Kosten Beerdigung

28. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
ichbins5050
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten Beerdigung

Moin,
ich denke die Frage ist hier am besten aufgehoben. Wollte sie erst bei Erbrecht stellen, aber Erbrecht trifft glaube ich nicht wirklich zu.

Ich war vorhin mit einem Bekannten am Diskutieren wer im Falle seines Ablebens die Beerdigung übernehmen muss. Er hat eine Sterbegeldversicherung, die an seine Mutter geht, wenn er stirbt. Seiner Meinung nach müsste sie für die Beerdigung aufkommen da er nicht verheiratet ist.

Ich bin nun aber der Meinung das er sein Kind eintragen müsste. Er ist und war zwar nie verheiratet hat aber ein Kind. Auch wenn er noch minderjährig ist, wäre meiner Meinung nach trotzdem zuerst sein Kind dran. Das mit den Erben die aufkommen müssen kann man hier wohl streichen. Er hat nichts von Wert und somit auch nichts zum Vererben, jeder mit Verstand würde das Erbe ausschlagen, weil da nur Schulden sind.

Nun können wir uns nicht einigen wer Recht hat, wie ist es nun wirklich? Wer müsste im Fall der Fälle die Beerdigung übernehmen? Geht es zuerst an seine Mutter, obwohl er ein leibliches Kind hat? (noch minderjährig)

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1737 Beiträge, 382x hilfreich)

Zitat (von ichbins5050):
am Diskutieren wer im Falle seines Ablebens die Beerdigung übernehmen muss.

Ist im Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes geregelt.
Id.R. in folgender Reihenfolge

Ehepartner / Lebenspartner
Kinder / Eltern
Geschwister
Großeltern
Enkelkinder

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#2
 Von 
ichbins5050
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, ich habe mal im Internet das Bestattungsgesetz für NDS herausgesucht. Dort heißt es:

Zitat:
(3) Für die Bestattung der verstorbenen Person haben in folgender Rangfolge zu sorgen:
1. die Ehegattin oder der Ehegatte oder die eingetragene Lebenspartnerin oder der eingetragene Lebenspartner,
2. die Kinder,
3. die Enkelkinder,
4. die Eltern,
5. die Großeltern und
6. die Geschwister.

(4) 1 Sorgt niemand für die Bestattung, so hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständige Gemeinde die Bestattung zu veranlassen. 2 Die nach Absatz 3 vorrangig Bestattungspflichtigen haften der Gemeinde als Gesamtschuldner für die Bestattungskosten. 3 Diese werden durch Leistungsbescheid fest gesetzt. 4 Lassen sich die Bestattungskosten von den vorrangig Verpflichteten nicht erlangen, so treten die nächstrangig Verpflichteten an deren Stelle


Nummer 1 gibt es nicht also wäre es Nummer 2. Das wäre dann eben doch sein Kind, wie ich vermutet hatte. Ansonsten würde es noch 4, die Mutter geben und zwei Halbgeschwister. Alles andere ist nicht vorhanden oder schon verstorben.

Somit wäre eine Änderung der Versicherung auf sein Kind doch sinnvoll, oder nicht? Es gibt da noch den Punkt mit den Kosten und dem nicht erlangen, ein minderjähriges Kind hat eher kein Vermögen. Auf der anderen Seite traue ich den Staat auch zu, dass man ein Kind dann einfach mit Schulden in sein Leben starten lässt.

Vom Gefühl her würde ich nun sagen das ich recht hatte und an erster Stelle sein Kind aufkommen muss. Damit wäre eine Änderung der Versicherung angebracht. Und somit müsste er nun am Wochenende auch die Kosten für das Grillfleisch übernehmen, weil ich Recht hatte *g*

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#3
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von ichbins5050):
Ich war vorhin mit einem Bekannten am Diskutieren wer im Falle seines Ablebens die Beerdigung übernehmen muss. Er hat eine Sterbegeldversicherung, die an seine Mutter geht, wenn er stirbt. Seiner Meinung nach müsste sie für die Beerdigung aufkommen da er nicht verheiratet ist.

