Künstlerprovision - Anspruch durch Dritte rechtens

25. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Trudel1234
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Künstlerprovision - Anspruch durch Dritte rechtens

Meine Agentur hat mit einer Showtanzgruppe eine feste Provision für deren Auftritt mündlich
vereinbart.
Einen Vertrag hat der Veranstalter mit meiner Agentur geschlossen. Dabei habe ich die
Provision höher angesetzt zzgl. einer Pauschale und damit meine Tätigkeit und Unkosten
abgedeckt.
Bevor ich nun die fest vereinbarte Provision an die Tanzgruppe weitergeben konnte,
taucht eine andere Agentur auf und erhebt ohne Begründung Anspruch auf den Gesamtbetrag
aus meiner Rechnung an den Veranstalter.

Die Tanzgruppe ließ mich wissen, dass sie von dieser anderen Agentur vertreten werde und
zunächst abwarte, wie die Situation sich nun rechtlich darstellt.

Wie sieht die Rechtslage aus? Wie kommt die andere Agentur dazu, auf den gesamten Betrag aus
der Rechnungsstellung an den Veranstalter Anspruch zu erheben.
Ich habe die Vermittlung getätigt, mit der Tanzgruppe ein festes Honorar vereinbart, mit dem
Veranstalter einen Vertrag ausgehandelt, der meine Ansprüche abdeckt.

War es überhaupt zulässig, dass der Veranstalter eine Rechnungskopie an die andere Agentur
ausgehändigt hat, obwohl in dem mit meiner Agentur abgeschlossenen Vertrag ausdrücklich
festgehalten wurde, dass Schriftstücke an Dritte ohne meine Erlaubnis nicht herausgegeben
werden dürfen.

Für eine Antwort danke ich im Voraus!

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22 Antworten
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#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat:
Die Tanzgruppe ließ mich wissen, dass sie von dieser anderen Agentur vertreten werde und
zunächst abwarte,

Und seit wann wird sie von der anderen Agentur vertreten?



Zitat:
Meine Agentur hat mit einer Showtanzgruppe eine feste Provision für deren Auftritt mündlich
vereinbart.

Tja, das wird amnd ann beweisen müssen ...



Zitat:
taucht eine andere Agentur auf und erhebt ohne Begründung Anspruch auf den Gesamtbetrag
aus meiner Rechnung an den Veranstalter.

Gegen wen?
Gegen Dich oder gegen den Veranstalter?



Zitat:
obwohl in dem mit meiner Agentur abgeschlossenen Vertrag ausdrücklich
festgehalten wurde, dass Schriftstücke an Dritte ohne meine Erlaubnis nicht herausgegeben
werden dürfen.

Diese Klausel dürfte vermutlich nichtig sein.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Trudel1234
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

1. Vertreten durch die andere Agentur mehr als ein Jahr!

2. Tja, das wird amnd ann beweisen müssen ...
Wer muss die mündlich vereinbarte feste Provision beweisen und warum?

3. Andere Agentur erhebt Anspruch gegen meine Agentur - nicht gegen den Veranstalter!

4. Warum ist die Klausel "Schriftstücke ohne meine Erlaubsnis herauszugeben"
"vermutlich nichtig"? Wonach richtet sich das "nichtig"?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Wer muss die mündlich vereinbarte feste Provision beweisen und warum?
Niemand, weil das nicht streitig zu sein scheint.

Zitat:
Warum ist die Klausel "Schriftstücke ohne meine Erlaubsnis herauszugeben"
"vermutlich nichtig"?
Egal. Sie ist jedenfalls vollkommen witzlos.

