Krankenkasse zahlt nicht nun privatrechnung.

13. Mai 2024 Thema abonnieren
 Von 
guest-12318.05.2024 10:59:55
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Krankenkasse zahlt nicht nun privatrechnung.

Hallo, ich war mit meinen alten Krankenkasse total unzufrieden, um es mal höflich auszudrücken wurde das Krankengeld mit großer Verzögerung ausgezahlt und ich habe trotz Bearbeitung und Zahlung de belststungsrenze an die Krankenkasse, das beifreiungskärtchen nicht erhalten dies war zu diesem Zeitpunkt über 2 Monate in Bearbeitung, die Zuzahlungen die ich trotz Befreiung somit leisten musste wurden bis heute nicht erstattet. (Trotz Beantragung, Nachweis etc.)

Also habe ich mich schriftlich (per einschreiben und rückschein) bei der Krankenkasse beschwert und gekündigt.
Ich bestand auf einer sofortigen Kündigung.
Die Krankenkasse teilte mir jedoch mit das ich noch 3 Monate gebunden bin, dies sind die gesetzlichen Vorgaben.
Auch ein Wiederspruch brachte nichts.

Die neue Krankenkasse konnte mich nach Ablauf dieser Frist nun Versichern.

Der Fall passierte jedoch Wochen vor auslaufen der alten Versicherung.

Ich hatte einen leichten Unfall, musste jedoch von Krankenwagen abgeholt werden, und wurde im Krankenhaus untersucht. Ich durfte jedoch am selben Tag wieder gehen.

Zu dieser Zeit war ich noch bei der alten Krankenkasse versichert.

Nun habe ich 2 privatrechnungen erhalten, einmal vom Krankenhaus und 1 mahl vom Sanka Dienst.

Mit der Begründung das die Krankenkasse (in diesem Zeitraum die alte kasse) keine Kosten übernimmt da ich zu diesem Zeitpunkt nicht dort versichert gewesen wäre.

Nach langem hin und her mit der alten Kasse wurde mir letztendlich mitgeteilt ich habe ja um eine sonderkündigung gebeten und diese wäre nun doch bewilligt gewesen.
Allerdings habe ich nichts von dieser Kasse erhalten bis auf die reguläre Kündigungsfrist.

Die neue Kasse hate die Kosten auf nicht übernommen das ich in dieser Zeit ja nicht nicht dort versichert war.

Das ganze läuft nun schon seit fast 1 Monat.

Das Krankenhaus hatte mir zumglück nochmals 4 Wochen Zeit gegeben dies zu klären.

Der sanka Dienstleister jedoch nicht mehr, heute habe ich eine Mahnung von diesem erhalten, wenn die Rechnung nicht innerhalb 14 Tage gezahlt wird wird dies zum inkasso übergeben.

Was sollte ich nun machen ?
Zahlen und hoffen das ich den Betrag von der Kasse erstattet bekomme?
Sollte ich evtl. Einen Anwalt einschalten ?
Wie viel wird dieser ungefähr kosten ?, ich bin leider nur auf teilzeit beschäftigt und ein Anwalt kann ich mir eigentlich nicht leisten.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen, schon mal vielen dank.

-- Editiert von User am 13. Mai 2024 17:33

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33 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34183 Beiträge, 5898x hilfreich)

Zitat (von Rugol2):
Ich bestand auf einer sofortigen Kündigung.
Wenn die Vertragsbedingungen die 3 Monate vorsehen, dann nützt dir dein Bestehen auf *sofort/fristlos* gar nichts und ein Widerspruch ebenfalls gar nichts. Dass man dir trotzdem das Sonderkündigungsrecht zum xxDatum eingeräumt hat, solltest du schriftlich anfordern.

Ein paar Datumsangaben zum Ende/Beginn wären evtl. hilfreich.

