Kotopfändung aufheben

15. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
Sarah_G
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kotopfändung aufheben

Hallo,
ich habe gerade einen Brief erhalten, dass mein Konto gepfändet ist.
Wäre is wohl mäglich mit dem Gläubiger zu reden,also anzurufen und u fragen ob ich das Geld bis zu einem bestimmten Tag zu zahlen?
Wenn Sie darauf eingehen, wie lange würde es wohl dauern, bis die Pfändung wieder weg ist vom Konto?
Dank schonmal.
LG

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38353 Beiträge, 13981x hilfreich)

Natürlich geht das. Der Gläubiger ist "Herr" des Verfahrens. Viel Erfolg!

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sarah_G
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

leider ist die Frau, die mir geschrieben hat nicht mehr da.
Die öffnungszeiten sind so bescheiden dort-.-
Ich weiß grad nicht was ich machen soll....

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Wenn du nicht genug Geld hast, die Schuld einzulösen, kannst du auf die Schnelle nichts machen.
Ist die zuständige Frau nur heute nicht mehr da oder ist sie länger nicht da?

Wenn auf dem Konto genug Geld ist und die Forderung selbst unstrittig ist (sollte wenn es soweit ist meistens der Fall sein), löse die Schuld ein, sprich gib deiner Bank die Anweisung, das für dich zu begleichen und dann wird auf deinem Konto die Pfändung aufgehoben. Wenn an der Pfändung etwas nicht stimmt, sage mal was dort nicht stimmt. Es gibt nicht so viele Möglichkeiten, sich noch gegen Vollstreckungen inhaltlich zur Wehr zu setzen und die Gründe, die man anführen kann sind begrenzt. Das wären beispielsweise Gründe, dass du das schonmal bezahlt hast o.ä.

Wenn die Frau länger nicht da ist, hilft dir eigentlich nur ein Pfändungsschutz-Konto weiter. Das kriegst du aber nicht in wenigen Minuten.

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#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@mepeisen:

quote:
Wenn die Frau länger nicht da ist, hilft dir eigentlich nur ein Pfändungsschutz-Konto weiter. Das kriegst du aber nicht in wenigen Minuten.


Aber innerhalb von max. 3 Bankarbeitstagen.

@Sarah:

Wie schnell das Konto nach einer Einigung mit dem Gläubiger wieder frei ist, liegt in erster Linie mal daran, wie schnell der Gläubiger der Bank die Aufhebung oder Aussetzung der Pfändung mitteilt. Zumeist erfolgt eine solche Mitteilung allerdings nicht schon nach einer bloßen Zahlungszusage, sondern erst nachdem die Zahlung, zumindest eines Teilbetrages, beim Gläubiger eingegangen ist.

Ist die Forderung berechtigt und eine schnelle Einigung mit dem Gläubiger nicht möglich, bleibt Dir als Pfändungsschutzmaßahme tatsächlich nur noch die Umwandlung des bestehenden Kontos in ein P-Konto. Diese muss die Bank vornehmen und zwar innerhalb von max. 3 Bankarbeitstagen.

Folge der Umwandlung ist, dass ein eventuell bestehender Überziehungskredit gekündigt wird, dass Konto als reines Guthabenkonto geführt wird, die Gebühren bei den meisten Banken angehoben werden (was rechtlich eigentlich nicht zulässig ist, aber dennoch gemacht wird) und das das P-Konto bei der Schufa eingetragen wird, also direkten Einfluss auf Deine Bonität hat.

Im Gegensatz ist der Sockelfreibetrag in Höhe von derzeit rund 1.028,- € automatisch geschützt und innerhalb dieses Freibetrages pro Kalendermonat kannst Du über das Konto frei verfügen. Wenn Du anderen Personen gegenüber unterhaltspflichtig bist, kann der Freibetrag erhöht werden.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

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