Zitat:
Andere Agentur erhebt Anspruch gegen meine Agentur - nicht gegen den Veranstalter!
Schriftlich? Genauer beziffert, aufgestellt oder begründet? Mir ist nicht ganz klar, wie das begründet sein soll, könnte mir aber vorstellen, dass die Agentur sich dazu im weiteren Verlauf äußern wird. Etwaige vertragliche Vereinbarungen zwischen der anderen Agentur und der Tanzgruppe wirken sich ja nun erstmal auch nur auf Rechte und Pflichten zwischen den beiden aus. Sie haben mit der Agentur keinen Vertrag, erstmal also auch kein Verhältnis von Rechten und Pflichten. Die Agentur könnte sich den Anspruch der Tanzgruppe gegen Sie abtreten lassen. Dann wäre aber zu prüfen, wie dieser Anspruch denn nun aussah. Wohl eher nicht pauschal "alles".

Um wie viel Geld geht es da in etwa? Gegebenenfalls sollte man darüber nachdenken, einen Anwalt zu befragen.

Ich vermute nur, dass die Agentur einen Exklusivvertrag oder ähnliches mit der Tanzgruppe hat. Mir ist aber nicht ganz klart, warum das Ihr Problem sein sollte. Allenfalls könnten Fragen des unlauteren Wettbewerbs ganz am Rande im Raum stehen, aber das schient mir doch erstmal abwegig zu klingen.

Ich fände eine Begründung durch die Agentur interessant. Ist das ein "seriöser" Laden und professionell unterwegs? Oder mehr so eine Wohnzimmer-Agentur eines Frührentners, der gerne hier und da Kohle abgreifen würde?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Trudel1234
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Agentur erhebt schriftlich Anspruch auf die ausgehandelte Provision mit der Tanzgruppe
und auf den Betrag, den meine Agentur dem Veranstalter in Rechnung gestellt hat!

Eine Begründung liegt nicht vor! Nur dass sie das Geld will und ich weiß, dass sie die
Tanzgruppe auch vertritt.

Wenn sich die Agentur nun den Anspruch abtreten lassen würde, hat die Gruppe doch
nur Anspruch auf die mit meiner Agentur vereinbarte feste Provision = 3500 Euro!?

Nicht jedoch auf die vereinbarte Summe, die meine Agentur dem Veranstalter in Rechnung
gestellt hat!?

Na ja, die Agentur ist schon ein bisschen länger im Geschäft ;)

DANKE!



-- Editiert von Trudel1234 am 25.04.2016 14:21

-- Editiert von Trudel1234 am 25.04.2016 14:28

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat:
Niemand, weil das nicht streitig zu sein scheint.

Doch, genau das scheint ja der Streitpunkt zu sein.

Die Tanztruppen-Agentur will alles, der TE will nur das was vereinbart wurde.

Wenn dann der Rechnungstext auch noch schlecht formuliert ist, dann hat die Tanztruppen-Agentur bzw. die Tanztruppe gute Karten alles zu bekommen und nicht nur einen Teil.

Wäre gut zu wissen, wie genau der Rechnungstext lautete.



Zitat:
Wer muss die mündlich vereinbarte feste Provision beweisen und warum?

Wenn Du behauptest das X EUR vereinbart wurden und die anderen das Y EUR vereinbart wurden, dann landet das vor Gericht.

Da entscheidet dann die Güte der Argumente.
Wenn Du nichts hast außer einer Behauptung und die Gegner eine Rechnung die gegenteiliges aussagt ...



Zitat:
4. Warum ist die Klausel "Schriftstücke ohne meine Erlaubsnis herauszugeben"
"vermutlich nichtig"? Wonach richtet sich das "nichtig"?

Das "nichtig" richtet sich nach dem genauen Wortlaut.
Ein pauschaler Ausschluss gegenüber Dritten dürfte wohl nichtig sein, da damit auch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Finanzamt etc. erfasst sind.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Trudel1234
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Tanztruppe hält sich im Moment raus. Unstreitig ist die mit dieser vereinbarte Provision.

Die Tanztruppen-Agentur erhebt Anspruch auf alles aus meiner Rechnung an den Veranstalter.
Meine Agentur hat eine höhere Provision angesetzt als mit der Tanztruppe vereinbart und hat
in diese höhere Provision unsere Tätigkeit und Auslagen mit einberechnet.

