Kontrolle an SB Kasse nach dem Bezahlvorgang?

24. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
Fragezeichen 123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Kontrolle an SB Kasse nach dem Bezahlvorgang?

Hallo Foristen,

Da ich des öfteren SB Kassen nutze bin ich selbstverständlich schon das eine oder andere mal stichprobenartig kontolliert worden.

Heute war es mal wieder soweit, allerdings mit einem kleinen Unterschied, die Kontrolle erfolgte nach dem Bezahlvorgang. Die Kassiererin kam an, wollte meinen Bon sehen und dann den Einkauf in meinem Einkaufswagen vergleichen. Solange das VOR dem Bezahlen erfolgt habe ich da keine Probleme mit. Nun möchte aber jemand NACH dem Bezahlen schauen, ob das denn auch so stimmt, was im Wagen ist und von mir bezahlt wurde. Ich denke, dass das nicht rechtens ist, ich sehe das gleich zu einer "Taschenkontrolle" wie sie nur von der Polizei durchgeführt werden darf. Immerhin habe ich ja nach dem Bezahlvorgang den Besitz und das Eigentum an den Artikeln im Einkaufswagen erworben, und das ohne Zeitverzug o.ä.

Wie ist das zu sehen? Darf ohne konkreten Anlass so eine Kontrolle nach dem Bezahlen erfolgen? Wie gesagt, vor dem Bezahlen gehört die Ware noch dem Verkäufer, da kann er seine Waren kontrollieren wie er will, es geht mir um das Kontrollieren nach dem Kauf.

Besten Dank.

-- Editiert von Moderator topic am 25. März 2023 12:57

-- Thema wurde verschoben am 25. März 2023 12:57

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30 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von Fragezeichen 123):
ich sehe das gleich zu einer "Taschenkontrolle" wie sie nur von der Polizei durchgeführt werden darf.
Innerhalb des Kaufhauses? Das würde ja Kaufhausdetektive zu reinen "Beobachtern" degradieren ...
Tatsächlich werden aber die allerwenigsten Ladendiebstähle von der Polizei aufgedeckt und zur Anzeige gebracht.

Zitat (von Fragezeichen 123):
Immerhin habe ich ja nach dem Bezahlvorgang den Besitz und das Eigentum an den Artikeln im Einkaufswagen erworben, und das ohne Zeitverzug o.ä.
... das Eigentum zumindest an den tatsächlich bezahlten Artikeln erworben. An den nicht bezahlten Artikeln ausdrücklich nicht.
Um festzustellen ob nicht bezahlte Artikel hinaus getragen werden, dient die Kontrolle.
Durch die Kontrolle sollen nicht "Käufe" aufgedeckt werden, sondern "Diebstähle".

Zitat (von Fragezeichen 123):
Solange das VOR dem Bezahlen erfolgt habe ich da keine Probleme mit.
Dann ein Tipp für die Zukunft:
Grundsätzlich nicht mehr bezahlen, sondern alles "einfach so" heraus tragen.
Dann gibt es keinen Zeitpunkt "NACH dem Bezahlen" und es darf keine Kontrolle statt finden.
Denn man hat ja gar nichts gekauft, und wer nichts kauft muss auch nichts bezahlen ... :bang:

-- Editiert von User am 24. März 2023 23:24

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Fragezeichen 123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Das stimmt, Kaufhausdetektive sind reine Beobachter, keine Strafverfolger oder Hilfssherriffs. Dazu einfach mal den folgenden Artikel lesen

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/taschenkontrollen-im-supermarkt-das-muessen-sie-akzeptieren-das-nicht-10406


Entweder er hat dich auf frischer Tat ertappt, dann kann er dich nach Para 127 StPO festhalten, bis die Profis, also die Polizei, da sind. Aber auch nur solange, wie du deinen Ausweis nicht vorzeigst.
Klingt komisch, ist aber wohl so.

Ich bitte auch darum, so sinnbefreite Tipps wie

Zitat (von AR377):
Dann ein Tipp für die Zukunft:
Grundsätzlich nicht mehr bezahlen, sondern alles "einfach so" heraus tragen.
Dann gibt es keinen Zeitpunkt "NACH dem Bezahlen" und es darf keine Kontrolle statt finden.
Denn man hat ja gar nichts gekauft, und wer nichts kauft muss auch nichts bezahlen ... :bang:


bitte sparen, die haben nichts mit der Fragestellung zu tun und die ist nun echt nicht schwer zu verstehen.


Mit dem Argument

Zitat (von AR377):
Um festzustellen ob nicht bezahlte Artikel hinaus getragen werden, dient die Kontrolle.
Durch die Kontrolle sollen nicht "Käufe" aufgedeckt werden, sondern "Diebstähle".


Das reicht meines Erachtens nicht, um einfach mal meinen Einkauf zu durchwühlen. Wie eingangs geschrieben, das kann der Händler machen, wenn ich noch nicht bezahlt habe und die Sachen mir noch nicht gehören. Für das "danach" im Falle eines Diebstahls gibt es m.E. nach den oben genannten 127 StPO, dann aber auch nur, wenn geklaut wurde, nicht aber auf verdacht.
Es geht bei meiner Frage aber nicht um den Diebstahl sondern um die Befugnisse des Verkäufers, nachdem er mir die Waren mit seinen Mitteln verkauft hat.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Solange das VOR dem Bezahlen erfolgt habe ich da keine Probleme mit. Nun möchte aber jemand NACH dem Bezahlen schauen, ob das denn auch so stimmt, was im Wagen ist und von mir bezahlt wurde.
Und warum tut das eine so viel mehr weh als das andere?

Zitat:
ich sehe das gleich zu einer "Taschenkontrolle"
In Ihrer Tasche bewahren Sie höchstpersönliche Dinge auf, die niemanden etwas angehen. In dem gut einsehbaren Einkaufswagen, der witzigerweise auch noch dem Supermarkt gehört, aber eher nicht.

Zitat:
Immerhin habe ich ja nach dem Bezahlvorgang den Besitz und das Eigentum an den Artikeln im Einkaufswagen erworben
Ist das so? Der Besitz ist überwiegend eine Frage des Tatsächlichen und von einem Bezahlvorgang selbst wohl nicht beeinflusst. Solange Sie Gegenstände in dem Einkaufwagen in einem fremden Supermarkt offen vor sich herschieben, sind Sie jedenfalls nicht mehr Besitzer als es der Betriebsinhaber ist.

Und das Eigentum? Damit Sie dieses erwerben, muss der Betriebsinhaber oder dessen Stellvertreter Ihnen das Eigentum übertragen und dies dazu so auch erklären. Wie genau das eigentlich an SB-Kassen abkäuft, wenn mag schwierig zu beantworten sein. Aber wenn da doch nun offenbar ein Mitarbeiter stand: Sollte es nicht vielleicht genau dieser Mitarbeiter sein, der darüber entscheidet, welchen Kunden er passieren lässt und bei wem er ganz genau hinsehen möchte, an welchen Gegenständen er Eigentum von dem Betriebsinhaber auf den Kunden überträgt?

Zitat:
Es geht bei meiner Frage aber nicht um den Diebstahl sondern um die Befugnisse des Verkäufers, nachdem er mir die Waren mit seinen Mitteln verkauft hat.
Das ist eine interessante Frage. Jedoch gehört diese in das allgemeine Zivilrecht und nicht in das Strafrecht.

Zitat:
dann aber auch nur, wenn geklaut wurde, nicht aber auf verdacht
Da gibt es Gerichte, die das anders sehen.

Zitat:
Aber auch nur solange, wie du deinen Ausweis nicht vorzeigst.
Klingt komisch, ist aber wohl so.
Ganz so ist es dann doch wieder nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Fragezeichen 123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Und warum tut das eine so viel mehr weh als das andere?

