Kontakt beenden

22. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
Blacky1974
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 296x hilfreich)
Kontakt beenden

So ich weiß leider nicht, ob ich hier das richtige Forum erwischt habe, notfalls verschieben.

Es geht um meine eine Freundin. Wir kennen uns seit einiger Zeit nachdem einige Jahre zwischen mir und ihr Funkstille war.

So ist nun aber einiges vorgefallen, wo ich in unserer Freundschaft keine Chance sehe, diese noch aufrecht zu erhalten.

Ich habe ihr jetzt mittlerweile die 4. Chance gegeben (ich weiß großzügig), aber nur weil sie ständig meine andere Freundin wo wir kein Kontakt hatten belästigt hat und sie überhaupt in dem Kontaktabbruch keinen Sinn sieht (es ist einfach zuviel vorgefallen) - sieht meine andere Freundin auch so.

Der Knaller kam aber am Sonntag. Ich bin auch eine Frau. So da kamen wir irgendwie auf Partnerschaft zu sprechen und da hat sie gemeint wenn ich keinen finden würde, könnte ich sie ja auch heiraten und das war für mich ein gewisser Punkt, wo ich eh schon vorsichtig bei ihr war, weil sie kam auch ständig wenn wir uns getroffen haben, mit Umarmen an usw.

Da man mit ihr einfach nicht reden kann, hab ich ihr die ganze Sache nochmal versucht per Mail zu schreiben. Sie steitet alles ab und es wäre ja nicht schlimm dabei, mich zu umarmen. Hab ihr klipp und klar geschrieben, das ich da was gegen habe. Bei einem Mann sieht es natürlich wieder anders aus.

Meine Freundin ist sehr aufdringlich und kann leider kein nein in Sachen Beendigung der Freundschaft akzeptieren und ich fürchte, jetzt wird meine Freundin wieder von ihr belästigt, weil ich mit ihr den Kontakt beendet habe. Nicht Reagieren bringt bei der auch nichts.

Kann man das schon als massive Belästigung bezeichnen? Ich fühle mich auch dadurch ziemlich gestört und ein bisschen Angst ist auch dabei. Gerade wo sie das mit dem Heiraten sagte.

Eine andere Freundin meinte das wäre schon Stalking. Ich wiederum sehe den Strafbestand des Stalkings hier noch nicht gegeben, sondern eher eine Belästigung. Solange sie kein Telefonterror betreibt (sehe ja ihre Nr.) brauch ich ja wohl nix zu befürchten.

Könnte das ganze jetzt, was im Vorfeld weiter passiert ist, auch ausführen, aber da käme schon en ganzes Buch heraus.

Habt ihr noch eine Idee, wie ich mich verhalten soll? Wenn ich gegen sie rechtliche Schritte einleiten würde, aufgrund auch schon wegen der Belästigung dann hätte ich gar keine Ruhe mehr vor ihr. Zumal sie meiner anderen Freundin und mir das Wort im Mund herum dreht.

Außerdem weiß ich von meiner anderen Freundin (wir kennen uns schon seit 20 Jahren und da erzählt man sich alles) paßte ihr auch nicht, das sie an meiner Freundschaft unbedingt festhalten möchte. Ich weiß, das bei ihr gesundheitlich eine Störung vorliegt und sie auch einen Schwerbehindertenausweis hat. Gut ich kenne auch andere Leute eine Freundin von mir hat auch einen Ausweis, aber dreht nicht so am Rad, wie diese.

Kann es evtl. sein, das bei ihr da auch in dem Sinne, eine gesundheitliche Störung vorliegt? Zudem will sie auch immer nur zu mir kommen (also Dauerbewirtung sozusagen) und ich war bis jetzt keinmal bei ihr gewesen.

Ich habe ihr schon geschrieben, das sie Hilfe braucht, aber das will sie gar nicht hören. Sie wurde von ihren Eltern damals auch sehr schlecht behandelt, aber dafür kann ich ja nix.