1 Monat? Das ist bei Streitfragen mit KK nicht besonders lange.

Zitat (von Rugol2):
wenn die Rechnung nicht innerhalb 14 Tage gezahlt wird wird dies zum inkasso übergeben.
Du könntest dem Krankenwagen-Dienstleister (was ist ein sanka??) schriftlich mitteilen, dass du deinen Versicherungsstatus noch prüfst und dich zeitnah meldest bzw. zahlst.
Zitat (von Rugol2):
Sollte ich evtl. Einen Anwalt einschalten ?
Um welche Kosten gehts denn?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1344 Beiträge, 151x hilfreich)

Zitat (von Rugol2):
Was sollte ich nun machen ?
Zahlen und hoffen das ich den Betrag von der Kasse erstattet bekomme?


Da du als Auftraggeber eh der Zahlungspflichtige bist, würde ich das so machen, bevor es schlussendlich noch teurer wird.

-- Editiert von User am 13. Mai 2024 19:21

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#3
 Von 
guest-12318.05.2024 10:59:55
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Insgesamt geht es um etwas mehr als 1000 Euro.

Nein leider gewährt der Fahrsienst keinen weiteren Aufschub, dieser ist über alles informiert.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124427 Beiträge, 40362x hilfreich)

Zitat (von Rugol2):
und ein Anwalt kann ich mir eigentlich nicht leisten.

Dafür gibt es Beratungs- und Prozesskostenhilfe.



Zitat (von Rugol2):
Nach langem hin und her mit der alten Kasse wurde mir letztendlich mitgeteilt ich habe ja um eine sonderkündigung gebeten und diese wäre nun doch bewilligt gewesen.
....
Die neue Kasse hate die Kosten auf nicht übernommen das ich in dieser Zeit ja nicht nicht dort versichert war.

Sehr schlechte Konstellation.

Möglicherweise - mit viel Glück - ist der Antrag an die neue Versicherung so gestellt worden, das ein nahtloser Beginn erfolgen sollte.
Dann müsste die neue Kasse zahlen und man müsste die Beiträge entsprechend nachzahlen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
guest-12318.05.2024 10:59:55
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Was ich vergessen habe ist das auf der lohnabrechnung vom februar (nur halber monat, da ich bis mitte februar noch krank war) die alte Krankenkasse den Beitrag erhalten hatte, und eine Erstattung habe ich auch nicht bekommen.

Die neuen Krankenkasse konnte mich erst ab dem 1.3 versichern da auch diese die Rückmeldung bekommen hat das ich bis Ende Februar bei der alten Kasse bin / sein muss.

Ich kann es halt nicht verstehen, die haben den Versicherungs Beitrag erhalten, wollten mich nicht aus dem Vertrag rauslassen und wenn sie zahlen sollen gibt es plötzlich doch eine sonderkündugung von der ich nie etwas gesehen hatte.

-- Editiert von User am 13. Mai 2024 23:20

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#6
 Von 
de Bakel
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 419x hilfreich)

Zitat (von Rugol2):
Was ich vergessen habe ist das auf der lohnabrechnung vom februar (nur halber monat, da ich bis mitte februar noch krank war) die alte Krankenkasse den Beitrag erhalten hatte, und eine Erstattung habe ich auch nicht bekommen.

Die neuen Krankenkasse konnte mich erst ab dem 1.3 versichern da auch diese die Rückmeldung bekommen hat das ich bis Ende Februar bei der alten Kasse bin / sein muss.


Versicherungsfall Ende Februar?
Dumm gelaufen (gemacht).

P.S.: Ich hatte 1993 das Problem, dass ich am 1. und 2. 1. nicht versichert war. Es hat ca. 6 Monate gedauert, das zu klären ;)

Viel Erfolg. Es wird sich irgendwann klären ;)

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#7
 Von 
guest-12318.05.2024 10:59:55
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Laut dem Schreiben der alten Krankenkasse (welches ich wegen der Kündigung erhalten habe) wäre ich bis einschließlich 29.2 versichert gewesen.

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#8
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(946 Beiträge, 111x hilfreich)

Zitat (von Rugol2):
Laut dem Schreiben der alten Krankenkasse (welches ich wegen der Kündigung erhalten habe) wäre ich bis einschließlich 29.2 versichert gewesen.


