Krankenkasse fordert bestimmte Behandlung

12. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
Drache2510
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankenkasse fordert bestimmte Behandlung

Hallo,

ich bin schon seit längerer Zeit krank geschrieben. Ich bin schon 20 Jahre in der Firma beschäftigt und habe vor ca 2 Jahren meinen gewohnten Arbeitsplatz verloren. An meinem neuen Arbeitsplatz bin ich nicht zurecht gekommen Gesundheitliche Probleme und Probleme mit meinen neuen Meister. Ich besitze einen Schwerbehinderten Ausweis. Die Kasse hat den Ärztlichen Dienst eingeschalten und der ärztliche Dienst meinte ich müsse mich einer nervenärztlichen Behandlung unterziehen. Ich möchte das aber nicht weil das Problem der neue Arbeitsplatz ist. Die Kasse droht mir mit Kündigung. Meine Frage ist kann ich mich mit einem Anwalt dagegen Schützen bzw. meinen willen noch frei äußern oder kann die Kasse über mich bestimmen was ich zu tun habe. Mein Krankengeld Anspruch läuft sowieso in ca. 1,5 Monaten aus.

Hoffentlich kann mir jemand eine Gute Antwort auf mein Problem geben.

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"Drache2510"

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Simon3
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie bitte?

>nervenärztlichen Behandlung

Das ist ja eine Frechheit!

Also ich würde mir sowas von meiner Krankenkassen nicht erzählen lassen und ich denke auch du kannst dagegen angehen, ich bin kein Jurist und kann nicht sagen ob die Krankenkasse dich so kündigen kann aber lass dir sowas bloss nicht gefallen.

Gruss

Simon

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#2
 Von 
Josef.PA
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

gilt hier nicht auch der grundsatz: wer zahlt schafft an?

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#3
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

hallo!
dein Text ist recht komisch formuliert. Da dein KG Anspruch in 1 1/2 Monaten ausläuft denke ich du bist trotz neuer Arbeitsstelle immer noch arbeitsunfähig geschrieben?! Das hier der MD der Krankenkasse eingeschaltet wird ist normal ( hast ja nur 78 Wochen Anspruch ). Und wenn der medi. Dienst sagt du könntest eigentlich arbeiten,wenn dies und das gemacht wird. Dann kannst du es machen, mußt aber nicht. Wenn du es nicht machst, kündigen die dir den Krankengeldanspruch. Aber nicht die Mitgliedschaft ( außer du bist freiwillig versichert ).

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#4
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

beim überfliegen ist mir nochwas eingefalle, Du kannst rechtlich dagegen vorgehen, aber wenn das Gutachten vom med.Dienst in sich schlüssig ist, dann hast du kaum Chancen.

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