Hallo zusammen,
kann folgender Fall zu rechtlichen Problemen führen?
Person A arbeitet bei Unternehmen B. Das Unternehmen vermittelt grob gesagt Dienstleistungen. Person A plant während der Anstellung Ihr eigenes Unternehmen, kündigt und eröffnet anschließend ein eigenes Unternehmen, welches genau dieselbe Tätigkeiten ausführt.
Im Arbeitsvertrag von Person A ist vermerkt, dass Infos und Know-How nicht für eigene wettbewerbliche Zwecke verwendet werden darf.
Kann Person A rechtliche Probleme mit Unternehmen B bekommen?
Vielen Dank schonmal für Eure Beiträge
Kündigen und Konkurrenzfirma öffnen zulässig?
12. Februar 2023
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Frage vom 12. Februar 2023 | 19:07
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigen und Konkurrenzfirma öffnen zulässig?
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#1
Antwort vom 12. Februar 2023 | 19:25
Von
Status: Lehrling (1448 Beiträge, 232x hilfreich)
hier muss man unterscheiden. Vereinfachend ist es mWn so:
1) spezielle Klauseln im Arbeitsvertrag bzgl. eines sog. nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes. Hier muss es ein ausgewogenes Verhältnis von entsprechender Zahlung und dauer geben.
2) das gesetzliche Wettbewerbsverbot, dass gilt solange man Angestellter ist. Hier ist grds. jede konkurenztötigkeit verboten, dass schliesst auch vorbereitende Handlungen wie Werbung (oder eine Homepage) ein. Das gilt aber nur solange man noch einen Arbeitsvertrag hat. Danach gilt nut noch 1) da, wenn ich mich richtig erinnere, laut rechtsprechung "konkurenz da wesen des wirtschaftlichen Wettbewerbs ist"
#2
Antwort vom 12. Februar 2023 | 20:10
Von
Status: Unbeschreiblich (120010 Beiträge, 39815x hilfreich)
ZitatKann Person A rechtliche Probleme mit Unternehmen B bekommen? :
Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Als erstes sollte man mal lesen, was sich zum Thema im Wortlaut in den uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen findet.
Wenn wir diese kennen, können wir zielführend weiter diskutieren.
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#3
Antwort vom 12. Februar 2023 | 20:37
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatOhne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten. :
Als erstes sollte man mal lesen, was sich zum Thema im Wortlaut in den uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen findet.
Wenn wir diese kennen, können wir zielführend weiter diskutieren.
//Edited
-- Editiert von User am 12. Februar 2023 20:57
#4
Antwort vom 12. Februar 2023 | 20:40
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitatspezielle Klauseln im Arbeitsvertrag bzgl. eines sog. nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes. :
Nehmen wir an eine zusätzliche, spezielle Klausel zu einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot würde nich existieren.
#5
Antwort vom 12. Februar 2023 | 20:43
Von
Status: Unbeschreiblich (120010 Beiträge, 39815x hilfreich)
ZitatIch hoffe das hilft weiter. :
Da steigt die Wahrscheinlichkeit von juristischen Problemen nicht unerheblich ...
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