Zitat (von Rugol2):
Die neuen Krankenkasse konnte mich erst ab dem 1.3 versichern da auch diese die Rückmeldung bekommen hat das ich bis Ende Februar bei der alten Kasse bin / sein muss.


Entsprechend sollte es doch keine unversicherte zeit geben.

Wann war den der Krankenhausaufenthalt? Entsprechend sollte entweder die neue oder die alte KK zuständig sein. Das teil man dem Krankenhaus und der zuständigen KK mit und damit sollte es dann eigentlich geklärt.

Eine Rechnung kann dann nur im Rahmen der zulässigen Zuzahlungen kommen.

PS: Meiner Meinung nach ist eine "unversicherte Zeit" bei den gesetzlichen Kassen auch gar nicht möglich. Aufgrund der Krankenversicherungspflicht in D darf die alte Kasse einen nur aus der Mitgliedschaft entlassen wenn eine neue Kasse die Krankenversicherung übernimmt.

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#9
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7964 Beiträge, 1635x hilfreich)

Zitat (von Rugol2):
Zahlen und hoffen das ich den Betrag von der Kasse erstattet bekomme?


Ja. Erstmal die Aussenstände bezahlen und dann weitermachen. Ist übrigens üblich bei Privatpatienten, dass man oftmals erst in Vorleistung gehen muss.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#10
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1002 Beiträge, 294x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Ist übrigens üblich bei Privatpatienten, dass man oftmals erst in Vorleistung gehen muss.


Der Fragesteller ist aber kein Privatpatient sondern anscheinend Patient der GKV. Und da ist es völlig unüblich das man die Rechnungen bekommt und in Vorleistung geht. Mal davon ab, dass das ganze dann zu einem jahrelangen Spießrutenlauf werden kann, wenn die GKV dann doch leistet und man die Rückerstattung vom Dienstleister haben möchte... die Stufen nämlich äußerst ungern von Kassen- auf Privatpatient zurück.

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#11
 Von 
guest-12318.05.2024 10:59:55
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin nur gesetzlich versichert, und war auch nie privat versichert.

Ich habe einfach das Gefühl das die alte Kasse nicht zahlen will.

Der Aufenthalt und der Transport erfolgte in der Zeit als ich noch bei der alten Kasse versichert war,
Ende Januar.

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#12
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(946 Beiträge, 111x hilfreich)

Zitat (von Rugol2):
Ich habe einfach das Gefühl das die alte Kasse nicht zahlen will.


Das würde ich nicht vermuten, ich vermute einfach das da bei der KK etwas bezüglich des Versichertenstatus schief gelaufen ist, aber nicht das die KK trotz aktiven Versicherungsverhältnis nicht zahlen will.

Zitat (von Rugol2):
Laut dem Schreiben der alten Krankenkasse (welches ich wegen der Kündigung erhalten habe) wäre ich bis einschließlich 29.2 versichert gewesen.


Hier bestätigt die Kasse doch das Versicherungsende zum 29.2.

Das sollte sich alles mit einen Anruf bei der Krankenkasse klären lassen, ggf. mit einem zweiten bei der Abrechnungsstelle des Krankenhauses.

-- Editiert von User am 14. Mai 2024 10:42

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#13
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(946 Beiträge, 111x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Ja. Erstmal die Aussenstände bezahlen und dann weitermachen.


Warum sollte der GKV-Versicherte das tun?

1.) beruht die Rechnung auf einem Fehler (angeblich nicht versichert)
2.) liegt die Zahlungspflicht bei seiner KK
3.) müsste er die Rechnung dann ja auch inhaltlich prüfen was er in den meisten Fällen gar nicht kann.

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#14
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1002 Beiträge, 294x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Das sollte sich alles mit einen Anruf bei der Krankenkasse klären lassen,


Ersetzte Anruf durch mindestens zweitinstanzliches Urteil vor einem Sozialgericht. Dann sind wir in einem Bereich, der, was die Bereitschaft von gesetzlichen Krankenkassen angeht etwas zu klären angeht, der realistisch ist.