Wieso kann die Tanztruppe/Agentur nun mehr verlangen als mündlich mit der Tanztruppe vereinbart ist?

In der Rechnungsstellung an den Veranstalter ist weder Gage noch Provision sondern nur "Auftritt" der
Truppe angegeben! Einen Vertrag mit der Truppe gab es nur mündlich.

Wenn die andere Agentur sich den Rechtsanspruch abtreten lässt und die Provision einfordert, welchen
Betrag kann sie dann einfordern??

"Dann wäre aber zu prüfen, wie dieser Anspruch denn nun aussah"
= kann ich das bitte noch näher erläutert haben?

Wohl eher nicht pauschal "alles" = wie ist das gemeint :(








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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat:
Unstreitig ist die mit dieser vereinbarte Provision.

Und das ist sie warum genau?


Wenn sie tatsächlich so unstreitig ist, dann erübrigt sich ja jede weitere Diskussion und man kann das Agenturschreiben ignorieren.



Signatur:

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#8
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Doch, genau das scheint ja der Streitpunkt zu sein.
Die Tanztruppen-Agentur will alles, der TE will nur das was vereinbart wurde.
Das macht daraus keine streitige Beweisfrage.

Zitat:
Wenn dann der Rechnungstext auch noch schlecht formuliert ist, dann hat die Tanztruppen-Agentur bzw. die Tanztruppe gute Karten alles zu bekommen und nicht nur einen Teil.
Rechnungstexte begründen keine Ansprüche.

Zitat:
und man kann das Agenturschreiben ignorieren.
Kann man machen. Und dann fordert die Agentur weiterhin den Differenzbetrag. Und vielleicht bestreitet die Agentur auch die Erfüllungswirkung wegen erfolgter Abtretung und fordert munter weiter die gesamte Summe direkt an sie.

Zitat:
Agentur erhebt schriftlich Anspruch auf die ausgehandelte Provision mit der Tanzgruppe
Und was würde die Tanzgruppe dazu sagen, wenn Sie diesen (unstreitig zu zahlenden, aber an wen?) Betrag nun einfach an die Agentur zahlen?

Zitat:
Meine Agentur hat eine höhere Provision angesetzt als mit der Tanztruppe vereinbart und hat in diese höhere Provision unsere Tätigkeit und Auslagen mit einberechnet.
Wem gegenüber wurde diese Provision "angesetzt" und wer hat dem zugestimmt?

Zitat:
kann ich das bitte noch näher erläutert haben?
Abtreten kann man nur Rechte, die man selber hat. Die Tanzgruppe scheint mehr oder weniger unstreitig einen Anspruch iHv x€ gegen Sie zu haben. Ob Sie diese x€ nun an die TG oder an die A zahlen ist meines Erachtens im Ergebnis witzlos, solange die sich untereinander einig sind und jeder die Erfüllung an den anderen anerkennt.
Nur kann die A nicht durch Abtretung plötzlich einen Anspruch auf die an Sie gezahlten Summe haben, solange das nicht zufällig die gleiche Summe x€ ist, die die TG von Ihnen unstreitig fordern kann. Dazu müsste eine Aspruchsgrundlage her. Mir ist unklar, woraus sich diese ergeben sollte.

Die Denkweise der A ist naheliegend: DIe haben einen Exklusivvertrag mit der TG und wollen die einzigen sein, die an denen verdienen. Fragt sich nur, warum das Ihr Problem sein sollte und warum die das nicht mit denen Klären, die das so auch versprochen haben, also die Exklusivvertrag abgeschlossen haben (=Tanzgruppe).

Was spricht aus Ihrer Sicht dagegen, einfach mal nach einer Begründung (oder Rechtsgrundlage) zu fragen? Oder zumindet den auch Ihrer Ansicht zu zahlenden Betrag schonmal zu überweisen und das vorher mit beiden abzuklären, auf wessen Konto das jetzt gehen soll? Dann würde ich nur von der Möglichkeit Gebrauch machen, einen bezeichnenden Überweisungszweck zu wählen.