Weil das eine mal, die Sachen mir nicht gehören sondern dem Laden, das andere mal nicht. Ich mache da für mich einen Unterschied was ich mir gefallen lassen muss und was nicht.

Zitat (von Zuckerberg):
Und das Eigentum? Damit Sie dieses erwerben, muss der Betriebsinhaber oder dessen Stellvertreter Ihnen das Eigentum übertragen und dies dazu so auch erklären.

Gibt es dafür auch eine Quelle? Eigentümer werde ich, wenn ich die Rechnung einer Sache bezahlt habe. Das habe ich, nachdem ich die Forderung an der Kasse begblichen habe. Man kann sicherlich noch darüber diskutieren, ob das bei einer EC-Kartenzahlung so der Fall ist, da in der Regel ja erst später gebucht wird. Auf meiner Abbuchung steht jedenfalls nicht "jetzt ist es deins". Ob der Verkäufer das so erklären muß, halte ich für fraglich. Die Sache des Bezahlens an sich beinhaltet ja die Begleichung der Forderung und ist wesentlicher Bestandteil eines Kaufvorgangs. Jemand der Kartenzahlung anbietet akzeptiert damit ja dieses Mittel als Bezahlung.

Zitat (von Zuckerberg):
Das ist eine interessante Frage. Jedoch gehört diese in das allgemeine Zivilrecht und nicht in das Strafrecht.

Gibt es dann hier einen Moderator, der das Thema verschieben kann?

Zitat (von Zuckerberg):
Da gibt es Gerichte, die das anders sehen.

Gibt es dazu Quellen???
"Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. " .
Auf frischer Tat heißt ja nun, nicht auf Verdacht und ich schaue mal, ob alles so richtig ist. Da muß der Diebstahl schon genau beobachtet worden sein.

Zitat (von Zuckerberg):
Ganz so ist es dann doch wieder nicht.

Warum nicht? Jedermann ist befugt, jemanden festzuhallten, wenn die Identität nicht sofort festgestellt werden kann. Zeige ich meinen Ausweis, kann die Identität sofort festgestellt werden und die Polizei macht später den Rest. Ein nach Hause fahren ist übrigens keine Flucht, es besteht da auch keine Fluchtgefahr.

Dass die Kaufhausdetektive da anders auftreten, mag an der Situation des Ertappt worden sein liegen. Letzten Endes handelt so ein Detektiv aber auch nur nach §127 StPO, mehr Rechte hat er soweit erst einmal nicht. Hält er einen fest, ohne dass die Voraussetzungen erfüllt sind, begeht er wahrscheinlich eine Freiheitsberaubung ode Nötigung oder so.
Das bringt mich dann wieder zusätzlich zu meinem Thema, ich werde nach dem Bezahlen aufgehalten, weil ein Warenhaus in seine Arbeitsanweisungen reinschreibt, dass die Kunden zu kontrollieren sind. Es gibt Kassen (ich würde sagen die überwiegende Anzahl), da wird stichprobenartig der Einkauf kontrolliert, BEVOR die Ware beszahlt wird. Überspitzt gesagt, wenn mir das nicht passt, kann ich ja die Sachen da lassen und gehen. Ich will ja einkaufen, deswegen mache ich das ja auch mit. Dann gibt es den Fall wie von mir beschrieben, die Kontrolle erfolgt nach dem Bezahlen. Es sind meine Waren, sie wurden bezahlt (es sei denn mir kann hier im Forum jetzt noch jemand sagen, dass das bei der Bezahlung mit einer EC Karte nicht so ist), hinzu kommt noch, dass ich ohne Grund aufgehalten werde, weil die Angestellte eine viertel Stunde meinen Einkauf durchwühlen will (Es gibt auch genug Gründe, dass man dafür keine Zeit hat, das ist aber ein anderes Thema).

Ich denke mal, dass unser Rechtssystem genau so ein Vorgehen nicht haben will, solange man sich rechtskonform verhält. Wäre das anders, wären viel mehr Befügnisse auf Verdacht vorhanden, dann sind wir aber wieder in Rechtsformen, die es vor 30 Jahren gab oder in anderen Ländern üblich sind.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wie gesagt, vor dem Bezahlen gehört die Ware noch dem Verkäufer, da kann er seine Waren kontrollieren wie er will, es geht mir um das Kontrollieren nach dem Kauf.
Was für eine paradoxe Idee. Wie soll denn vor dem Bezahlen überpüft werden, ob auch alle Waren bezahlt werden?
Oder zielst du genau auf den Zeitpunkt zwischen dem Ende des Einscannen und dem Bezahlen ab (letztes Teil gescannt <> Kreditkarte scannen)?

Aber schau' dir mal die AGB der SB-Kasse an, da steht bestimmt sowas wie, dass der Einkauf nach dem Bezahlen kontrolliert werden darf. Und das hast du bewusst akzeptiert - es hat dich niemand gezwungen, die SB-Kasse zu nutzen.

Zusatzfrage: Worum geht es überhaupt?
Bist du unberechtigt kontrolliert worden? Und wenn ja, was stört dich daran, Geld zu sparen?
Oder willst du nur wissen, ab wann dein Diebstahl sicher ist?

Stefan

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 119x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Oder zielst du genau auf den Zeitpunkt zwischen dem Ende des Einscannen und dem Bezahlen ab (letztes Teil gescannt <> Kreditkarte scannen)?


Klingt für mich so.

Da sollen die Mitarbeiter also auch noch drauf achten, dass sie exakt dieses Zeitfenster abpassen und nach dem Bezahlvorgang nicht mehr kontrollieren dürfen...

Manche Leute haben echt absurde Vorstellungen.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Fragezeichen 123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Toll, hat ja dann doch nur drei Antworten gedauert, bis einen der Diebstahl vorgeworfen wird.

Also:

Zitat (von reckoner):
Was für eine paradoxe Idee. Wie soll denn vor dem Bezahlen überpüft werden, ob auch alle Waren bezahlt werden?

Indem, wie es die meisten Händler machen, die Kasse den Bezahlvorgang pausiert, nachdem ich das Erfassen der Artikel beendet habe und bezahlen will. Dann steht da auch, dass man stichprobenartig kontrolliert wird oder man eine Kassenaufsicht zu sich rufen soll. Ganz einfach und wie ich finde eine saubere Sache.

Zitat (von reckoner):
Aber schau' dir mal die AGB der SB-Kasse an, da steht bestimmt sowas wie, dass der Einkauf nach dem Bezahlen kontrolliert werden darf. Und das hast du bewusst akzeptiert - es hat dich niemand gezwungen, die SB-Kasse zu nutzen.


Nur weil etwas in den AGB´s steht ist das noch lange nicht rechtsgültig, deshalb auch meine ursprüngliche Frage hier. Dazu gibt es genug Erfahrungen und auch Rechtssprchungen (nein da habe ich keine parat), die genau das sagen. Deshalb ja auch Rechtsstaat, nicht AGB-Staat (es sei denn man ist Reichsbürger und glaubt an die BRD GmbH, dann kommen vielleicht wieder die AGB´s ins Spiel).

Was bei dem Laden genau in den AGB´s steht weiß ich aber nicht, da halte ich es wie 83 Mio. Einwohner hier im Land, die lese ich mir vor dem Betreten nicht vor.

Zitat (von reckoner):
Zusatzfrage: Worum geht es überhaupt?
Bist du unberechtigt kontrolliert worden?

Darum geht es, ist ein Aufhalten und Kontrollieren nach dem Bezahlen berechtigt oder unberechtigt?!
Da wären fundierte Antworten nett, keine Meinungen.

-- Editiert von User am 25. März 2023 12:12

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(916 Beiträge, 160x hilfreich)

Warum bezahlt man nicht an der normalen Kasse, wenn einem der Vorgang nicht passt?