Zitat (von Gerd61):
Das würde ich nicht vermuten, ich vermute einfach das da bei der KK etwas bezüglich des Versichertenstatus schief gelaufen ist, aber nicht das die KK trotz aktiven Versicherungsverhältnis nicht zahlen will.


In Anbetracht das die Änderung des Versicherungsstatus eher rückwirkend erfolgt sein muss - immerhin war die eGK ja bei der Aufnahme in der Krankenhaus noch gültig - kann ich mir da durchaus vorstellen, dass sich da jemand schnell umentschieden hat.

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#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34183 Beiträge, 5898x hilfreich)

Zitat (von Rugol2):
Ich habe einfach das Gefühl das die alte Kasse nicht zahlen will.
Es geht nicht ums Gefühl.
ICH würde darauf bestehen, dass mir die alte KK schriftlich mitteilt, zu wann sie die Sonderkündigung tatsächlich akzeptiert hat. Das würde ich heute in einem Dreizeiler von der alten KK fordern.
Mit einer (mündlichen? telefonischen?) Auskunft von der alten KK zu der Sonderkündigung kommst du nicht voran.
Zitat (von Rugol2):
Der Aufenthalt und der Transport erfolgte in der Zeit als ich noch bei der alten Kasse versichert war, Ende Januar.
Zitat (von Rugol2):
Laut dem Schreiben der alten Krankenkasse (welches ich wegen der Kündigung erhalten habe) wäre ich bis einschließlich 29.2 versichert gewesen.

Das sind vermutlich die 3 Monate ?

Zitat (von Rugol2):
Die Krankenkasse teilte mir jedoch mit das ich noch 3 Monate gebunden bin, dies sind die gesetzlichen Vorgaben.
Das ist mW bei GKV nicht so. Man liest---2 Monate zum Monatsende---.
Da stimmt mE etliches nicht.

Wenn es um ca. 1000,- geht, ist natürlich zu überlegen, ob man sich Hilfe holt.
Doch auch dann sollten die schriftlichen Nachweise der alten KK vorliegen, sonst müsste irgendwann ein Anwalt erst über Akteneinsicht sich alles ranziehen.

So viel Geduld hat der Krankentransport vermutlich nicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12318.05.2024 10:59:55
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ja ich kenne mich da mit dem Gesetz leider garnicht aus.
Das mit dem 3 Monaten wurde mir von der Kasse mitgeteilt, wobei die Kündigung Anfang Dezember erfolgte.
Somit ende Dezember und dann 2 Monate wäre ja Ende Februar oder sehe ich das falsch?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1002 Beiträge, 294x hilfreich)

Zitat (von Rugol2):
Somit ende Dezember und dann 2 Monate wäre ja Ende Februar oder sehe ich das falsch?


Dann passt das - Kündigungen (bzw. Wechsel) der gesetzlichen Krankenkasse die im Dezember veranlasst wurden, werden am letzten Tag des Februars wirksam.

Wobei man seit Januar 2021 sowieso nicht mehr kündigt, wenn man in der GKV versichert ist, sondern man nimmt sein Wahlrecht nach § 175 Abs. 2 SGB V war.

Die neu gewählte Versicherung macht dann alles weitere auf dem elektronischen Weg.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34183 Beiträge, 5898x hilfreich)

Zitat (von Rugol2):
Somit ende Dezember und dann 2 Monate wäre ja Ende Februar
Ja, so stimmt es.
Die Kündigung ist immer zum Ende des übernächsten Monats möglich - genauer gesagt: Zum letzten Tag des übernächsten Monats.
Das war die reguläre Kündigung.

Fehlt noch, ab wann die Sonderkündigung gelten sollte.
Das Datum sollte ja früher als Ende Februar sein.
Sogar noch früher als zum Unfallzeitpunkt.

Für später mal:
Wenn man seine GKV wechseln will, lässt man das alles die neue KK/GKV machen.
Die GKV-Beiträge werden monatlich fällig und berechnet.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(946 Beiträge, 111x hilfreich)

Zitat (von Tehlak):
Ersetzte Anruf durch mindestens zweitinstanzliches Urteil vor einem Sozialgericht. Dann sind wir in einem Bereich, der, was die Bereitschaft von gesetzlichen Krankenkassen angeht etwas zu klären angeht, der realistisch ist.


