Kosten für Verfahren um Umgangsrecht durch Großeltern & Betrug PKH

16. April 2023 Thema abonnieren
 Von 
go631880-25
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kosten für Verfahren um Umgangsrecht durch Großeltern & Betrug PKH

Hallo,

ich hab mal eine Frage zwecks den Kosten für ein Verfahren wegen Umgangsrecht unseres Sohnes, welches die Schwiegereltern los getreten haben.

Meine Frau und ich sind gegen ein Umgangsrecht, ist im Vorfeld von den Schwiegereltern zu viel negatives passiert.

Ein vom Amtsgericht bestellter Anwalt des Kindes hat ebenso schon geäußert, dass der Kontakt zu den Großeltern nicht dem Kindeswohl dient.

Im Prinzip klare Sache, dass die Großeltern den von ihnen los getretenen Rechtsstreit verlieren werden.

Jetzt meine Frage, welche Kosten kommen auf mich zu? Anwalt von meiner Seite? Kosten vom Gericht? Kosten für den Anwalt des Kindes?

Werden diese Kosten von den Großeltern übernommen, wenn diese vor Gericht verlieren? Oder kann ich diese auf Erstattung der Kosten verklagen?

Ebenso, haben die Schwiegereltern eine Prozesskostenhilfe beantragt, obwohl ich weiß als auch nachweisen kann, dass sie Vermögenswerte haben. Wo kann ich dies zur Anzeige bringen? Bei der Polizei? Dem Amtsgericht oder besser noch bei dem Verhandlungstermin beim Richter?

Eine Prozesskostenhilfe für uns ist nicht möglich, da wir zu viel Vermögen haben.

Vielen Dank

Thomas

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37549 Beiträge, 13799x hilfreich)

Warum teilst Du dem Familiengericht nicht einfach mit, wo die Schwiegereltern welches Vermögen haben? Abgesehen davon ist PKH/VKH zunächst einmal nur ein Darlehen, es wird regelmässig überprüft, ob zurückgezahlt werden kann. Im übrigen übernimmt der Staat bei Bewilligung nicht das Prozessrisiko. Selbst wenn sie PKH bekommen, müssen sie im Unterliegensfall den gegnerischen Anwalt bezahlen.

wirdwerden

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#2
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat:
Im Prinzip klare Sache, dass die Großeltern den von ihnen los getretenen Rechtsstreit verlieren werden.

Zitat:
Ebenso, haben die Schwiegereltern eine Prozesskostenhilfe beantragt
Widerspruch! PKH wird nur bewilligt, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
go631880-25
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Perfekt, schon mal vielen Dank für die Rückmeldung.

Also, sollten meine Schwiegereltern den Fall verlieren, müssen diese alle Kosten tragen? Also meinen Anwalt, die Kosten fürs Gericht als auch den Gerichtsbeistand des Sohnes?

Vielen Dank.

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#4
 Von 
go631880-25
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Widerspruch! PKH wird nur bewilligt, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat.


Aber wo muss ich diesen einreichen? Beim Amtsgericht dann? Taktisch klug, vor, mitten oder nach dem Gerichtstermin?

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#5
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat:
Aber wo muss ich diesen einreichen?
Du hast mich falsch verstanden. Deine Aussagen beinhalten einen Widerspruch. Wenn so klar ist, dass die Schwiegereltern den Rechtstreit verlieren, wäre keine PKH bewilligt worden. Also scheint der Erfolg der Klage wahrscheinlicher zu sein.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116223 Beiträge, 39228x hilfreich)

Zitat (von go631880-25):
Im Prinzip klare Sache, dass die Großeltern den von ihnen los getretenen Rechtsstreit verlieren werden.

Dummerweise sieht das Gericht das wohl ganz anders ...



Zitat (von go631880-25):
obwohl ich weiß als auch nachweisen kann, dass sie Vermögenswerte haben

Tja, auch bei PKH darf man Vermögen haben ...



Zitat (von go631880-25):
Wo kann ich dies zur Anzeige bringen? Bei der Polizei? Dem Amtsgericht

Dem Gegner ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, ob er die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für gegeben hält.
Warum hat man da geschwiegen?

Ansonsten teilt man das dem Gericht mit das die PKH bewiligt hat.



Zitat (von go631880-25):
Jetzt meine Frage, welche Kosten kommen auf mich zu?

Mit etwas Pech ziemlich viele, wenn die Gegenseite nicht zahlungsfähig ist und kein Anderer diese zahlt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
drkabo
Status:
Wissender
(15839 Beiträge, 9085x hilfreich)

Zitat (von go631880-25):
Also, sollten meine Schwiegereltern den Fall verlieren, müssen diese alle Kosten tragen?

Ja - allerdings deutet die Tatsache, dass die Schwiegereltern PKH bewilligt bekommen haben, dafür, dass die Schwiegereltern möglicherweise nicht alle Kosten tragen können.
Wenn der Gegner finanziell schwach auf der Brust ist, besteht immer das Risiko, dass man allein deshalb auf Kosten sitzen bleibt, weil der Gegner zwar zahlen müsste, aber nicht kann.
Dieses Risiko wir auch nicht über die PKH abgesichert. Wenn die Schwiegereltern also verlieren, werden Gerichtskosten und Anwaltskosten der Schwiegereltern von der PKH getragen. Die Schwiegereltern müssen aber auch die Anwaltskosten des "Gewinners" erstatten, und zwar aus eigener Tasche (nicht über PKH). Und wenn die eigene Tasche leer ist, schaut der "Gewinner" in die Röhre.

Zitat (von go631880-25):
Ebenso, haben die Schwiegereltern eine Prozesskostenhilfe beantragt, obwohl ich weiß als auch nachweisen kann, dass sie Vermögenswerte haben. Wo kann ich dies zur Anzeige bringen?

Wenn die Schwiegereltern Prozesskostenhilfe beantragt haben, dann hätten Sie informiert werden müssen. In dem Informationsschreiben hätte auch gestanden, dass Sie dazu Stellung nehmen sollen - also auch die Gründe dem Gericht mitteilen sollen, die gegen eine Gewähreung von PKH sprechen.

Zitat (von bostonxl):
Widerspruch! PKH wird nur bewilligt, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat.

Wobei 50% Erfolgschance ausreichen.
Die Klage darf halt nicht aussichtslos sein.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 917x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Wobei 50% Erfolgschance ausreichen.
Die Klage darf halt nicht aussichtslos sein.
Das widerspricht halt der Aussage des TE:
Zitat (von go631880-25):
Im Prinzip klare Sache, dass die Großeltern den von ihnen los getretenen Rechtsstreit verlieren werden.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37549 Beiträge, 13799x hilfreich)

M.E. sollte man sich hüten, aus der Bewilligung von PKH/VKH zu viel Rückschlüsse zu ziehen. Gerade im Familienrecht haben wir ja doch ein Amtsermittlungsprinzip; so dass bei Einreichen einer Klage nur schwer absehbar ist, wie sich der Fall entwickeln wird.

Der Fragesteller hatte die Möglichkeit, zum PKH-Antrag der Gegenseite Stellung zu nehmen. Warum hat er das nicht getan? Außerdem ist es doch von Vorteil, wenn der Fragesteller weiß, wo Vermögenswerte da sind. Dann kann er doch im Falle des Obsiegens seine Anwaltskosten mühelos bei der Gegenseite vollstrecken.

wirdwerden

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