Hallo, vor einiger Zeit wurde mein Kfz zerkratzt, so dass ein Schaden von 3.000,00 EUR entstanden ist. Ich weiss, wer es war, kann es jedoch nicht beweisen. Die verdächtige Person habe ich angezeigt, das Verfahren wurden dann mangels an Beweisen eingestellt. Zu einem Prozeß kam es nicht. Nun verlangt der Anwalt der Gegenseite von mir, dass ich die entstandenen Kosten von 640,00 EUR der Inanspruchnahme des Anwalts zu tragen habe. Nun meine Frage: kann er das? Ich bitte um Antworten. Vielen Dank.
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28. Dezember 2006
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Frage vom 28. Dezember 2006 | 08:17
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 1x hilfreich)
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#1
Antwort vom 28. Dezember 2006 | 12:56
Von
Status: Senior-Partner (6992 Beiträge, 3909x hilfreich)
Will der Anwalt die Kosten, weil er den Schädiger im Ermittlungsverfahren vertreten hat? Oder hattest Du mit dem Schädiger auch wegen des Ersatzes des Schadens Kontakt und hast Ansprüche geltend gemacht?
#2
Antwort vom 28. Dezember 2006 | 13:28
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 1x hilfreich)
Der Anwalt will nur die Kosten, weil er den Schädiger im Ermittlungsverfahren vertreten hat. Schadenersatzansprüche habe ich nicht geltend gemacht, da ich der Person ja die Tat nicht nachweisen konnte.
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