Kostenvoranschlag bei einem Anwalt

1. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
nadia888
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Kostenvoranschlag bei einem Anwalt

Hallo zusammen,
ist es moeglich, mehr als einen Anwalt um einen Kostenvoranschlag per E-Mail zu bitten, ohne den eigenen Fall geschildert zu haben, sondern nur um zu wissen, welche Tarife im Falle von einer Erstberatung bei jedem Anwalt faellig sind? Wenn das nicht moeglich ist und man das leider schon gemacht hat, wie kann man das rueckgaengig machen?
Ich danke euch allen im Voraus fuer ihre antworten!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@nadia:

Rechtlich dürfte das m.E. ohne weiteres möglich sein. Nur wird Dir kein seriöser Anwalt ohne konkrete Sachverhaltsdarstellung einen verbindlichen Preis für eine Beratung, bzw. außergerichtliche/gerichtliche Vertretung nennen.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
nadia888
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

danke fuer deine Antwort. also solange man keinen von den beiden Anwaelten beauftragt hat, kann man auch zwei unterschiedliche anwaelte um eine kostenvoranfrage bitten?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Sie können Kosten bei so vielen Anwälten erfragen, wie sie lustig sind. Nur wird Ihnen, wie zuvor bereits erwähnt, kein Kollege einen konkreten Preis für eine Beratung ohne Sachverhaltskenntnis nennen können. Insoweit müssten Sie also schon einiges mitteilen.

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2x Hilfreiche Antwort

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