Krankenkasse zahlt kein Krankengeld

12. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
Elli55
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)
Krankenkasse zahlt kein Krankengeld

Ich war 20 Jahre bei Schlecker und wurde zum 31 Juni gekündigt. Am Montag den 2 Juli wurde ich Krank und wurde vom Arzt 2 Wochen krankgeschrieben. Da ich ab diesem Tag arbeitslos war meldete ich mich bei der Agentur der Arbeit diese schickte mich zu AOK und sagte diese müssen für die zwei Wochen Krankengeld zahlen. Bei der Krankenkasse wurde mir gesagt das ich kein Krankengeld für diese 2Wochen bekomme
da der 1 Juli ein Sonntag war und meine Versicherungskette unterbrochen wurde ich Könne mich ab Montag nachversichern aber Krankengeld bekomme ich für die 2 Wochen nicht Außer dem war ich an diesem Sonntag den 1Juli gar nicht versichert. Ich habe 20 Jahre in die Kasse eingezahlt und nur weil der 1 ein Sonntag war und ich krank wurde soll ich nichts bekommen ist das rechtens? Übrigens ab ersten 1 August habe schon wieder einen neuen Job kann ich dann diese Kulante Krankenkasse wechseln?



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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
wann hast du dich bei der AfA arbeitssuchend, bzw. arbeitslos gemeldet? Hast du einen Antrag auf ALG gestellt?
Wann und ab welchem Zeitpunkt?
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#2
 Von 
Elli55
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo
Ich habe in der Nacht von Sonntag auf Montag einen Schwächeanfall bekommen und war Froh das ich schon bei meinen Hausarzt als Notfall um 8 Uhr 30 einen Termin bekam. Nach der Behandlung etwa 2 Stunden später habe ich mich bei der Agentur für Arbeit als Arbeitslos gemeldet und wie gesagt von diesen weiter geschickt worden zur Krankenkasse da ich in diesem Zustand (krankgeschrieben) nicht vermittel bar bin. Die Krankenkasse meint nun ich werde bei meinen Mann mitversichert und habe kein Anrecht auf Krankengeld.


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#3
 Von 
michatubbie
Status:
Beginner
(137 Beiträge, 70x hilfreich)

Wann haben Sie die Kündigung erhalten? Sind Sie gleich nach Erhalt der Kündigung zur AfA oder tatsächlich erst am 2. Juli?

Für den 1. Juli sollten Ihnen meiner Ansicht nach - ordnungsgemäße Meldungen vorausgesetzt - Leistungen der Agentur für Arbeit zustehen. Somit sind Sie dann auch über die AfA ohne Unterbrechung krankenversichert.

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#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Die Meldung der Kündigung muß unverzüglich (max. binnen 3 Tage) bei der AA vorliegen. Geht auch online. Hier sieht es nach Eigenverschulden aus.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
Die Meldung der Kündigung muß unverzüglich (max. binnen 3 Tage) bei der AA vorliegen. Geht auch online. Hier sieht es nach Eigenverschulden aus.
Das ist doch noch gar nicht klar, es wurde nur geschrieben "ich mich bei der Agentur für Arbeit als Arbeitslos gemeldet".

@Elli55: Also, wann wurde die Kündigung ausgesprochen und wann hast du dich arbeitssuchend gemeldet?

MfG Stefan

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#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Zitat:
da der 1 Juli ein Sonntag war

quote:
Nach der Behandlung etwa 2 Stunden später habe ich mich bei der Agentur für Arbeit als Arbeitslos gemeldet
also erst am 2.7.
So verstehe ich die Antwort auf die Frage von amako. Und die Kündigung ist laut Nachrichten vor einigen Wochen versandt worden.
Bleibt noch die Frage offen, mit welcher Begründung das ALG1 versagt wurde. Jedenfalls ist die AA sehr unkooperativ, wenn man bestimmte Pflichtverletzungen begeht

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"


