener Finanzierung, ein Kaufvertrag über 125.000 Euro von meiner Frau und mir unterzeichnet. Ich alleine bezahlte im Verlauf die Anzahlung über 20.000 Euro, die Grunderwerbsteuer (5.625 Euro), für die ersten 2 Jahre die Gebäudeversicherungen und sämtliche Notarkosten etc. Ich vereinbarte mit den Parteien ein Art Mietvertrag über monatlich insgesamt 660 Euro.

Zu folgendem muss ich sagen, dass sich bei uns immer meine Frau um sämtliche Finanzen gekümmert hat und ich ihr diesbezüglich voll und ganz vertraut haben, welches ich bis zum heutigen Tag sehr bereue.

Anfang 2015 deutete sich an, dass meine Frau u.a. ca. 18.000 Euro für zwielichtige Geschäfte „veruntreute" und es stellte sich heraus, dass das gesamte Erbe „weg" war und ihre Familie nie auch nur einen cent der Vereinbarten Kosten gezahlt hatte. Als mir dies klar wurde, zog ich nach diversen erfolglosen Gesprächen aus dem Haus aus und das Trennungsjahr begann.
In den folgenden Jahren wurde außer 850 Euro an den Verkäufer keine Versicherung mehr bezahlt, ich erhielt jedoch weiterhin die Rechnungen, welche ich jedoch nicht mehr begleichen konnte. Mein nun Ex-Frau versicherte mir wiederholt, dass diese Rechnungen beglichen würden. Damit meine Tochter nicht darunter zu leiden hatte, ließ ich mich bis Anfang 2016 vertrösten, obwohl sogar schon eine Gerichtsvollzieherin eingeschaltet war, die allerdings immer gut mit sich reden ließ.

Nachdem die letzte Hoffnung auf eine außergerichtliche Einigung begraben werden musste, nahm ich mir Juli 2016 eine Anwältin, diese erhielt 3 Berechtigungsscheine für die Scheidung, die Klärung der Hausangelegenheit und der ausstehenden Gebäudeversicherung. Im Mai/Juni 2017 zog meine Frau und ihre Familie aus dem Haus aus, da sie es ohne meine finanzielle „Unterstützung" nicht mehr halten konnten. Am 06.07.2017 war der Scheidungstermin. Leider stellte sich später nachweislich heraus, dass sich die Anwältin anscheinend mit der Hausangelegenheit nicht auskannte und diese auch bei der Scheidung nicht berücksichtigt würde. So hat meine Frau z.b. bis heute nicht alle ihre Einkünfte offengelegt. Als ich dieses bei der Anwältin ansprach, erschien sie recht desinteressiert und verlange immer neue Berechtigungsscheine.

Als klar wurde, dass die Anwältin mich nicht mehr weiter beraten wollte, suchte und fand ich, nach Empfehlung von der Anwaltskammer, eine Woche nach dem Scheidungstermin einen neuen Anwalt, der im Erstgespräch sehr nett war und kompetent wirkte. Er bat mich, ihm 3 „blanko" Berechtigungsscheine zu geben. Er erklärte mir, dass die vorige Anwältin „Mist" gebaute hatte. Die Scheidung hätte gar nicht vollzogen werden dürfen, ohne die Inhalte der Haus- inklusive Versicherungsangelegenheit zu klären und wir die Scheidung annullieren sollten. Zudem wollte er klären, wie die Rückabwicklung des Hausvertrages ablaufen könne und ob ich die Möglichkeit habe zumindest meine Anzahlung und die am 06.02.2015 gezahlte Grunderwerbssteuer zurück zu erhalten. Nach mehreren Wochen erhielt ich einen kurzen Anruf, dass ich froh sein könne, bei der Rückabwicklung des Hausvertrages mit „null" rauszugehen, bzgl. der weiteren Angelegenheiten wollte er sich zeitnah wieder melden.