-- Editiert von Rechtschreibung am 25.04.2016 15:29

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Trudel1234
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Unstreitig ist die vereinbarte Provision mit der Tanztruppe.

Die andere Agentur fängt ja jetzt an zu streiten, ihr stehe alle Beträge zu,
die meine Agentur dem Veranstalter in Rechnung gestellt hat.

Wie nun das Agenturschreiben einfach ignorieren. Nächster Schritt wird wohl sein,
dass sie sich an eine Kanzlei wendet. Dann wird diese die Ansprüche erheben.

Ist meine Agentur nun verpflichtet, der Tanztruppe nur die vereinbarte Provision zu zahlen
oder hat diese bzw. deren Agentur Anspruch auf alle Beträge, die meine Agentur in der
Rechnung an den Veranstalter mit "Auftritt" und Reisekosten deklariert hat?

Danke für die Geduld und die Hilfe für mein Verständnis :)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Trudel1234
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die weiteren Ausführungen, die Rechtsgrundlage wird meine Agentur anfordern.

Desweiteren eine Abtretungserklärung der Tanzgruppe über die vereinbarte Provision!
Dann muss mir die andere Agentur aber eine Rechnung stellen, damit ich die Weiterleitung
der Provision auch buchhalterisch erfassen kann. RICHTIG?

Dann überweise ich die Provision! Muss ich dann damit rechnen, dass die Agentur weitere
Forderungen an uns stellen kann, die ich in der Rechnung an den Veranstalter aufgeführt habe?

Der Austausch ist sehr hilfreich. DANKE!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat:
Unstreitig ist die vereinbarte Provision mit der Tanztruppe.

Statt das stoisch zu widerholen, wäre mal die Beantwortung der Rückfrage hilfreich.



Zitat:
Wie nun das Agenturschreiben einfach ignorieren. Nächster Schritt wird wohl sein,
dass sie sich an eine Kanzlei wendet. Dann wird diese die Ansprüche erheben.

Genau. Aber das ist ja egal, man ist ja der Meinung das die Provison unstreitig ist. Kann ja nix passieren?

Und dann wird irgendwann ein Richter die gleiche Frage stellen, warum die unstreitig sein soll wenn doch gerade darun gestritten wird ....
Da sollte man dann gut begründen können, mantraartiges widerholen hilft da nicht.



Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Trudel1234
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bitte um Nachsicht: Welche Rückfrage habe ich nicht beachtet?

Habe ich das nicht richtig dargelegt?
Gestritten wird doch mit der anderen Agentur, nicht mit der Tanzgruppe.

Ich versuche ja grade zu verstehen, warum diese mit mir wegen der Rechnungsbeträge
streitet, die nicht identisch sind mit der vereinbarten Provision. Ich kann doch mit dem
Veranstalter andere Konditionen aushandeln als mit der Tanztruppe. Wenn die mit der
vereinbarten Provision doch einverstanden ist, kann sie doch im Nachhinein nicht andere
Konditionen fordern als mit mir vereinbart!

Was frage ich falsch bzw. erkläre ich nicht richtig? Ich bin irritiert :(

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat:
Meine Agentur hat mit einer Showtanzgruppe eine feste Provision für deren Auftritt mündlich vereinbart.

Wie kann man denn eine mündliche Vereinbarung im Bedarfsfalle beweisen?



Zitat:
Die Tanzgruppe ließ mich wissen, dass sie von dieser anderen Agentur vertreten werde und zunächst abwarte, wie die Situation sich nun rechtlich darstellt.

Zitat:
War es überhaupt zulässig, dass der Veranstalter eine Rechnungskopie an die andere Agentur ausgehändigt hat,

Und angesichts diese Situation glaubt man ernsthaft, das die Tanzgruppe sich noch im Falle des Falles daran erinnern mag bzw. das die Provison unstrittig ist?



Zitat:
Welche Rückfrage habe ich nicht beachtet?

Diese hier:
Zitat:
Zitat:
Unstreitig ist die mit dieser vereinbarte Provision.


Und das ist sie warum genau?




