Kostenfreies Wohnrecht - "Nebenkostenabrechnung"

20. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
sbu
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 10x hilfreich)
Kostenfreies Wohnrecht - "Nebenkostenabrechnung"

Hallo,

mein Vater hat ein lebenslanges, kostenfreies Wohnrecht für eine Wohnung in einem Haus mit insgesamt 3 Wohneinheiten, Eigentümerin ist seiner Ex-Frau. Das Wohnrecht wurde damals im Rahmen der Scheidung verhandelt und auch notariell beurkundet (auch im Grundbuch eingetragen).
Die beiden anderen Wohnungen sind "normal" vermietet.

Nun wurde die "Nebenkostenabrechnung", die der Vater jährlich von der Eigentümerin erhält, einmal genauer geprüft. Es stellt sich heraus, dass auch die Kosten für Gebäudeversicherung und Grundsteuer ebenfalls auf den Vater anteilig umgelegt worden sind.

Lt. meiner Information sind jedoch nur reine Verbrauchskosten umlegbar (wie Allgemeinstrom oder Müllabfuhr), nicht jedoch Versicherung oder Steuern. Ist dies korrekt? Welche Kosten konkret wären denn nun vom Wohnberechtigten zu tragen?

Da die Abrechnungen der letzten zig Jahre ebenfalls in dieser Art erstellt wurden, besteht hier die Möglichkeit einer Rückforderung der potenziell fälschlicherweise umgelegten und auch gezahlten Kosten? Wenn ja, für wie lange?

Besten Dank

SBU

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13734 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

bei Mietern wären das umlegbare Kosten, und wenn nichts gegenteiliges vereinbart wurde dann würde ich das auch bei einem Wohnrecht als korrekt ansehen.

Nur zur Info:

Zitat:
Wenn ja, für wie lange?
Normale Verjährungszeit, also aktuell rückwirkend bis zum 1.1.2019.

Stefan

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#2
 Von 
sbu
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
bei Mietern wären das umlegbare Kosten, und wenn nichts gegenteiliges vereinbart wurde dann würde ich das auch bei einem Wohnrecht als korrekt ansehen.


Bei Mietern, ja; das sehe ich auch so.

Es wurde ja aber ein "kostenfreies" Wohnrecht vereinbart und auch notariell im Grundbuch hinterlegt.

Und da meine ich, mal gelesen zu haben, dass nur VERBRAUCHSabhängige Kosten umlegbar sind (unstrittig wie Strom, Gas, etc), Beiträge für Versicherungen und Grundsteuer etc eben nicht.

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#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
bei Mietern wären das umlegbare Kosten, und wenn nichts gegenteiliges vereinbart wurde dann würde ich das auch bei einem Wohnrecht als korrekt ansehen.
Da ein Wohnrecht vereinfacht nur die Mietzahlung ersetzt, ist auch derjenige mit Wohnrecht zur Zahlung von Nebenkosten verpflichtet.

Aber: die zu zahlenden Nebenkosten müssen - ebenso wie bei Mietern - vertraglich vereinbart sein. Existiert keine Vereinbarung, sind auch keine NK zu zahlen.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von sbu):
mein Vater hat ein lebenslanges, kostenfreies Wohnrecht

Da wäre dann mal der Wortlaut der Eintragung im Grundbuch relevant.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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