Hallo, da mein lohn seit 3 Tagen im Verzug war, wollte ich einen Minikredit in Anspruch nehmen.
Dieser wurde vorab bewilligt, den Vertrag habe ich unterschreiben, und mich mit meinem Ausweis legitimiert. Jedoch sollte ich noch eine Lohnabrechnung einreichen, Was ich aber zu diesem Zeitpunkt nicht gemacht hatte.
Das Geld von meinem AG kahm dann am nächsten tag doch. Daher schreib ich der Kreditfirma, dass ich den Kredit nicht mehr benötige. Kurz drauf erhielt ich eine SMS in der die Auszahlung angekündigt wurde (trotz unvollständigen unterlagen). Ich schieb nochmals das der Kredit nicht mehr benötigt wurde. Dennoch war der Minikredit am nächsten Tag auf dem Konto.
Ich sende das Geld umgehend zurück.
Nun habe ich einen Brief erhalten, nachdem ich nun die Bearbeitungskosten (für die Auszahlung) und Zinsen zahlen soll.
Können diese Gebühren trotz unvollständigem Antrag und Absage des Kredit trotzdem erhaben werden ?
Kredit Irrtümlicher weise erhalten, muss ich Kosten Zahlen ?
24. Oktober 2019
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Frage vom 24. Oktober 2019 | 16:08
Von
Status: Beginner (65 Beiträge, 0x hilfreich)
Kredit Irrtümlicher weise erhalten, muss ich Kosten Zahlen ?
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#1
Antwort vom 24. Oktober 2019 | 16:13
Von
Status: Student (2124 Beiträge, 328x hilfreich)
ZitatKönnen diese Gebühren trotz unvollständigem Antrag und Absage des Kredit trotzdem erhaben werden ? :
Wenn nichts gegenteiliges im Vertrag steht, würde ich sagen: ja.
Es gibt ein Vertrag und eine gegenseitige übereinstimmende Willenserklärung. Dass der Kreditgeber zusätzliche Sicherheiten einfordert, sehe ich mehr als einen optionalen Zusatz für sein eigenes Vergnügen. Der entscheidende Punkt ist die Unterschrift.
Sie haben ausgedrückt "Ich will den Kredit".
Der Kreditgeber hat gesagt "Du kannst Kredit haben, bitte unterschreib mir".
Sie haben gesagt "ja ich will wirklich, hier die unterschrift".
Der Kreditgeber hat gesagt "Ach, das reicht mir vorübergehend aus, hier ist das Geld".
#2
Antwort vom 24. Oktober 2019 | 17:58
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3087x hilfreich)
Sehe ich auch so. Vorbehaltlich bestimmter Regelungen im Vertragswerk, welches wir nicht kennen, hört es sich so an als ob der Vertrag geschlossen wurde.
Evtl sollten Sie die AGB mal wälzen, da steht bestimmt etwas darüber drin, unter welchen Bedingungen der Vertrag als abgeschlossen anzusehen ist.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 24. Oktober 2019 | 20:38
Von
Status: Schlichter (7107 Beiträge, 1482x hilfreich)
Hier ist eindeutig ein Vertrag geschlossen worden.
Und für die Zukunft:
Man kündigt auch nichts per SMS - Ich würde immer Einschreiben schicken und wenn es so kurzfristig ist wie in Ihrem Fall per Mail.
#4
Antwort vom 24. Oktober 2019 | 21:55
Von
Status: Beginner (65 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Antworten, laut AGB: sei die Auszahlung nur Möglich, wenn alle georderten Unterlagen vorab übermittelt und geprüft wurden.
#5
Antwort vom 24. Oktober 2019 | 23:12
Von
Status: Student (2498 Beiträge, 510x hilfreich)
ZitatNun habe ich einen Brief erhalten, nachdem ich nun die Bearbeitungskosten (für die Auszahlung) und Zinsen zahlen soll. :
Bearbeitungsgebühren muss bei Verbraucherdarlehensverträgen in keinem Falle gezahlt werden. Oder wird vielmehr eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt?
Im Übrigen steht Dir möglicherweise noch ein Widerrufsrecht zu.
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