Kostenlos Bahnfahren und AGG

22. Juni 2011 Thema abonnieren
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)
Kostenlos Bahnfahren und AGG

Wie kann das durch das AGG gedeckt sein, wenn nun Behinderte kostenlos im gesamten Bundesgebiet Bahn fahren dürfen.



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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

Muß es das denn ?



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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Ich selbst wäre auch dafür, daß man alles Situativ beurteilt. Aber generell mag ich keine Gesetze die nur einseitig Nutzen ziehen.

Als Arbeitgeber darf ich gewisse Leute auch nicht im Accordlohn diskriminieren, obwohl sie den Accord nie erreichen. Dann haben die aber keine Fahrkosten, dürfen das dann bestimmt noch als Pendlerpauschale absetzen. Als AG hat man jetzt schon die Wahl zwischen Pest und Cholera.
Stellt man gewisse Leute nicht ein, zahlt man keine Zwangsabgabe, kann aber Leistungsgerecht bezahlen und somit gute Leistung belohnen. Stellt man gewisse Menschen ein, trifft dabei auf einen, der seine Rechte gut kennt, hat man nun nur noch Probleme. Die anderen bekommen mit, daß man für weniger genausoviel bekommt und leisten nun auch weniger. Alle Diskusionen sind jedoch wenig Produktiv. Was die wenigsten jedoch wahrhaben wollen, ist, daß wenn man allen mehr für weniger arbeit gibt, das man dies auch einnehmen muss. Wenn das dann insgesamt nicht machbar ist, dürfen alle nach Hause gehen. Tolles neues Deutschland.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120074 Beiträge, 39828x hilfreich)

quote:
Stellt man gewisse Menschen ein, trifft dabei auf einen, der seine Rechte gut kennt, hat man nun nur noch Probleme.

Nicht, wenn man sich mit nicht nur seinen eigenen Rechten beschäftigt hat.



quote:
Die anderen bekommen mit, daß man für weniger genausoviel bekommt und leisten nun auch weniger. Alle Diskusionen sind jedoch wenig Produktiv. Was die wenigsten jedoch wahrhaben wollen, ist, daß wenn man allen mehr für weniger arbeit gibt, das man dies auch einnehmen muss.

So ein Problem hatte ich auch mal. Als es um sich griff, kam es zur 'Notbremse'.
Der Standort wurde wegen Unrentabilität geschlossen, alle an diesem Standort entlassen. Deutliche Kommunikation der Ursache an die restlichen Mitarbeiter ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Snoop Pooper Scoop
Status:
Student
(2858 Beiträge, 1121x hilfreich)

quote:
Wie kann das durch das AGG gedeckt sein, wenn nun Behinderte kostenlos im gesamten Bundesgebiet Bahn fahren dürfen.


Das AGG sagt sowieso - wie das GG auch - daß nur Gleiches gleich behandelt werden muß. Bzw. daß es für eine Ungleichbehandlung "nur" einen sachlichen Grund geben muß.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

In § 5 lässt das AGG sogar ausdrücklich eine „positive Diskriminierung" zu, wenn dies dem Ausgleich ansonsten vorhandener Nachteile dient.

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