Kostennote des Anwalts

24. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
J.Kwack
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 141x hilfreich)
Kostennote des Anwalts

Hallo,
ich musste einen Anwalt in einer Familiensache (Eilverfahren) in Anspruch nehmen. Ich habe Prozesskostenhilfe dafür beantragt, die aber noch nicht bewilligt wurde. Heute hat mir der Anwalt eine Rechnung geschickt, ich solle doch in Vorkasse treten solange der Antrag noch nicht bewilligt wurde. Sollte der Antrag dann bewilligt werden, würden mir die Kosten erstattet.

Ich frage mich was das soll....
Ich habe Prozesskostenhilfe beantragt weil ich eben kein Geld habe um den Anwalt zu bezahlen und jetzt möchte dieser das ich in Vorkasse trete... Mal ganz davon abgesehen das ich die knapp 500€ nicht habe und diese nur in Raten zahlen könnte.

Ist das normal das ich deshalb in Vorkasse gehen muss/soll?

Ich hoffe ich bin im richtigen Forum gelandet, wußte nicht wohin mit dieser Frage.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
micha60
Status:
Praktikant
(597 Beiträge, 147x hilfreich)

Ob es normal ist, weiß ich nicht, aber das OLG Hamm (OLGR 2008, 540) hat kürzlich entschieden, dass er das darf und der Vorschuss nicht auf seinen Anspruch gegen die Staatskasse anzurechnen ist, wenn die PKH bewilligt wird.

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