Die SB-Kassen werden bei Ikea überwacht, meines Wissens wird da auch nur kontrolliert, wenn ein Verdacht besteht.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32141 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Fragezeichen 123):
Da ich des öfteren SB Kassen nutze bin ich selbstverständlich schon das eine oder andere mal stichprobenartig kontolliert worden.
VOR dem Bezahlvorgang? Wie denn?
Zitat (von Fragezeichen 123):
die Kontrolle erfolgte nach dem Bezahlvorgang.
Das erscheint mir logisch.
Zitat (von Fragezeichen 123):
Solange das VOR dem Bezahlen erfolgt
Welchen Bezahlvorgang kann man da kontrollieren?
Zitat (von Fragezeichen 123):
Ich denke, dass das nicht rechtens ist,
Ich denke, das ist rechtens und nur DANACH machen solche Stichproben an SB-Kassen Sinn.
Zitat (von Fragezeichen 123):
Ich denke mal, dass unser Rechtssystem genau so ein Vorgehen nicht haben will, solange man sich rechtskonform verhält.
Deshalb gibt es auch keine permanenten *Taschenkontrollen* oder Wagen-Inhaltskontrollen. Es gibt zu Recht Kontrollen, auch Stichproben genannt, denn keinem Kunden ist ansehbar, ob er sich rechtskonform verhalten will.
Zitat (von Fragezeichen 123):
Da wären fundierte Antworten nett
Frag einen Anwalt, denn hier gibts keine Rechtsberatung.
Oder lies hier:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/betrug-263-stgb-an-der-sb-kasse-im-supermarkt-oder-bei-ikea_168272.html
Da kannst du dir raussuchen, ob Diebstahl oder Computerbetrug...
Der Vergleich mit Taschenkontrollen hinkt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
In Ihrer Tasche bewahren Sie höchstpersönliche Dinge auf, die niemanden etwas angehen. In dem gut einsehbaren Einkaufswagen, der witzigerweise auch noch dem Supermarkt gehört, aber eher nicht.

"Besitz" ist die tatsächliche Verfügungsgewalt über eine Sache (und vom Eigentumsrecht völlig unabhängig).

Insofern bin ich als Supermarkt-Kunde Besitzer des Einkaufswagens (dessen Eigentümer der Supermarkt ist*), bis ich selbigen wieder zurückgebe (also entweder zum Sammelplatz zurückbringe oder irgendwo auf dem Supermarkt-Gelände stehen lasse).

________________________________________

*) In der Regel ist der Supermarkt bzw. die Kette der Eigentümer der Einkaufswagen. Es gibt aber auch Supermärkte/Supermarkt-Ketten, die ihre Einkaufswagen von spezialisierten Anbietern mieten. Dann sind jene die Eigentümer, und der Supermarkt ist Besitzer - so lange, wie er den Besitz nicht an einen Kunden weiterreicht, der den Einkaufswagen nimmt und damit im Markt einkaufen geht.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Warum bezahlt man nicht an der normalen Kasse, wenn einem der Vorgang nicht passt?

Weil man an der "nicht normalen Kasse" bezahlen möchte, die einem schließlich als Option angeboten wird.

Und weil der Supermarkt-Betreiber mitnichten die Bedingungen zur Nutzung willkürlich nach eigenem Gusto gestalten kann, er hat sich dabei an diverse Rechtsvorschriften zu halten.

Freundlich fragen darf der Supermarkt-Mitarbeiter immer, will er eine Person oder deren Eigentum oder Besitz durchsucht haben, muss er die Polizei rufen. Die darf das. Der Supermarkt darf es nicht.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Nicht mal OT: angesichts der diversen Zumutungen, die der deutsche Einzelhandel für seine Kunden bereithält, braucht er sich nicht wundern, wenn immer mehr Kunden zum Online-Handel abwandern...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Legalitätslevel100
Status:
Schüler
(159 Beiträge, 50x hilfreich)

Ich kenne es tatsächlich auch nur so, dass die übliche Stichprobenkontrolle automatisiert zwischen Abschluss des Scanvorgangs und vor der Zahlung eingeleitet wird. Da kann dann so lange nicht bezahlt werden, bis der Zahlungsvorgang vom Personal freigegeben wird.

Eine Kontrolle nach der Zahlung sehe ich auch kritisch, das ist nichts anderes als wenn der Ladendetektiv den Käufer nach der Kasse aufhält. Da hat er, wenn der Käufer das nicht möchte, keinerlei Rechte in irgendwelchen Sachen herumzuwühlen, das ist der Polizei vorbehalten.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
CarstenF
Status:
Praktikant
(916 Beiträge, 160x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Freundlich fragen darf der Supermarkt-Mitarbeiter immer, will er eine Person oder deren Eigentum oder Besitz durchsucht haben, muss er die Polizei rufen. Die darf das. Der Supermarkt darf es nicht.


Eben... der Kunde kann schnell die Waren von dem Kaufhausdetektiv abzählen lassen und die Sache ist dann erledigt (wenn man nichts geklaut hat), oder man wartet zusammen auf die Polizei.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Toll, hat ja dann doch nur drei Antworten gedauert, bis einen der Diebstahl vorgeworfen wird.
Du hast doch gleich zu Beginn damit angefangen (dein ganzer Beitrag ist nicht anders zu verstehen als wie "der Laden wirft mir Diebstahl vor").
Außerdem frage ich schon ganz bewusst nach dem "warum". Die Frage kann ja auch in die Richtung gehen, dass man erwischt wurde und nun über eine unerlaubte Überprüfung aus der Sache herauskommen will (das funktioniert aber nicht).

Zitat:
Nur weil etwas in den AGB´s steht ist das noch lange nicht rechtsgültig,
Dazu müsste man erstmal wissen, was da steht.

Zitat:
Was bei dem Laden genau in den AGB´s steht weiß ich aber nicht, da halte ich es wie 83 Mio. Einwohner hier im Land, die lese ich mir vor dem Betreten nicht vor.
Ich stimme dir zu, dass das kaum jemand macht. Aber trotzdem gilt es dann mitunter, insbesondere wenn es etwas Übliches ist und nicht gegen ein Gesetz verstößt.

Zitat:
Darum geht es, ist ein Aufhalten und Kontrollieren nach dem Bezahlen berechtigt oder unberechtigt?
Aufhalten ist eindeutig berechtigt. Und wenn sich der Kunde weigert mitzuwirken (was den Verdacht erhärtet), dann dauert es eben noch viel länger.
Wenn dann wirklich die Polizei gerufen wird, diese aber nichts findet, dann hat der Kunde vielleicht eine halbe Stunde Zeit vergedeutet mit diesem Unsinn. :bang:
Zudem kann er Hausverbot bekommen.

Zum Einkaufswagen vertrete ich übrigens auch die Meinung, dass der immer überpüft werden darf. Schließlich ist der im Eigentum des Marktes.

Zitat:
Da wären fundierte Antworten nett, keine Meinungen.
Dann hättest du nicht in einem Meinungsforum fragen dürfen.

Zitat:
Ich kenne es tatsächlich auch nur so, dass die übliche Stichprobenkontrolle automatisiert zwischen Abschluss des Scanvorgangs und vor der Zahlung eingeleitet wird. Da kann dann so lange nicht bezahlt werden, bis der Zahlungsvorgang vom Personal freigegeben wird.
Das ist der automatische Vorgang (entweder wirklich zufällig, oder von den gekauften Waren abhängig, es gibt sicher Dinge mit denen häufiger manipuliert wird*).
Anders ist es aber bei konkreten Beobachtungen, da bleibt keine Zeit zum Einschreiten. Und natürlich darf der Ladendetektiv dann auch nach der Kasse kontrollieren (lassen - eben von der Polizei), das darf er sogar bei dem Kunden zuhause.