Zitat:
Ich versuche ja grade zu verstehen, warum diese mit mir wegen der Rechnungsbeträge streitet, die nicht identisch sind mit der vereinbarten Provision.

Die Agentur betrachtet das ganz einfach: Rechnungsbetrag = Provison.



Zitat:
Ich kann doch mit dem Veranstalter andere Konditionen aushandeln als mit der Tanztruppe.

Korrekt



Zitat:
Wenn die mit der vereinbarten Provision doch einverstanden ist, kann sie doch im Nachhinein nicht andere
Konditionen fordern als mit mir vereinbart!

Tja, da wären wir wieder beim Beweisproblem...

Warum wartet die Truppe denn ab wie sich die rechtliche Lage entwickelt?
Warum geben die denn nicht einfach schriftlich die Bestätigung über den wahren Sachverhalt?

Ich weis warum, die wohl auch ...



Zitat:
Rechnungstexte begründen keine Ansprüche.

Dumm nur wenn das Gericht da anderer Meinung ist ...



Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort


#15
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Ich kann doch mit dem Veranstalter andere Konditionen aushandeln als mit der Tanztruppe.
Problem: Wenn in der Welt zwischen Ihnen und dem Veranstalter bestimmte Vorstellungen darüber bestehen, welcher Anteil von dem an Sie gezahlten Geld direkt der Tanzgruppe zufließen soll, dann spricht ein gewisser Anschein zunächst dafür, dass die gleichen Vorstellungen in der Welt zwischen Ihnen und der Tanzgruppe bestanden haben. Um solchen Anscheind muss man sich freilich keine Gedanken machen, wenn völlig unstrittig ist, welche Vereinbarung zwischen Ihnen und der Tanzgruppe bestand und in welcher Höhe diese bestand. Wobei dann noch immer fragwürdig bleibt, warum Sie mit dem Veranstalter überhaupt darüber gequatscht haben, welcher Anteil am Ende an die Tanzgruppe zu gehen hat.

Zitat:
Nächster Schritt wird wohl sein, dass sie sich an eine Kanzlei wendet. Dann wird diese die Ansprüche erheben.
Genau. Und durchaus auch im Eigeninteresse könnte es ratsamer sein, dem durch eine eigene Anwaltsberatung zuvorzukommen oder bis dahin den Streitwert zu drücken, solange es einem nicht weh tut.

Zitat:
Ist meine Agentur nun verpflichtet, der Tanztruppe nur die vereinbarte Provision zu zahlen oder hat diese bzw. deren Agentur Anspruch auf alle Beträge, die meine Agentur in der Rechnung an den Veranstalter mit "Auftritt" und Reisekosten deklariert hat?
Wie Sie anscheinend nicht kapieren wollen, kann Ihnen diese Frage nur ein Rechtsanwalt nach durchsicht der Unterlagen (sofern diese denn überhaupt zur Verfügung stehen) und bei Berücksichtigung aller (hier nicht aufgedröselten) Umstände beantworten. Ob Sie seinen solchen nun aufsuchen oder zocken, dass sich die Angelegenheit sowieso im Sande verläuft und die andere Seite es bei bösen Briefen belassen wird, müssen SIe selber wissen.

Zitat:
Muss ich dann damit rechnen, dass die Agentur weitere Forderungen an uns stellen kann, die ich in der Rechnung an den Veranstalter aufgeführt habe?
Das kann keiner wissen, da die Frage zum einen erheblich von der obigen Frage abhängt und zudem unklar ist, was Sie da alles in Rechnung gestellt haben. Fordern kann man natürlich immer, fraglich ist nur, worauf man auch einen Anspruch hat oder worauf dieser begründet sein sollte.

Zitat:
Welche Rückfrage habe ich nicht beachtet?
Keine. Der andere User hat nur auch nach sieben Posts Ihrerseits und zwei Erklärungsversuchen meinerseits den Sachverhalt leider noch immer nicht verstanden, wüsste diesen aber sowieso nicht rechtlich zu würdigen und versorgt Sie daher lieber mit bauernschlauen Weisheiten. Da müssen Sie nicht um Nachsicht bitten.