In den nächsten Wochen bat ich in der Anwaltskanzlei fast täglich und auch mehrmals täglich um Rückruf, bis heute hat er nie wieder angerufen.
Nun ist die Frist der Annullierung der Scheidung abgelaufen und auch falls sich der Anwalt doch noch melden sollte, weiß ich nicht wie und ob ich überhaupt noch mit ihm zusammenarbeiten sollte.


Nach meinen leider doch sehr langen Ausführungen komme ich nun zu meinen Fragen:

Habe ich, nachdem insgesamt 6 Berechtigungsscheine „verballert" wurden überhaupt noch die Möglichkeit mich kostengünstig beraten zu lassen? Und wie stehen meine Chancen überhaupt erfolgreich aus der ganzen Sache rauszukommen?

Habe ich eine Chance von meiner Ex-Frau und ihrer Familie zumindest einen Teil meines Geldes welches ich in das Haus gesteckt habe zurückzuerhalten?

Was kann ich gegen die Forderung der Versicherung machen, die seit meinem Auszug nicht mehr bezahlt worden ist? Die Versicherung hat mich wegen den ungezahlten Beiträgen (ca. 2500 Euro) nicht aus dem Vertrag gelassen. Mittlerweile ist der Vertrag jedoch gekündigt.

Ich will mit der ganzen Sache einfach nur abschließen und mir ist auch klar, dass ich mein investiertes Geld wahrscheinlich nie wieder sehen werde und ich ein gewisses Lehrgeld für meine Naivität werde bezahlen müssen. Dennoch möchte ich vorher wissen, welche Rechte ich habe und ob es sich lohnt noch weiter zu kämpfen.

Von Eurer/Ihrer Einschätzung werde ich abhängig machen, ob ich mir noch ein letztes Mal einen neuen Anwalt nehme, den ich ja wahrscheinlich aufgrund der aufgebrauchten Berechtigungsscheine selber bezahlen muss. Ein verlorenes Gerichtsverfahren würde mich allerdings völlig in den Ruin treiben und ich habe sehr große Angst wieder an einen Rechtsanwalt zu geraten, der mich unwissend oder nur halbherzig berät.

Vielen, vielen Dank für Eure Geduld und Zeit, diese doch sehr lange Schilderung überhaupt gelesen zu haben.

Ich hoffe inständig, jemand kann mir helfen.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40167 Beiträge, 14295x hilfreich)

3/4 von allem, was Du hier schreibst, ist überflüssig. Ich versuche mal, das Wesentliche heraus zu filtern.

Zur Beratungshilfe. Die deckt in der Regel nur die Erstberatung ab, nicht mehr. Dafür bekommt der Anwalt vom Staat derzeit 35 €. Überleg mal, was man dafür verlangen kann, selbst wenn man 15 € noch mitbringt, was der Anwalt ja pro Schein verlangen kann.

So, man sollte wissen, dass Verpflichtungen, die man eingeht, auch Folgen haben. Wenn Versicherungen nicht mehr bezahlt werden, dann fällt das auf dem Konto auf. Da kommen auch Mahnungen. Wenn man sich um nichts kümmert, dann hat das halt Konsequenzen. Wenn man sich um seine Finanzen nicht kümmert, dann muss man wissen, ob man sich das leisten kann.

Ich sehe bei so viel Schlamperei einfach im Augenblick keinen Ansatzpunkt.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
UserA4V1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

1. Ich wusste nicht, dass man, wenn man auf einen Berechtigungsschein angewiesen ist, rechtlich als Mensch zweiter Klasse behandelt wird und rechtlich nicht bzw. falsch beraten wird. Die Anwälte hätten das Mandat ja auch ablehnen können.