*etwa kleine Teile, die man von weiter weg gar nicht sehen kann - wenn dann von dreien nur eins gescannt wird fällt das nicht auf (aber das System kennt solche Tricks eben auch)

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Fragezeichen 123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von CarstenF):
Eben... der Kunde kann schnell die Waren von dem Kaufhausdetektiv abzählen lassen

...kann er, muß er aber meiner Auffassung nach nicht.
Wenn mich jemand aufhält muss er einen Grund haben. Wenn ich geklaut habe (was ich nicht habe) und dabei gesehen wurde, dann kann jeder, eben auch der Detektiv, nach § 127 StPO tätig werden. Sonst nicht. Ich gehe mal soweit und behaupte, dass wenn ein Detektiv das per Video beobachtet und seinen Kollegen informiert, eben dieser Kollege dann nicht tätig werden darf. Dieser Kollege hat mich ja dann nicht auf frischer Tat betroffen und würde nur auf hören sagen reagieren.

Zitat (von Anami):
Ich denke, das ist rechtens und nur DANACH machen solche Stichproben an SB-Kassen Sinn.

Sinn machen muß nicht gleich richtig und rechtens sein. Wie man es anders machen kann, habe ich und andere ja auch nun zu genüge beschrieben.
Was sie bestimmt meine, dass es Sinn macht, wenn man Straftaten verfolgen will. Das liegt aber nicht in der Aufgabe und der Befugnis des Einzelhandels, dafür gibt es entsprechende Behörden.

Zitat (von Anami):
denn keinem Kunden ist ansehbar, ob er sich rechtskonform verhalten will.

Da habend sie recht, man sieht es dem Kunden nicht an. Allerdings ist sich der Händler aber sicherlich auch bewusst, dass diese Art von Kassieren mit "Gefahren" für ihn verbunden ist, sei es, dass geklaut wird, oder aber auch, dass etwas nicht richtig erfasst wird (auch dazu kann man genug Erfahrungen im Internet finden, dass Kassen, auch mit Personal besetzte Kassen, Artikel falsch z.B. erfassen). Grundsätzlich aber jeder Stichprobe den Vorsatz des Diebstahls zu unterstellen ist schon recht zweifelhaft.

Zitat (von CarstenF):
Die SB-Kassen werden bei Ikea überwacht, meines Wissens wird da auch nur kontrolliert, wenn ein Verdacht besteht.

Wieder dieser Verdacht. Haben sie da auch eine belastbare Grundlage, auf Grund dessen IKEA den Kunden aufhält und kontrolliert? Ich kenne das System von IKEA nicht, wenn die vor dem Bezahlen kontrollieren, OK, kann man so oder so begründen, erfolgt die Kontrolle nach der Bezahlung wäre dass das gleich wie von mir in Frage gestellt.
Ach ja, und nur weil IKEA ein weltweiter Konzern ist, heißt das noch lange nicht, dass das alles richtig ist, was die machen. War bei VW und der Abschaltautomatik auch nicht. Oder bei den fehlerhaften AGB´s von milliardenschweren Banken bei Auto und Immobilienkrediten.

Nur um es nochmal hervorzuheben:
Es geht nicht um einen Diebstahl und das drumherum danach. Es geht darum, ob der Supermarkt mich und auch andere nach dem Kauf derart aufhalten und kontrollieren darf oder nicht. Ich bleibe dabei, das darf er nicht, es sei denn, jemand hier im Forum hat wirklich gute Quellen und Argumente, um das dem entsprechend richtig zu stellen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Fragezeichen 123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Aufhalten ist eindeutig berechtigt. Und wenn sich der Kunde weigert mitzuwirken (was den Verdacht erhärtet), dann dauert es eben noch viel länger.

Wie kommen sie darauf, dass der Verdacht ausreicht? Wannist denn der Verdacht gegeben? Wenn ich zu oft nach links und rechts geschaut habe? Für diese Eindeutigkeit muß es ja dann auch eine Eindeutige Quelle oder Begründung geben.

Zitat (von reckoner):
Anders ist es aber bei konkreten Beobachtungen, da bleibt keine Zeit zum Einschreiten. Und natürlich darf der Ladendetektiv dann auch nach der Kasse kontrollieren (lassen - eben von der Polizei), das darf er sogar bei dem Kunden zuhause

Eine andere Möglichkeit hat der Detektiv aber nicht. Wenn er etwas sieht, dann muß er direkt einschreiten und den betroffenen festhalten. Dafür hat er auch eine entsprechende Rechtsgrundlage. Durchsuchen darf er nicht. Sicherlich darf er einen Blick auf meinen Einkaufswagen werfen, ihn ausräumen und "durchwühlen" wird er aber nicht dürfen. Dazu mal "Durchsuchen § 105 StPO" googlen. Oder den unter #2 angegebenen Link lesen.

Eine Tascheninspektion ist nur erlaubt, wenn ein Dieb tatsächlich auf frischer Tat ertappt wird und deswegen ein sogenannter Tatverdacht vorliegt. Das setzt grundsätzlich voraus, dass er dabei beobachtet wurde, wie er etwas in seiner Tasche verschwinden ließ. Wenn ein solcher Tatverdacht vorliegt, dürfen Hausdetektive oder Laden­personal Personalien aufnehmen. Die verdächtige Person kann zwar bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten, darf aber ausschließlich von den Polizeibeamt:innen durchsucht werden

Also, so mal eben so jemanden filzen weil ich Bock drauf habe und der geile Ladendetektiv bin, ist nicht, auch wenn geklaut wurde. Das darf auch bei ertappten Ladendieben nur die Polizei. Der Laden darf Personalien aufnehmen und muß dich sogar wieder gehen lassen. Gibst du nichts an, darf der Laden vorläufig festnehmen.

Aber nochmal, es geht nicht um das Klauen...!!!

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Ich gehe mal soweit und behaupte, dass wenn ein Detektiv das per Video beobachtet und seinen Kollegen informiert, eben dieser Kollege dann nicht tätig werden darf. Dieser Kollege hat mich ja dann nicht auf frischer Tat betroffen und würde nur auf hören sagen reagieren.
Das ist natürlich nicht richtig.

Zitat:
Das liegt aber nicht in der Aufgabe und der Befugnis des Einzelhandels, dafür gibt es entsprechende Behörden.
Auch falsch. Jeder darf Straftaten verfolgen, indem er sie anzeigt; der Betroffene erst recht.

Zitat:
Grundsätzlich aber jeder Stichprobe den Vorsatz des Diebstahls zu unterstellen ist schon recht zweifelhaft.
Das unterstellt ja auch niemand.
Genauso wie man dir mit der Hauptuntersuchung deines Fahrzeuges nicht unterstellt, dass du verbotenermaßen mit einem verkehrsuntauglichen Auto fährst.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32141 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Fragezeichen 123):
Sinn machen muß nicht gleich richtig und rechtens sein.
Um zu prüfen, ob das rechtens ist, müsstest du mind. einen Anwalt bemühen und dann die Angelegenheit evtl. sogar noch von mind. 1 Gericht entscheiden lassen. Deshalb gab ich dir den Artikel zum Lesen--- ganz so eindeutig scheint es nicht zu sein.
Zitat (von Fragezeichen 123):
Wie man es anders machen kann, habe ich und andere ja auch nun zu genüge beschrieben.
Um *anders machen* gehts doch gar nicht. Du willst wissen, ob es so, wie gemacht, rechtens ist.
Das blau-gelbe Möbelhaus macht das schon seit x Jahren. Nicht vorher, sondern NACH dem Scannen und Bezahlen. Wäre das nicht rechtens, wäre diese SB-Bezahlvariante nicht inzwischen so weit verbreitet.
Zitat (von Fragezeichen 123):
dass diese Art von Kassieren mit "Gefahren" für ihn verbunden ist,
Weil es Mrd-Schäden durch Ladendiebstahl gibt, lassen sich die Märkte Neues einfallen, ua. eben Stichproben nach dem SB-Bezahlvorgang, da erübrigt sich tw. das Wühlen in intimen Taschen und die ätzende Detektivarbeit.
Zitat (von Fragezeichen 123):
Was sie bestimmt meine, dass es Sinn macht, wenn man Straftaten verfolgen will.
NÖ. Ich meine, Straftaten sollten verhindert werden. Die Verfolgung solcher obliegt selbstverständlich den zuständigen Stellen.
Zitat (von Fragezeichen 123):
Grundsätzlich aber jeder Stichprobe den Vorsatz des Diebstahls zu unterstellen ist schon recht zweifelhaft.
Ich unterstelle nichts und ich habe nicht gehört, dass das von jedem Stichprobenkontrolleur/Kassiererin im SB-Markt unterstellt würde. Hast du eine Ahnung, wie oft eine Stichprobe mit *alles ok* endet?
Zitat (von Fragezeichen 123):
Ich bleibe dabei, das darf er nicht, es sei denn, jemand hier im Forum hat wirklich gute Quellen und Argumente, um das dem entsprechend richtig zu stellen.
Gern nochmal: Hier im Forum ist Rechtsberatung nicht erlaubt. Die Rechtsprechung zum Thema scheint nicht einheitlich zu sein.
Bleib bei deiner Meinung ODER such dir einen Anwalt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wie kommen sie darauf, dass der Verdacht ausreicht?
Was soll denn sonst ausreichen? Den Beweis gibt es ja eben noch nicht.

