Kostenfestsetzungsbeschluß

26. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
atmos4
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kostenfestsetzungsbeschluß

Hallo,ich habe vor ca. 4 Wochen einen Kostenfestsetzungsbeschluß vom Amtsgericht bekommen aufgrund einers Annerkenntnisurteils gegen mich das im schriftlichen Verfahren beendet wurde.
Dem gegnerischen Rechtsanwalt wurden 125,05 Euro zugesprochen nebst Zinsen zu 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz seit dem 21.07.04.
Ich habe am 23.08.04 125,05 Euro dem RA überwiesen.
Jetzt fehlen aber noch die Zinsen.
Ich bin mir nicht sicher wie sich das berechnet denn der RA hat folgendes geschrieben. "Wir fordern Sie hiermit auf, den festgesetzten Betrag in Höhe von 125,05 Euro nebst 5% Zinsen über dem Basiszinsatz binnen 14 Tagen ab Datum dieses Schreibens." 5% Zins vom gesamt Betrag so wie der Rechtsanwalt schreibt ist schlicht falsch, dies habe ich bereits vom Gericht erfahren.


1.) Was heißt 5% über dem Basiszinssatz?

2.) Ist diese Berechnung der Zinsen richtig?
21.07.04 bis 23.08.04 = 33 Tage
125,05/100*5=6,2525 im Jahr
6,2525/365*33=0,56529... Euro

3.) Kann der RA eine Zwangsvollstreckung gegen mich in die Wege leiten wenn auch nur 1 Cent Zinsen fehlt?

Vielleicht hat jemand schon mit einem ähnlichen Fall Erfahrungen gesammelt.

Viele Dank für eure Meinungen im voraus

-- Editiert von atmos4 am 26.08.2004 18:47:16

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
yeti
Status:
Praktikant
(657 Beiträge, 81x hilfreich)

Sie können doch jederzeit dort anrufen, und den genauen Betrag der Zinsschuld erfragen.

Und keine Angst, daß er Ihnen für diese Auskunft etwas abrechnet.

Der Anwalt muss es ja selbst ausgerechnet haben, sonst könnte er es ja nicht kontrolieren.

Normalerweise bekommt man den Zinsbetrag ausgerechneten mitgeteilt.

Basiszinssatz (Bundesbank) derzeit mWn 1,13 %

D.h. 5 % + 1,13 % = 6,13 % für den o.a. Zeitraum.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rechtspfleger
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 216x hilfreich)

Hi,

davon abgesehen, dass der Zinssatz 5% über dem Basiszinssatz ist, ist die Rechnung richtig.
Der Basiszinssatz liegt z. Zt. bei 1,13so dass mit 6,13% statt mit 5% zu rechnen ist.

Der RA kann theoretishc auch für 0,01 € volltrecken, wird er aber nicht tun.
Das Schreiben des RA wird sich mit Ihrer überweisung überschnitten haben.
Rufen Sie den RA an und teilen Sie ihm mit, dass SAie die Hauptforderung bereits überwiesen haben und fragen ob er auf die 0,69 € Zinsen wert legt.
Falls ja, überweisen Sie die halt noch.

Gruß
Rpfl.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
atmos4
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten, ich habe dem RA die Zinsen überwiesen. Auf Nachfrage beim RA hab ich keine Antwort bekommen bezüglich der Zinsen bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

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