Wie kann das durch das AGG gedeckt sein, wenn nun Behinderte kostenlos im gesamten Bundesgebiet Bahn fahren dürfen.
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Kostenlos Bahnfahren und AGG
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Muß es das denn ?
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Ich selbst wäre auch dafür, daß man alles Situativ beurteilt. Aber generell mag ich keine Gesetze die nur einseitig Nutzen ziehen.
Als Arbeitgeber darf ich gewisse Leute auch nicht im Accordlohn diskriminieren, obwohl sie den Accord nie erreichen. Dann haben die aber keine Fahrkosten, dürfen das dann bestimmt noch als Pendlerpauschale absetzen. Als AG hat man jetzt schon die Wahl zwischen Pest und Cholera.
Stellt man gewisse Leute nicht ein, zahlt man keine Zwangsabgabe, kann aber Leistungsgerecht bezahlen und somit gute Leistung belohnen. Stellt man gewisse Menschen ein, trifft dabei auf einen, der seine Rechte gut kennt, hat man nun nur noch Probleme. Die anderen bekommen mit, daß man für weniger genausoviel bekommt und leisten nun auch weniger. Alle Diskusionen sind jedoch wenig Produktiv. Was die wenigsten jedoch wahrhaben wollen, ist, daß wenn man allen mehr für weniger arbeit gibt, das man dies auch einnehmen muss. Wenn das dann insgesamt nicht machbar ist, dürfen alle nach Hause gehen. Tolles neues Deutschland.
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quote:
Stellt man gewisse Menschen ein, trifft dabei auf einen, der seine Rechte gut kennt, hat man nun nur noch Probleme.
Nicht, wenn man sich mit nicht nur seinen eigenen Rechten beschäftigt hat.
quote:
Die anderen bekommen mit, daß man für weniger genausoviel bekommt und leisten nun auch weniger. Alle Diskusionen sind jedoch wenig Produktiv. Was die wenigsten jedoch wahrhaben wollen, ist, daß wenn man allen mehr für weniger arbeit gibt, das man dies auch einnehmen muss.
So ein Problem hatte ich auch mal. Als es um sich griff, kam es zur 'Notbremse'.
Der Standort wurde wegen Unrentabilität geschlossen, alle an diesem Standort entlassen. Deutliche Kommunikation der Ursache an die restlichen Mitarbeiter ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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quote:
Wie kann das durch das AGG gedeckt sein, wenn nun Behinderte kostenlos im gesamten Bundesgebiet Bahn fahren dürfen.
Das AGG sagt sowieso - wie das GG auch - daß nur Gleiches gleich behandelt werden muß. Bzw. daß es für eine Ungleichbehandlung "nur" einen sachlichen Grund geben muß.
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In § 5 lässt das AGG sogar ausdrücklich eine „positive Diskriminierung" zu, wenn dies dem Ausgleich ansonsten vorhandener Nachteile dient.
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