Zunächst mal:

Es gibt einen Unterschied zwischen der Bestattungspflicht und der Kostentragungspflicht.

Bestattungspflichtig sind die "Bestattungspflichtigen". Die wurden oben schon aufgelistet, es unterscheidet sich in Details zwischen den Bundesländern. Die Bestattungspflichtigen müssen die Bestattung in Auftrag geben.

Die Kosten der Bestattung müssen die Erben tragen, reicht das Erbe nicht aus und alle Erben schlagen das Erbe aus, müssen diejenigen die Bestattung bezahlen, die dem Verstorbenen gegenüber zu Lebzeiten unterhaltspflichtig waren bzw. gewesen wären. Sind die nicht ausreichend wirtschaftlich leistungsfähig, springt die Gemeinde ein, in der der Verstorbene zuletzt seinen Hauptwohnsitz hatte.

Die Gemeinde veranlasst auch die Bestattung, wenn sich die dafür Zuständigen nicht kümmern, und holt sich das Geld von den Kostentragungspflichtigen wieder.

Das Ganze ist bei Wikipedia sehr vollständig und übersichtlich dargestellt:
https://de.wikipedia.org/wiki/Bestattungspflicht

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1500x hilfreich)

Zitat (von ichbins5050):
Vom Gefühl her würde ich nun sagen das ich recht hatte und an erster Stelle sein Kind aufkommen muss.

Verwandte sind einander in gerader Linie unterhaltspflichtig. D.h: die Eltern sind dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig, und das erwachsene Kind ist den Eltern gegenüber unterhaltspflichtig.
§1606 BGB sagt:

"(1) Die Abkömmlinge sind vor den Verwandten der aufsteigenden Linie unterhaltspflichtig."

D.h.: erst die Kinder und die Enkel, Urenkel usw. Können die nicht, kommen Eltern, Großeltern usw. dran.

Bei der Sterbegeldversicherung ist aber völlig egal, ob die zugunsten der Mutter, des Kindes oder von Kegelbruder Karl-Heinz abgeschlossen wird. Die Sterbegeldversicherung ist eine zweckgebundene Versicherung und muss immer für die Bestattungskosten der im Versicherungsvertrag angegebenen Person verwendet werden.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32128 Beiträge, 5651x hilfreich)

Zitat (von ichbins5050):
Er hat eine Sterbegeldversicherung, die an seine Mutter geht, wenn er stirbt.
mE hat die Sterbegeldversicherung nichts mit dem Bestattungsgesetz zu tun.
In der Versicherung könnte ein anderer Begünstigter eingetragen werden. zB die Mutter. Oder ein Dritter.
Zitat (von ichbins5050):
Somit wäre eine Änderung der Versicherung auf sein Kind doch sinnvoll, oder nicht?
Oder nicht. Weißt du schon, wann er stirbt und ob sein Kind dann noch minderjährig ist, und ob seine Mutter dann auch noch lebt?
Warum sollte man einem mdj. Kind diese Last aufbürden? Die Versicherung würde nur die Summe x auszahlen. Fertig. Wer kümmert sich um die eigentliche Bestattung? Nur das Geld wäre da, das dann hoffentlich reicht für die Beerdigung. Wäre da nicht seine Mutter eher die Person, die das könnte?
Zitat (von ichbins5050):
Auf der anderen Seite traue ich den Staat auch zu, dass man ein Kind dann einfach mit Schulden in sein Leben starten lässt.
Wieso sollte das Kind welche Schulden haben? Wenn das Kind die Bestattungskosten nicht tragen kann, treten die nächsten ein. Seine Mutter.