-- Editiert Mr.Cool am 13.07.2012 14:56

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#7
 Von 
Elli55
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo
Ich bekam am Samstag den 30 Juni den Freistellungsbescheid von Schlecker mit dem Hinweis Kündigung folgt und ich solle mich am Montag bei der Agentur der Arbeit Arbeitslos melden. Ich muss dazu noch sagen ich habe mich schon im Vorfeld im Arbeitsamt gemeldet und von der kommenden Kündigung berichtet. Die Mittarbeiterin meinte sie habe alle meine Daten als ich sie schon im März von der ersten Kündigungswelle der Firma Schlecker schon besuchte weil ich der Meinung das ich dabei wäre. Ich brauch nur noch mich bei ihr melden wen die Offizielle Kündigung Käme. Es war mir also nicht möglich am Samstag mich Arbeitslos zu melden und mir es am Montag wichtiger erst einen Arzt auf zu suchen der mir Hilft bevor ich mich beim Arbeitsamt meldete die meine Daten schon hatten und nur noch das Schreiben von der Freistellung haben wollte.


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#8
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

quote:
also erst am 2.7.
So verstehe ich die Antwort auf die Frage von amako. Und die Kündigung ist laut Nachrichten vor einigen Wochen versandt worden.
Ja, klar, das war aber die Arbeitslos-Meldung incl. Antrag auf Arbeitslosengeld.

Ich hatte aber ausdrücklich nach der Arbeitssuchend-Meldung gefragt, nur die muss unverzüglich nach der Kündigungsmitteilung erfolgen.

MfG Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Hört sich ja nach den letzten Schilderungen besser an als gedacht. Demnach wäre die Versicherungskette nicht unterbrochen worden(AA zuständig), also auch keine Mitversicherung beim Ehemann. Ohne Krankschreibung hätte es ALG1 geben müssen und es wäre ohne Probleme ausgegangen.

Da würde ich mal freundlich in der Leistungsabteilung vorsprechen.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Ich bekam am Samstag den 30 Juni den Freistellungsbescheid von Schlecker mit dem Hinweis Kündigung folgt und ich solle mich am Montag bei der Agentur der Arbeit Arbeitslos melden.


Das heisst doch, dass das Arbeitsverhältnis jetzt im Juli noch fortbesteht. Demnach hat das AA doch nichts mit dem Krankengeld zu tun.

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" "

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#11
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Das läuft aber als Insolvenz. Deswegen ist das kein passender Hebel.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#12
 Von 
Elli55
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo
So wie ich jetzt das verstehe ist die Agentur für Arbeit zuständig und hätte mich nicht zur Krankenkasse schicken dürfen genauso bin ich noch Versichert und muss nicht bei meinem Mann eingetragen werden. Find ich für logisch den auf dem Weg zum Arbeitsamt hätte mir ja auch was passieren können und dann Hätte ich nicht sagen können fahrt mich erst ins Arbeitsamt damit ich mich Arbeitslos melden kann bevor es ins Krankenhaus geht.


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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Elli55
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo
Ich bekam jetzt den Bescheid von der Agentur für Arbeit diese weigern sich auch die 2 Wochen zu bezahlen mit der Begründung das ich mich nicht am ersten Tag persönlich vorgestellt habe. Dass die Angestellte mich am Telefon abgewiesen hat und mir sagte ich muss nicht vorbei kommen (es ist alles dokumentiert sagte sie damals )interessiert keinen mehr. Was kann ich dagegen unternehmen?


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1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Vielleicht wäre es besser entweder zum Anwalt zu gehen oder neu zu posten unter Sozialrecht oder Arbeitsrecht.

Sozialrecht evtl. wegen den SGB-Vorschriften und KK.

Arbeitsrecht, damit die Rechtswirksamkeit der "Kündigung" geprüft werden kann. Wenn die Kündigung nicht rechtswirksam erfolgte, was lt. Presse oft der Fall war und das könnte auch hier sein, dann muß der Insoverwalter ggf. noch einen Monat nachzahlen!?

quote:
am Samstag den 30 Juni den Freistellungsbescheid von Schlecker mit dem Hinweis Kündigung folgt

Und was, wenn der Brief erst am Montag zugegangen ist? ;) Abgesehen von der fraglichen Situation. Aber sorry, Insolvenzrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht sind weit ausserhalb meines Interessensbereiches.

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