Kündigung im Fitnessstudio

16. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Backmagic
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung im Fitnessstudio

Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Kündigung im Fitnessstudio, sowohl ich als auch ein Freund hatten massive Probleme.

Fall 1 Mein Bekannter:

Er hat fristgerecht gekündigt, via Einschreiben, hat auch eine Benachrichtigung bekommen, das das Studio die Kündigung erhalten hat. Leider hat er vergessen zu unterschreiben und das Studio hat in darüber erst nach Ablauf der Frist informiert. Im Vertrag steht nichts das man unterschreiben müsste, Es steht im Vertrag das man 3 Monate vor Ablauf schriftlich kündigen muss.

Ist die Kündigung nun gültig oder nicht.

Mir ging es nun so, ich habe schriftlich gekündigt, ca 1 Woche vor ablauf aber als normaler Brief, aber das Studio hat nun gemeint die hätten den Brief erst 1 Woche nach Ablauf bekommen.

Reichen mir Zeugen die beim abschicken des Briefes anwesend waren?

Dazu kommt noch ein weiteres Manko, ich hab vor ein paar Monaten zu meinem Vertrag zusätzlich die Sauna genommen, für ein paar Euro mehr, und der Vertrag wurde sozusagen nochmal neu ausgefüllt aber ohne das ein neues Startdatum oder Ablaufdatum auf dem Vertrag stehen würde, nur 24 Monate. Ich bin davon ausgegangen hier wurde nur die neue Beitragshöhe festgelegt, den ursprünglichen Vertrag habe ich ja nie beendet.

Dazu kommt noch das ich auf dem ursprünglichen Vertrag hatte vermerken lassen:

"Nach 12 Monaten Sonderkündigungsrecht mit 3 Monaten und Ausgleichzahlung von 100 Euro" Diese Flosskel wäre doch noch immer gültig oder?


Über Hilfe würde ich mich sehr sehr freuen. Danke

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12319.10.2010 11:13:16
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo.
leider kann ich dir nicht viel dazu sagen aber was ich weiß ist das auf der briefmarke immer ein stempel ist mit datum.. dh das der brief an diesem tag in der post eingegangen ist und meist am selben tag noch abgeschickt würde. also wenn deine arbeitsstelle nicht in nem anderen land war :party: dauert es meist ein bis zwei tage bis der brief ankommt.. also kann es garnicht sein das der brief erst nach der berechnung in deiner frage ca. 2 wochen später ankommt!!
hoffe ich konnte ein bißchen helfen.

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#2
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 276x hilfreich)

quote:
Ist die Kündigung nun gültig oder nicht.


Wenn erkennbar war, wer der Absender war und welcher Vertrag gekündigt werden sollte, würde ich Unklarheiten hier zu Ungunsten des Unternehmers auslegen. Er hätte zeitnah über die seiner Ansicht nach nicht formgerechte Kündigung informieren müssen.
Außerdem: wenn nur "schriftliche" Kündigung verlangt war und nicht "Schriftform", dürfte auch diese Ungenauigkeit zu Lasten des Verwenders gehen. Denn eine schriftliche Kündigung muß nicht zwingend unterschrieben sein; bei der Schriftform ist das anders, weil dies ein juristischer Begriff ist, der genau definiert ist.

quote:
Reichen mir Zeugen die beim abschicken des Briefes anwesend waren?


Da die nicht auch den Zugang beweisen können, kaum.

quote:
Diese Flosskel wäre doch noch immer gültig oder?


Dafür wäre genau auf den Inhalt des "neuen" Vertragsformulars abzustellen, um zu sehen, ob man beweisen kann, daß es sich nur um eine Änderung und nicht um einen Neuabschluß handeln sollte.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130616 Beiträge, 41556x hilfreich)

quote:
Reichen mir Zeugen die beim abschicken des Briefes anwesend waren?

Nein, denn der Zugang muss bewiesen werden.



quote:
Diese Flosskel wäre doch noch immer gültig oder?

Falls es eine Vertragserweiterung war, wäre diese noch gültig.
Sofern ein neuer Vertrag abgeschlossen wurde, ist sie nicht mehr gültig.

Eventuell das Dokument / die Dokumente (Vertrag/AGB) mal scannen und hier einstellen? Personenbezogene Daten, Firmennamen Aktenzeichen etc. bitte unkenntlich machen.
www.imageshack.us ist ein Bilderdienst mit dem man kostenlos ohne Anmeldung die Scans hierhin verlinken kann.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#4
 Von 
guest-12320.01.2010 17:01:54
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 30x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

@reiner 88


quote:
quote:
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Außerdem: wenn nur "schriftliche" Kündigung verlangt war und nicht "Schriftform", dürfte auch diese Ungenauigkeit zu Lasten des Verwenders gehen. Denn eine schriftliche Kündigung muß nicht zwingend unterschrieben sein
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Das hält natürlich keiner rechtlichen Nachprüfung stand.



Warum ?

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"Kanzlei Dr. Eschflegel/Dr. O. Hung/Dr. Uckbogen, Söhne und Schwiegertöchter ( mitnichten Neffen)"

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#6
 Von 
Backmagic
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier mal der ursprüngliche Vertrag:

http://img211.imageshack.us/img211/7531/kndigung.jpg

http://img211.imageshack.us/img211/7531/kndigung.jpg


Auf der Erweiterung (das gleiche Dokument stehen z.b. keine geänderen Datums drauf, nur geänderter Betrag)

Bzw der geänderte Zahlungsbeginn
Bzw die 24 Monate. Ich beziehe das aber auf den ersten Vertrag.

Es stehen zb auf dem Vetrag kein Unterschriftsdatum oder eine Vertragsnummer.




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-- Editiert am 22.01.2010 16:42

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