Ich krieg n Alster zur Grillwurst.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
ichbins5050
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, ich habe das Fleisch gestern schon mal bestellt damit es Samstag beim Schlachter abgeholt werden kann. So wie es aussieht bin ich wohl der dumme der Zahlen muss. Und somit bekommt Anami natürlich auch keine Wurst oder ein Alster… die gibt es nur wenn ich meine Wunschantwort bekommen hätte. Aber doch nicht, wenn mich die Antwort auch noch Geld kostet xD

Im Grunde müsste seine Mutter die Kosten durch die Versicherung übernehmen, weil diese Zweckgebunden ist, soweit richtig? Wobei er jetzt gar nicht wirklich weiß, ob die an irgendwas gebunden ist. Heißt nur Sterbegeldversicherung und beim tot gibt es Betrag x und bei einen Unfall Tot gibt es das Doppelte. Bis auf er und seine Mutter wissen andere nicht mal das eine Versicherung besteht. Im Grunde könnte sie es auch einfach abstreiten? Die haben seit Jahren kein Kontakt mehr und wollen auch keinen Kontakt.

Wann er stirbt, weiß er natürlich nicht. Aufgrund einer Krankheit kann es sehr schnell gehen oder aber er kann trotz allem auch sehr alt werden. Das kann man laut Ärzte nicht vorhersagen. Je nachdem wie die Medikamente eben wirken und ob die irgendwann mal bei der Wirkung nachlassen. Aktuell lebt er seit 10 Jahren damit und bemerkt davon nichts. Abgesehen davon, dass er abends zwei Pillen schlucken muss und alle 3 Monate Blut abgenommen wird.

Allerdings hatte ich gestern auch nochmal mit einem Bestatter im Freundeskreis gesprochen, weil hier ja die Kosten bzw. ob die Versicherung überhaupt reicht, angesprochen wurde. Also das Geld für das was er will reicht mehr als aus. Im Grunde wäre noch die Hälfte Preisstand jetzt übrig. Er will nur so billig wie möglich unter die Erde, alles andere wäre ihm egal. So gesehen würde es vielleicht trotzdem Sinn machen das er sein Kind dort eintragen tut. Dann dürfte er doch auch wenn das Erbe wegen Schulden ausgeschlagen wird… das Geld von der Versicherung behalten?

Hälfte für die Beerdigung die andere Hälfte wandern in seine Tasche. Beim Querlesen im Internet hatte ich gelesen, dass die Versicherung an den Begünstigten geht, unabhängig ob er das Erbe annimmt.

Und was das nicht belasten seines Kindes angeht, vielleicht sage ich ihm einfach am Wochenende direkt er soll sich mit dem Bestatter zusammensetzen und das einfach jetzt schon alles klären, was und wie und wo… und das wann wird sich zeigen. Auch wenn er mir dann wieder unterstellen wird das ich ihn unter die Erde bringen will, so wie neulich als ich versehentlich alkoholfreies Bier gekauft habe.

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#7
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8035 Beiträge, 4505x hilfreich)

Zitat (von de Bakel):
Ist im Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes geregelt.

Solange es einen Erben gibt, spielt das Bestattungsgesetz keine Rolle.

Der Erbe hat die Bestattungskosten zu tragen.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1968.html

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Wenn man sich schon so viel Gedanken macht und das Ganze schlaflose Nächte bereitet, warum wählt man nicht den einfachsten Weg? Man verfasst ein Testament incl. Bestimmung, was mit dem Versicherungsgeld passieren soll, hinterlegt das beim Amtsgericht, sorgt dafür, dass einige Vertraute wissen, dass das Testament existiert und hinterlegt ist, eine Kopie sollte man zusätzlich unter Hinweis auf Verbleib des Originals sich zu Hause oder bei einer Person seines Vertrauens befinden, und gut ist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32128 Beiträge, 5651x hilfreich)

Die Mutter als Begünstigte bekommt die Summe nach Eintritt des Versicherungsfalles. ODER er ändert die begünstigte Person. Isses so schwer? Hat mit Erbausschlagung/Familienstreit/Schulden/Billigkeit nichts zu tun.