Zitat:
Statt das stoisch zu widerholen, wäre mal die Beantwortung der Rückfrage hilfreich.
Statt stoisch zu behaupten, wie wäre irgendwie die Vereinbarung der Zahlung an die Tanzgruppe fraglich, kann man die nun schon wiederholte Angabe des Threaderstellers spätestens seit den Antworten auf die klarstellenden Rückfragen von mir einfach mal (und auch entgegen bestehender eigener Zweifel) als Fakt akzeptieren und sich entscheiden, ob man hier noch was sinnvolles zu einem anderen Aspekt beizusteuern hat oder die Diskussion nicht lieber verlässt.

Zitat:
Aber das ist ja egal, man ist ja der Meinung das die Provison unstreitig ist. Kann ja nix passieren?
:zoff: Zum einen ist nicht ganz klar, wer der Inhaber der Forderung ist. Zum anderen macht die Agentur eben ganz andere Forderungen geltend als die Provision. Was bringt es einem da, wenn die Provision unstreitig ist? Wobei Streitigkeiten bezüglich der Provision angesichts der klaren Beweislastverteilung in einem Zivilverfahren den Threadersteller sowieso nur mittelbar zu beschäftigen hätten.

Zitat:
Und dann wird irgendwann ein Richter die gleiche Frage stellen, warum die unstreitig sein soll wenn doch gerade darun gestritten wird ....
Da sollte man dann gut begründen können, mantraartiges wiederholen hilft da nicht.
Helfen könnte aber vielleicht, wenn man sich mal mit den Grundzügen eines Zivilprozesses auseinandersetzt. Passiert eher selten, dass der Richter nochmals nachfragt ob auch wirklich alles unstrittig ist, wenn beide Partein das zuvor gleichlautend erklärt haben.

Zitat:
Die Agentur betrachtet das ganz einfach: Rechnungsbetrag = Provison.
Da die Agentur nunmal eine Agentur ist und (wie aus der Antwort auf meine Nachfrage ersichtlich ist) schon länger im Geschäft ist, weiß Sie doch vermutlich um die üblichen Geschäftsabläufe bestens Bescheid und stellt eben nicht solche "einfachen" (=falschen) Betrachtungen an. Andernfalls müsste man sich fragen, wer bei der "Bestrachtung" aus der Sicht der Agentur denn die Tanzgruppe bezahlen soll.

Zitat:
Warum wartet die Truppe denn ab wie sich die rechtliche Lage entwickelt?
Weil die in Geschäfts- oder sogar Vertragsbeziehungen zu der anderen Agentur stehen, während die mit dem Threadersteller sonst nichts zu tun haben. Verständlicherweise wollen die es sich also nicht verscherzen und (möglicherweise kostspielig) eine eigene Position in dem Rechtsstreit ergreifen, der gegenwärtig an ihnen vorüberziehen zu scheint.

Zitat:
Dumm nur wenn das Gericht da anderer Meinung ist ...
Dumm nur, wenn ein hier noch hinzuzuziehendes Gericht sich mit einer Wahrscheinlichkeit von über 99% wohl lieber der Rechtslage anschließt als dem Gelaber aus einem Internetforum über irgendwelche nichtexistenten (und daher bezeichnenderweise auch nicht verlinkten) Entscheidungen anderer Gerichte.

-- Editiert von Rechtschreibung am 25.04.2016 18:14

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Trudel1234
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Rechtschreibung haben Sie noch ein bisschen Geduld mit mir wenn ich immer noch nachhake bzw. erkläre:

Es ist so, dass es die Truppe nicht mit der anderen Agentur verscherzen will!
Dass die mündlich vereinbarte Provision mit der Truppe kommuniziert wurde, hat die Agentur
in ihrem Schreiben selbst bestätigt.