Glaub ich nicht, wir haben es doch hier mit einer klaren Angelegenheit zu tun die keinerlei Interpretation oder gar eines Gutachtens durch den MDK bedarf.

Entweder ist Person zum Zeitpunkt X bei der Krankenkasse versichert oder nicht. Das Schreiben der KK selbst weist doch den 29.2 als Versicherungsende bei KK aus. Warum sollte sich das nicht unbürokratisch klären lassen?

Zitat (von Tehlak):
kann ich mir da durchaus vorstellen, dass sich da jemand schnell umentschieden hat.

Selbst wenn das so wäre ließe sich dies klären. Klar ist aber auch das die KK das Mitglied gar nicht aus der Krankenkassen entlassen kann wenn nicht eine andere Krankenversicherung zeitgleich übernimmt.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124427 Beiträge, 40362x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Warum sollte sich das nicht unbürokratisch klären lassen?

Es gibt nichts mehr zu klären, denn aus Sicht der KK ist ja alles geklärt
Zitat (von Rugol2):
wurde mir letztendlich mitgeteilt ich habe ja um eine sonderkündigung gebeten und diese wäre nun doch bewilligt gewesen.




Zitat (von Gerd61):
Klar ist aber auch das die KK das Mitglied gar nicht aus der Krankenkassen entlassen kann wenn nicht eine andere Krankenversicherung zeitgleich übernimmt.

Und das ergibt sich aus welcher konkreten rechtlichen Grundlage?



Zitat (von Tehlak):
Wobei man seit Januar 2021 sowieso nicht mehr kündigt, wenn man in der GKV versichert ist, sondern man nimmt sein Wahlrecht nach § 175 Abs. 2 SGB V war.

Was dann auch den nahtlosen Übergang sichert.
Dummerweise scheint der TS diesen Weg nicht gewählt zu haben ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1002 Beiträge, 294x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Für später mal:
Wenn man seine GKV wechseln will, lässt man das alles die neue KK/GKV machen.
Die GKV-Beiträge werden monatlich fällig und berechnet.


Das war jetzt auch schon so - die "Kündigung" bei der alten GKV war rechtlich gesehen irrelevant und hätte keinerleich rechtliche folgen haben dürfen. Das SGB regelt die Wahl der GKV abschließend. Hätten sie es als echte Kündigung verstanden (sprich dem verlassen des gesetzlichen KV Systems in Deutschland) hätte sie die entsprechenden Nachweise (PKV, Wegzug aus Deutschland) anfordern müssen. Die Mitgliedschaft in der GKV endet sonst nämlich schlicht nicht.

Zitat (von Gerd61):
Glaub ich nicht, wir haben es doch hier mit einer klaren Angelegenheit zu tun die keinerlei Interpretation oder gar eines Gutachtens durch den MDK bedarf.


Die Angelegenheit bedarf aber des eingestehens eines Fehlers seitens der ursprünglichen GKV - mit all den eventuell zugehörigen Folgen wie Schadensersatz und Co. Und das macht das Ganze dann doch recht schwierig.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12318.05.2024 10:59:55
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe nochmals mit dern neuen Kasse gesprochen, ja richtig diese haben trotz meiner Kündigung ebenso eine Kündigung veranlasst, wenn auch rein vorsorglich.

Dennoch stimmen die Zeiten 29.2 und 1.3 überein (auch von seitens des neuen versichers)

Somit wsr ich definitiv noch bei dernalten Krankenkasse versichert, als der Versicherungsfall Eintrat.

Bezüglich der "bewilligen " sonderkpndigung wurde mir vom alten Versicher zugesagt ich ich innerhalb von 3 Wochen eine Kopie des Schreiben erhalten sollte.

