Krankenkasse Pfändung

20. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.05.2011 12:34:32
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankenkasse Pfändung

Hallo
ich habe die Lohnnebenkosten, zum ersten Mal, für meinen Angestellten am 27. des letzten Monats nicht gezahlt, weil meine Kunden nicht gezahlt haben. Nach 16 Tagen habe ich eine Girokontopfändung von der Einzugsstelle der Krankenkasse in Höhe von ca. 750 € erhalten. Dies geschah ohne eine Ankündigung. Da ich ein Verfügungsrahmen bei meiner Bank habe, wurde dieser deshalb auch gekündigt. Ist das korrekt. Kann man was dagegen machen? Wer weiß Rat.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Krankenkassen haben neben dem Finanzamt jeglichen Vorrang.
Krankenkassen sind auch deshalb sehr schnell um gegen
ihre Schuldner das Insolvenzverfahren zu beantragen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119483 Beiträge, 39731x hilfreich)

Da kann man ja noch von Glück sgen, das die nur gepfändet haben.

Krankenkassen und Finazämter müssen sich nicht mit dem aufwändigen Verfahren des Mahnbescheides etc. herumschlagen.


Das die Bank den Dispo kündigt wenn die Krankenkasse pfändet ist normal, das dies meist ein Zeichen ist, das der Kredit bald nicht mehr bedient werden kann.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#3
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

Krankenkassen sind eben geldgierig.

Man hätte so früh wie möglich mit den Krankenkassen das Gespräch suchen müssen - noch weit vor dem 27. des Monats.
Dass es Engpässe mit Liquidität gibt, ist ja nicht erst am 27. des Monats aufgefallen.

Es kann viele Gründe geben, warum eine Krankenkasse am 27. des Monats nicht die Beiträge einziehen kann (z.B. Umstellung der Konten in der Firma), deshalb sind Krankenkassen i.d.R. gesprächsbereit.

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