Zitat (von ichbins5050):
Im Grunde könnte sie es auch einfach abstreiten?
Die Mutter?? Warum sollte die das tun, falls sie ihn überlebt?
Zitat (von ichbins5050):
Er will nur so billig wie möglich unter die Erde, alles andere wäre ihm egal.
Der Bestatter wird den Erben dann sagen, was *billig* ist.
Zitat (von ichbins5050):
So gesehen ...
Er kann alles noch selbst entscheiden.
Zitat (von ichbins5050):
Dann dürfte er doch auch ...
ER wohl nicht, aber die begünstigte Person.
Zitat (von ichbins5050):
das einfach jetzt schon alles klären, was und wie und wo…
Bestatter haben zu bestatten, Erben haben die Bestattung mit den dann notwendigen Kosten zu bezahlen. Was kostet der Spaß wohl in x Jahren?
Alles mit was-wann-wo-wie könnte dein Bekannter jetzt in seinem Testament niederschreiben. Das haben die Erben dann zu berücksichtigen. Der Bestatter auch. Gibt evtl. weniger Streit.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(674 Beiträge, 118x hilfreich)

Aus eigener Erfahrung:

Mein Vater hatte seine Bestattung mit einem Vertrag mit einem Bestatter geregelt. Er hatte sogar seine Urne selbst ausgewählt. Des Weiteren gab es eine Sterbegeldversicherung, in der seine Lebensgefährtin bedacht war. Diese Versicherung wurde aber an den Bestatter abgetreten.

Das ganze hat er 3 Jahre vor dem Tod gemacht. Als mein Vater dann verstorben ist, hat der Bestatter den geschlossen Vertrag erfüllt und auch alle Fremdkosten (Friedhof etc.) bezahlt. Die Versicherung hat dann die Rechnung vom Bestatter bezahlt und danach wurde der Rest an die Lebensgefährtin von meinem Vater ausgezahlt.

Ansich ganz ok. Eine Sache hat aber nicht gepasst: in den 3 Jahren ist die Beerdigung 15% teurer geworden. Man sollte also ordentlich Puffer einplanen, wenn man sowas für die Zukunft plant.

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#11
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16967 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von ichbins5050):
Bis auf er und seine Mutter wissen andere nicht mal das eine Versicherung besteht.
Das kann ja nicht stimmen, du weißt es doch auch.

Zitat (von ichbins5050):
Im Grunde müsste seine Mutter die Kosten durch die Versicherung übernehmen, weil diese Zweckgebunden ist, soweit richtig?
Theoretisch ja, in der Praxis aber nur dann, wenn der Zweck auch vertraglich festgelegt wurde. Das ist aber eben oft nicht der Fall.

Zitat (von ichbins5050):
Die haben seit Jahren kein Kontakt mehr und wollen auch keinen Kontakt.
Wer ist denn "die"?

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Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16967 Beiträge, 5888x hilfreich)

Zitat (von ichbins5050):
Bis auf er und seine Mutter wissen andere nicht mal das eine Versicherung besteht.
Das kann ja nicht stimmen, du weißt es doch auch.

Zitat (von ichbins5050):
Im Grunde müsste seine Mutter die Kosten durch die Versicherung übernehmen, weil diese Zweckgebunden ist, soweit richtig?
Theoretisch ja, in der Praxis aber nur dann, wenn der Zweck auch vertraglich festgelegt wurde. Das ist aber eben oft nicht der Fall.

Zitat (von ichbins5050):
Die haben seit Jahren kein Kontakt mehr und wollen auch keinen Kontakt.
Wer ist denn "die"?
Zitat (von ichbins5050):
Beim Querlesen im Internet hatte ich gelesen, dass die Versicherung an den Begünstigten geht, unabhängig ob er das Erbe annimmt.
Korrekt, der Begünstigte einer Lebensversicherung ist unabhängig vom Erbe.

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