Zitat:
Eine andere Möglichkeit hat der Detektiv aber nicht. Wenn er etwas sieht, dann muß er direkt einschreiten und den betroffenen festhalten. Dafür hat er auch eine entsprechende Rechtsgrundlage. Durchsuchen darf er nicht.
Ja und, worauf willst du hinaus?
Ganz davon ab darf er natürlich durchsuchen solange der Kunde damit einverstanden ist (was jeder seriöse Kunde sicher sein wird).

Zitat:
Sicherlich darf er einen Blick auf meinen Einkaufswagen werfen, ihn ausräumen und "durchwühlen" wird er aber nicht dürfen.
Warum sollte er seinen eigenen Einkaufswagen nicht durchsuchen dürfen? Nur weil da ein Kunde seinen Kram reingelegt hat?

Stefan

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#21
 Von 
Fragezeichen 123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Hasllo und weiter gehts:

Zitat (von reckoner):
Das ist natürlich nicht richtig.

Warum ist das natürlich nicht richtig? Meine Behauptung ist nicht richtig oder dass der Kollege nicht tätig werden darf?

Zitat (von reckoner):
Auch falsch. Jeder darf Straftaten verfolgen, indem er sie anzeigt; der Betroffene erst recht.

Die Verfolgung einer Straftat obliegt der Justiz. Man darf eine Straftat abwehren etc. aber die Verfolgung erfolgt durch entsprechende Stellen. Zum Glück, sonst hätten wir Selbstjustiz.
Als Strafverfolgung wird die gesamte Tätigkeit des Staates zur Verfolgung von Straftaten bezeichnet. Die Strafverfolgung wird zuvor durch die Strafverfolgungsbehörden wie beispielsweise die Staatsanwaltschaft und ihre Ermittlungspersonen während des Ermittlungsverfahrens durchgeführt. Abschließend wird die Strafverfolgung durch Gerichte bewertet und erfährt hierbei ihren Abschluss im Gerichtsverfahren.

Bei Wikipedia einfach mal eingeben. Oder bei Google.

Zitat (von reckoner):
Genauso wie man dir mit der Hauptuntersuchung deines Fahrzeuges nicht unterstellt, dass du verbotenermaßen mit einem verkehrsuntauglichen Auto fährst.

Ist ein unsinniger Vergleich, weil der Gesetzgeber die regelmäßige Kontrolle zur Verkehrssicherheit deines Fahrzeugs zur Gefahrenabwehr von Dritten von dir verlangt. Fahre ich auf meinem Gelände, kann der TÜV schon 1910 abgelaufen sein.
Die Kontrolle ob du auch alles bezahlt hast, verlangt der Gesetzgeber nicht. Das liegt im Interesse des Händlers.


Zitat (von Anami):
Um zu prüfen, ob das rechtens ist, müsstest du mind. einen Anwalt bemühen und dann die Angelegenheit evtl. sogar noch von mind. 1 Gericht entscheiden lassen. Deshalb gab ich dir den Artikel zum Lesen--- ganz so eindeutig scheint es nicht zu sein.

Zitat (von Anami):
Um *anders machen* gehts doch gar nicht. Du willst wissen, ob es so, wie gemacht, rechtens ist.
Das blau-gelbe Möbelhaus macht das schon seit x Jahren. Nicht vorher, sondern NACH dem Scannen und Bezahlen. Wäre das nicht rechtens, wäre diese SB-Bezahlvariante nicht inzwischen so weit verbreitet.


So wie ich das verstehe, steht bei IKEA jemand direkt an der Kasse und betreut und überwacht. Wird jetzt jemand beobachtet, wie etwas nicht gescannt wird, liegt ja der Diebstahl vor, beabsichtigt oder unbeabsichtigt, damit besteht Rechtsgrundlage für das Aufhalten auch nach dem Bezahlen.
Wird das nicht beobachtet und nur auf Verdacht kontrolliert, sehe ich das wieder als nicht zulässig. In meinem Fall gab es keine Kassenaufsicht und ich wurde nicht beobachtet, die Dame kam von ihrer Arbeit im Markt und meinte dann halt das Recht zu haben, meinen Einkauf zu kontrollieren.

Zitat (von Anami):
Weil es Mrd-Schäden durch Ladendiebstahl gibt, lassen sich die Märkte Neues einfallen, ua. eben Stichproben nach dem SB-Bezahlvorgang, da erübrigt sich tw. das Wühlen in intimen Taschen und die ätzende Detektivarbeit.

Das ist halt der Spagat den es für den Händler zu machen gilt. Mehr Umsatz und Höherer Durchsatz im Laden mit immer Weniger Personal gegenüber einer steigenden Verlustquote durch nicht bezahlte Waren. Den Spagat aber bitte so machen, wie es der Gesetzgeber vorsieht und nicht, wie es dem Geschäftsführer genehm ist.

Zitat (von Anami):
Bleib bei deiner Meinung ODER such dir einen Anwalt.

Ich brauche keinen Anwalt.

Zitat (von reckoner):
Was soll denn sonst ausreichen? Den Beweis gibt es ja eben noch nicht.

Aufgrund welchen geltenden Rechts erfolgt dann ihrer Meinung nach der Eingriff in meine persönlichen Rechte?

Zitat (von reckoner):
Ganz davon ab darf er natürlich durchsuchen solange der Kunde damit einverstanden ist (was jeder seriöse Kunde sicher sein wird).

Stimmt. Und wenn ich nicht einverstanden bin, dann bin ich in der Situation ein seriöser Kunde, der in dem Fall seine Rechte und die Rechte des anderen, der gerade wahrscheinlich eine Rechtsübertretung begeht, kennt. Oder ist man ihrer Meinung nach nur ein seriöser Kunde, wenn man jeden Schwachsinn mit sich machen lässt?

Zitat (von reckoner):
Warum sollte er seinen eigenen Einkaufswagen nicht durchsuchen dürfen? Nur weil da ein Kunde seinen Kram reingelegt hat?

Und warum sollte er den Kunden nicht gleich auch noch durchsuchen dürfen? Am besten noch auf links ziehen? Ganz nackig?
Nur weil der Kunde den Landen betreten hat? Mein Auto steht auch auf seinem Parkplatz. Kann er auch gleich durchsuchen. Mein Handy übrigens auch. Mitsamt Bankdaten und E-Mail Postfach. Gleich alles durchsuchen weil ich die Dreistigkeit besitze die Infrastruktur des Händlers zu nutzen. Am Besten auch Kameras auf Klo. von oben unten links und rechts. Makroobjektiv in die Toilette bitte. Ist ja alles sein Raum, da hat er ja jedes Recht der Welt.
Also bitte........

