Krankenhaus Aufenthalt !!

19. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
gxxexx
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankenhaus Aufenthalt !!

Guten Tag alle zusammen. Ich weis nicht genau ob Ich hier richtig bin aber ich hätte da eine wichtige Frage: meine Freundin ist knapp 1,5 Wochen im Krankenhaus weil sie eine OP hatte, seit 3-4 Tagen ist ihre Niere jetzt enzündet weil sie auch nur noch eine hatt seit ihre Kindheit,

Der Arzt meine zuerst: (Sie hätten keine Genaue Begründung um sie im Krankenhaus aufzunehmen weil sie schon pleite wären und das alles von eigener tasche zahlen würden !!)

Der Arzt sagt wircklich Das das Krankenhaus pleitte ist und sie ohne genaue Begründung niemanden aufnehmen können !! An jemanden mit eine Nieren Entzündung ???!!!

Am nächsten Tag hatt sie im Krankenhaus starke Fieber bekommen fast 39 Grad und auch Starke Nieren schmerzen und trotz desen hatt keine Schwester sich um sie gekümmert, jetzt kriegt sie erst Schmerzmittel aber die Behandlung und die ganzen Ärzte sowie die Schwester sind dort das aller letzte was ich jemals gesehen habe ! Leider bin ich zurzeit 500km entfährnt von Ihr und das Krankenhaus ist der in Delmenhorst / Niedersachsen . Meine Frage ist es was kann ich dagegen unternehmen ? Ich würde sehr gerne eine Beschwerde machen das was dene Feuer unter dem Arsch machen sollte ! Den Sowas verdient kein Mensch was die sich dort alles erlauben !

Meine Frage jetzt: Bundesgesundheitsministerium oder ein Anwalt ? Wo sollten wir unsere Ausführliche Beschwerde nachreichen ? Wo sollten wir uns wenden ? Ich würde mich sehr freuen auf eure Hilfe und Tipps.

Mit freundlichen Grüßen.

-- Editiert von gxxexx am 19.07.2018 15:51

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Wenn Ihre Freundin (!) der Meinung ist, dass sie dort falsch behandelt wird, sollte sie eine Verlegung in ein anderes Krankenhaus initiieren. Dies geht nur über die Krankenkasse, die der Verlegung zustimmen muss. Ansonsten kann sie es natürlich auf eigene Kosten machen, klar.

Was eine mögliche Falschbehandlung angeht, ist folgendes von Interesse für Ihre Freundin:
https://www.kanzlei-reich-muenster.de/fragen-und-antworten-faq/behandlungsfehler-was-tun/

Sie selbst sollten sich zurück nehmen, auch wenn Sie es gut meinen. Sie können die Qualität der medizinischen Behandlung vermutlich nicht adequat einschätzen, zumal Sie nicht mal vor Ort sind.

Gerade, wenn nur noch eine Niere vorhanden ist, muss man mit der Verordnung von Schmerzmitteln sehr umsichtig sein, denn die werden vor allem über die Niere und Leber verstoffwechselt, was die Belastungen der Niere extrem anhebt und mehr schaden als nutzen kann. Abgesehen davon glaube ich nicht, dass Ihre Freundin genau über jedes Medikament informiert ist, welches der Tropflösung zugegeben wird - da können (werden vermutlich auch) Schmerzmittel drin sein, sowie Entzündungshemmer.

Als Außenstehender sind sie bei Beschuldigungen dieser Art (Falschbehandlung etc) ganz schnell im Bereich der üblen Nachrede oder schlimmerem, das kann ganz fix sehr teuer werden.

Wie gesagt, die Freundin sollte sich an die Krankenkasse wenden, weder Gesundheitsministerium noch Anwalt werden da so schnell handeln können wie diese. Wenns die Freundin nicht kann, sollte es ein Familienangehöriger machen, als Außenstehender stehen Sie halt außen...

Signatur:

"Valar Morghulis"

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Die Bundesregierung hat extra einen Patientenbeauftragten: https://www.patientenbeauftragter.de/ Was nun allerdings Beschwerden vom "Hörensagen" anbelangt, so sehe ich das ähnlich wie mein Vorposter - die Freundin sollte sich selbst dahin wenden, keine Drittperson, und das sind Sie ja nun mal.
und die ganzen Ärzte sowie die Schwester sind dort das aller letzte was ich jemals gesehen habe Sie haben es ja offenbar auch gar nicht gesehen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

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