2. Das ich Fehler gemacht habe und lange zu nachsichtig war, weiß ich selber. Dennoch hat die erste Anwältin gesagt, dass ich in manchen Angelegenheiten einen Titel gegen meine Ex Frau erwirken könnte, zumindest was die Kosten angeht, die nach meinem Auszug entstanden sind.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40167 Beiträge, 14295x hilfreich)

1. Es geht nicht um Menschen 2. Klasse, sondern darum, ob ein Anwalt von 35 € pro ausführlicher Beratung leben kann. Wohl eher nicht.
2. Ob Du einen Titel erwirken kannst, das können wir hier nicht abschätzen. Aber bisher hast Du es ja nicht mal versucht.

wirdwerden

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
UserA4V1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

1. Nochmal. Die Anwälte hätten das Mandat doch einfach ablehnen können, wenn ihnen der Verdienst dabei zu gering ist. Aber ein Mandat annehmen und es nicht gründlich bearbeiten, kann doch nicht rechtens sein.

2. Wieso habe ich es nicht versucht? Ich habe 2 Anwälte um Hilfe gebeten.
Und ich habe die Frage, wenn auch vllt etwas zu ausführlich, deswegen gestellt, um eine Einschätzung über Rechte bzgl., in und nach einer Ehe, entstandene Kosten zu erhalten.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127075 Beiträge, 40756x hilfreich)

Zitat (von UserA4V1):
Aber ein Mandat annehmen und es nicht gründlich bearbeiten, kann doch nicht rechtens sein.

Auch Anwälte müssen wirtschaftlich arbeiten und Beratungsscheine sind meist ein Verlustgeschäft für den Anwalt.
Man wird also - ganz realistisch - für 35 / 50 EUR nicht die gleiche Leistung bekommen wie für 250 EUR. Und das ist auch ganz legal.



Zitat (von UserA4V1):
Die Anwälte hätten das Mandat doch einfach ablehnen können, wenn ihnen der
Verdienst dabei zu gering ist.

Nein, denn genau das ist Anwälten gesetzlich untersagt.
Das hat der Gesetzgeber so eingereichtet, weil sonst haufenweise Leute mit Beratungsschein durch die Gegend laufen, aber keinen Anwalt finden würden der für das staatlich aufgezwungene Trinkgeld arbeiten würde.



Ob die Anwälte hier tstsächlich irgendwelche Fehler gemacht haben, für die sie haften würden kann man anhand der Angaben nicht beurtteilen.



Zitat (von UserA4V1):
In den nächsten Wochen bat ich in der Anwaltskanzlei fast täglich und auch mehrmals täglich um Rückruf, bis heute hat er nie wieder angerufen.

Bei einem derartigen Verhalten dürfte der Anwalt das Mandat im übrigen fristlos kündigen. Auch bei Beratungssschein.



Zitat (von UserA4V1):
Die Scheidung hätte gar nicht vollzogen werden dürfen, ohne die Inhalte der Haus- inklusive Versicherungsangelegenheit zu klären

Kann sein oder auch nicht. Beide Varianten wären wohl möglich
Im allgemeinen sind die Scheidung und zivilrechtliche Ansprüche durchaus unabhängig voneineander, aber es kann im Rahmen vom Ausgleich bei der Scheidung durchaus berücksichtigt werden.



Zitat (von UserA4V1):
dass sich alle an sämtlichen Kosten inkl. Finanzierung beteiligen würden.

Wofür es vermutlich genau 0,0 an Beweisen gibt?



Zitat (von UserA4V1):
Anfang 2015 deutete sich an, dass meine Frau u.a. ca. 18.000 Euro für zwielichtige Geschäfte „veruntreute"

Soll was genau bedeuten?



Ehefrau hatte wohl Kontovollmachten?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
UserA4V1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Hi Harry

Erstmal vielen Dank für Deine hilfreiche Antwort. Sie bringt mich schonmal ein gutes Stück weiter.