Ich habe aber aus den Ausführungen immer noch nicht eindeutig verstanden - selbst wenn die Agentur
nun ermächtigt wird, die Provision einzufordern - warum ich den Gesamtbetrag aus der Rechnung mit
dem Veranstalter an diese Agentur bezahlen soll und nicht nur die Provision für die Truppe.

Woher diese Agentur an eine Rechnungskopie gekommen ist bzw. wie sie sich diese angeeignet hat,
entzieht sich meiner Kenntnis. Der Truppe selbst war diese Rechnung nicht bekannt. Sie lag lediglich dem
Veranstalter vor.

Es ist schon schwierig in Unkenntnis von juristischen Ausführungen einen hier dargelegten Sachverhalt so
zu verstehen, dass keine weiteren Fragen bei mir auftauchen :(

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat:
Andernfalls müsste man sich fragen, wer bei der "Bestrachtung" aus der Sicht der Agentur denn die Tanzgruppe bezahlen soll.

Die Provioson nutzt man denklogsischerweise dazu.
So wie der TE das auch vorhatte:
Zitat:
Meine Agentur hat mit einer Showtanzgruppe eine feste Provision für deren Auftritt mündlich vereinbart.




Zitat:
Zum anderen macht die Agentur eben ganz andere Forderungen geltend als die Provision.

Dann zähl doch mal auf; welche denn genau?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Trudel1234
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Kann es ganz zufällig sein, dass du mit der Tanzgruppe vereinbart hast, dass du sie z.B. für Preis X zzgl. 5% Provision an den Veranstalter vermittelst, dann aber von diesem Preis X zzgl. 20% Provision verlangt hast?
Dein ganzes "vereinbarte Provision" hier und "vereinbarte Provision" da ergibt nämlich sonst überhaupt keinen Sinn.


Richtig ist: Ich habe mit der Tanztruppe einen Festpreis vereinbart ohne irgendwelche weiteren Prozent-Provisionen.
Richtig ist: Ich habe mit dem Veranstalter einen höheren Festpreis vereinbart ebenfalls ohne irgendwelche weiteren Prozent-Provisionen.

Ist es nicht so, dass ich eine "Ware" zu dem einen Preis "einkaufe" (damit ist der Händler einverstanden) und es mir dann freisteht, die "Ware" zu einem erhöhten Preis weiterzuverkaufen (damit ist der Käufer einverstanden)? Und die Differenz ergibt dann meinen Umsatz?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Trudel1234
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat:Andernfalls müsste man sich fragen, wer bei der "Bestrachtung" aus der Sicht der Agentur denn die Tanzgruppe bezahlen soll.
Die Provioson nutzt man denklogsischerweise dazu.
So wie der TE das auch vorhatte:
Zitat:Meine Agentur hat mit einer Showtanzgruppe eine feste Provision für deren Auftritt mündlich vereinbart.


Zitat:Zum anderen macht die Agentur eben ganz andere Forderungen geltend als die Provision.
Dann zähl doch mal auf; welche denn genau?


Die Rechnung meiner Agentur an den Vermittler beinhaltet:
Kosten für den Auftritt (Provision für die Truppe) incl. Aufwendungen für die Vermittlung
Reisekostenpauschale (für meine Anreise und Betreuung bei der Veranstaltung)
Ortsbesichtigungstermin vorm Auftritt
= ergibt Gesamtrechnung an Vermittler

Daraus steht der Truppe die mündlich vereinbarte Provision zu (wenn ich das auch zum wievielten Male wiederhole)

Alle anderen Beträge gehören meiner Agentur!

Und die andere Agentur erhebt nun Anspruch auf den Betrag aus der Gesamtrechnung.

Meine Frage ist doch ganz einfach oder: Kann die andere Agentur den Gesamtbetrag einfordern, auch wenn sie von den Künstlern selbst die Aussage über die Höhe der "mündlich vereinbarten Provision hat"?

Ich stelle halt immer wieder erneut diese Frage, weil ich noch keine eindeutige Antwort bekommen habe.