Dennoch löst dies leider nicht das zhalungsproblem.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest-12318.05.2024 10:59:55
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich muss desweiteren noch anmerken das ich das Krankengeld von Januar immernoch nicht erhalten habe, ebenso die befreiungskarte die ich ebenso schon bezahlt habe, bei dieser alten Versicherung läuft echt alles schief

Die neue Kasse hatte mir sogar schon das befreiungskärtchen ausgestellt, jedoch musste ich den Betrag für die Befreiung leider nochmals zahlen, da auch die alte Kasse die Befreiung auf Nachfrage der neuen Kasse nicht bestätigte.

Bezüglich des Rates mit dem Sozialgericht, brauche ich hierfür einen Anwalt oder kann ich dort auch ohne Anwalt Klage einreichen ?

-- Editiert von User am 14. Mai 2024 13:11

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(946 Beiträge, 111x hilfreich)

Zitat (von Rugol2):
Also habe ich mich schriftlich (per einschreiben und rückschein) bei der Krankenkasse beschwert und gekündigt.
Ich bestand auf einer sofortigen Kündigung.
Die Krankenkasse teilte mir jedoch mit das ich noch 3 Monate gebunden bin, dies sind die gesetzlichen Vorgaben.
Auch ein Wiederspruch brachte nichts.


Wenn die KK zuerst auf die Wechselfrist besteht und auch im Widerspruchsverfahren nicht davon abweicht wird sie sich kaum auf eine nachträgliche Genehmigung der Sonderkündigung berufen können, zumal sie durch ihr Verhalten dem Versicherten die Möglichkeit genommen hat eine unmittelbare Anschlussversicherung zu finden.

Diese KK scheint ja wirklich der letzte Verein zu sein, da hätte ich auch gewechselt.

Aber wenn die KK sich weiter stur stellt bleibt wohl wirklich nur der Gang vor das Sozialgericht.

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#25
 Von 
guest-12318.05.2024 10:59:55
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Um einfach mal die Karten auf den Tisch zu legen, auch wenn es hier glaube ich nicht erlaubt ist in diesem forum, aber dennoch.

Die alte Kasse war die AOK die neue die Barmer.

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34183 Beiträge, 5898x hilfreich)

Zitat (von Rugol2):
Bezüglich der "bewilligen " sonderkpndigung wurde mir vom alten Versicher zugesagt ich ich innerhalb von 3 Wochen eine Kopie des Schreiben erhalten sollte.
War diese Zusage ---schriftlich---?

Zitat (von Rugol2):
Dennoch stimmen die Zeiten 29.2 und 1.3 überein (auch von seitens des neuen versichers)
Ja, klar. Keine Lücke dazwischen. Aber evtl. ist mit der Kündigung durch die neue Barmer deine Sonderkündigung bei der alten AOK vom Tisch? :???:

Zu WANN sollte die Sonderkündigung sein? Zu welchem Datum?

Zitat (von Rugol2):
Bezüglich des Rates mit dem Sozialgericht,
1) Du kannst bei deinem Amtsgericht einen sog. Beratungshilfeschein beantragen.
Dann kannst du mit diesem Beratungshilfeschein einen Anwalt suchen, der für dich tätig wird, evtl auch mit Eilrechtsschutz.
2) Es geht auch ohne B-Hilfeschein und ohne Anwalt. Dazu müsstest du zur Rechtsantragstelle beim Sozialgericht. Die Rechtspfleger dort würden die Klage/den Eilantrag für dich kostenlos formulieren.

Ich würde trotzdem jetzt ans KH und an den Fahrdienst schreiben, dass die Angelegenheit zeitnah juristisch geklärt wird und man von Mahnungen und Inkasso absehen möge. Ich würde einen Zahlungsaufschub von 4 Wochen fordern.

Egal, welche KK das sind. Da ist einfach Sand ins Getriebe gekommen. Ob das durch deine Beschwerden und *Sofort*-Kündigung geschah, weiß ich nicht.
Wenn du aber BIS 29.2. bei der AOK versichert warst, dann wären beide (Privat)-Rechnungen dort einzureichen und mE auch zu übernehmen.


