Kontoauflösung mit notarieller Beglaubigung bei einer Demenz kranken

12. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Sousou0808
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 10x hilfreich)
Kontoauflösung mit notarieller Beglaubigung bei einer Demenz kranken

Guten Abend. Meine Oma ist 86 Jahre alt und Demenzkrank und lebt seit ein paar Monaten in einem Heim. Meine Mama hat sie Verfügung, dass sie als erstes diejenge ist, welche die Belange meiner Oma regeln darf. Ihre Schwester ist als 2. Person eingesetzt, wenn meine Mama verhindert ist.
Nun hat die Schwester mit einer notariellen Beglaubigung vom Notar, das Konto meiner Oma geschlossen und das komplette Geld runter genommen und ein neues Konto eröffnet.
Meine Frage nun: Darf der Notar so etwas überhaupt entscheiden und vor allem, meine Oma ist wie gesagt Demenz und weiss jetzt nicht was sie vor 5 min gegessen hat. Sie ist doch dann gar nicht mehr geschäftsfähig, oder?
Was kann man machen, um diese Aktion rückgängig zu machen bzw. anzufechten.
Leider rückt die Schwester den Namen des Notars nicht raus.
Wohin können wir uns wenden? Denn meine Oma ist noch nicht mal "unter der Erde und die räumen ihr das Konto leer. Meine Oma hat das abgehobene Geld übrigens nicht, sondern die Schwester meiner Mama.
Vielen Dank und ich hoffe ganz doll auf ein paar Hilfestellungen. LG

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Grundsätzlich erlischt eine Vollmacht nicht deswegen, weil der Vollmachtgeber zwischenzeitlich dement geworden ist. Sie besteht erst mal fort.

> Ihre Schwester ist als 2. Person eingesetzt, wenn meine Mama verhindert ist.

Wie ist die genaue Formulierung? Ich vermute mal, sie ist hinreichend schwammig, daß "verhindert" weit ausgelegt werden kann.

Unabhängig davon sehe ich noch nicht ganz das Problem. Auch eine Vollmacht berechtigt die Schwester nicht, sich das Geld anzueignen. Das Konto müßte also auch für die anderen Bevollmächtigten zugänglich sein, ansonsten könnte man an Unterschlagung denken.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4506x hilfreich)

Zitat:
Nun hat die Schwester mit einer notariellen Beglaubigung vom Notar, das Konto meiner Oma geschlossen und das komplette Geld runter genommen und ein neues Konto eröffnet.

Also hat die Oma eine neue Vollmacht erteilt, die notariell beglaubigt wurde?
Zitat:
Meine Frage nun: Darf der Notar so etwas überhaupt entscheiden

Der Notar "entscheidet" in diesem Fall gar nichts. Bei einer Beglaubigung der Unterschrift wird lediglich die "Echtheit" der Unterschrift bestätigt - mehr nicht.
Zitat:
Sie ist doch dann gar nicht mehr geschäftsfähig, oder?

Das ist nicht zwangsläufig der Fall.
Zitat:
Was kann man machen, um diese Aktion rückgängig zu machen bzw. anzufechten.

Nichts.
Zitat:
Leider rückt die Schwester den Namen des Notars nicht raus.

Der Notar spielt keine Rolle.
Zitat:
Wohin können wir uns wenden?

Man könnte bei der Bank nachfragen.
Zitat:
Meine Oma hat das abgehobene Geld übrigens nicht, sondern die Schwester meiner Mama.

Die Schwester darf die Vollmacht nur für Zwecke der Oma einsetzen, ansonsten wäre das Veruntreuung.

2x Hilfreiche Antwort

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