Ich hatte keine Ahnung, dass das so mit Berechtigungsscheinen abläuft, war bisher noch nie darauf angewiesen. Traurig ist es aber schon, v.a. weil niemand einen darauf hinweist.
Da hat die Gesellschaft ja Glück, dass das in der Medizin nicht so abläuft, mal von schwarzen Schafen abgesehen. Man stelle sich vor das Budget eines Hausarztes, welches von der Krankenkasse pauschal bezahlt wird, ist erschöpft und der Patient wird ohne sein Wissen schlechter oder unvollständig ärztlich versorgt.

Was meine Anrufe angeht, wurde ich meist gebeten, zu einem anderen Zeitpunkt anzurufen.

Und Du hast recht, meine Frau hatte Kontovollmachten, da sie sich überwiegend um die Finanzen gekümmert hat. Und Du hast recht, dass ich über diese Absprachen mit ihrer Familie 0,0 Beweise habe.
@Harry Ich weiß bis heute nicht genau was sie mit dem Geld gemacht hat, ich weiß nur, dass sie dieses Kapital genutzt hat, um etwas zu veranstalten, dass ihr eine 3 jährige Vorstrafe eingebracht hat.

Wenn ich es richtig verstanden habe, bleibt mir nur noch übrig einen Titel gegen meine Frau zu erwirken? Sie steht mit im Kaufvertrag.

Noch eine Frage in diesen Zusammenhang. Der Scheidungstermin war am 06.07.17, habe aber noch nichts schriftlich erhalten, wahrscheinlich weil meine Frau noch nicht alle Papiere bezüglich ihrer Einkünfte eingereicht hat.
Macht es Sinn, das ich gegen die Scheidung angehe, oder ist es dafür eh zu spät und geht das auch ohne Anwalt?

Vielen Dank für die Geduld und die Antworten


-- Editiert von UserA4V1 am 20.08.2017 21:03

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 3010x hilfreich)

Zitat (von UserA4V1):
Macht es Sinn, das ich gegen die Scheidung angehe,


Nein, warum auch. Du willst doch selbst die Trennung.

Aber einige Deiner Annahmen sind falsch.

Zum Scheidungsverfahren gehört zwingend der Versorgungsausgleich. Alles andere wie die Hausratteilung, das Sorgerecht für die Kinder und auf Deinen Fall bezogen der Zugewinnausgleich und der Unterhalt sind Antragssachen. Das bedeutet: man kann sie im Scheidungsverbund behandeln lassen, muss es aber nicht.

Deshalb erscheint mir die Antwort der ersten Anwältin du kannst gegen Deine jetzt Ex einen Titel erwirken durchaus richtig.

Du kannst auch gegen die anderen Familienmitglieder einen Titel wegen nicht gezahlter Miete erwirken. Nur musst Du beweisen, dass es eine solche Absprache gibt. Gibt es keinen schriftlichen Mietvertrag - nur mündliche Absprachen, und bestätigen die "Mieter" das nicht, hast Du absolut schlechte Karten.

Vergleichbar gilt das auch für alle Absprachen mit der Ex, die Zeit nach Deinem Auszug betreffend.

Auch da hast Du formal einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung (für Deinen Hausanteil) und anteilige Beteiligung an allen Kosten im Verhältnis ihres Hausanteiles.
Hier hättest Du klare schriftliche Vereinbarungen treffen sollen, die jetzt die Grundlage für eine Klage bilden würden. Für ihre Kosten ist das auch jetzt entbehrlich aber nicht für die Nutzungsentschädigung.

Dass sich die Versicherung wegen der Prämie nur an Dich wandte, ist verständlich, denn Du warst bis zur Kündigung der Vertragspartner.