Puh so ich hoffe ihr könnt mir helfen, aus dieser Nr. irgendwie heraus zu kommen. Wie wir uns in Zukunft verhalten sollen. Mir macht das ganze auch langsam zu schaffen und zehrt an meinen Nerven und ich habe wirklich besseres zu tun, als mich mit so einem Kram zu beschäftigen. Bei FB hab ich sie auch schon gesperrt, musste dafür aber auch wieder eine andere Ausrede erfinden. Ich weiß nicht, ob jemand schon von Euch so einen ähnlichen Fall erlebt hat und was man dagegen tun kann. Auch vielleicht aus rein rechtlicher Sicht, ich bin schon kurz davor zu einem Anwalt zu gehen.

Gruß Blacky

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Blacky1974
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 296x hilfreich)

Ich bin es nochmal. Eben kam grad eine Mail von mir, in dem sie mir angedroht hat, mich nicht in Ruhe zu lassen, sie will unbedingt notfalls mit einem Schiedsmann (was eh nichts bringen wird) ein Gespräch führen.

Ich habe ihr jetzt grad mit Anwalt gedroht, sollte mich nicht endlich und meine Freundin ein für alle mal in Ruhe lassen. Brauche nur bei meinen Anwalt anzurufen, der würde da sicher was machen.

Weiß jemand welcher Tatbestand hier bereits vorliegen könnte? Mir macht das ganze auch langsam gesundheitlich zu schaffen und schlägt mir buchstäblich schon auf den Magen.Sowas hab ich noch nie erlebt, wenn ich mit jemanden den Kontakt beendet habe, war das von der anderen Seite auch okay. Bei der scheint allerdings nichts anzukommen und sie klammert an meiner Freundschaft. So geht es doch gar nicht oder?

Ich habe allerdings nicht ihre Adresse (sie hat leider nur meine), aber der Anwalt würde das ja sicher rausbekommen übers Meldeamt.

Gruß Blacky

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#2
 Von 
Blacky1974
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 296x hilfreich)

http://dejure.org/gesetze/StGB/238.html greift evtl. dieser § drauf zu? Ich habe ihr diesen noch kopiert. Einen anderen hab ich leider nicht gefunden. Stalking ist es ja in dem Sinne denke ich noch nicht?



Gruß Blacky

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16556 Beiträge, 9319x hilfreich)

Knackpunkt sind die Worte "und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt" im § 238 StGB .
Bloße Lästigkeit reicht nicht aus. Auch dass es dir auf die Nerven geht, reicht nicht aus.
Es muss halt schon eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung sein.


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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

-- Editiert drkabo am 22.10.2013 12:49

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#4
 Von 
GROC
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 691x hilfreich)

Ein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch dürfte aber bestehen (sogen. Kontaktverbot).

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#5
 Von 
Blacky1974
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 296x hilfreich)

muss denn immer erst was passieren, bevor man da eine rechtliche Handhabe hat? Tolle Justiz. Bin gespannt, ob sie meine Ansage verstanden hat.

Mir geht das ganze schon gesundheitlich an meine Nieren und ich möchte nicht von sowas auch noch krank werden. Meine andere Freundin möchte von ihr auch nicht mehr belästigt werden, sie eh schon genug anderes zu tun und Familie hat.

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16556 Beiträge, 9319x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>muss denn immer erst was passieren, bevor man da eine rechtliche Handhabe hat? Tolle Justiz. Bin gespannt, ob sie meine Ansage verstanden hat. <hr size=1 noshade>


Nein.
Für zivilrechtliche Schritte (z.B. Kontaktverbot) muss nicht erst was passiert sein. Aber dafür musst du selbst aktiv werden, am besten mit anwaltlicher Hilfe.
Für strafrechtliche Maßnahmen (Anzeige, Verurteilung, Bestrafung) muss dagegen "etwas" passiert sein (nämlich die schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensführung). Denn niemand kann für etwas bestraft werden, was (noch) nicht passiert ist.


