Hallo zusammen,
ich habe einen Kostenfestsetzungsbeschluss mit dem ich zur nächsten Gerichtsvollzieherverteilungsstelle beim nächsten Amtsgericht gehen kann, um einen Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung des Titel zu beauftragen.
Wenn ich den Gerichtsvollzieher damit beauftrage, kommen dann zusätzliche Kosten auf mich zu?
Wenn ich den Gerichtsvollzieher die Zwangsvollstreckung über den Betrag XXX,XX € übergebe, bis zu welchem Selbsbehalt bei
Person Y darf dieser dann Zwangsvollstrecken?
Kostenfestsetzungsbeschluss / Lohnpfändung
12. Januar 2005
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Frage vom 12. Januar 2005 | 14:20
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 0x hilfreich)
Kostenfestsetzungsbeschluss / Lohnpfändung
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#1
Antwort vom 12. Januar 2005 | 14:43
Von
Status: Student (2659 Beiträge, 772x hilfreich)
Ja klar kommen Kosten auf Sie zu. Der Gerichtsvollzieher machts ja nicht aus Nettigkeit.
Diese Kosten kann man aber gleich beim Schuldner mit auf den Titel setzen.
Es gelten die ZPO Vorschriften ( Pfändungsfreigrenze, nicht pfändbare Gegenstände etc.)
Und jetzt?
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