Hallo...
Habe gehört, wenn man gerichtlich eine Generalvollmacht beantragt, kostet das ca.1000€??? Anderer deits hab ich dann wieder gehört das kostet 150€???
Wie ist das nun?
Ich helf hier grad jemanden, in dem ich mich durchs Internet wühle, aber zu deren Sache direkt find ich nix.
Kurz um: Die Oma hat nicht mehr lange zu leben, ist aber zu Haus. Der Opa ist mit 85 Jahren der Sache nicht gewachsen ist zickig, räumt der Oma Ihr Konto ab und lauter so Sachen. Die Tochter hat keine Generalvollmacht über Ihrer Mutter (die zudem Demenzkrank ist). Anscheinend könnte man dadurch, daß der Opa so alt ist gerichtlich eine Generalvollmacht beantragen.
Aber was um den Dreh kostet das jetzt, oder nach was richtet sich das?
Hat da schon jemand Erahrung gemacht?
LG snuggl
Kosten Generalvollmacht???
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
nach meiner Auffassung und der Schilderung zu entnehmen, ist der jetzt gewählte Zeitpunkt für eine gerichtliche Vollmacht schon viel zu spät.
Entweder es geht einfacher, weil Oma zu Hause oder es geht NIX mehr!!
MfG
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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"
Hallo
*Ich helf hier grad jemanden, in dem ich mich durchs Internet wühle, aber zu deren Sache direkt find ich nix. *
Und warum? Weil es in diesem Zusammenhang der Begriff *Generalvollmacht* nicht existiert.
Zum Thema:
Der eigentliche Begriff wäre unter *Betreuer* oder *Vormund* zu finden.
Die GRünde, die Sie angeben, sind eigentlich keine Gründe und für die Grosseltern eine Betreuungsvollmacht zu bekommen. Sie können es beim Amtsgericht-Familiengericht-versuchen, dass Ihre Grosseltern einen Betreuer zugewiesen wird, der z-B. das Vermögen betreut. Aber ich denke, diese Gründe, die Sie hier angeben,werden vom Richter wohl kaum anerkannt werden.
Grüsse
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für eine Generalvollmacht benötigst du kein Gericht oder Anwalt.
Du kannst z.B. deiner Mutter eine Generallvollmacht ausstellen. In dieser Vollmacht ist z.B. alles geregelt für evt. Krankheit (Kontoführung) oder Sterbefall. Es ist eine Vollmacht über gewisse Dinge, die eine andere Person in deinem Namen, nein, in deinem Sinne, auszuführen hat. Eine Generalvollmacht über den Tod hinaus kann auch gemacht werden.
Übrigens: Ich habe auch eine hier.
Hallo,
>>>> für eine Generalvollmacht benötigst du kein Gericht oder Anwalt. <<<
Diese Aussage ist korrekt!
Die bezeichneten Vorgänge sind nach meiner Erfahrung NICHT mit einer General-Vollmacht zu regeln.
Das sollten andere Vollmachten sein, um unangetastet zur Rechtswirksamkeit zu gelangen. Das wissen aber die 'juristischen' Berater im Forum exakt bzw. genauer!
MfG
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