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#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32141 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Fragezeichen 123):
So wie ich das verstehe, steht bei IKEA jemand direkt an der Kasse und betreut und überwacht.
Nein. So ist das nicht. Es ist auch egal, wie es dort gemacht wird. Du behauptest, dass die Kontrolle bei dir nicht *rechtens* war. Das Forum wird diese Frage nicht klären können.
Zitat (von Fragezeichen 123):
die Dame kam von ihrer Arbeit im Markt und meinte dann halt das Recht zu haben, meinen Einkauf zu kontrollieren.
Dann wird diese Mitarbeiterin vermutlich das Recht dazu von ihrem AG erhalten haben.
Zitat (von Fragezeichen 123):
Das ist halt der Spagat den es für den Händler zu machen gilt.
Willst du jetzt eine allgemeine Plauderstunde über das, was Händler gegen Ladendiebstahl und für kürzere Kassenschlangen tun? Ein Spagat hinüber zu Beschäftigungspolitik? Vergiss es. Oder geh zum Händler und sag es dem. HIER ist der falsche Platz.
Zitat (von Fragezeichen 123):
Wie eingangs geschrieben, das kann der Händler machen, wenn ich noch nicht bezahlt habe
Denk mal über diesen Unsinn nach.
Zitat (von Fragezeichen 123):
Also bitte........
Genau. Hier könnte der Thread also bitte eigentlich geschlossen werden.
Das Forum kann die von dir gewünschte Antwort nicht geben, einen Anwalt willst du nicht dazu befragen...
also Ende Gelände.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Fragezeichen 123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Dann wird diese Mitarbeiterin vermutlich das Recht dazu von ihrem AG erhalten haben.

Auftrag ja, Recht nein! Seit wann kann ein Arbeitgeber den Angerstellten Rechte über die Kunden einräumen? Sie haben da schon eine sehr verdrehte Wahrnehmung von dem wer was darf und was nicht.

Lieber Anami, sorry, aber ihre Beiträge bei diesem Thema haben mit Fachwissen in einem Fachforum nicht sehr viel zu tun. Es sind dann doch eher Fachmeinungen, wie es in ihrer Signatur steht. Nur frage ich mich dann, warum beteiligen sie sich an einem Fachforum mit spezifischen Fachfragen, wenn sie gar kein Fachwissen sondern nur Fachmeinungen zu etwas haben? Belegte Aussagen, wie ich es so in einem Fachforum erwarte, haben sie hier bisher nicht getroffen, sie schreiben anscheinend noch nicht einmal aus ihrer eigenen Erfahrung heraus. Unverständlich, wie sie auf die Anzahl von Beiträgen und hilfreichen Beiträgen kommen. Schade...

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Warum ist das natürlich nicht richtig? Meine Behauptung ist nicht richtig oder dass der Kollege nicht tätig werden darf?
Das der Detektiv nicht jemand anderen zu Hilfe ziehen darf.

Zitat:
Die Verfolgung einer Straftat obliegt der Justiz. Man darf eine Straftat abwehren etc. aber die Verfolgung erfolgt durch entsprechende Stellen. Zum Glück, sonst hätten wir Selbstjustiz.
Ich hatte ja geschrieben "indem er sie anzeigt".
Aber von mir aus sagen wir "Jeder darf die Verfolgung von Straftaten bewirken, indem er sie anzeigt; der Betroffene erst recht.".

Zitat:
Ist ein unsinniger Vergleich
Nee, ist es nicht. Es ging darum, dass allein eine Kontrolle nicht bedeutet, das etwas nicht stimmt. Das gilt übrigens insbesondere bei einer Stichprobe (die HU ist praktisch auch eine).
Wie gesagt, ich vermute, dass in den AGB Punkte zu Stichproben enthalten sind, und dann ist das halt so. Gerade wenn z.B. jeder Hunderste kontrolliert wird, dann ist das völlig ohne Vorwurf eines Diebstahls.

Zitat:
Aufgrund welchen geltenden Rechts erfolgt dann ihrer Meinung nach der Eingriff in meine persönlichen Rechte?
Welche persönlichen Rechte denn? Die sehe ich hier nicht - im Gegensatz zu einer Taschenkontrolle.

Zitat:
Oder ist man ihrer Meinung nach nur ein seriöser Kunde, wenn man jeden Schwachsinn mit sich machen lässt?
Was soll ich da noch sagen ...
Falls du es noch nicht bemerkt hast, bisher hält dich hier kaum jemand für einen seriösen Kunden. Wärst du vor mir an der Kasse und ich müsste wegen dir länger warten, dann würde ich dem Markt zu einem Hausverbot raten, solche Kunden braucht niemand.

Zitat:
Und warum sollte er den Kunden nicht gleich auch noch durchsuchen dürfen? Am besten noch auf links ziehen? Ganz nackig?
Weil genau das deine Persönlichkeitsrechte betrifft.

Zitat:
Mein Auto steht auch auf seinem Parkplatz.
Aber es ist eben dein Auto, ebenso dein Handy etc.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120061 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Fragezeichen 123):
Solange das VOR dem Bezahlen erfolgt habe ich da keine Probleme mit. Nun möchte aber jemand NACH dem Bezahlen schauen, ob das denn auch so stimmt, was im Wagen ist und von mir bezahlt wurde.

Logik ist jetzt nicht so Dein Ding ...?



Zitat (von Fragezeichen 123):
das kann der Händler machen, wenn ich noch nicht bezahlt habe und die Sachen mir noch nicht gehören.

Können kann er es immer, jederzeit nach Belieben.
Viel interessanter ist das "dürfen".



Zitat (von Fragezeichen 123):
vor dem Bezahlen gehört die Ware noch dem Verkäufer, da kann er seine Waren kontrollieren wie er will

Das ist schlicht falsch.



Zitat (von Fragezeichen 123):
Für das "danach" im Falle eines Diebstahls gibt es m.E. nach den oben genannten 127 StPO,

Unter anderem.
Aber es gibt auch das BGB



Zitat (von Fragezeichen 123):
dann aber auch nur, wenn geklaut wurde, nicht aber auf verdacht.

Denknotwendigerweise kann alles immer nur auf "Verdacht§ erfolgen



Zitat (von Fragezeichen 123):
Gibt es dafür auch eine Quelle?

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/



Zitat (von Fragezeichen 123):
Darum geht es, ist ein Aufhalten und Kontrollieren nach dem Bezahlen berechtigt oder unberechtigt?!

In Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Und da hier kein Hellseherforum ist, wäre die Nennung relevanter Details (z.B. Wortlaut der vertraglichen Vereinbarungen zum Thema) durchaus von Vorteil für den Erhalt zielführender Antworten.



Zitat (von Fragezeichen 123):
Da wären fundierte Antworten nett, keine Meinungen.

Die Erwartung fundierter Antworten bei unfundierten Fragen ... naja.
Und da man hier in einem Meinungsforum ist, wird man hier nichts anderes als Meinungen bekommen.
Im übrigen nützt da auch der Anwalt nichts, denn auch von dem bekommt man regelmäßig nur seine unverbindlichen Meinung(en). Kennt man ja. 2 Juristen, 3 Meinungen ...
Auch das Gericht gibt immer nur seine Meinung kund, wenn dies in Form eines Urteils Beschlusses ist, ist es allerdings eine der verbindlichste Form der Meinung.



Zitat (von Fragezeichen 123):
Allerdings ist sich der Händler aber sicherlich auch bewusst, dass diese Art von Kassieren mit "Gefahren" für ihn verbunden ist, sei es, dass geklaut wird, oder aber auch, dass etwas nicht richtig erfasst wird




Zitat (von Fragezeichen 123):
Wie kommen sie darauf, dass der Verdacht ausreicht?

Eigentlich einfachstes Allgemeinwissen über Strafverfolgung / Strafrecht.



Zitat (von reckoner):
Ganz davon ab darf er natürlich durchsuchen solange der Kunde damit einverstanden ist (was jeder seriöse Kunde sicher sein wird).

Mal wieder so ein Hanebüchner Unsinn ...
Warum sollte man ein unseriöser Kunde sein, nur weil man auf seine Rechte besteht?

Aber den Schwachsinn findet man zu Hauf, immer dieses "Warum lassen sie sich denn nicht durchsuchen wenn sie angeblich unschuldig sind ...?"
Ich antworte dann immer mit so was wie "Ich verschwende meine Zeit nicht, in dem ich mit inkompetenten Leute diskutiere. Machen sie ihren Job korrekt oder gehen die den Parkplatz fegen."



Zitat (von Fragezeichen 123):
Die Verfolgung einer Straftat obliegt der Justiz. Man darf eine Straftat abwehren etc. aber die Verfolgung erfolgt durch entsprechende Stellen. Zum Glück, sonst hätten wir Selbstjustiz.

Das ist schlicht falsch. Und wird ironischerweise im darauffolgenden Absatz auch noch bestätigt.



Zitat (von Fragezeichen 123):
Bei Wikipedia einfach mal eingeben. Oder bei Google.

Man sollte regelmäßig seriöse Quellen bevorzugen.



Zitat (von Fragezeichen 123):
So wie ich das verstehe, steht bei IKEA jemand direkt an der Kasse und betreut und überwacht.

Richtig.
Das ist so üblich.



Zitat (von Fragezeichen 123):
Wird jetzt jemand beobachtet, wie etwas nicht gescannt wird, liegt ja der Diebstahl vor,

Natürlich nicht. Wie kommt man auf so einen Unfug?



Zitat (von Fragezeichen 123):
Wird das nicht beobachtet und nur auf Verdacht kontrolliert, sehe ich das wieder als nicht zulässig.

Es kann unzulässig sein.



Zitat (von Fragezeichen 123):
In meinem Fall gab es keine Kassenaufsicht und ich wurde nicht beobachtet, die Dame kam von ihrer Arbeit im Markt und meinte dann halt das Recht zu haben, meinen Einkauf zu kontrollieren.

Dann wäre meine erste Frage doch gewesen, woher dieses Recht kommen sollte und aufgefordert mir die substantiierte Rechtsgrundlage zu benennen.

Meist kommt dann ein mehr oder weniger empörtes "Ich arbeite hier!", was wiederum von mir entsprechend retourniert wird.



Zitat (von Fragezeichen 123):
Seit wann kann ein Arbeitgeber den Angerstellten Rechte über die Kunden einräumen?

Immer denn wenn die Kunden diese Rechte einräumen.
Das passiert erstaunlich oft, denn die Unsitte vertragliche Vereinbarung nicht zu lesen bevor man sie eingeht, dass ist ja immer noch weit verbreitet.



Zitat (von Fragezeichen 123):
Lieber Anami, sorry, aber ihre Beiträge bei diesem Thema haben mit Fachwissen in einem Fachforum nicht sehr viel zu tun.

Das ist nicht schlimm, denn hier ist - wie man ja lesen kann - kein Fachforum.
Hindert allerdings Leute mit Fachwissen nicht daran, dennoch hier zu posten - die User Anami und reckoner zählen da übrigens nicht zu ...



Zitat (von reckoner):
Falls du es noch nicht bemerkt hast, bisher hält dich hier kaum jemand für einen seriösen Kunden.

Echt?
Achja, bei Dir ist ja jeder unseriös der sich nicht auf Fingerschnippen komplett durchsuchen lässt ...



Zitat (von reckoner):
Wärst du vor mir an der Kasse und ich müsste wegen dir länger warten, dann würde ich dem Markt zu einem Hausverbot raten

Mal wieder der übliche Schwachsinn ...
Für ein Hausverbot fehlt es da an jedweder Rechtsgrundlage.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 119x hilfreich)

Zitat (von Fragezeichen 123):
Lieber Anami, sorry, aber ihre Beiträge bei diesem Thema haben mit Fachwissen in einem Fachforum nicht sehr viel zu tun.


Mit Fachwissen kann ein Rechtsanwalt weiterhelfen, den man bei Rechtsfragen entgeltlich konsultieren kann.

Wenn man dieses Geld nicht investieren möchte, empfiehlt es sich, gewöhnliche Kassen zu benutzen...da wird dann auch niemand den Einkauf kontrollieren wollen.



-- Editiert von User am 25. März 2023 21:14

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#27
 Von 
Fragezeichen 123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

...auf in den Samstag Abend:

Zitat (von reckoner):
Das der Detektiv nicht jemand anderen zu Hilfe ziehen darf.

Da habe ich mal vor vielen Jahren gelernt, dass das nicht mehr unmittelbar sondern mittelbar ist. Kommt der Kollege hinzu frage ich mich, wie Dieser den Täter auf frischer Tat betroffen haben will, wenn der das gar nicht geshen hat?! Aber vielleicht können sie das mir mal erklären und mich überzeugen.

Zitat (von reckoner):
Wie gesagt, ich vermute, dass in den AGB Punkte zu Stichproben enthalten sind, und dann ist das halt so. Gerade wenn z.B. jeder Hunderste kontrolliert wird, dann ist das völlig ohne Vorwurf eines Diebstahls.

Wie gesagt, nur weil es in den AGB´s drin steht ist etwas noch lange nicht rechtens. Da ist doch bitteschön zu schauen, was denn verlangt wird.

Zitat (von reckoner):
Welche persönlichen Rechte denn?

Mein Recht zum Beispiel, mich ungehindert und frei bewegen zu können. Das Recht an meinem Eigetum, dass ich darüber entscheiden darf, wer das angrabbelt und wer nicht. Diese Rechte zum Beispiel. Man kann aber auch der Meinung sein, dass AGB´s die Rechte beschneiden dürfen. Ich habe nicht diese Meinung.

Zitat (von reckoner):
Wärst du vor mir an der Kasse und ich müsste wegen dir länger warten, dann würde ich dem Markt zu einem Hausverbot raten, solche Kunden braucht niemand.

Fraglich ob das für ein Hausverbot ausreicht. Ist aber wohl auch nur ihre Meinung.

Zitat (von reckoner):
Aber es ist eben dein Auto, ebenso dein Handy etc.

Richtig. Vorher aber noch behaupten,
Zitat (von Fragezeichen 123):
Zitat (von reckoner):
Warum sollte er seinen eigenen Einkaufswagen nicht durchsuchen dürfen? Nur weil da ein Kunde seinen Kram reingelegt hat?

Da liegt mein Eigentum im Einkaufswagen des Händlers=also durchwühlen in Ordnung. Zum Anderen steht mein Eigentum auf dem Parklplatz des Händlers=Durchwühlen nicht in Ordnung?! Wo ist denn da bei ihnen die Trennlinie? Beides ist meins, beides befindet sich im Besitzbereich des Händlers.

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Fragezeichen 123):
Solange das VOR dem Bezahlen erfolgt habe ich da keine Probleme mit. Nun möchte aber jemand NACH dem Bezahlen schauen, ob das denn auch so stimmt, was im Wagen ist und von mir bezahlt wurde.


Logik ist jetzt nicht so Dein Ding ...?


Doch ist mein Ding. Bei dem DAVOR ist der Einkauf nicht mein Eigentum, da kann dann der Händler damit machen was er will. Er kann mir sogar sagen, dass er mir das doch nicht verkaufen will.
Bei dem DANACH gehört es mir. Wo beißt sich da die Logik?

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Fragezeichen 123):
das kann der Händler machen, wenn ich noch nicht bezahlt habe und die Sachen mir noch nicht gehören.


