Krankenkasse Beitragsnachzahlung 21.000€

21. Januar 2025 Thema abonnieren
 Von 
Mamu 123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankenkasse Beitragsnachzahlung 21.000€

Hallo,

die KK meiner Frau (freiberufliche Hebamme mit Praxis) hat wohl vergessen, Ihre Beiträge seit 2021 neu zu berechnen, obwohl ihre steuerunterlagen fristgerecht eingereicht wurden, teilweise mit Bestätigung der KK. Anfang des Jahres kam die Neuberechnung nebst Nachzahlungsaufforderung in Höhe von 21.000€.
Unsere Praxis ist finanziell schon stark belastet, da die letzte Gebührenerhöhung 2018 war und wir somit langsam weginflationieren. Daher bekommen wir auch keinen Kredit unserer Bank. Die KK besteht auf Zahlung. Unser ST hat die Berechnung als korrekt bestätigt.
Gibt es hier irgendeine Möglichkeit, die Praxisschließung und Privatinsolvenz abzuwenden?
Vielen Dank

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36384 Beiträge, 6142x hilfreich)

Zitat (von Mamu 123):
die KK meiner Frau
Warum meinst du, die KK hätte das vergessen?
Was hat sich in 21 geändert?
Zitat (von Mamu 123):
Unser ST hat die Berechnung als korrekt bestätigt.
Die Berechnung oder die Forderung?
Der ST hat pünktlich und regelmäßig die erforderlichen Angaben gemacht?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Mamu 123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi, danke für s drüberschauen.

Ich muss davon ausgehen, dass sie es vergessen oder liegengelassen haben.

Der ST meint, dass kein Rechenfehler vorliegt.

Der Bescheid von 2021 (und alle anderen) ist fristgerecht eingegangen, was telefonisch bestätigt wurde.

Ich habe auch ein Schreiben aus 2023 von der KK, dass die Steuerunterlagen eingegangen sind und es keine Beitragsanpassung gibt.

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36384 Beiträge, 6142x hilfreich)

Zitat (von Mamu 123):
Der ST meint, dass kein Rechenfehler vorliegt.
Deswegen meine Frage. Kein Rechenfehler heißt ja nicht, dass der ST seit 21 alle notwendigen Angaben (nicht nur an die KK) abgegeben hat.
Zitat (von Mamu 123):
Ich muss davon ausgehen, dass sie es vergessen oder liegengelassen haben.
Warum?
Wenn die KK sogar in 2023 geschrieben hat, dass alles da wäre...dann hat der Bereich *Beiträge* die Akte deiner Frau doch auf dem Tisch gehabt.

- Man könnte bei der KK vorsprechen, ob da ein Irrtum vorliegt.
- Man könnte, falls kein Irrtum, eine Ratenzahlung versuchen zu vereinbaren. mW akzeptieren KK aber keine Mini-Raten.
- Das könnte man tun, bevor man sich über Insolvenz den Kopf zerbricht.
- Man könnte im Verband nachfragen, in dem deine Frau wahrscheinlich ist.

Und es hat nichts mit den hohen Haftpflichtversicherungsbeiträgen zu tun?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#4
 Von 
Mamu 123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank nochmal.

Zitat (von Anami):
Wenn die KK sogar in 2023 geschrieben hat, dass alles da wäre...dann hat der Bereich *Beiträge* die Akte deiner Frau doch auf dem Tisch gehabt.

Das denkt man. Ich weiß aber, dass die KK automatische Schreiben versendet. Die Anforderungen der Unterlagen aus dem letzten Jahr haben wir eingereicht. 3 Wochen später erneut eine Anforderung. Telefonisch bestätigt bekommen, dass alles da ist. 3 Wochen später wieder die Anforderung. Schriftliche Bestätigung erhalten, das alles da ist... und ja, drei Wochen später erneute Anforderung.

Die KK hat jetzt 50% sofort und 300 monatlich angeboten, was glaube ich wirklich fair ist. Habe die 10k aber leider auch nicht.

