Krankenhaus Quittung aufbewahren?

18. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Schnubi
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 18x hilfreich)
Krankenhaus Quittung aufbewahren?

Hallo zusammen,

wielange MUSS man den Zahlungsbeleg vom Krankenhaus, wenn man im Krankenhaus gelegen hat und bei Entlassung bezahlt hat, aufbewahren?

Gruß
Schnubi

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9 Antworten
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#1
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

0 Sekunden.

Wenn man allerdings irgendwann noch mal beweisen können muß, was man wann gezahlt hat, dann 3 Jahre zum Jahresende, dann wäre ein evtl. Anspruch verjährt.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Schnubi
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 18x hilfreich)

Danke Dir TimeTrial, hättest Du dazu vielleicht auch noch einen § ? Dann wäre das perfekt :)

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Schnubi
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 18x hilfreich)

Meine Krankenkasse spinnt nämlich etwas rum...die sind mir dieses Jahr gekommen, dass von Oktober 2006 angeblich noch was offen wäre. Ich weiß aber dass ich es vor Ort bezahlt habe. Ich habe 8 Tage gelegen. Demnach hätte ich 2 Tage bezahlt und die restlichen nicht. Was ja auch schon unlogisch ist. Und ja ich habe natürlich diesen beleg net mehr.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

§195 ff. BGB .

Forderungen aus 2006 sind zum 31.12.2009 verjährt, wenn die Verjährung nicht gehemmt oder unterbrochen wurde.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Schnubi
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 18x hilfreich)

Vielen lieben Dank, Du hast mir sehr geholfen, TimeTrial :)

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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Schnubi
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 18x hilfreich)

Habe nun grade mit der Krankenkasse telefoniert und die meint, dass es 4 Jahre Verjährungsfrist wären. Wieso?

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

Nach 4 Jahren verjähren *Beitrags*forderungen der KK. Darum geht es aber doch ausweislich deiner Schilderung nicht, oder doch?

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Schnubi
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 18x hilfreich)

Nein, es geht darum, um das Geld, also sprich 10€/Tag, die man zahlen muss, wenn man im Krankenhaus liegt. 2006 habe ich 8 Tage gelegen, sprich musste ich 80 € zahlen. Diese habe ich nach Entlassung auch vor Ort noch bezahlt, den Beleg habe ich nun aber nicht mehr und ich bekam dieses Jahr Post von meiner KK das noch ein Betrag von 60 € dbzgl offen wären.Habe nun auch grade mit der KK telefoniert und die wollen das nochmals prüfen und da sagte ich dann auch, dass es ja eigentlich schon verjährt wäre und die meinte eben, dass es erst nach 4 Jahren der Fall ist.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Schnubi
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 18x hilfreich)

Und? Gilt da auch die Verjährung von 3 Jahren oder ist es doch was anderes und die KK hat Recht?

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