Zitat (von UserA4V1):
Leider stellte sich später nachweislich heraus, dass sich die Anwältin anscheinend mit der Hausangelegenheit nicht auskannte und diese auch bei der Scheidung nicht berücksichtigt würde. So hat meine Frau z.b. bis heute nicht alle ihre Einkünfte offengelegt.
Ich erkenne aus Deinem Text nicht, dass die Erstanwältin von Dir beauftragt wurde, dies gerichtlich anhängig zu machen. Der Beratungshilfeschein reicht dafür nicht aus. Außerdem Antragssache, wie schon vorher beschrieben.
Weshalb die Ex in diesem Zusammenhang ihr Einkommen offenlegen muss ist nicht im Ansatz erkennbar.

Ein von ihr geltend gemachter Unterhaltsanspruch wird von Dir nicht erwähnt.
Zitat (von UserA4V1):
oder ist es dafür eh zu spät und geht das auch ohne Anwalt?
Es ist noch nicht zu spät um Versäumtes nachzuholen, aber ohne Anwalt geht es nicht, weil es in vielen Bereichen der Familiensachen und in allen Familienstreitsachen den Anwaltszwang gibt. Für ein stritiges Verfahren kannst Du Verfahrenskostenhilfe beantragen, die Dir aber wegen des Vermögens (Haus) vermutlich nur als Darlehn zu Verfügung gestellt werden wird.

Du bist der beste Beweis für die Sinnigkeit dieser Festlegung, da Du bei all Deiner durchaus verständlichen Unkenntnis nur Unfug verzapfen würdest.

Berry

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40167 Beiträge, 14295x hilfreich)

Ich denke mal, der Fragesteller sollte erst einmal klar definieren, was er will. Punkt um Punkt und von wem. Das fehlt hier nämlich. Und das kann auch kein Anwalt abnehmen, einerlei ob mit Beratungshilfe oder ohne. Und - wenn er das definiert hat, dann sollte er sich mal überlegen, was er überhaupt nachweisen kann. Da sind so viele Ungereimtheiten, dass da auch der kreativste Anwalt schnell an seine Grenzen kommt. Da war genug Geld da, um ein Haus zu kaufen. Da war genug Geld da, um das alleine zu unterhalten (dass Mieteinnanhmen/Beteiligung an die Kosten nicht einging, das merkte man nicht), da konnte die Ehefrau Geld in beträchtlicher Höhe abheben, auch das wurde nicht gemerkt. Und die Regulierung von so viel Schlampigkeit, die sollen jetzt wir alle zahlen?

In so Fällen hilft es nur, Punkt um Punkt abzuarbeiten, nicht auf Wunder von oben zu hoffen. Die gibt es in der Regel nämlich nicht. Und endlich mal seine privaten Unterlagen so zu sortieren, dass man was damit anfangen kann. Wobei, Nebenkosten des Hauses z.B. müssten bei den Nutzern geltend gemacht werden, die Abhebung vom Konto bei der Ex, u.s.w.

In Scheidungsverfahren gibt es einen Verbund, in welchem letztlich heute nur noch die Rentenanwartschaften zwingend drinne sind. Das Verfahren ist wenigstens abgeschlossen, bei all dem Chaos hier.

Der Fragesteller sollte jetzt sein Leben sortieren, schauen was noch überhaupt eine Chance hat, und das dann durchziehen. Und erkennen, dass der Staat nicht dazu da ist, persönliche Unzulänglichkeiten zu reglen, sondern im Notfall den Einstieg in die Regelung zu ermöglichen. Das ist hier mit 6 Beratungsscheinen geschehen.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
UserA4V1
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

@Berry

Danke auch Dir für Deine sehr ausführliche und hilfreiche Antworte. Werde demnächst wieder endlich Arbeit haben und mir einen Anwalt nehmen.


@werdenden

Dir wünsche ich, dass Du nie in Deinem Leben Fehler machst. Nie vom Sozialstaat abhängig wirst. Niemandem vertraust und jedes Rechtssystem ohne entsprechende Beratung kennst. Bleib einfach so perfekt wie Du bist und nutze weiter so hochfrequent dieses Forum für Dich.

2x Hilfreiche Antwort

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