Der Verband hat auf die Rechtsabteilung verwiesen. Da läute ich morgen mal durch.

Die Haftpflicht zahlen nur Hebammen, die auch Entbindungen machen. Bei uns nicht der Fall.


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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128051 Beiträge, 40917x hilfreich)

Es ist natürlich suboptimal, wenn da keine Rückstellungen für Nachzahlungen gebildet wurden, aber jetzt nicht mehr zu ändern.


Die erste Prüfung wäre, ob gegen den aktuellen Bescheid noch Rechtsmittel eingelegt werden können und diese notfalls einzulegen.

Die zweite Prüfung wäre, ob Beitragsbescheide für die jeweiligen Jahre vorliegen und ob diese rechtskräftig wurden, nur vorläufig waren oder gar aufgehoben wurden.

Dann wäre zu prüfen, ob die Nachforderungen rechtlich durchsetzbar wären.


Das alles sollte jemand machen, der juristisch entsprechend versiert ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Mamu 123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Es ist natürlich suboptimal, wenn da keine Rückstellungen für Nachzahlungen gebildet wurden, aber jetzt nicht mehr zu ändern.


2018 angefangen, gewünschte Rücklage von 50k erreicht, dann Pandemie, dann Pech mit Kursleitungen, nach vier Jahren den fehlenden Inflationsausgleich gespürt, massiver Anstieg der Wettbewerber im Kursbereich, nach 7 Jahren immer noch kein Inflationsausgleich und eine nicht eingeplante Zahlung über 20k, fällig nach 10 Tagen... suboptimal sind diese Geschehnisse. Ich bin wirklich nicht der Typ, der die ganze Welt gegen sich verschworen sieht... ist halt kein Ponyhof da draußen, es kam halt einfach nur echt dicke, die letzten Jahre.

Zitat (von Harry van Sell):
Die erste Prüfung wäre, ob gegen den aktuellen Bescheid noch Rechtsmittel eingelegt werden können und diese notfalls einzulegen.

Ja, bis Ende des Monats. Wie beschrieben, nehme ich morgen Kontakt mit der Rechtsabteilung des DHV auf.

Zitat (von Harry van Sell):
Die zweite Prüfung wäre, ob Beitragsbescheide für die jeweiligen Jahre vorliegen und ob diese rechtskräftig wurden, nur vorläufig waren oder gar aufgehoben wurden.


Diese liegen mir seit Anfang des Jahres vor mit einer Gesamtforderung von 21k. Es gab vorher keine Bescheide. Vielleicht zwei drei Schreiben, in denen sich für den Eingang der Steuerunterlagen bedankt wurde und keine Beitragsänderung stattfindet. Aber keine "richtigen" Bescheide mit Zahlungsaufstellung usw.

Zitat (von Harry van Sell):
Dann wäre zu prüfen, ob die Nachforderungen rechtlich durchsetzbar wären.


Wie beschrieben, nehme ich morgen Kontakt mit der Rechtsabteilung des DHV auf.

Zitat (von Harry van Sell):
Das alles sollte jemand machen, der juristisch entsprechend versiert ist.


Wie beschrieben, nehme ich morgen Kontakt mit der Rechtsabteilung des DHV auf.

Danke für Deine Unterstützung, Harry van Sell-

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128051 Beiträge, 40917x hilfreich)

Zitat (von Mamu 123):
Vielleicht zwei drei Schreiben, in denen sich für den Eingang der Steuerunterlagen bedankt wurde und keine Beitragsänderung stattfindet.

Die dürften recht nutzlos sein.



Zitat (von Mamu 123):
Die KK hat jetzt 50% sofort und 300 monatlich angeboten, was glaube ich wirklich fair ist. Habe die 10k aber leider auch nicht.

Es wäre zu überlegen ob das Gegenangebot an die KK nicht lautet 0% sofort, 350 EUR pro Monat oder Post vom Inslovenzverwalter.

Denn es dürfte lukrativer sein, den Betrag langsamer zu erhalten statt irgendwas um die 0 EUR.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Mamu 123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine hohe Einmalzahlung von mindestens 50% ist Vorraussetzung um überhaupt in Verhandlungen über Ratenzahlungen zu gelangen.