Wissen tue ich inzwischen, dass die andere Agentur ermächtigt werden muss, für die Truppe die Provision
einzufordern und dass sie belegen muss, warum sie den Gesamtbetrag (einschließlich meiner Gebühren)
einfordert.

Meine Frage nochmals: Steht der Truppe nicht lediglich die mündlich vereinbarte Provision zu, auf alle anderen
Beträge kann weder die Truppe noch die Agentur Anspruch erheben`

Nur diese eine Frage beantworten, so dass ich dann "schlau" bin! Mehr erhoffe ich mir hier nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Die Provioson nutzt man denklogsischerweise dazu.

[BELEIDIGUNGEN GELÖSCHT]

Zitat:
Ich habe aber aus den Ausführungen immer noch nicht eindeutig verstanden - selbst wenn die Agentur nun ermächtigt wird, die Provision einzufordern - warum ich den Gesamtbetrag aus der Rechnung mit dem Veranstalter an diese Agentur bezahlen soll und nicht nur die Provision für die Truppe.
Richtig. Und genau deshalb müssen Sie jetzt (wie schon mehrfach von mir ins Spiel gebracht) einen Rechtsanwalt aufsuchen. Da Sie bei diesen Geschäften vierstellige Summen abzugreifen scheinen, sollte die Gebühr für eine Erstberatung beim Anwalt ma drin sein. Immerhin bewegen Sie sich geschäftsmäßig in diesem Bereich, haben aber offenbar von den Recihweiten Ihrer Rechte und Pflichten keine Vorstellung. Da erscheint es mir doch fahrlässig, weiterhin so unberaten durchs Veranstaltungsbusiness zu ziehen.
Mal Klartext: Sie werden hier von niemandem (jedenfalls nicht von mir) die Ansage erhalten, den Betrag auf jeden oder auf keinen Fall zu bezahlen. Dazu ist eine Prüfung der Vertragsbedingungen und die genau Geschäftsanbahnung zu prüfen, die man Ihnen hier sehr stückchenhaft aus der Nase ziehen müsste. Schließlich aber ist eine solche Beratung im Einzelfall ausdrücklich Ihrem Rechtsanwalt vorbehalten, der im Zweifelsfall für eine misslungene Antwort auch finanziell haftet.

Zitat:
Ist es nicht so, dass ich eine "Ware" zu dem einen Preis "einkaufe" (damit ist der Händler einverstanden) und es mir dann freisteht, die "Ware" zu einem erhöhten Preis weiterzuverkaufen (damit ist der Käufer einverstanden)?
Doch, so ist es. Das Geschäftsmodell als solches scheint mir vollkommen unverdächtig zu sein, auch wenn (möglicherweise, dazu fehlen mir die Branchenkenntnisse) eine prozentuale Beteiligung üblicher sein dürfte. Läuft aber im Ergebnis auf das selbe hinaus. Was sollten Sie sonst auch machen, umsonst arbeiten?

Zitat:
Alle anderen Beträge gehören meiner Agentur!
Na wenn Sie da so sicher sind.....

Ich würde dringend auf Klärung gegenüber der anderen Agentur bestehen und auf ein mögliches "Missverständnis" hinweisen beziehungsweise um kurze Erörterung bitten, warum die Agentur einen Anspruch gegen Sie haben sollte, der über die (unstreitig in bestimmter Höhe vereinbarte) Zahlung an die Tanzgruppe hinausgeht. Beantworten müssen Sie das nicht. Bleibt Ihnen dann überlassen, ob Sie entweder gar nichts machen oder die volle Forderung begeleichen. Oder SIe egehen einen Mittelweg, bestenfalls abgeklärt mit einem Anwalt.

-- Editiert von Moderator am 25.04.2016 21:58

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Trudel1234
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Ganz herzlichen Dank für die hilfreichen Informationen!
Wir haben kommenden Montag einen Termin mit unserem Anwalt vereinbart
und lassen die Rechtslage klären!

Der Austausch war sehr hilfreich !!!!!

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39716x hilfreich)

Eine Rückmeldung was der Anwalt sagt wäre super.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
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