Guten Abend,
ich habe mich hier angemeldet weil ich generell ein paar Infos über meine Ladung als Zeuge für eine Prozess haben möchte.
Aber erst einmal der der Grund für die Ladung: Letztes Jahr habe ich über eine Verkaufsgruppe auf Facebook mein iPhone 6 zum Verkauf angeboten. Daraufhin meldet sich ein vermeintlicher Käufer, der es gern haben wollte. Er schickte mir also ein Bild von der Überweisung und ich schickte das iPhone dummerweise an Ihn. Natürlich war die Überweisung gefaket und das Geld nicht auf dem Konto. Ich habe aber vor dem Versenden den Ausweis und die Krankenkarte gefordert, worauf ich auch die Person genau Online bei der Polizei NRW anzeigen konnte.
Nun kam diese Woche ein Brief vom Amtsgericht in Mönchengladbach, in dem steht, dass ich im Prozess um diese Person als Zeuge vor Ort aussagen solle. Das Problem bei der Sache ist nun, dass ich in der Nähe von Leipzig 550 km entfernt vom Amtsgericht wohne. Zudem bin ich leider erst 20 Jahre und Schüler der 12. Klasse. Ich habe bereits die Entfernung und die Schule als Grund des Nichtkommens angegeben, aber das Gericht lehnt diese jedoch ab. Kann ich nicht einfach bei der Polizei oder im Gericht in Leipzig aussagen ?
Und was ist, wenn es keinen anderen Weg gibt in Mönchengladbach auszusagen?
Kann ich vorher in einem Hotel übernachten und wie vielmehr darf dies kosten ?
Und könnte man das Flugzeug gegenüber dem Zug bevorzugen, da ich dann 4h einsparen würde ?
Ich bedanke mich bereits im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Martin
-- Editier von Tightlines am 12.08.2017 22:44
Ladung als Zeuge: Gericht über 500km entfernt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Kann ich nicht einfach bei der Polizei oder im Gericht in Leipzig aussagen ?
Nein.
Und was ist, wenn es keinen anderen Weg gibt in Mönchengladbach auszusagen?
Außer hinfahren, aussagen und zurückfahren, sehe ich keinen anderen Weg.
Kann ich vorher in einem Hotel übernachten und wie vielmehr darf dies kosten ?Wenn der Gerichtstermin vormittags ist, ist sicher auch eine Hotelübernachtung drin. Bei den Kosten orientiert man sich am Bundesreisekostengesetz und der zugehörigen Verwaltungsvorschrift. D.h. bis 60€ (ohne Frühstück) sind OK, wenn es teurer ist, muss man begründen, warum man kein billigeres genommen hat (schon ausgebucht, zu weit weg vom Gericht, ...)
Und könnte man das Flugzeug gegenüber dem Zug bevorzugen, da ich dann 4h einsparen würde ?
Wenn das Flugzeug (incl. Fahrt vom Flughafen zum Gericht) billiger ist, als eine Bahnfahrt 1. Kl, dann ja. Wenn das Flugzeug teurer ist als der Zug, wird es nur erstattet, wenn der Zeuge dadurch weniger Verdienstausfall hat und die Einsparung beim Verdienstausfall den Mehrpreis des Flugzeugs kompensiert. Da Sie als Schüler keinen Verdienstausfall haben, ist die Ausgangslage also ungünstig.
Erst einmal vielen Dank @drkabo für die schnelle Hilfe.
Ich habe bereits nach 3-4 Sterne Hotels in Mönchengladbach geschaut und gesehen, dass diese mit 130€ relativ teuer die Nacht sind. Habe ich bei der Hotelwahl ein Anspruch auf eine Klassifizierung von mindestens 3 Sternen oder muss ich das billigste nehmen?
Zum Thema Zug habe ich gelesen, dass ich auch Anspruch auf ein Flexticket habe, welches in der 1. Klasse aber 236€ kosten würde. Stimmt das?
Und könnte man auch theoretisch 1. Klasse fliegen, wenn dies nur 109€ kosten würde?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Zitat:Habe ich bei der Hotelwahl ein Anspruch auf eine Klassifizierung von mindestens 3 Sternen
Nein
Zitat:oder muss ich das billigste nehmen?
In der letzten "Nuttenabsteige" muss man natürlich nicht übernachten. Es gibt aber keine "festen Beträge" die übernommen werden. Es kommt immer auf die Angemessenheit im Einzelfall an. 130,00 EUR wird man in Mönchengladbach m.E. nicht einfach so akzepztieren.
Wenn die Verhandlung am AG MGL-Rheydt (Brucknerallee) ist, gibt es in der Nähe das Hotel Rheydter Residenz, Zimmer für rd. 70.00 EUR. Wenn sie am AG MGL City in der Hohenzollernstraße ist, gibt es das Fair Hotel und das Hotel Burgund in der selben Preisklasse und in weniger als 1 KM Entfernung zum Gericht.
Zitat:Und könnte man auch theoretisch 1. Klasse fliegen, wenn dies nur 109€ kosten würde?
Wenn der Flug billiger ist als die Bahn, wird das kein Problem sein. § 5, Abs. 3 JVEG
Ich würde nur das Flugzeug zurück nehmen wollen. Ich habe schon mal alles gecheckt, also zwischen dem Flughafen Düsseldorf und Mönchengladbach fahren mehrmals in der Stunde Züge und vom Gericht zum Bahnhof sind es nur knapp 1 Kilometer.
Ich werde sowieso dort übernachten müssen, da ich wenn ich pünktlich erscheinen will, bereits den Zug um 0 Uhr nehmen müsste und dann eine längere Zeit in der Nacht am Bahnhof verbringen.
ZitatDu kannst Dich ja auch anstelle im Bahnhof rumzulungern, in den Gerichtssaal setzen und den öffentlichen Verhandlungen lauschen. :
Zitatdann eine längere Zeit in der Nacht am Bahnhof verbringen :
Man könnte auch mal sein Hirn nutzen und darüber nachdenken ob es in der Nacht öffentlichen Verhandlungen bei Gericht geben könnte ...
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
13 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten