Kopien nachreichen - mit/ohne Unterschrift

4. August 2026 Thema abonnieren
 Von 
Frank0424
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Kopien nachreichen - mit/ohne Unterschrift

Hallo,
in einem laufenden Rechtsstreit wollte das Gericht von mir Kopien des abgelehnten Bescheides und Widerspruchbescheides. Ich habe die Kopien mit einem Deckblatt (mit allen Informationen zum Rechtsstreit) an der Info beim Gericht abgegeben. Es wurde angenommen, man wunderte sich aber, dass nirgendwo eine Unterschrift ist.

Hätte ich das Deckblatt unterschreiben sollen? Muss ich es nochmal schicken?

Danke!




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(13654 Beiträge, 4849x hilfreich)

Zitat (von Frank0424):
Hätte ich das Deckblatt unterschreiben sollen?

Nein.

Zitat (von Frank0424):
Muss ich es nochmal schicken?

Auch nein.

Zitat (von Frank0424):
...man wunderte sich aber, dass nirgendwo eine Unterschrift ist.

Da hatte vermutlich jemand §130 Abs.6 ZPO im Hinterkopf, da eine simple Nachreichung von (Ablehnungs-) Bescheiden aber keine formbedürftige Prozesserklärung ist, ist die fehlende Unterschrift auf dem Deckblatt unschädlich, solange die eingereichten Unterlagen eindeutig zugeordnet werden können.

-- Editiert von User am 4. August 2026 14:14

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Frank0424
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

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