Ginge es in die Insolvenz, wären die Forderungen der KK ja sofort dran. Ich glaube erst Gehälter, dann Sozualabgaben.

Kenn mich da zum Glück nicht aus ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128051 Beiträge, 40917x hilfreich)

Zitat (von Mamu 123):
Eine hohe Einmalzahlung von mindestens 50% ist Vorraussetzung um überhaupt in Verhandlungen über Ratenzahlungen zu gelangen.

Da war ihnen aber vermutlich nicht ganz klar, dass Insolvenz mit dem Ergebnis 0 droht?



Zitat (von Mamu 123):
Ginge es in die Insolvenz, wären die Forderungen der KK ja sofort dran.

Nicht ganz, aber ziemlich weit vorne.

Ist halt die Frage was bei der Insolvenz noch pfändbar wäre.


Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Wunschi
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 1x hilfreich)

Während der Insolvenz arbeitet deine Frau dann nicht mehr?

KK können Beiträge rückwirkend für 4 Jahre fordern. Das Schreiben, welches du erhalten hast, ist ein Verwaltungsakt. Du hast die Möglichkeit des Widerspruchs innerhalb von 4 Wochen.

Das Honorar für Hebammen ist auf einem gutem Niveau, ich kann immer nicht nachvollziehen, weshalb in selbstständigen Gesundheitsberufen so gejammert wird.

Der Einnahmen dürften ebenfalls nicht gering sein, sonst käme es nicht zu der deutlichen Nachzahlung.

Trotzdem passieren eben auch Fehler, vielleicht sogar bei eurer Neuberechnung. Lass das prüfen.

Mit dem Nichtzahlen, droht deiner Frau ein Leistungsruhen, die KK trägt nur noch in Notfällen die Kosten.

Und immer dran denken, das Hauptzollamt, der GV sind ganz schnell in die Spur geschickt.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128051 Beiträge, 40917x hilfreich)

Zitat (von Wunschi):
Das Honorar für Hebammen ist auf einem gutem Niveau, ich kann immer nicht nachvollziehen, weshalb in selbstständigen Gesundheitsberufen so gejammert wird.

Vermutlich weil man vergisst, dass es neben den Einnahmen erhebliche Ausgaben gibt?


Signatur:

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#12
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1917 Beiträge, 453x hilfreich)

Liegt hier nicht bereits eine Insolvenz vor?

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128051 Beiträge, 40917x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Liegt hier nicht bereits eine Insolvenz vor?

Schwierig zu beurteilen, ohne einen Blick in die BWA geworfen zu haben.
Aktuell kann man ja auch noch mal nachverhandeln.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#14
 Von 
3,141592653
Status:
Student
(2207 Beiträge, 1080x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Aktuell kann man ja auch noch mal nachverhandeln.

Der Höhe nach bestimmt nicht. Höchstens die Höhe der Raten.

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#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128051 Beiträge, 40917x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Der Höhe nach bestimmt nicht.

Nicht über die Höhe der Schulden.
Aber über die Höhe der Einmalzahlung und die Anzahl / Höhe der Raten.


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#16
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11802 Beiträge, 4400x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da war ihnen aber vermutlich nicht ganz klar, dass Insolvenz mit dem Ergebnis 0 droht?

Da Krankenkassen ihre Forderungen in aller Regel nach §174 Abs.2 InsO mit Bezug auf § 302. Abs1 InsO beim Insolvenzverwalter anmelden, ist das Ergebnis 0 mit einigen großen Hürden beim Antragssteller verbunden.....
Es ist also mehr als fraglich, ob die Insolvenz überhaupt ein Mittel zum "Ausweg" ist.

Zitat (von Mamu 123):
Rechtsabteilung des DHV

Lass dich dort mal über die eventuelle Möglichkeit und Voraussetzung für eine Stundung bzw. (befristeten) Niederschlagung informieren.



-- Editiert von User am 27. Januar 2025 15:31

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