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#7
 Von 
Blacky1974
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 296x hilfreich)

sie hört auch nicht auf. Das ist schon für massives Stalking, zumal sie mich ja gerne immer noch heiraten möchte, bin keineswegs lesbisch und das hab ich ihr jetzt versucht klar zu machen. Habe ihr jetzt geschrieben, wenn noch eine einzige Mail kommen würde, würde ich Strafanzeige erstatten und meinen Anwalt einschalten und zugleich eine Bannmeile verhängen lassen. Mich belastet das psychisch auch das Ganze. Gesundheitlich geht es mir ganz und garnicht gut.

Sie hatte mir noch geschrieben, falls wir uns in unseren Verein, wo wir sind, begegnen, sie würde mich nicht ignorien, wahrscheinlich mit Absicht dort wohl auf mich warten. Habe schon überlegt, dem Verein darüber eine Mitteilung zu machen, denn ich traue mich unter diesen Umständen gar nicht mehr hin und das kann ja kein Dauerzustand sein. Vermutlich braucht sie profisionelle Hilfe, aber das hab ich ihr schon mal geschrieben, will sie keineswegs einsehen. Ich hoffe nur sie lässt jetzt auch meine andere Freundin in Ruhe, hab sie schon aus der Schußlinie genommen. Sie hat Familie und 3 kleine Kinder und andere Dinge im Kopf. Wie gesagt gesundheitlich geht es mir wegen der Sache momentan alles andere als gut. Wenn es nicht besser wird, muss ich deswegen zu meiner Ärztin hin und werde ihr das Problem schildern.

Wäre es hilfreich hier ein Attest beizulegen, was die gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die sie von ihrer Seite aus verursacht hat, zu belegen? Meine Freundin würde auch als Zeugin aussagen. Nur wie mache ich das mit dem Verein?

Gruß Blacky

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#8
 Von 
Ally McBeal
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 95x hilfreich)

wenn sie dir so auf die Nerven geht, dass Du krank wirst, bewege deinen Hintern zum Anwalt und lass ihn etwas dagegen tun. Und änder deine eMai-Adresse, dann kann sie dich nicht mehr zuspammem.

Aus Erfahrung weiss ich, dass solche Personen nicht verstehen wollen, dass Du in Ruhe gelassen werden möchtest.

Ally

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#9
 Von 
Blacky1974
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 296x hilfreich)

Hallo Ally,

werde ich auch, denn wie ich soeben von meiner Freundin erfahren musste, lässt diese wohl nicht locker und versucht durch sie wieder Kontakt herzustellen.

Was sollte ich meinen Anwalt genau sagen? Ich meine körperlich getan hat sie mir nix, nur psychisch bin ich schon angeschlagen.

Ich habe meiner anderen Freundin gesagt, sie soll ihr klar machen das sie mich in Ruhe lassen soll, hat sie mehrmals aber das fruchtet bei der nicht. Hier rein da raus aus den Ohren. Ich habe ihr auch deutlich gemacht das ich nicht auf Frauen stehe und nur weil ich momemtan Single bin, hat sie vielleicht Hoffnung. So geht es ja nicht.

Die Anwaltskosten werde ich ihr in dem Fall sicher auch auferlegen, sollte es zu einem Prozeß kommen. Muss ich ihr eigentlich, wenn es zu einem gerichtlichen Verfahren kommt, unbedingt über den Weg laufen? Auch wenn ich das persönlich nicht möchte? Wie schaut hier die heutige Rechtslage aus? Die Frau macht mich völlig fertig. Ich meine die brauchen mich ja schließlich auch als Zeugin und meine andere Freundin ebenfalls u nd noch weitere Zeugen, wenn vorhanden. Sie hat selber eine Behinderung, anscheinend würde sie der Richter für schuld unzurechnungsfähig erklären. Bin momentan mal wieder fix und alle.

Gruß Blacky

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#10
 Von 
guest-12331.05.2016 15:25:27
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 527x hilfreich)

E-Mail-Adresse und Telefonnummer schon geändert? Soziale Netzwerke anonymisiert? Warum wird denn noch geantwortet? Auf Kosten wirst du u.U. sitzen bleiben.

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