Zitat (von Tehlak):
Die Mitgliedschaft in der GKV endet sonst nämlich schlicht nicht.
Ja, stimmt.
Dann ist die Aussage Sonderkündigung doch möglich und Zusage zur Kopie--- einfach ein Schmarrn von AOK. Da kommt vermutlich auch nie was Schriftliches.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12318.05.2024 10:59:55
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte dort angerufen, auf nachdrücklicher bitte wurde mir die 3 Wochen Frist per Mail bestätigt.

Mit dem Krankenhaus Konte ich nun zum Glück ab nächsten Monat ohne auskosten eine niedrige Ratenzahlung von 20 Euro im Monat vereinbaren, bis die Sache geklärt ist, auch hier hatte die Buchhaltung des Krankenhauses mir direkt eine Bestätigung per Mail gesendet.

Derbfahrsienstleister stellt sich leider komplett quer, ich hatte gestern Abend diesem nochmals den Sachverhalt und alle dazugehörigen Nachweise per Mail zukommen lassen.

Aber die Antwort die ich heute erhalten habe ist nicht schön.

Man besteht weiterhin auf einer sofortigen Zahlung, der fahrdienst habe auch Kosten und die müssen gedeckt werden.
Zudem wurde deutlich gemacht das das Versicherungs Problem nicht das Problem des fahrdienstes ist.
Desweiteren die Ankündigung der Weitergabe an ein inkasso bei nicht Zahlung.

Ich habe dort gerade nochmals angerufen und um eine Ratenzahlung gebeten dies wurde jedoch direkt abgelehnt.

Ich habe nun nochmals per Mail und einer Erklärung auch zu meinem Einkommen, nochmals um eine Ratenzahlung gebeten.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34183 Beiträge, 5898x hilfreich)

Was den Fahrdienst betrifft: Der hat Recht.
Das hilft dir aber nicht.
Der wird auch nach deinem 10. Anruf mit Bitte um Ratenzahlung nicht einwilligen.
Ob der nun trotzdem das Inkassobüro beauftragt, wenn du jetzt einfach mit einer Ratenzahlung beginnst, weiß ich nicht.

Wir sind hier eigentlich durch--- was ich aber noch nicht weiß:
Zu wann hattest du sondergekündigt bei der AOK ?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Tehlak
Status:
Lehrling
(1002 Beiträge, 294x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Was den Fahrdienst betrifft: Der hat Recht.


Nein hat er nicht. Rugol hat (und so steht es im Gesetz) einen lükenlosen Versicherungsschutz in der GKV. Nur weil die Krankenkasse hier die Zahlung fälschlicherweise abgelehnt hat ist das nicht das Problem des Versicherten.

Den Fahrdienst allerdings davon zu überzeugen hier in den Widerspruch zu gehen wird schwierig werden. Ich würd hier wirklich versuchen einen Beratungshilfeschein zu bekommen und die ganze Angelegenheit an einen Anwalt übergebend er Ahnung von der Thematik hat. Alleine steht man da auf verlorenem Posten.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest-12318.05.2024 10:59:55
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte in der Sonderkündigung 14 Tage geschrieben, die Barmer teilte mir mit das dies eine ausreichende Zeit für die neuversicherung bei denen ist.

(Da habe ich mich vorher erkundigt)

Natürlich haben sie angemerkt, das ich kaum Chancen mit der sonderkündigung habe, ich es aber trotzdem probieren soll.

Ja und das mit dem besrungshilfe Gutschein werde ich machen, den ich glaube ich habe sont keine Chance, und laufe Gefahr höhere Kosten tragen zu müssen.

PS. Ich habe ja noch ein paar Forderungen an die AOK

- Natürlich die Übernahme der Rechnungen.
- austehendes Krankengeld
- Zahlung der befreiungsrenze
- und die Erstattung der rezeptgeühren die ich ja wegen der fehlenden Karte dennoch entrichten musste

Muss ich dafür mehrere beratungshilfe scheine holen oder reicht das einer ?

-- Editiert von User am 14. Mai 2024 17:30

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