Können kann er es immer, jederzeit nach Belieben.
Viel interessanter ist das "dürfen".

Wir kommen zum Thema der Urfrage dieses Threads....
Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Fragezeichen 123):
vor dem Bezahlen gehört die Ware noch dem Verkäufer, da kann er seine Waren kontrollieren wie er will


Das ist schlicht falsch.

WARUM ist das Falsch?

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Fragezeichen 123):
Darum geht es, ist ein Aufhalten und Kontrollieren nach dem Bezahlen berechtigt oder unberechtigt?!


In Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.

Mit entsprechendem Fachwissen denke ich mal, wird das schon zu beantworten sein. Setzt aber halt Fachwissen von Fachleuten voraus.

Zitat (von Harry van Sell):
Und da man hier in einem Meinungsforum ist, wird man hier nichts anderes als Meinungen bekommen.

Stimmt, mein Fehler. Wie konnte ich nur in einem Forum eines Internetauftritts, das sich mit dem Thema Recht und Frag einen Anwalt befasst, ernsthafte Fachantworten erwarten... :bang:


Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Fragezeichen 123):
Wie kommen sie darauf, dass der Verdacht ausreicht?

Eigentlich einfachstes Allgemeinwissen über Strafverfolgung / Strafrecht.

Also ihrer Meinung nach reicht es aus, dass ich von Hildegard von Kasse 2 festgehalten und gefolzt werde, weil sie glaubt, dass ich etwas geklaut haben könnte? Das ist aber ein interessantes Allgemeinwissen über Strafverfolgung und Strafrecht.




Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Fragezeichen 123):
Die Verfolgung einer Straftat obliegt der Justiz. Man darf eine Straftat abwehren etc. aber die Verfolgung erfolgt durch entsprechende Stellen. Zum Glück, sonst hätten wir Selbstjustiz.


Das ist schlicht falsch. Und wird ironischerweise im darauffolgenden Absatz auch noch bestätigt.

? Haben sie das überhaupt richtig gelesen?

Zitat (von Harry van Sell):
Man sollte regelmäßig seriöse Quellen bevorzugen.

Hierfür reicht Wiki und Google vollkommen aus.
Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Fragezeichen 123):
Wird jetzt jemand beobachtet, wie etwas nicht gescannt wird, liegt ja der Diebstahl vor,


Natürlich nicht. Wie kommt man auf so einen Unfug?

Weil wenn ich etwas nicht nehme und nicht bezahle, liegt der Diebstahl vor.
Steht leider so in ihrer Quelle "Gesetzte im Internet".

Zitat (von Harry van Sell):
Dann wäre meine erste Frage doch gewesen, woher dieses Recht kommen sollte und aufgefordert mir die substantiierte Rechtsgrundlage zu benennen.

Na da sind wir mal einer Meinung. Die Antwort: "Weil ich sie kontrollieren muß und ich das natürlich auch darf". Daher auch der Ursprung dieses Threads.

Zitat (von Harry van Sell):
Immer denn wenn die Kunden diese Rechte einräumen.

Dann hat aber der Angestellte kein Recht gegenüber dem Kunden. Der Angestellte kann eigentlich nur drauf hoffen, dcass man als Kunde den Quatsch mitmacht. Dummerweise sind Hildegard von Kasse 2 und Co. allerdings der Meinung, dass sie total im Recht sind.
Aber wie gesagt, vielleicht ist das ja auch so und jemand mit Fachwissen hier im Forum kann mich oder uns darüber belastbar aufklären. Bis jetzt ist das aber noch nicht passiert.

So Feierabend. Vieleicht werde ich ja doch noch erhört......

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Fragezeichen 123
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Mit Fachwissen kann ein Rechtsanwalt weiterhelfen, den man bei Rechtsfragen entgeltlich konsultieren kann.


Da haben sie recht, wenn ich entsprechende Hilfe benötigen würde, wäre das sicherlich auch passiert.
Um meinen Horizont aus einer gemachten Erfahrung heraus zu erweitern hätte ich jetzt aber von einem Forum aus dem Bereich Recht doch schon etwas mehr erwartet. Es gibt genügend andere Foren mit anderen Themen die hilfreich sind, wo Leute von Fach aus dem Fach heraus unterstützen.
Vielleicht ist auch nur meine Erwartungshaltung zu hoch.

Jetzt aber, Feierabend....

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von Fragezeichen 123):
Bei Wikipedia einfach mal eingeben. Oder bei Google.
Zitat (von Harry van Sell):
Man sollte regelmäßig seriöse Quellen bevorzugen.
Zitat (von Fragezeichen 123):
Hierfür reicht Wiki und Google vollkommen aus.
Als Ausgangspunkt gerade noch reichen aus.
Wie's aber von dort aus weitergeht und wo man demzufolge rauskommt, genau da unterscheiden sich die Geister.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120061 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Fragezeichen 123):
Wo beißt sich da die Logik?

Schon daran, dass das
Zitat (von Fragezeichen 123):
wollte meinen Bon sehen

vor dem Bezahlen gar nicht möglich ist.



Zitat (von Fragezeichen 123):
WARUM ist das Falsch?

Weil Ware die ich am oder im Körper habe logischerweise nicht kontrolliert werden darf.
Hat man doch noch selbst mit argumentiert ...



Zitat (von Fragezeichen 123):
Wie konnte ich nur in einem Forum eines Internetauftritts, das sich mit dem Thema Recht und Frag einen Anwalt befasst, ernsthafte Fachantworten erwarten...

Ja, ein völliges Rätsel, zumal man in den vertraglichen Vereinbarung mit den Betreibe auch noch explizit stehen hat
Zitat:
Das 123recht.de Forum ist ein reines Laien-Forum




Zitat (von Fragezeichen 123):
Also ihrer Meinung nach reicht es aus, dass ich von Hildegard von Kasse 2 festgehalten und gefolzt werde, weil sie glaubt, dass ich etwas geklaut haben könnte?

Nö, keine Ahnung wie man auf diese merkwürdige Interpretation kommt.



Zitat (von Fragezeichen 123):
? Haben sie das überhaupt richtig gelesen?

Nicht nur gelesen, sondern ich habe auch das nötige Hintergrundwissen.



Zitat (von Fragezeichen 123):
Hierfür reicht Wiki und Google vollkommen aus.

Nun, wenn das ernsthaft die Basis sein soll, erübrigt sich jede ernsthafte Diskussion ...



Zitat (von Fragezeichen 123):
Weil wenn ich etwas nicht nehme und nicht bezahle, liegt der Diebstahl vor.
Steht leider so in ihrer Quelle "Gesetzte im Internet".

Nö, das steht dort ganz und gar nicht drin.
Dazu müsste man natürlich mal den § 242 - Diebstahl im Strafgesetzbuch (StGB) lesen und verstehen
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen,
...




Zitat (von Fragezeichen 123):
Dann hat aber der Angestellte kein Recht gegenüber dem Kunden.

Selbstverständlich hat er das.
Keine Ahnung wie man auf diese merkwürdige Interpretation kommt, insbesondere wenn man bezüglich der Logik behauptet
Zitat (von Fragezeichen 123):
Doch ist mein Ding.




Zitat (von Fragezeichen 123):
Die Antwort: "Weil ich sie kontrollieren muß und ich das natürlich auch darf".

Der übliche Schwachsinn, der weder beantwortet woher dieses Recht kommen sollte und erst recht keine substantiierte Rechtsgrundlage darstellt.
Bei mir führt so was dann in der Regel zu mehr oder weniger Eskalation ...



Zitat (von Fragezeichen 123):
Vieleicht werde ich ja doch noch erhört......

Zitat (von Fragezeichen 123):
Vielleicht ist auch nur meine Erwartungshaltung zu hoch.

Da wäre es zielführend die noch fehlenden Fakten zu liefern ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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